Öffentliche Bekanntmachungen
Feststellungen der Jahresabschlüsse 2023 und Auslegung
- öffentlich bekannt gemacht am 30.07.2025 -
Feststellung der Jahresrechnung und des Rechenschaftsberichts 2023 der Gemeinde Weingarten (Baden)
Der vom Gemeinderat am 29.07.2025 festgestellte Jahresabschluss 2023 wird hiermit gemäß § 95b der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ortsüblich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss liegt an 7 Tagen von Freitag, den 01. August bis einschließlich Montag, den 11. August im Rathaus im Fachbereich Finanzen, Marktplatz 4, 1. OG, während der üblichen Sprechstunden zur Einsicht der Bürger und Abgabepflichtigen öffentlich aus.
HIER geht es zum Jahresabschluss 2023 (PDF-Dokument, 1,15 MB, 10.12.2025) - (keine barrierefreie PDF-Datei, 2 Seiten)
Feststellung der Jahresrechnung 2023 für den Eigenbetrieb "Wasserversorgung" der Gemeinde Weingarten (Baden)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.07.2025 gemäß § 16 Abs. 3 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz) und § 12 der Eigenbetriebsverordnung-HGB den Jahresabschluss 2023 für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung Weingarten (Baden)“ festgestellt. Der Beschluss wird hiermit gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz ortsüblich bekannt gegeben.
Der Jahresabschluss liegt an 7 Tagen von Freitag, den 01. August bis einschließlich Montag, den 11. August im Rathaus im Fachbereich Finanzen, Marktplatz 4, 1. OG, während der üblichen Sprechstunden zur Einsicht der Bürger und Abgabepflichtigen öffentlich aus.
HIER geht es zum Jahresabschluss 2023 Eigenbetrieb "Wasserversorgung" (PDF-Dokument, 1,23 MB, 10.12.2025) - (keine barrierefreie PDF-Datei, 1 Seite)
Feststellung der Jahresrechnung 2023 für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung" der Gemeinde Weingarten (Baden)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.07.2025 gemäß § 16 Abs. 3 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz) und § 12 der Eigenbetriebsverordnung-HGB den Jahresabschluss 2023 für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Weingarten (Baden)“ festgestellt. Der Beschluss wird hiermit gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz ortsüblich bekannt gegeben.
Der Jahresabschluss liegt an 7 Tagen von Freitag, den 01. August bis einschließlich Montag, den 11. August im Rathaus im Fachbereich Finanzen, Marktplatz 4, 1. OG, während der üblichen Sprechstunden zur Einsicht der Bürger und Abgabepflichtigen öffentlich aus.
HIER geht es zum Jahresabschluss 2023 Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung" (PDF-Dokument, 1,23 MB, 10.12.2025) - (keine barrierefreie PDF-Datei, 1 Seite)

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