Öffentliche Bekanntmachungen
Bebauungsplan Nr. 43 "Bruch Östlich II B", 1. Änderung
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 12, 13a Baugesetzbuch
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 24.11.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 "Bruch Östlich II B" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 12, 13a BauGB und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung beschlossen.
Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 8.391 m² und die Flurstück-Nrn. 19500 (Straße), 19501 (Weg), 19502, 19503, 19504, 19505, 19506, 19508, 19509, 19510, 19511, 19512, 19513, 19514, 4276/4, 4274/3, 4274/4 (Weg) ganz sowie die Flurstück-Nrn. 459/2 und 19507 teilweise. Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der beigefügte Lageplan.
Ziel und Zweck der Planung:
Im Geltungsbereich des benannten Bebauungsplans wurden in den vergangenen Jahren mehrmals jährlich Befreiungen zur Sockel- und Traufhöhe erteilt, welche Anlass zur Überarbeitung des Bebauungsplans geben. Zudem ist im Plangebiet ein Mindestmaß für Baugrundstücke von 350 m² festgelegt, das teilweise von den noch bebaubaren Grundstücken nicht eingehalten werden kann.
Im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird nun beabsichtigt das Mindestmaß der Baugrundstücke an den Bestand anzupassen und zudem eine bisher unbeplante Baulücke im Innenbereich der Gemarkung zu schließen.
Um in diesem Zusammenhang eine steuernde Wirkung zu erzielen, soll der bereits bestehende Bebauungsplan Nr. 43 „Bruch Östlich II B“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung geändert und erweitert werden. Hierbei soll ein Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Bruch Östlich II A“ überplant werden. Durch die Änderung dieses Bebauungsplans kann somit eine geordnete und einheitliche städtebauliche Entwicklung im betroffenen Bereich gewährleistet werden.
Verfahren:
Der Bebauungsplan kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die Planung erfüllt die notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 13a BauGB. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus Weingarten, Marktplatz 4 während der Dienststunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichten und Anregungen äußern.
Weingarten (Baden), den 25.11.2025
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister
- öffentlich bekannt gemacht am 27.11.2025 -
Downloadbereich
ÖB Bebauungsplan Nr. 43 "Bruch Östlich II B", 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 12, 13a Baugesetzbuch (keine barrierefreie PDF-Datei, 2 Seiten)


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