Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
S a t z u n g
zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Benutzungsgebühren
für die Musikschule Hardt
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie des § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 2, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Musikschule Hardt“ am 17.11.2025 beschlossen, die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Musikschule Hardt vom 09.01.2023 wie folgt zu ändern:
zur öffentlichen Bekanntmachung der oben genannten Änderungssatzung geht es HIER (PDF-Dokument, 1,24 MB, 11.12.2025)
- öffentlich bekannt gemacht am 11.12.2025 -
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband „Musikschule Hardt“ geltend gemacht worden ist.
Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

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