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Register und Rollen
Für den Nachweis, dass Sie Ihr Gewerbe auch ausüben dürfen, sind bei der Gewerbeanmeldung in vielen Fällen weitere Schritte und Unterlagen notwendig.
Erfordert Ihr Gewerbebetrieb beispielsweise einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (Buchführung, Firmenführung, kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung), sind Sie in jedem Fall Kaufmann und zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Für bestimmte Gewerbe wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt. Darin steht, ob eine juristische oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Den Auszug benötigen Sie als Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit. Ohne ihn kann die zuständige Stelle nicht prüfen, ob Sie eine Genehmigung für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) erhalten.
Im Bereich des Handwerks ist der
- selbstständige Betrieb
- eines zulassungspflichtigen Handwerks
- als stehendes Gewerbe
nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet.
Wenn Sie ein zulassungsfreies oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, trägt die zuständige Handwerkskammer Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein.
Sind Sie im Bereich der Versicherungsvermittlung tätig, müssen Sie sich unter Umständen in das Vermittlerregister eintragen.
Leistungen
- Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen
- Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
- Handwerksrolle - Auskunft beantragen
- Handelsregister - Eintragung anmelden
- Handelsregister - Einsicht nehmen
- Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Handwerker aus anderen EU-/EWR-Staaten anzeigen
- Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
- Gewerberegister - Auskunft beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung nach § 7b HWO beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung für ein zusätzliches Handwerk nach § 7a HWO beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung für EU-/EWR-Bürger und EU-/EWR-Bürgerinnen (nach § 9 Abs. 1 HWO) beantragen
- Eintragung in das Vermittlerregister beantragen
- Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe - Eintragung veranlassen
Freigabevermerk
02.05.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg