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Gemeinde Weingarten (Baden)

Hundesteuer - Befreiung beantragen

Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

Kosten

Keine

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Zuständige Ansprechpartner

Käthner, Katja
Aufgaben

Buchhaltung
Zweitwohnungssteuer
07244702041
07244702050
Zum Mitarbeiter
Keinath, Corinna
Aufgaben

Teamleitung Buchhaltung/Kommunale Abgaben und Steuern
Grundsteuer

Wasser/Abwasser

Buchhaltung
07244702026
07244702050
Zum Mitarbeiter
Schneider, Michael V.
Aufgaben:     

Leitung der Finanzverwaltung
Haushaltsplanung
Jahresabschluss
Kalkulationen
Beitragserhebung
Controlling
Steuern und Gebühren

 
07244702035
07244702050
Zum Mitarbeiter
Tatsi, Aikaterini
Aufgaben 

Buchhaltung 
Hundesteuer
Hallenbelegung
Gewerbesteuer
07244702028
07244702050
Zum Mitarbeiter

Organisationseinheiten

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben dessen ausführliche Fassung am 07.01.2022 freigegeben.

http://www.weingarten-baden.de//rathaus-service/buergerservice/leistungen