Öffentliche Bekanntmachungen
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 81 “Wohnquartier Buchenweg“
Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 18.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 “Wohnquartier Buchenweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.
In seiner Sitzung am 24.11.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 “Wohnquartier Buchenweg“ sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Hierfür gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Zusätzlich kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 abgesehen werden.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Größe von 4.925 m² liegt innerhalb der Ortslage Weingarten, im Ortsteil Waldbrücke und umfasst das Flurstück Nr. 14583 ganz und das kommunale Flurstück Nr. 14854 teilweise.
Anlass und Ziele der Planung:
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 81 „Wohnquartier Buchenweg“ möchte die Gemeinde Weingarten eine städtebauliche Neuordnung mit einer Nachverdichtung durch den Investor ermöglichen. Für das Plangebiet liegen konkrete Planungen vor. Es soll nun die planungsrechtliche Grundlage für die Nachverdichtung geschaffen werden.
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung können in der Zeit vom
28.11.2025 bis einschließlich 02.01.2026
unter
www.weingarten-baden.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bebauungsplaene-im-verfahren
bzw. über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) abgerufen werden. Zudem liegen die Unterlagen im Rathaus Weingarten, Bauamt Marktplatz 4, 76356 Weingarten (Baden) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Einsichtnahme sowie der Online-Einsichtnahme über den Entwurf des Bebauungsplans sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an
beteiligung(@)weingarten-baden.de
abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Weingarten (Baden), den 25.11.2025
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister
- öffentlich bekannt gemacht am 27.11.2025-
Downloadbereich
ÖB Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 81 “Wohnquartier Buchenweg“ - Offenlage (PDF-Dokument, 1,33 MB, 10.12.2025) (keine barrierefreie PDF-Datei, 3 Seiten)


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