Öffentliche Bekanntmachungen
Bebauungsplan Nr. 87 "Östlich der Bachbühne" - Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 12, 13a Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 87 "Östlich der Bachbühne" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 12, 13a BauGB beschlossen. Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich zwischen der Kirchstraße sowie der Keltergasse und besteht aus den Flurstücken Nr. 534 und 536. Die genaue zeichnerische Abgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan. Westlich grenzt es an die Bachbühne. Die genaue zeichnerische Abgrenzung des geplanten Geltungsbereichs ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Insgesamt beläuft sich die Fläche auf 1.750 m².
Ziel und Zweck der Planung:
Von Seiten des Investors ist eine Wohnbebauung als Nachverdichtung im Bestand vorgesehen. Auf den Grundstücken in der Kirchstr. 7 und 9 im Ortskern von Weingarten soll in zweiter Reihe der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten und damit eine städtebauliche Nachverdichtung im Bestand entstehen. Die alten Schuppen, die sich dort derzeit befinden, sollen hierzu im Vorfeld zurückgebaut werden.
Verfahren:
Der Bebauungsplan kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die Planung erfüllt die notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 13a BauGB. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus Weingarten, Marktplatz 2 während der Dienststunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichten und Anregungen äußern.
Gemeinde Weingarten (Baden), den 26.06.2025
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister
- öffentlich bekannt gemacht am 02.07.2025 -
Downloadbereich
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 87 "Östlich der Bachbühne" - Aufstellungsbeschluss (PDF-Dokument, 1,36 MB, 10.12.2025) - (keine barrierefreie PDF-Datei, 2 Seiten)


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