Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Unterlagen
keine
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
keine
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Verwandte Lebenslagen
Zuständige Ansprechpartner
Tatsi, Aikaterini
Aufgaben
Buchhaltung
Hundesteuer
Hallenbelegung
Gewerbesteuer
Buchhaltung
Hundesteuer
Hallenbelegung
Gewerbesteuer
07244702028
07244702050
Zum Mitarbeiter
Organisationseinheiten
-
Marktplatz 276356 Weingarten (Baden)
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Marktplatz 276356 Weingarten (Baden)
Freigabevermerk
29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg