Hauptbereich
Förderung für Regiobuslinien beantragen
Das Ministerium für Verkehr fördert die Einrichtung von Regiobuslinien.
Gefördert werden Verkehrsleistungen im Betrieb von Linien des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Kraftfahrzeugen (im Sinne des PBefG und der BO Kraft), die den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ergänzen:
- zur Anbindung von Mittelzentren, Unterzentren, Verkehrsflughäfen und Nationalparks ohne derzeit regelmäßigen Anschluss an den SPNV, in der Regel in ein benachbartes Mittel-/Oberzentrum oder, wenn nähergelegen, an eine andere geeignete Zugangsstelle des SPNV oder
- zum Schließen räumlicher Lücken im Netz des SPNV zwischen Oberzentren, Mittelzentren und Verkehrsflughäfen.
Voraussetzungen
Zum Erreichen des Förderzwecks müssen bestehende Linien und neue Linien des straßengebundenen ÖPNV als Regiobuslinien folgende Voraussetzungen erfüllen:
- schnelle Verbindungsfunktion zwischen Oberzentren, Mittelzentren, Unterzentren und Verkehrsflughäfen
- ausreichende Erschließung der dazwischenliegenden, nachfragestarken Orte, wenn die Verbindungsfunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird
- regionale Netzwirkung
- angebotsorientierte Fahrplangestaltung grundsätzlich im Ein-Stunden-Takt
- Betriebszeiten analog dem SPNV-Zielkonzept 2025 des Landes für den SPNV an allen Wochentagen
- einheitlicher Linienverlauf / Streckenverlauf an allen Wochentagen
- fahrgastfreundliche Umsteigezeiten vom/zum SPNV im Sinne eines integralen Taktfahrplans
- systematische Anschlusssicherung
- Mindestanforderungen an eingesetzte Fahrzeuge
- Einbindung in den Baden-Württemberg Tarif analog SPNV-Linien
Verfahrensablauf
Antragstellung und Bewilligung
Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind
- die Aufgabenträger gemäß § 6 ÖPNVG und
- kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion der Aufgabenträger übernehmen.
Förderanträge müssen im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Mai eines laufenden Jahres beim Ministerium für Verkehr eingereicht werden. Die Einreichung der Anträge ist bis zu 23 Monate vor einer möglichen Betriebsaufnahme möglich.
Bei positiver Prüfung des Antrags bewilligt das Ministerium für Verkehr in der Regel im Jahr der Antragstellung.
Auszahlung der Förderung
In jährlichen Auszahlungstranchen zahlt die zuständige Stelle die Förderung aus.
Im ersten Betriebsjahr gewährt die zuständige Stelle eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent des prognostizierten Zuwendungsbetrages.
Ab dem zweiten Betriebsjahr zahlt die zuständige Stelle auf Basis von 90 Prozent des jeweils zuletzt abgerechneten Zuwendungsbetrages aus.
Endabrechnung
Am Ende der Förderung erstellt der Zuwendungsempfänger eine Endabrechnung der Linie.
Die Endabrechnung setzt sich zusammen aus den jährlichen Spitzabrechnungen der Mehrkosten und Mehrerlösen. Auf dieser Basis erstellt der Zuwendungsgeber einen Schlussbescheid.
Unterlagen
Als Antragsteller oder Antragstellerin stellen Sie den Förderantrag mit Hilfe eines vorgegebenen Antragsformulars.
Diesem müssen Sie weitere Antragsunterlagen beifügen.
Eine detaillierte Auflistung über die Unterlagen, die Sie einreichen müssen, können Sie der Technischen Richtlinie zum Förderprogramm "Regiobuslinie" entnehmen.
Rechtsgrundlage
- Landeshaushaltsordnung (LHO)
Zuständigkeit
Prüfungs-, Entscheidungs- und Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Verkehr.
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 89686-9010
Fax: 0711 89686-9020
E-Mail: Poststelle(@)vm.bwl.de
Vertiefende Informationen
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/oepnv/ (s. "Regiobuslinien")
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Stand: 30.03.2022
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg