Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Aus dem Gemeinderat

Artikel vom 15.03.2023

Nachfolgend die Berichte aus der Sitzung vom 13.03.2023

- öffentlich bekannt gemacht am 15.03.2023 -

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärte Bürgermeister Eric Bänziger, auf Wunsch des Gemeinderates werden probeweise bis zur Sommerpause anstelle von Sitzungen des AUT und des VA nur noch Gemeinderatssitzungen abgehalten, damit alle Ratsmitglieder auf dem gleichen Informationsstand seien. Bürgeranfragen gebe es noch einmal monatlich.

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

1.1 Abbruch aller baulichen Anlagen, Keltergasse 7

Der Bauherr plant den Abbruch aller bestehenden Gebäude auf den beiden Flurstücken 556 und 559. Hierbei handelt es sich um ein Wohnhaus, eine Scheune mit Stall sowie einen Schuppen und eine Werkstatt. Das Grundstück ist von Seiten der Keltergasse erschlossen.

Der Gemeinderat nahm das Abbruchvorhaben zur Kenntnis.

1.2 Errichtung Geräteschuppen Gewann Münchsgründle

Es handelt sich um eine Bauvoranfrage

Ist ein Geräteschuppen im Außenbereich grundsätzlich zulässig? - Grundsätzlich sind Bauvorhaben im Außenbereich nur dann zulässig, wenn sie gemäß § 35 Abs. 1 BauGB für Land- und Forstwirtschaft privilegiert sind und hierfür ein Nachweis vorliegt.

Bei diesem Bauvorhaben liegt hierfür kein Nachweis vor, also war die rechtliche Grundlage nicht gegeben und somit das Einvernehmen zu geplanten Bauvorhaben zu versagen. Die Ratsmitglieder stimmten bei drei Enthaltungen zu.

1.3 Abbruch Wohnhaus, Bahnhofstraße 35

Der Bauherr plant den Abbruch des Wohnhauses in der ersten Baureihe. Das Grundstück ist von Seiten der Bahnhofstraße erschlossen. Das Abbruchvorhaben war zur Kenntnis zu nehmen.

1.4 Errichtung Carport außerhalb des Baufensters, Sperberweg 1

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplans „Waldbrücke Nord“ und ist nach dessen Festsetzungen zu beurteilen. Geplant ist die Errichtung eines Carports im straßenseitigen Grundstücksteil außerhalb des Baufensters. Das entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans, der Garagen und Nebenanlagen ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und in den dafür vorgesehenen Flächen duldet. Darum wurde ein Befreiungsantrag gestellt. Da bereits vergleichbare Befreiungen erteilt wurden, hat die Verwaltung einen Bereich definiert, der eine Zustimmung zur Befreiung ermöglicht. Unter Berücksichtigung dieser Auflagen kann die Befreiung erteilt werden.

Der Gemeinderat beschloss jedoch bei einer Gegenstimme von Marielle Reuter (WBB), den Tagesordnungspunkt auf eine spätere Sitzung zu vertagen, da vom Landratsamt noch weitere Unterlagen angefordert werden sollen.

1.5 Aufstockung des Wohnhauses und Errichtung eines Balkons, Elsterweg 16

Geplant ist die Aufstockung des bestehenden Wohnhauses von einem Vollgeschoss plus Dachgeschoss auf zwei Vollgeschosse plus Dachgeschoss. Nach der Aufstockung soll im rückwärtigen Bereich der bestehende Balkon erneut angebracht werden. Die geplante Dachform als Satteldach mit 35° Dachneigung soll beibehalten werden. Da der Bebauungsplan maximal 2 Vollgeschosse festsetzt und ein DG nicht als Vollgeschoss zählt, ist der Aufstockung nichts entgegenzusetzen. Es entsteht eine neue Wohneinheit. Die erforderlichen Stellplätze können in ausreichender Zahl nachgewiesen werden.

Die Mitglieder des Gemeinderates stimmten der Aufstockung einstimmig zu, ebenso der Errichtung des Balkons innerhalb des Baufensters.

