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ReadSpeaker

ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.

Verarbeitungsunternehmen

ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7, 86825 Bad Wörishofen Deutschland
Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland(@)readspeaker.com

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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

  1. Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.
  2. Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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support@readspeaker.com

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
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Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

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Europäische Union
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  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

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datenschutz@netze-bw.de

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Meldoo - Mängelmeldungssystem
Meldoo Mängelmeldung ist ein digitaler Meldeservice der leanact GmbH, über den Bürgerinnen und Bürger Mängel im öffentlichen Bereich – wie Straßenschäden, Verschmutzungen oder defekte Beleuchtung – direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln können. Für die Bearbeitung Ihrer Meldung werden personenbezogene Daten (z. B. Standort, Foto, Kontaktdaten) erhoben und an die zuständige Behörde weitergeleitet.
Verarbeitungsunternehmen
leanact GmbH
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Bereitstellung eines digitalen Meldeformulars zur Übermittlung von Mängelmeldungen an die jeweils zuständige Kommunalverwaltung; Auslieferung und Optimierung der Serviceinhalte; Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit; Abwehr von Cyberangriffen und Bereitstellung von Informationen für Strafverfolgungsbehörden im Anlassfall.

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Genutzte Technologien

Webbasiertes Formular (MeldooWEB); Server-Logfiles; GPS-/Standortdaten (bei Nutzung des Meldeformulars); Dateiübertragung (Bild-Upload).

Erhobene Daten

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Personenbezogene Daten: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Meldungsdaten: Standort der Mängelmeldung, Meldungskategorie, Adresse des Meldungsstandorts, Schadensbeschreibung, beigefügte Bilddateien, gewünschter Antwortkanal sowie optionale, von der Kommune geforderte Zusatzfelder. Technische Daten (Server-Logfiles): IP-Adresse, Betriebssystem, Webbrowser, Zeitstempel, angeforderte Inhalte, Fehlerlogs, Geräte-ID.

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Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung / Übermittlung der Mängelmeldung auf Wunsch der betroffenen Person); Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Systemsicherheit und Funktionsfähigkeit für technische Logfile-Daten).

Ort der Verarbeitung
Deutschland (leanact GmbH, Hagenmarkt 8, 38100 Braunschweig); Weiterverarbeitung durch die jeweils zuständige Kommunalverwaltung in Deutschland.
Datenempfänger

leanact GmbH (Betrieb des Dienstes); Mitarbeitende der jeweils zuständigen Kommunalverwaltung (Bearbeitung der Meldung in MeldooPLUS); ggf. Strafverfolgungsbehörden (im Fall von Cyberangriffen).

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@leanact.de

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Öffentliche Bekanntmachungen

Vorlesen

B-Plan Nr. 80 „Breitwiesen Teil I“, Aufstellungsbeschluss

Erstelldatum01.06.2023

Auftsellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss

über den Bebauungsplan Nr. 80 „Breitwiesen Teil I“ in Weingarten (Baden) und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan.

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 13a, 13b und § 74 Abs. 7 LBO

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Breitwiesen Teil I“ und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung beschlossen.

Am 20.12.2022 wurde von der Verwaltung entschieden, dass der Bebauungsplan mit einer kombinierten Anwendung nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a und § 13b BauGB aufgestellt werden soll. Hierzu erfolgt nun die öffentliche Bekanntmachung des förmlichen Aufstellungsbeschlusses vom 08.12.2022.

Die Fläche des Bebauungsplans liegt zum Teil innerhalb der Ortslage und teilweise außerhalb der Ortslage und kann demnach als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB bzw. durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass auf die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, da es sich um eine Planung mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² bzw. weniger als 10.000 m² handelt und Wohnraum geschaffen werden soll.

Die Einbeziehung der Außenbereichsfläche dient zur Abrundung des vorhandenen Siedlungsbereichs, der bereits mittelfristig im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) der Gemeinde definiert wurde. Als randlicher Bezugspunkt zur Außengrenze werden die Gebäude Höhefeldstraße 62a und Hinterkante der Bestandsgebäude des Trautweinareals herangezogen. Die Verfahrensart der Fläche im Innen- bzw. Außenbereich nach §§ 13a und 13b BauGB ist aus der Gebietsabgrenzung ersichtlich.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von insgesamt 36.700 m² (davon 24.400 m² im Innenbereich und 12.300 m² im Außenbereich) ist wie folgt umgrenzt:

  1. im Norden: durch die Flurstücke Nrn. 13778, 13810 (Höhefeldstraße), 13820, 13870, 13882,
  2. im Osten: durch die Flurstücke Nrn. 13824, 13832, 13862, 13879, 13880, 13881, 13882,
  3. im Süden: durch die Flurstücke Nrn. 13810 (Höhefeldstraße), 13830, 13830/1, 13830/2, 13830/5, 13833/1, 13845, 13847, 13848, 13849, 13850, 13851, 13852, 13853,
  4. im Westen: durch die Flurstücke Nrn. 13810 (Höhefeldstraße), 13830, 13831, 13832 (Rosenstraße), 13763/2, 13765/4, 13765/5, 13765/6, 13769/1, 13767, 13770, 13771, 13771/1, 13772, 13773, 13774, 13774/1, 13775, 13776, 13777, 13777/1, 13778.

Er umfasst die Flurstücke Nrn. 13821, 13822, 13823, 13827, 13830/4, 13863, 13864, 13865, 13866, 13867, 13868, 13870/1 ganz und teilweise die Flurstücke Nrn. 13776, 13777, 13777/1, 13778, 13810 (Höhefeldstraße), 13824, 13831, 13832, 13862, 13870, 13879, 13880, 13881, 13882. Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan.

Ziel und Zweck der Planung

Anlass des Bebauungsplanes ist es, der Fläche und dem Standort einer vormals als Gewerbe-/Industriefläche genutzten Brache einer angemessenen Folgenutzung zuzuführen. Hierfür soll die bauplanungsrechtliche Grundlage insbesondere für die Entwicklung und Sicherung von Wohnflächen für die Gemeinde Weingarten geschaffen werden. Durch eine geordnete städtebauliche Entwicklung soll der nördliche Siedlungsrand einer neuen Nutzung zugeführt und teilweise neu definiert werden. Planerisches Ziel ist insbesondere die Schaffung von sozialverträglichem Wohnraum unter Einbeziehung der Wohnungsbaupolitischen Grundsätze der Gemeinde sowie die Beseitigung der Altlasten auf der Bestandsfläche.

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus Weingarten, Marktplatz 2 während der Dienststunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen äußern.

Weingarten (Baden), den 01.06.2023


gez. Eric Bänziger
Bürgermeister

- öffentlich bekannt gemacht am 01.06.2023 -