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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Marketing

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Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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YouTube

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
ReadSpeaker

ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.

Verarbeitungsunternehmen

ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7, 86825 Bad Wörishofen Deutschland
Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland(@)readspeaker.com

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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.
Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • IP-Adresse
Erhobene Daten

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

  1. Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.
  2. Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

support@readspeaker.com

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Zugehörige Cookies

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  • ReadSpeakerSettings - 3d
  • _rspkrLoadCore - session
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

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  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

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Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Meldoo - Mängelmeldungssystem
Meldoo Mängelmeldung ist ein digitaler Meldeservice der leanact GmbH, über den Bürgerinnen und Bürger Mängel im öffentlichen Bereich – wie Straßenschäden, Verschmutzungen oder defekte Beleuchtung – direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln können. Für die Bearbeitung Ihrer Meldung werden personenbezogene Daten (z. B. Standort, Foto, Kontaktdaten) erhoben und an die zuständige Behörde weitergeleitet.
Verarbeitungsunternehmen
leanact GmbH
Datenverarbeitungszwecke

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Bereitstellung eines digitalen Meldeformulars zur Übermittlung von Mängelmeldungen an die jeweils zuständige Kommunalverwaltung; Auslieferung und Optimierung der Serviceinhalte; Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit; Abwehr von Cyberangriffen und Bereitstellung von Informationen für Strafverfolgungsbehörden im Anlassfall.

Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien

Webbasiertes Formular (MeldooWEB); Server-Logfiles; GPS-/Standortdaten (bei Nutzung des Meldeformulars); Dateiübertragung (Bild-Upload).

Erhobene Daten

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Personenbezogene Daten: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Meldungsdaten: Standort der Mängelmeldung, Meldungskategorie, Adresse des Meldungsstandorts, Schadensbeschreibung, beigefügte Bilddateien, gewünschter Antwortkanal sowie optionale, von der Kommune geforderte Zusatzfelder. Technische Daten (Server-Logfiles): IP-Adresse, Betriebssystem, Webbrowser, Zeitstempel, angeforderte Inhalte, Fehlerlogs, Geräte-ID.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung / Übermittlung der Mängelmeldung auf Wunsch der betroffenen Person); Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Systemsicherheit und Funktionsfähigkeit für technische Logfile-Daten).

Ort der Verarbeitung
Deutschland (leanact GmbH, Hagenmarkt 8, 38100 Braunschweig); Weiterverarbeitung durch die jeweils zuständige Kommunalverwaltung in Deutschland.
Datenempfänger

leanact GmbH (Betrieb des Dienstes); Mitarbeitende der jeweils zuständigen Kommunalverwaltung (Bearbeitung der Meldung in MeldooPLUS); ggf. Strafverfolgungsbehörden (im Fall von Cyberangriffen).

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@leanact.de

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Gemeinde Weingarten (Baden)
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Dienstleistungen

Vorlesen

Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen

Sie kann bestehen aus:

  • Beratung durch ein Fallmanagement
  • Psychotherapeutische Frühintervention in einer Traumaambulanz
  • Krankenbehandlung: Beispielsweise ambulante und stationäre Behandlungen, zahnärztliche Behandlungen und Zahnersatz, Heil- und Hilfsmittel
  • Leistungen zur Teilhabe, beispielsweise Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
  • Leistungen zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen, zum Beispiel
    • Entschädigungszahlungen, Berufsschadensausgleich
    • Entschädungszahlungen an Hinterbliebene
  • Erstattung der Kosten für Überführung und Bestattung

Die Höhe ist abhängig vom Einzelfall.

Voraussetzungen

  • Sie wurden Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs wie zum Beispiel eines Raubüberfalls oder einer Vergewaltigung oder Sie haben einen solchen Angriff rechtmäßig abgewehrt. Hierzu gehören seit Juni 2021 auch Angriffe durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers.
  • Sie wurden Opfer eines sonstigen vorsätzlichen, rechtswidrigen, unmittelbar gegen Ihre freie Willensentscheidung gerichteten schwerwiegenden Verhaltens (psychische Gewalttat).
  • Der Angriff erfolgte in Deutschland.
  • Sie haben dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten.
  • Ausländerinnen und Ausländer haben dieselben Ansprüche wie Deutsche.

Hinweis: Als Opfer von Gewalttaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkte Leistungen erhalten.

Ein Anspruch auf Entschädigung haben Sie nicht, wenn

  • Sie als Opfer die Schädigung in vorwerfbarer Weise verursacht haben oder
  • es aus in Ihrem eigenen Verhalten liegenden Gründen unbillig wäre, eine Entschädigung zu gewähren.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag schriftlich oder mündlich stellen. Die zuständige Stelle klärt den Sachverhalt von sich aus auf. Sie sind verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken.

Die zuständige Stelle kann

  • Auskunftspersonen und Sachverständige hören,
  • ärztliche Unterlagen, Befunde und Ähnliches zur Einsicht heranziehen,
  • Gutachten und amtliche Auskünfte einholen und
  • Urkunden beschaffen oder die Beteiligten beauftragen, diese vorzulegen oder beizubringen.

Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, in dem Ihnen die zuständige Stelle erläutert, ob und welche Leistungen Sie erhalten.

Sie bekommen die Leistungen in der Regel rückwirkend ab dem Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.

Fristen

Sie können den Antrag jederzeit stellen. Wenn Sie den Antrag innerhalb eines Jahres nach der Gewalttat stellen, können Sie auch Leistungen für die Zeit vor der Antragstellung erhalten.

Unterlagen

  • in der Regel: keine

Hinweis: Sie können das Verfahren unterstützen, indem Sie bereits vorliegende Unterlagen (zum Beispiel Strafurteil, ärztliche Unterlagen) Ihrem Antrag beifügen oder später nachreichen.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Im Durchschnitt: acht Monate

Sie kann je nach Lage des Einzelfalles länger sein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Gewalttat viele Jahre zurückliegt und Nachweise nur schwer zu erhalten sind oder sich die medizinische Beurteilung schwierig gestaltet.

Sonstiges

keine

Rechtsbehelf

Wenn Sie mit der vom Versorgungsamt getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Zuständigkeit

das Landratsamt, in dessen Bezirk Sie beziehungsweise die Hinterbliebenen den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben

Freigabevermerk

11.12.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg