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Gemeinde Weingarten (Baden)

Steuern & Gebühren

Von A wie "Abfallentsorgung" bis W wie "Wasserversorgung" - alles auf einen Blick.

Abfallentsorgung

  • Hier sind die aktuellen Abfallentsorgungs-Gebühren des Abfallwirtschaftbetriebes abrufbar.

Beglaubigung

• Beglaubigung1,00 EUR
• Beglaubigung (1. Unterschrift)1,50 EUR
• Beglaubigung Zeugnis1,00 EUR
 

Entwässerung / Abwasser

 • Entwässerungsbeitrag je m² Nutzungsfläche 
    a) für den öffentlichen Abwasserkanal8,94 EUR
    b) für den biologischen Teil des Klärwerks2,61 EUR
  
• Schmutzwassergebühr je m³ Schmutzwasser2,96 EUR
  
• Niederschlagswassergebühr je m² versiegelter Fläche0,84 EUR

Erschließungsbeitrag (Straße)

  • 95 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands

Führerschein

• Führerscheinantrag5,10 EUR
 

Führungszeugnis

• Führungszeugnis13,00 EUR
• Führungszeugnis erweitert13,00 EUR
• Führungszeugnis Europäisch13,00 EUR

Gewerbe

• Gewerbe Anmeldung13,00 EUR
• Gewerbe Abmeldung10,00 EUR
• Gewerbe Ummeldung13,00 EUR
• Auskunft Gewerbe  7,00 EUR
• Auskunft Gewerbezentralregister13,00 EUR
 

Hebesätze

• Grundsteuer A420 v.H.
• Grundsteuer B420 v.H.
  
• Gewerbesteuer340 v.H.
  
• Zweitwohnungsteuer  15 v.H.

Hundesteuer

• Ersthund  96,00 EUR
• jeder weitere Hund192,00 EUR
  
• Kampfhund288,00 EUR
• jeder weitere Kampfhund576,00 EUR
 

Melderegister

• Meldebescheinigung

  7,00 EUR

• Meldebescheinigung Familie

  7,00 EUR

• Meldebescheinigung Duplikat

15,00 EUR
  

• Melderegisterauskunft einfach

  7,00 EUR

• Melderegisterauskunft erweitert

10,00 EUR

 • Melderegisterauskunft erweitert und Archiv

10,00 EUR
 

Personalausweis

• Personalausweis unter 24 Jahre22,80 EUR
• Personalausweis über 24 Jahre37,00 EUR
  
• Personalausweis Ersatz10,00 EUR
• Personalausweis vorläufig10,00 EUR

Reisepass

• Reisepass unter 24 Jahre37,50 EUR
• Reisepass über 24 Jahre70,00 EUR
  
• Reisepass - Aufschlag 48 Seiten22,00 EUR
• Reisepass - Aufschlag Express32,00 EUR
  
• Reisepass vorläufig26,00 EUR
  
• eID-Karte unter 24 Jahre37,00 EUR
• eID-Karte über 24 Jahre37,00 EUR
 

Standesamt - Urkunden etc.

