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Gemeinde Weingarten (Baden)

Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Fristen

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

Unterlagen

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Sonstiges

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Zuständige Ansprechpartner

Käthner, Katja
Aufgaben

Buchhaltung
Zweitwohnungssteuer
07244702041
07244702050
Zum Mitarbeiter
Keinath, Corinna
Aufgaben

Teamleitung Buchhaltung/Kommunale Abgaben und Steuern
Grundsteuer

Wasser/Abwasser

Buchhaltung
07244702026
07244702050
Zum Mitarbeiter
Schneider, Michael V.
Aufgaben:     

Leitung der Finanzverwaltung
Haushaltsplanung
Jahresabschluss
Kalkulationen
Beitragserhebung
Controlling
Steuern und Gebühren

 
07244702035
07244702050
Zum Mitarbeiter
Tatsi, Aikaterini
Aufgaben 

Buchhaltung 
Hundesteuer
Hallenbelegung
Gewerbesteuer
07244702028
07244702050
Zum Mitarbeiter

Organisationseinheiten

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben dessen ausführliche Fassung am 07.01.2022 freigegeben.

http://www.weingarten-baden.de//rathaus-service/buergerservice/leistungen