Öffentliche Bekanntmachungen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 83 “Bogenschießhalle“
Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 83 “Bogenschießhalle“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 20.07.2026 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 83 "Bogenschießhalle" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 12 BauGB und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung beschlossen.
Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 17625 und 17626 ganz und das Flurstück Nr. 17612/2 (Weg) teilweise (ca. 0,15 ha). Maßgebend ist der beigefügte Übersichtsplan.
Ziel und Zweck der Planung:
Der Schützenverein Weingarten beabsichtigt, neben seinem bestehenden Schützenhaus, Kirchbergstraße 30 in Weingarten, eine Bogenschießhalle zu errichten. Da sich die Planfläche mit den Flurstücken 17625 und 17626 aktuell im planerischen Außenbereich befindet und für eine Gebäudeerrichtung diverse Umweltuntersuchungen notwendig sind, konnte eine in der Vergangenheit eingereichte Bauvoranfrage nicht positiv beschieden werden.
Um die Bogenschießhalle auf den beiden Grundstücken errichten zu können, soll für das Vorhaben die planerische Grundlage geschaffen werden. Für die Bogenschießhalle liegt ein erster Entwurf mit Bemaßung vor, die als Basis für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan verwendet werden kann.
Verfahren:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll im Regelverfahren aufgestellt werden. Dieses beinhaltet unter anderem eine Umweltprüfung, einen Umweltbericht sowie eine frühzeitige Beteiligung mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.
Das Plangebiet ist zwar faktisch bereits von anderen Nutzungen umgeben, liegt jedoch im planerischen Außenbereich, woraus ein erhöhter Prüfungsaufwand hinsichtlich Umwelt-aspekten resultiert. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung wird hierdurch nicht beeinträchtigt.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus Weingarten, Marktplatz 4 während der Dienststunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichten und Anregungen äußern.
Weingarten (Baden), den 21.07.2026
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister
- öffentlich bekannt gemacht am 23.07.2026 -
Downloadbereich
Zur Öffentlichen Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 83 “Bogenschießhalle“ - Aufstellungsbeschluss - geht es HIER (PDF-Dokument, 1,30 MB, 23.07.2026)


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