1EheschließungEUR
1.1Prüfung der Ehefähigkeit 
 a) bei der Anmeldung der Eheschließung65,00
 b) wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit110,00
 c) wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist130,00
1.2Vornahme einer Eheschließung außerhalb üblicher Dienstzeiten oder außerhalb gewidmeter Diensträume, Trauräume und Eheschließungsorte ausgenommen bei Vorliegen einerlebensgefährlichen Erkrankung110,00
1.3Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung45,00
1.4Zusätzlich zu Nr. 1.3, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt vorgenommen wurde45,00
1.5Erneute Prüfung nach § 29 Absatz 2 PStV30,00
2EhefähigkeitszeugnisEUR
2.1Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 
 a) wenn nur deutsches Recht zu beachten ist65,00
 b) wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit110,00
2.2Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer40,00
3Beurkundungen, Beglaubigungen, BescheinigungenEUR
3.1Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt35,00
3.2Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt (§ 36 PStG)160,00
3.3Beurkundung einer im Ausland oder von einer ermächtigten Person im Inland geschlossenen Ehe zwischen Ausländern (§ 34 PStG)110,00
3.4Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft (§ 35 PStG)110,00
3.5Beurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalles (§ 36 PStG)80,00
3.6Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung, zur Namensangleichung oder zur Namenswahl aufgrund familienrechtlicher oder personenstandsrechtlicher Vorschriften, des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche oder des Lebenspartnerschaftsgesetzes, sofern nicht aufgrund Bundesrechts (§ 10 Absatz 2) oder nach Anlage 2 Gebührenfreiheit besteht40,00
3.7Erteilung einer Bescheinigung über eine namensrechtliche Erklärung oder sonstige personenstandsrechtliche Änderung nach Nr. 3.6, wenn diese von einem anderen deutschen Standesamt beurkundet wurde20,00
3.8Zusätzlich zu Nr. 3.7, wenn der zugrundeliegende Personenstandseintrag nicht im Inland geführt wird 
 a) bei einer Geburt140,00
 b) bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft90,00
4PersonenstandsurkundenEUR
4.1Ausstellung eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Personenstandsregister20,00
4.2Ausstellung einer sonstigen Personenstandsurkunde20,00
4.3Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch als öffentliche Urkunde15,00
4.4Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie20,00
4.5Ausstellung einer Übersetzungshilfe nach der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/201220,00
4.6Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs oder Bescheinigung aus Personenstandsregistern20,00
4.7Ausstellung einer Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls20,00
4.8Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung20,00
5Sonstige AmtshandlungenEUR
5.1Benutzung der Personenstandsregister und Sammelakten für wissenschaftliche Zwecke40,00 bis 200,00
5.2Erteilung einer Auskunft aus einem oder Gewährung der Einsicht in ein Personenstandsregister20,00
5.3Erteilung einer Auskunft aus einer oder Gewährung der Einsicht in eine Sammelakte20,00 bis 60,00
5.4Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn die notwendigen 20 bis 60 Angaben zum Aufsuchen nicht gemacht werden können20,00 bis 60,00
5.5Eintrag eines Sperrvermerks auf Antrag des Betroffenen10,00
5.6Vorbereitung oder Prüfung einer ausländischen familien- sowie namensrechtlichen Entscheidung, insbesondere Anerkennung ausländischer Entscheidungen60,00
5.7Erstellung einer Niederschrift über einen vom Beteiligten gestellten Berichtigungsantrag, sofern nicht nach Anlage 2 Gebührenfreiheit besteht65,00
5.8Unterbleiben einer Amtshandlung wegen Rücknahme eines Antrags oder aus sonstigen Gründen, wenn mit der sachlichen Bearbeitung begonnen, die Amtshandlung aber noch nicht beendet war20,00 bis 150,00
5.9Ablehnung eines Antrags1/10 bis zum vollen Betrag der für die Leistung zu erhebenden Gebühr, mindestens 10,00
5.10Veranlassung einer Urkundenüberprüfung über eine deutsche Botschaft30,00
5.11Datenabruf aus einem Melderegister für die Prüfung der Ehevoraussetzungen oder für die Beurkundung eines Sterbefalls, wenn die erforderlichen Nachweise nicht vorgelegt werden10,00
5.12Berichtigung nach den §§ 47, 48 PStG wenn der zu berichtigende Fehler seitens der Beteiligten zu verschulden ist25,00
5.13Fortschreibung eines Personenstandseintrags, wenn die Fortschreibung nicht aufgrund einer Rechtsvorschrift von Amts wegen vorzunehmen ist65,00
 

Wasserversorgung

• Wasserversorgungsbeitrag je m² Nutzungsfläche6,10 EUR
  
• Verbrauchsgebühr nach dem gemessenen Verbrauch je m³ Wasser2,82 EUR
  (Grundgebühr zzgl. 7% MwSt.) 
http://www.weingarten-baden.de//rathaus-service/steuern-gebuehren