Öffentliche Bekanntmachungen
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 84 “Feuerwehr Fahrzeughalle Festplatz“
Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 23.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 “Feuerwehr Fahrzeughalle Festplatz“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.
In seiner Sitzung am 24.11.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 “Feuerwehr Fahrzeughalle Festplatz“ sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Hierfür gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Zusätzlich kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 abgesehen werden.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der Plangebiet weist eine Größe von 8.063,26 m² und liegt im unbebauten Innenbereich am westlichen Ortsrand von Weingarten (Baden) auf dem Grundstück des Festplatzes, zwischen dem bestehendem Feuerwehrareal und dem Bauhof. Ganz oder teilweise betroffen sind die Flurstücke Nr. 13473/6, 13474/4, 13474/5, 13474/6 sowie 302. Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan.
Anlass und Ziele der Planung:
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses und des Gemeinderats haben sich mehrfach mit den Optionen zur Ergänzung einer Feuerwehrfahrzeughalle in direkter Nachbarschaft zu dem bestehenden Feuerwehrgebäude an der Ringstraße beschäftigt. Zuletzt wurde auf Basis einer städtebaulichen Gesamtbewertung der Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Festplatzgelände festgestellt, dass neben dem Feuerwehrgerätehaus auch die notwendigen Stellplätze für die Mineralix-Arena auf dem Festplatz sowie die Planungsoptionen eines Schulgeländes zu beachten sind. Trotz den noch nicht abgeschlossenen Planungen für das Schulgelände kann auf Basis der städtebaulichen Machbarkeitsstudie festgestellt werden, dass die Planungen für die Feuerwehrfahrzeughalle den weiteren Planungsoptionen für den Festplatz nicht entgegenstehen.
Für das Feuerwehrgerätehaus liegt eine fertige Gebäudeplanung vor, die innerhalb des Geltungsbereiches realisiert werden kann und den Zusammenhang mit dem Bestandsgebäude nordöstlich der Ringstraße aufweist.
Mit dem Bebauungsplan soll das Planrecht für die Feuerwehrfahrzeughalle zusammen mit dem Bestandsgebäude gesichert werden. Zusätzlich sollen die benannten Parkplätze der Mineralix-Arena mit gesichert werden.
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung können in der Zeit vom
28.11.2025 bis einschließlich 02.01.2026
unter
www.weingarten-baden.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bebauungsplaene-im-verfahren
bzw. über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) abgerufen werden. Zudem liegen die Unterlagen im Rathaus Weingarten, Bauamt Marktplatz 4, 76356 Weingarten (Baden) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Einsichtnahme sowie der Online-Einsichtnahme über den Entwurf des Bebauungsplans sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an
beteiligung(@)weingarten-baden.de
abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Weingarten (Baden), den 25.11.2025
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister
- öffentlich bekannt gemacht am 27.11.2025 -
Downloadbereich
ÖB Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 84 “Feuerwehr Fahrzeughalle Festplatz“ - Offenlage (keine barrierefreie PDF-Datei, 3 Seiten)


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