1.6 Erweiterung von Windfang und Terrasse, Mützenau 16

Das Bauvorhaben ist nach Art und Maß der baulichen Nutzung und des Einfügens in die Umgebungsbebauung zu beurteilen. Der neu entstehende Windfang entspricht dem heutigen Energiestandard und fügt sich gemäß § 34 BauGB ein. Die bestehende, aufgeständerte Terrasse soll um 0,55 m erweitert werden. Die Erschließung erfolgt über eine seitlich am Windfang verlaufende Treppe.

Aus Sicht der Verwaltung kann das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben erteilt werden. Die Ratsmitglieder stimmten einstimmig zu.

1.7 Teilweise Nutzungsänderung Doppelgarage, Fichtenweg 19

Der Bauherr plant, den nördlichen Teil der beiden Garagen zu Wohnraum umzubauen. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind im rückwärtigen Bereich der Grundstücke aber nur Nebengebäude vorgesehen. Eine Nutzung als Wohnung widerspricht diesen Bestimmungen.

Aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen, das Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben zu versagen. Dem stimmte das Gremium einstimmig zu.

1.8 Neubau Wohnhaus, Friedrich-Wilhelm-Straße 37

Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 10 m Breite an der Straßenseite x 10 m Tiefe. Die Maße orientieren sich an der Bebauungstiefe der 1. Baureihe. Das geplante Wohnhaus ist an der Stelle des aktuell bestehenden Carports geplant und erhält ein Satteldach wie die angrenzenden Wohngebäude. Die Dachneigung beträgt 35°. Das Haus soll giebelständig zur Friedrich-Wilhelm-Straße stehen, während die bestehenden Wohnhäuser bisher nur traufständig angeordnet sind. Die Firsthöhe beträgt 11,40 m und liegt im Bereich der Firsthöhe des direkt benachbarten Hauses Nr. 37. Vergleichbar zur Bestandsbebauung Nr. 39 sind drei Vollgeschosse geplant. Die Firsthöhe von Nr. 39 ist ca. 2,72 m höher als die des geplanten Neubaus. Die Bauvoranfrage wird wie folgt beantwortet: Eine Grenzbebauung ist möglich. Drei Vollgeschosse fügen sich in die Umgebung ein. Die Firsthöhe von 11,40 m fügt sich gemäß § 34 BauGB ebenfalls ein. Die geplante Firstrichtung ergibt ein atypisches Erscheinungsbild der Friedrich-Wilhelm-Straße. Die Dachform ist jedoch kein Einfügungskriterium des § 34 BauGB. Der geplante Balkon überschreitet die maximal vorhandene Bautiefe, allerdings so gering, dass die Einfügung dennoch gegeben ist.

Dem Bauvorhaben wurde trotz der Giebelständigkeit einstimmig zugestimmt.

1.9 Neubau Mehrfamilienwohnhaus, Stettiner Straße 17

Geplant ist der Abbruch von fünf Garagen zur Schaffung einer Freifläche. Die dadurch wegfallenden 5 Stellplätze müssen anschließend auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.

Auf der frei gewordenen Fläche soll ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten errichtet werden. Dazu müssen 9 Stellplätze nachgewiesen werden. Das bestehende Wohnhaus soll innerhalb der bestehenden Kubatur neu gegliedert, saniert und modernisiert werden. Das bestehende Dachgeschoss wird ausgebaut und erhält eine neue Dachterrasse sowie zwei Zwerchgiebel. Hier entsteht eine neue Wohneinheit. Für die Dachgauben wurde eine Befreiung beantragt. Da aber eine derartige Befreiung noch nie erteilt wurde, war sie abzulehnen.

Die Stellplätze sollen um die gesamte Bebauung entlang der Grundstücksgrenze geführt werden. Das ist gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans unzulässig. Denn hier heißt es: Die Vorgärten sind nach Erstellung der Wohngebäude als Ziergärten oder Rasenflächen anzulegen. Eine Nutzung als Stellplätze ist nicht vorgesehen. Auch hierfür wurde der beantragten Befreiung nicht zugestimmt.

Somit entschied der Gemeinderat einstimmig, da die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht eingehalten sind, das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu versagen.

1.10 Errichtung einer Garage, Friedrich-Wilhelm-Straße 53/1

Der Bauherr plant die Errichtung einer Garage. Alle Festsetzungen des Bebauungsplans sind eingehalten, bis auf die Farbgebung des Daches. Vorgesehen ist die Ziegelfarbe rot bis rotbraun, der Bauherr wünscht aber eine Ausführung in grau. Ein entsprechender Befreiungsantrag liegt vor. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen.

Der Gemeinderat stimmte bei einer Enthaltung einstimmig zu.

1.11 Errichtung einer Dachgaube, Silvanerweg 8

Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans sind Dachaufbauten zulässig. Der geplante Zwerchgiebel soll mit einer Dachneigung von 5° errichtet werden. Die Höhe beträgt 2,24 m. Die 6/10-Regelung zur Belegung der Gesamtdachlänge sowie der Abstand zum Giebel von 1,50 m sind eingehalten.

Das Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

2. Erneuerung der Silcherstraße – Schlussrechnung

Die Abnahme der Straßenbaumaßnahme erfolgte im März 2021. Die finale Schlussrechnungssumme der Gesamtmaßnahme unterschreitet die Auftragssumme um rund 8,5 %. Die Kostenberechnung der reinen Baukosten ohne Planungs- und Gutachterkosten aus dem Jahr 2019 betrug 2.773 T Euro. Der Auftrag wurde an die Firma Reif für 2.692 T Euro vergeben. Ortsbauamtsleiter Oliver Leucht berichtete: Im Bereich Abwasser, Bodenaushub und Entsorgung entstand weniger Aufwand als erwartet. Außerdem war trockenes Wetter, was zu weniger Problemen bei der Wasserhaltung führte. Im Bereich Leitungswasser und Breitband entstanden Mehrkosen durch eine komplizierte Leitungsführung über das Abwasser. Alles in allem betrugen die tatsächlichen Gesamtkosten 230.000 Euro weniger als die Vergabe. Bürgermeister Bänziger dankte dem Fachbereichsleiter Tiefbau Gerd Weinbrecht für die gute Arbeit in der Bauleitung.

Der Gemeinderat nahm die Kostenfeststellung zustimmend zur Kenntnis.

3. Treppenanlage Kirchstraße / Hans-Thoma-Weg

Die Treppenanlage, die von der Kirchstraße zum Hans-Thoma-Weg führt, ist im oberen Teilbereich sanierungsbedürftig. Durch Frosteinwirkung und Überalterung hat sich der ca. 2 cm starke Estrich-Belag von den Betonplatten gelöst und ist teilweise abgeplatzt. Daraufhin wurde die Treppenanlage gesperrt. Bauhofmitarbeiter haben den beschädigten Belag mittlerweile entfernt. Vor der weiteren Nutzung sollen die Betonplatten nun frisch beschichtet werden. Unter drei Varianten schlug Gerd Weinbrecht vor, eine hochfeste und witterungsbeständige Ausgleichsmasse auf die Oberfläche aufzubringen. Diese Lösung sei durch die Mitarbeiter des Bauhofs einfach und schnell umzusetzen und stelle dennoch eine dauerhafte Lösung dar. Auf Nachfragen bestätigte Weinbrecht, das Material gehe mit dem Untergrund eine homogene Verbindung ein, so dass praktisch keine Feuchtigkeit eindringen und den Belag von unten schädigen könne. Darum sei diese Variante die haltbarste und darum auch die kostengünstigste.

Die Ratsmitglieder stimmten einstimmig zu.

4. Einrichtung eines Tafelladens

Dem Antrag der SPD vom 12.12.2022 entsprechend hat die Verwaltung mit den Kirchengemeinden Kontakt aufgenommen, um aktiv die Einrichtung eines Tafelladens in Weingarten zu unterstützen. Der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Wehowsky (SPD) hatte den Antrag mit dem Hinweis begründet, die durch den Ukrainekrieg verursachten Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs die prekäre Situation bei Alleinstehenden, Älteren und Alleinerziehenden verschärft habe. Bänziger räumte ein, vor drei Jahren habe er die Bedürftigkeit in Weingarten noch nicht gesehen, aber jetzt habe sich die Situation verändert. Er habe Gespräche mit der Caritas Bruchsal aufgenommen, die die Organisation übernehmen wird. Derzeit bestehen sechs Tafelläden in dieser Region. Ein Standort ist bereits gefunden. Eine Initiative für soziale Zwecke betreibt in der Bahnhofstraße 56 den Laden „Dies & Das“. Im rückwärtigen Bereich dieser Fläche soll der Tafelladen mit einer Größe von 40 Quadratmetern untergebracht werden. Ein eigener Zugang kann über einen ehemaligen Notausgang angeboten werden. Die Vorhaltung des Raumes mit Nebenkosten sollte dabei von der Gemeinde finanziert werden. Es habe eine erste gemeinsame Besprechung stattgefunden mit dem Leiter der Tafel Bruchsal Oliver Frowerk unter Leitung der katholischen Kirche. Dort konnten bereits ausreichend Helfer gefunden werden, um den Laden betreiben zu können. Angedacht seien ein bis zwei Öffnungstage pro Woche für zwei Stunden. Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt durch die Ehrenamtlichen vor Ort. Die Bereitstellung der Waren erfolge über Bruchsal. Zwar bediene der Rewe bereits den Tafelladen Durlach. Mittlerweile sei es so, dass künstliche Intelligenz den Nachschub reduziere und dadurch weniger übrigbleibe, aber er sei sicher, dass die Weingartener Händler noch Potenzial hätten.

Jörg Kreuzinger (CDU) begrüßte die Einrichtung. Timo Martin (WBB) berichtete, die katholische Kirche habe die Sache initiiert und sei auf alle Fraktionen zugekommen. Die Frage sei, wie die Bedürftigkeitsprüfung vor sich gehe. Hierzu erklärte Bänziger, dass beim Start am 1. Juni den Mitarbeitenden ein Nachweis vorgelegt werden müsse, dass die Einkünfte die Pfändungsfreigrenze nicht überschreiten. Dann werde ein Ausweis ausgestellt, der ein Jahr lang Gültigkeit auch in allen anderen Tafelläden der Caritas habe. Sonja Güntner (GLW) bestätigte, dass Bedürftigkeit vorhanden sei und sagte, sie sei froh, dass die Sache jetzt schnell an den Start gehe. Matthias Görner (FDP) fragte, wie kann es kommen, dass wir so etwas brauchen? Auch Werner Burst (SPD) fragte, wie bei einem Steuereinkommen wie in Deutschland solche Nöte entstehen könnten.

Der Gemeinderat stimmte der Einrichtung eines Tafelladens einstimmig zu.

5. Antrag CDU auf Anpassung der Hebesätze

Die CDU-Fraktion im Gemeinderat sieht in der anstehenden Grundsteuerreform nicht nur Werteveränderungen im Einzelfall zu mehr oder weniger Steuerforderungen für den Bürger, sondern auch eine versteckte allgemeine Grundsteuererhöhung. Um dieser entgegenzuwirken und die Bürger zu entlasten, beantragt die Fraktion, der Gemeinderat möge durch die Senkung der Hebesätze einen Ausgleich für diese versteckte Steuererhöhung vornehmen. Konkret schlägt die CDU für die Bürger in Weingarten eine Hebesatz-Anpassung vor in Höhe der sich durch die Neuberechnung ergebende Gesamterhöhung. Die WBB wollte keine Absenkung beschließen. Wolfgang Wehowsky (SPD) erklärte, die SPD habe den Antrag in der Haushaltsrede bereits gestellt, er schließe sich dem Antrag der CDU an. Sonja Güntner (Grüne Liste) und Klaus Holzmüller (FDP) wollten die Haushaltsberatung 2025 abwarten. Marielle Reuter (WBB) sah derzeit keine Not, eine Absenkung jetzt zu beschließen. Sie wollte der nächsten Kommunalwahl mit neuen Gemeinderäten nicht vorgreifen. Der Leiter der Finanzabteilung, Michael V. Schneider, erklärte dazu, der Antrag der CDU entspreche der bisherigen fraktionsübergreifenden Meinungsbildung, dass nach Kenntnis der neuen Einheitswerte eine Angleichung der Hebesätze erfolgen solle. Die dafür erforderlichen Unterlagen der Finanzämter werden jedoch frühestens Mitte nächsten Jahres vorliegen. Aufgrund von Verfassungsbeschwerden gegen die neue Grundsteuer-Ausgestaltung werden die neuen Werte später vorliegen. Eine Aufbereitung der erforderlichen Diskussionsgrundlagen könne somit nicht vor 2024 erfolgen. Sinnvoll sei eine Beratung zusammen mit der Haushaltsplanung 2025. Bürgermeister Bänziger sah in diesem Beschluss ein Zeichen an die Bevölkerung, dass sich die Gemeinde Gedanken mache, die Auswirkungen der Grundsteueranhebung abzumildern.

Der Gemeinderat war sich einig, dass eine Absenkung der Grundsteuer-Hebesätze im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform 2025 erfolgen soll. Die Anpassung sei im Rahmen der Haushaltsplanung anhand der neuen Einheitswerte von der Verwaltung aufzubereiten und vom Gemeinderat dann zu beraten und zu beschließen. Dieser Formulierung stimmte das Gremium bei Enthaltung der Stimmen der WBB einstimmig zu.

6. Neugestaltung Spielplatz Burgstraße

Der Spielplatz in der Burgstraße Ecke Silcherstraße soll erst nach Abschluss der Bauarbeiten am mittleren Abschnitt der Burgstraße wiederinstandgesetzt werden.

Damit wurde ein Antrag der Weingartener Bürgerbewegung auf Neugestaltung des gesamten Spielplatzareals abgelehnt.

Timo Martin (WBB) wies darauf hin, dass die Neugestaltung bereits im Rahmen der damaligen Spielplatzkommission auf das Jahr 2015 vorgesehen und eingeplant war. Dann wurde aber dieser Spielplatz während der Bauarbeiten zur Erneuerung der Burgstraße seit 2016 im ersten und zweiten Bauabschnitt als Materiallager verwendet. Nach der Fertigstellung dieser beiden Bauabschnitte wurden auf dem größeren Teilbereich des Spielplatzes eine Kleinkinderschaukel, zwei Wippgeräte und ein Rutschenturm aufgestellt. Der kleinere Teilbereich blieb als Baumateriallager abgesperrt. Die WBB führt nun als Argument an, nach Beendigung der Baumaßnahmen der Paulus- und der Burgstraße zweiter Abschnitt sei die Notwendigkeit zur Nutzung als Baulager nicht mehr gegeben. Auch für die aktuell im Bau befindliche obere Schillerstraße gebe es alternative Lagerflächen, unter anderem die großzügigen Parkplatzflächen der Burgstraße, die auch noch für den noch fehlenden mittleren Abschnitt der Burgstraße genutzt werden könnten.

Die Verwaltung sieht das anders. Gerd Weinbrecht führte in der Sitzung des Gemeinderates aus, dass die Fläche des mittleren Abschnitts der Burgstraße deutlich größer sei, als die der Paulusstraße oder der oberen Schillerstraße. Die erforderlichen Lagerkapazitäten für den Ausbau der mittleren Burgstraße könnten über die neu gestalteten Parkplätze im oberen Abschnitt jedoch nicht gedeckt werden. Zudem sei die Wahrscheinlichkeit groß, dass diese neu gestalteten Flächen durch eine solche Nutzung Schäden erleiden, deren Beseitigung die Gemeinde zu tragen hätte, abgesehen von den dann fehlenden Parkplätzen. Außerdem sei es sinnvoll, kurze Wege zwischen Lagerplatz und Baustelle zu wählen, um die Transportkosten gering zu halten. Aus diesem Grund sei der Spielplatz dafür der ideale Standort. Die Gesamtgestaltung sei für 2025/26 nach Abschluss der Burgstraße geplant.

Dem Beschlussvorschlag, den Antrag der WBB abzulehnen, folgte der Gemeinderat bei Enthaltung der WBB. Die Fläche soll jedoch provisorisch geöffnet werden.

7. Antrag WBB Optimierung des Mobilitätskonzepts

Die WBB-Fraktion hat in ihrem jüngsten Antrag umfangreiche Vorschläge für eine Optimierung des Mobilitätskonzepts im Bereich „Hinterdorf“ eingereicht. Über allem stehe, dass es sich dabei nicht um ein reines Parkraumkonzept handele. Bürgermeister Bänziger erklärte dazu, dass die im Antrag enthaltenen Anregungen, die die Parkraumkonzeption in der Garten- und Uhlandstraße betreffen, in die Beratung am 27. März einfließen sollen. Die Themenbereiche „Ausnahmegenehmigungen für Pflegedienste“ und „öffentliche Stellplätze am Olesaplatz“ werden separat behandelt. Die übrigen Vorschläge wurden kurz abgehandelt.

Diesem Vorgehen stimmte das Gremium einstimmig zu.

Für die Uhlandstraße hatte die WBB eine Einbahnstraßeneinrichtung vorgeschlagen. Die geforderte Bereinigung des „Schilderwaldes“ im Quartier werde im Zusammenhang mit der Markierung aller öffentlicher Stellplätze überprüft. Dann werden etliche neue Verkehrszeichen aufgestellt und der Altbestand, wenn möglich, entfernt. Der Wunsch der WBB nach Ruhezonen und Sitzmöglichkeiten falle nicht unter das Parkraumkonzept und sei somit nicht Bestandteil des aktuell erteilen Planungsauftrags. Die immer wieder gestellte Frage nach der Möglichkeit, vor der eigenen Hofeinfahrt zu parken oder wenn beispielsweise der Hof definitiv nicht mit einem Auto befahren werden könne, wurde dahingehend beschieden, dass das Parken vor Hofeinfahrten grundsätzlich und ohne Unterschiede nicht gestattet sei. Auf dem vorhandenen Parkplatz Am Brügel / Ecke Kanalstraße könnte sich die WBB ein Quartiersparkdeck mit deutlich höherer Stellplatzanzahl und Parkraumbewirtschaftung vorstellen. Dieser Platz, hieß es, sei bereits Bestandteil des Parkraumbewirtschaftungskonzepts. Der Vorschlag Parkdeck werde in diesem Zusammenhang beraten.

Dasselbe gelte für die Überlegung, am Ende des Stichwegs verlängerte Mozartstraße einen Quartiersparkplatz einzurichten. Die Wiesenstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, findet die WBB problematisch, weil in der Realität kaum jemand Schrittgeschwindigkeit über mehrere hundert Meter einhalte. Das sei überwachungsbedürftig.

8. Namensgebung der neuen kommunalen Sportanlage

Die WBB hat den Antrag gestellt, die neue Schulsportanlage am Bruchweg an einen Namenspaten zu vergeben oder das Namensrecht zu verkaufen. Außerdem sollen die Nutzungsbedingungen sowie Unterhaltung und Pflege vertraglich geregelt werden. Seitens der Verwaltung sollen die laufende Unterhaltung und Pflege durch den TSV erfolgen. Dazu gehört auch das An- und Ausschalten der Flutlichtanlage. Erste Gespräche hierzu wurden mit dem Vorsitzenden Frank Lautenschläger bereits geführt. Über die Nutzung der Umkleideräume durch die Schule ist eine Vereinbarung zu treffen.

Ein Verkauf der Namensrechte für diese mit hohen Fördermitteln finanzierte kommunale Anlage sollte nicht in Betracht gezogen werden. Bänziger sagte hierzu, es müsse im Namen zum Ausdruck kommen, dass es eine öffentliche Einrichtung sei. Gerhard Fritscher (CDU) wollte kein Sponsoring in Verbindung mit dem Namen, denn das schaffe Abhängigkeiten.

Der Beschlussvorschlag, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeiten der Namensgebung auszuarbeiten und dem Gemeinderat in einer kommenden Sitzung vorzulegen, wurde einstimmig angenommen.