Hauptbereich
Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik
Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik
1. Errichtung einer Parabol-Satellitenanlage Gewann Heuburg
Das Baugrundstück für den beabsichtigten
Neubau einer Parabol-Satellitenanlage befindet sich ca. 60 m vor der Waldgrenze,
neben den dort bereits bestehenden Anlagen,
zwischen Verlängerung der Höhefeldstraße
und des Breitwiesenweges. Das Grundstück
ist dem Außenbereich zuzuordnen und
befindet sich im Eigentum der Gemeinde Weingarten.
Ein entsprechender Mietvertrag für die Baufläche
wurde vom Bauherrn bereits im Voraus unterzeichnet.
Laut Baubeschreibung der Satellitenanlage dient die Bodenstation
als zusätzliches Rückgrat für die Vernetzung von Verkehr,
Daten etc. und als Baustein für die Verbesserung der Datenvernetzung
unserer öffentlichen Belange. Die jeweilige Bodenstation besteht als
Parabolantenne mit einem Schüsseldurchmesser von 3,40 und 3,06 m
Höhe am höchsten Punkt, sowie der dazugehörigen Versorgungseinheit.
Die Gesamtfläche der Bodenplatte beträgt rund 5,5 m².
Die gesamte technische Anlage ist zur Sicherung gegen
unbefugtes Betreten und gegen Wild von einem sockellosen
Gitterzaun in Höhe von rund 2 m umgeben. Die Gesamtfläche
der umzäunten Fläche beträgt rund 4,00 x 8,00 m.
Die Anlage dient der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsleistungen
und ist damit im Außenbereich zulässig.
Die Verwaltung empfahl das Einvernehmen zu erteilen. Das Gremium stimmte einstimmig zu.
2. Umbau, Sanierung Wohnhaus Kirchstr. 31
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des AUT am 17.05.2021 behandelt.
Nun wurden neue Pläne mit teilweise neuen Fragen vorgelegt.
Frage 1 betrifft einen Windfang als Erweiterungsbau mit 1,5 m Tiefe und 5,0 m Länge.
Der Windfang ist nicht genehmigungsfähig,
denn er würde eine Vorgartenfläche überbauen,
was in diesem Geltungsbereich des Bebauungsplans grundsätzlich nicht zulässig ist.
Eine derartige Befreiung wurde bisher nicht erteilt.
Auch ein Vordach an Stelle eines Windfangs ist aus den gleichen Gründen nicht genehmigungsfähig.
Die Anhebung der Bodenplatte des Carports um 50 cm gegenüber
dem Niveau Bodenplatte der bisherigen Garage ist zulässig.
Ein Fahrradabstellplatz, der die Baulinie auf einer Länge
von 6,00 m überschreitet ist nicht als untergeordnet anzusehen.
Auch hier gilt die Regelung des Vorgartenbereichs und damit ist der
Fahrradabstellplatz nicht zulässig.
Das Gremium lehnte die beantragten Befreiungen bei einer Stimmenthaltung von Werner Burst (SPD) ab.
3. Errichtung einer Dachgaube am Mehrfamilienhaus, Potsdamer Straße
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten, somit ist das Baugesuch genehmigungsfähig.
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik stimmten dem Baugesuch einstimmig zu.
4. Wohnraumerweiterung Gartenstraße 25
Der Bauherr plant im rückwärtigen Bereich die Errichtung
eines eingeschossigen Anbaus mit Dachterrasse an das bestehende
Wohnhaus auf dem Anwesen Gartenstraße 25.
Das Vorhaben ist nach § 30 BauGB zu beurteilen.
Der Anbau befindet sich innerhalb des Baufensters. Abstände bezüglich
des Brandschutzes sind vom Landratsamt zu prüfen.
Öffnungen innerhalb des Dachstuhls sind grundsätzlich zulässig.
Es entsteht keine neue Wohneinheit, Bestandsstellplätze können nachgewiesen werden.
Die Verwaltung empfahl das Einvernehmen.
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik stimmten einstimmig zu.
5. Sanierung DG, Errichtung Balkone und Neubau Wohngebäude in zweiter Reihe, Ringstraße 53
Das Gebäude liegt innerhalb des Geltungsbereichs
des Bebauungsplans „Hinterdorf Teil IV/III“ und ist deshalb nach § 30 BauGB zu beurteilen.
