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ReadSpeaker

ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.

Verarbeitungsunternehmen

ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7, 86825 Bad Wörishofen Deutschland
Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland(@)readspeaker.com

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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.
Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

  1. Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.
  2. Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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support@readspeaker.com

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  • ReadSpeakerSettings - 3d
  • _rspkrLoadCore - session
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
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Genutzte Technologien
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  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
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  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

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Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

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Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@netze-bw.de

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Meldoo - