Öffentliche Bekanntmachungen
Haushaltssatzung 2025 und Haushaltsplan 2025 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
Bekanntmachung und Auslegung
Das Landratsamt Karlsruhe hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Verfügung vom 25.03.2025 die genehmigungspflichtigen Bestandteile der vom Gemeinderat am 25.02.2025 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt. Ausgenommen hiervon werden die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen (insg. 1 VZÄ), denen aktuell keine entsprechende Bewertung zugrunde liegt.
Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt gemacht.
Außerdem hat das Landratsamt Karlsruhe mit Verfügung vom 25.03.2025 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 25.02.2025 gefassten Beschlüsse über die Festsetzung der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ für das Wirtschaftsjahr 2025 bestätigt. Gleichzeitig wurden jeweils der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite genehmigt, soweit diese genehmigungspflichtig waren. Die Kreditermächtigungen des Eigenbetriebs Wasserversorgung wurden in Höhe von 2.322.300 Euro und die des Eigenbetriebs Abwasserversorgung in Höhe von 4.309.600 Euro genehmigt.
Die Beschlüsse über die Feststellung der Wirtschaftspläne werden hiermit bekannt gemacht.
Hier geht es zur Öffentlichen Bekanntmachung (PDF-Dokument, 547,82 KB, 10.12.2025)
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan 2024 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ von Freitag, 11.04.2025 bis einschließlich Mittwoch, 23.04.2025 zur Einsichtnahme durch die Einwohner und Abgabepflichtigen während der Dienststunden im Rathaus, Marktplatz 4, im 1. OG, in der Finanzverwaltung, öffentlich ausliegen.

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