Der Dachstuhl des Bestandsgebäudes soll
gedämmt und die Dacheindeckung erneuert werden.
Damit ändert sich die Traufhöhe von 6,62 m auf 6,92 m.
Zulässig wäre eine Wandhöhe von 7,00 m, damit ist die Änderung genehmigungsfähig.
Ein Zwerchgiebel im hinteren Bereich soll in einer Höhe von 1,90 m und einer Dachneigung von 7° errichtet werden.
Dieser geplante Zwerchgiebel ist ohne Befreiungen zulässig, da er zur Gartenseite geht.
Eine Dachgaube im vorderen Bereich zur Straße hin ist
mit einer beantragten Höhe von 1,90 m und einer
Dachneigung von 7° ist unzulässig.
Befreiungen wurden bisher nur für rückwärtige Gauben erteilt.
Die zu errichtenden Balkone im rückwärtigen Bereich befinden sich
innerhalb des Baufensters und sind somit zulässig. In der zweiten
Reihe soll ein neues Wohngebäude entstehen.
Die Firsthöhe von 9,406 m ist zulässig. Die Breite von 8,70 m ist zulässig,
die Tiefe von 10,50 m dagegen nicht.
Das Baufenster darf durch die Hauptanlage in diesem
Ausmaß nicht überschritten werden. Die beantragte Befreiung
der Grundflächenzahl im Bereich der Hauptanlage ist nicht
zustimmungsfähig.
Einer Überschreitung des Baufensters kann nicht zugestimmt werden.
Mit der Realisierung des geplanten Hauptgebäudes in zweiter Reihe entstehen insgesamt zwei neue Wohneinheiten. Damit werden drei weitere Stellplätze erforderlich, also insgesamt fünf, die auf dem Grundstück nachgewiesen sind. Das Gremium stimmte dieser Beantwortung der Bauvoranfragen einstimmig zu.
6. Neubau Mehrfamilienhäuser Ringstraße 95-101
Das Bauvorhaben betrifft den vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Sebold-Areal“.
Dieser sieht zwei Hausgruppen in drei unterschiedlichen Höhen vor.
Gruppe eins beinhaltet drei Vollgeschosse mit Dachgeschoss und eine
Wandhöhe von 10 m und kommt auf eine Gesamthöhe von 14,20 m.
Gruppe zwei beinhaltet ebenfalls drei Vollgeschosse, kommt auf einen Gesamthöhe
von 11,50 m und eine Wandhöhe von 9,50 m.
Die dritte Hausgruppe hat zwei Vollgeschosse, eine Wandhöhe von
6 m und eine Gesamthöhe von 8,00 m.
Die Grundflächenzahl beträgt bei allen Hausgruppen 0,4.
Das Bauvorhaben wurde vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans
ausführlich im Gemeinderat diskutiert und mehrere Mängel aufgezeigt.
Die zugesagten nachbarschützenden Anpassungen
(Erweiterung des Pflanzbeets auf der Dachterrasse, veränderte Anordnung der Stellplätze,
Sicht und Blendschutz Richtung rückwärtige Nachbarn im Herrschaftsbruch)
wurden vom Bauherrn vorgenommen.
Damit sind die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten und der AUT hatte das Bauvorhaben lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
7. Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern und 12 Reihenhäusern mit Tiefgarage, Ringstraße
Das Bauvorhaben betrifft den vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Schlimm-Areal“.
Nach Abbruch der bestehenden Anlagen sollen hier zwei Mehrfamilienhäuser und 12 Reihenhäuser errichtet werden.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind eingehalten.
Die Reihenhäuser sind mit zwei Vollgeschossen geplant,
die Wandhöhe beträgt 6,31 m die Gebäudehöhe 8,82 m,
die Dachform soll ein Flachdach sein. Dasselbe gilt für die
Mehrfamilienhäuser. Hier erhöht sich die Zahl der Vollgeschosse
auf drei, die Wandhöhe auf 9,49 m, die Gebäudehöhe auf 12,11 m.
Auch diese Häuser bekommen Flachdächer. Damit empfiehlt die
Verwaltung, dem geplanten Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
Das Gremium stimmte einstimmig zu.