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Aus dem Verwaltungsausschuss
1. Antrag zur Änderung der Terminierung der Stellungnahmen der Fraktionen in der Turmbergrundschau
Auf Anregung des Ältestenrats hat der Verwaltungsausschuss über eine Änderung der Möglichkeiten beraten, die den Fraktionen eingeräumt wird, in der Turmbergrundschau über ihre Arbeit zu berichten. Bisher war dieser Termin auf die Woche nach der letzten Gemeinderatssitzung im Monat festgelegt. Diese Termine werden jeweils zu Jahresbeginn bekannt gegeben. Die Fraktionen sind bisher gehalten, sich an diese Termine zu halten. Die Verwaltung wollte der Anregung entgegenkommen und schlug vor, die Fraktionen könnten weiterhin einmal im Monat berichten, den Termin dafür aber frei wählen. Das Thema führte zu einer Diskussion im Verwaltungsausschuss. Carolin Holzmüller (FDP) wandte sich gegen eine Änderung des bisherigen Modus. Sie sehe keine Notwendigkeit für wechselnde Termine. Sie halte das für einen organisatorischen Aufwand. Sonja Güntner (Grüne) pflichtete ihr bei. Feststehende Termine wären für alle Beteiligten klarer. Außerdem seien Karenzzeiten klar definiert. Man könne die Berichterstattung einplanen und sich Zeit dafür nehmen. Timo Martin (WBB) meinte, wenn ein Gremium seine eigenen Beschlüsse nicht mehr einhalten wolle, werde die Kommunikation schwieriger. Außerdem sei es für den Bürger gut, wenn er alle Stellungnahmen am selben Tag lesen könne, dann könne er gut vergleichen. Er würde den status quo beibehalten. Nicolas Zippelius (CDU) zeigte sich überrascht über die Dimension des Themas. Er sehe kein Problem darin und würde dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen. Wolfgang Wehowsky (SPD) zeigte sich ebenfalls überrascht über diese „konzertierte Aktion“. Er habe die Anregung aus dem Ältestenrat unterstützt, denn er könne Terminprobleme bestätigen. Keinesfalls sollten die Fraktionen in anderen Medien über die Fraktionsarbeit berichten. Gerhard Fritscher (CDU) meinte, es sei nicht nötig, die Terminwahlfreiheit einzuengen, wenn es niemandem schade. Die Abstimmung ergab, dass CDU und SPD sich für die beantragte Änderung aussprachen, WBB und Grüne dagegen. Damit war der Antrag mit 6 zu 4 Stimmen abgelehnt.
2. Dienstradleasing für die Mitarbeitenden
Die Verwaltung möchte ihre Mitarbeitenden zu gesundheitsbewusstem und umweltfreundlichem Verhalten anregen und dazu motivieren, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen. Durch eine Öffnung im Tarifvertrag ist es nun auch den Angestellten möglich, eine Entgeltumwandlung zugunsten eines Dienstradleasings zu beantragen. Eine entsprechende Regelung sieht seit längerem das Landesbesoldungsgesetz für Beamte vor. Praktisch sähe das so aus: Der Dienstherr (die Gemeinde) schließt einen Rahmen-Leasingvertrag mit einem Leasinggeber (vorgeschlagen ist die Firma eurorad). Ihren Mitarbeitenden gewährt die Gemeinde einen Zuschuss, indem sie einen Kostenanteil an der Haftpflicht- und Wartungsversicherung in Höhe von 10 Euro monatlich pro Person zuzüglich Pauschalversicherung übernimmt. Die Räder dürfen auch privat genutzt werden. Timo Martin (WBB) begrüßte diese Freiwilligkeitsleistung und signalisierte Zustimmung. Die Kosten seien überschaubar. Allerdings wies er auf Folgekosten hin, denn wer mit dem Rad ins Geschäft fahre, benötige dort eine Dusche. Jörg Kreuzinger (CDU) würde den Vorschlag „mit allen Konsequenzen unterstützen“. Sonja Güntner (Grüne) meinte, das steigere auch die Attraktivität des Arbeitgebers. Außerdem sei der Einbau einer Dusche in absehbarer Zeit vorgesehen. Matthias Görner (FDP) sah in diesem Angebot eine unnötige finanzielle Belastung der Verwaltung und meinte ein Arbeitgeber müsse die Mitarbeitenden nicht erziehen. Deshalb stimmte er dagegen. Carolin Holzmüller (FDP) enthielt sich im Zusammenhang mit den Kosten der Stimme. Alle anderen Ausschussmitglieder stimmten dem Vorschlag der Verwaltung zu. Der Beschluss lautete: Abschluss eines Rahmenvertrags mit der Firma eurorad für das Fahrradleasing und Gewährung eines Zuschusses an die Mitarbeitenden in Höhe von 10 Euro monatlich pro Person plus Pauschalversicherung.