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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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ReadSpeaker

ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.

Verarbeitungsunternehmen

ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7, 86825 Bad Wörishofen Deutschland
Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland(@)readspeaker.com

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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.
Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

  1. Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.
  2. Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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support@readspeaker.com

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  • ReadSpeakerSettings - 3d
  • _rspkrLoadCore - session
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
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Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
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Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@netze-bw.de

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Meldoo - Mängelmeldungssystem
Meldoo Mängelmeldung ist ein digitaler Meldeservice der leanact GmbH, über den Bürgerinnen und Bürger Mängel im öffentlichen Bereich – wie Straßenschäden, Verschmutzungen oder defekte Beleuchtung – direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln können. Für die Bearbeitung Ihrer Meldung werden personenbezogene Daten (z. B. Standort, Foto, Kontaktdaten) erhoben und an die zuständige Behörde weitergeleitet.
Verarbeitungsunternehmen
leanact GmbH
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Bereitstellung eines digitalen Meldeformulars zur Übermittlung von Mängelmeldungen an die jeweils zuständige Kommunalverwaltung; Auslieferung und Optimierung der Serviceinhalte; Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit; Abwehr von Cyberangriffen und Bereitstellung von Informationen für Strafverfolgungsbehörden im Anlassfall.

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Genutzte Technologien

Webbasiertes Formular (MeldooWEB); Server-Logfiles; GPS-/Standortdaten (bei Nutzung des Meldeformulars); Dateiübertragung (Bild-Upload).

Erhobene Daten

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Personenbezogene Daten: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Meldungsdaten: Standort der Mängelmeldung, Meldungskategorie, Adresse des Meldungsstandorts, Schadensbeschreibung, beigefügte Bilddateien, gewünschter Antwortkanal sowie optionale, von der Kommune geforderte Zusatzfelder. Technische Daten (Server-Logfiles): IP-Adresse, Betriebssystem, Webbrowser, Zeitstempel, angeforderte Inhalte, Fehlerlogs, Geräte-ID.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung / Übermittlung der Mängelmeldung auf Wunsch der betroffenen Person); Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Systemsicherheit und Funktionsfähigkeit für technische Logfile-Daten).

Ort der Verarbeitung
Deutschland (leanact GmbH, Hagenmarkt 8, 38100 Braunschweig); Weiterverarbeitung durch die jeweils zuständige Kommunalverwaltung in Deutschland.
Datenempfänger

leanact GmbH (Betrieb des Dienstes); Mitarbeitende der jeweils zuständigen Kommunalverwaltung (Bearbeitung der Meldung in MeldooPLUS); ggf. Strafverfolgungsbehörden (im Fall von Cyberangriffen).

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@leanact.de

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Öffentliche Bekanntmachungen

Vorlesen

Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik (17.09.2018)

Erstelldatum01.12.2018

1   Bauanträge und Bauvoranfragen

1.1 Errichtung einer Schleppgaube, Dr.-Wohnlich-Str. 29

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplans „Südlich der Ringstraße“ und ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Der Bauherr hat einen Antrag auf Befreiung gestellt hinsichtlich der Unterschreitung des zulässigen Mindestabstands der Gaube zum Ortgang. Da in diesem Gebiet schon mehrfach Befreiungen erteilt wurden und die Unterschreitung lediglich 25 Zentimeter beträgt, konnte die Befreiung einstimmig erteilt werden.

1.2 Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses zu einem Sechsfamilienhaus, Neue Bahnhofstraße 14/1
Der Bauherr plant, das bestehende Wohn- und Geschäftshaus mit drei Wohneinheiten zu einem Sechsfamilienhaus umzubauen. Ein Antrag auf Befreiung wurde gestellt bezüglich der Überschreitung der zulässigen Baugrenze um ca. 3,80 m² durch einen Anbau und bezüglich des Verzichts auf Erstellung einer barrierefreien Etage aufgrund „unzumutbarer“ Mehrkosten. Einwendungen der Angrenzer wegen zu geringer Abstandsflächen lagen vor. Die Verwaltung empfahl dem Ausschuss, die beantragten Befreiungen zu versagen. Grundsätzlich befürwortet die Gemeinde die Schaffung neuen Wohnraums, aber die Festsetzungen des Bebauungsplans sollten eingehalten werden. Die Schaffung von barrierefrei zugänglichem Wohnraum nach der LBO ist unter dem Gesichtspunkt des demografischen Wandels auch in Weingarten von großer Bedeutung. Die beantragten Befreiungen wurden einstimmig abgelehnt.

