Öffentliche Bekanntmachungen
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 87 “Östlich der Bachbühne“
Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 “Östlich der Bachbühne“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.
In seiner Sitzung am 24.11.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 87 “Östlich der Bachbühne“ sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Hierfür gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Zusätzlich kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 abgesehen werden.
Räumlicher Geltungsbereich:
Das Vorhabengrundstück befindet sich zwischen der Kirchstraße sowie der Keltergasse und besteht aus den Flurstücken Nr. 534 und 536 ganz sowie 516 (Straße) teilweise. Westlich grenzt es an die Bachbühne. Insgesamt beläuft sich die Fläche auf 1.880 m². Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan.
Anlass und Ziele der Planung:
Auf den Grundstücken in der Kirchstraße 5 und 9 im Ortskern von Weingarten (Baden) soll in zweiter Reihe der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses und damit eine städtebauliche Nachverdichtung im Bestand entstehen. Die alten Schuppen, die sich dort derzeit befinden, sollen hierzu im Vorfeld zurückgebaut werden. Sowohl die Größe und Form als auch Positionierung des neuen Gebäudes im rückwärtigen Bereich des Grundstücks wurden so gewählt, dass der ökologische Fußabdruck der bisherigen und neuen Baukörper ähnlich ausfällt.
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung können in der Zeit vom
28.11.2025 bis einschließlich 02.01.2026
unter
www.weingarten-baden.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bebauungsplaene-im-verfahren
bzw. über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) abgerufen werden. Zudem liegen die Unterlagen im Rathaus Weingarten, Bauamt Marktplatz 4, 76356 Weingarten (Baden) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Einsichtnahme sowie der Online-Einsichtnahme über den Entwurf des Bebauungsplans sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an
beteiligung(@)weingarten-baden.de
abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Weingarten (Baden), den 25.11.2025
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister
- öffentlich bekannt gemacht am 27.11.2025 -
Downloadbereich
ÖB Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 87 “Östlich der Bachbühne“ - Offenlage (keine barrierefreie PDF-Datei, 3 Seiten)

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