1.3 Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Reihenhausriegeln am Buchenweg
Der Bauherr plant die Errichtung von zwei Reihenhausriegeln mit vier und neun Reihenhäusern auf dem Anwesen Buchenweg 38 und stellte eine Bauvoranfrage, ob das Bauvorhaben hinsichtlich der Einpassung gemäß § 34 BauGB, insbesondere in Bezug auf Aufteilung, Höhenentwicklung und Ausbildung der Erschließungsstraße als Spielstraße genehmigungsfähig sei. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Karlsruhe sowie aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung sei es das nicht, hieß es im Ausschuss. Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Außenbereich am Rand der Bebauung im Ortsteil Waldbrücke und ist baurechtlich nach § 35 BauGB zu bewerten. Laut der kommunalen städtebaulichen Entwicklung (ISEK) soll das überplante Grundstück im Rahmen des künftigen Bebauungsplans (Bereich ehemaliges FV-Gelände) mitentwickelt bzw. mit überplant werden. Unabhängig von der baurechtlichen Zulässigkeit ist die vom Investor angestrebte Bebauung in ihrer Kubatur sehr massiv und entspricht nicht dem Umgebungscharakter (§ 34). Im gesamten Gebiet um das Baugrundstück sind lediglich Doppelhäuser errichtet worden. Auch unter diesem Aspekt des Einfügens könne dem Bauvorhaben nicht zugestimmt werden. Es sei nicht genehmigungsfähig, sagte Bürgermeister Eric Bänziger und die Räte Klaus Holzmüller und Fritz Küntzle empfanden die Planung ebenfalls als viel zu massiv. Die Planung wurde abgelehnt.

1.4 Erweiterung der Bühne über dem Dach für technische Einrichtungen, Max-Becker-Str. 4
Es handelt sich um ein Erweiterungsgesuch der Firma Kleiberit. Der Bebauungsplan wurde in der Vergangenheit angepasst, um Erweiterungen zu ermöglichen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind eingehalten, darum war das Gesuch nur zur Kenntnis zu nehmen.

2   Teilfortschreibung Regionalplan Mittlerer Oberrhein

Neben dem regionalbedeutsamen Abbau von Kies, der Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen sowie einer möglichen Erdöl-Erkundungsbohrung sollen nun zusätzlich Vorrangflächen für großflächige Photovoltaikanlagen in Weingarten ausgewiesen werden. Dazu war die Gemeinde zur Stellungnahme aufgefordert. Die Verwaltung lehnt das Gesuch ab und begründet das in dreifacher Hinsicht: Die vom Regionalverband vorgeschlagenen Flächen befinden sich parallel zur Bahnlinie im Bereich Hinterteufenfeld und Bruch und werden aktuell landwirtschaftlich genutzt. Alle genannten Flächenausweisungen bedeuten in letzter Konsequenz eine Reduzierung von umfangreichen forst- bzw. landwirtschaftlichen Flächen. Außerdem fehlen Aussagen zu möglichen Blendwirkungen bei besonderer Nähe zu Siedlungsbereichen und entsprechender Topographie. Ferner sollten für eine derartige Nutzung vorrangig Dächer von Gebäuden oder versiegelte Flächen herangezogen werden.
Auf dieser Grundlage empfiehlt der Ausschuss für Umwelt und Technik einstimmig dem Gemeinderat die Ausweisung von Vorbehaltsflächen für Photovoltaikflächen auf der Gemarkung Weingarten abzulehnen.

3   Nutzung der Fläche Winkelpfad 2 als Parkraum
Das Grundstück wurde bisher vom Landratsamt als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge genutzt.
Mittlerweile ist die Containeranlage rückgebaut und die Fläche wurde wieder an die Gemeinde übergeben. Bürgermeister Eric Bänziger erklärte im AUT, in diesem Bereich herrsche schon immer ein Mangel an Parkplätzen, da viele öffentliche Parkplätze durch die Mitarbeiter der Firma Gablenz genutzt würden. Zur Verbesserung der Parksituation in diesem Bereich schlage er vor, auf dieser Fläche einen öffentlichen Parkplatz auszuweisen und sie dennoch als Vorratsfläche für zukünftige Eventualitäten in Eigentum zu behalten. Die Fläche kann jederzeit anderweitig genutzt und in die weitere städtebauliche Entwicklung einbezogen werden. Fritz Küntzles Frage nach dem Belag dieses Parkplatzes beantwortete Bauamtsleiter Oliver Leucht, er sei geschottert und damit versickerungsfähig. Der Baumbestand bleibe erhalten. Das Gremium stimmte dem Vorschlag einstimmig zu.

4  Informationen des Bürgermeisters und Fragen der Gemeinderäte
Die Container für die Turmbergschule sind in Betrieb gegangen. Der Fußweg hinter dem E-Bau wurde wieder in den Schulweg geführt. Im Obergeschoss des Grundschulgebäudes wurden alle Fußböden saniert.

Die Baumaßnahmen Burgstraße, Kirchstraße und Jöhlinger Straße laufen planmäßig.

Der Radweg am Bach auf Höhe der Hebelstraße musste gesperrt werden, weil aufgrund mehrerer Wasserrohrbrüche die Schieber ausgetauscht werden mussten.

Die Randbefestigung auf der Zufahrt zur Siedlung Sallenbusch ist erneut gebrochen und muss wieder instand gesetzt werden. Die Firma wird sich der Sache annehmen.

Für die Einrichtung des Schülercafés ist die Frage des Brandschutzes noch zu klären.
Für die Inbetriebnahme des Aufzugs am Rathaus ist die zweite Oktoberwoche für die TÜV-Abnahme vorgesehen. Es fehlen noch Verkleidungen und Verblendungen, ebenso die Erneuerung des Bodenbelags im Flur.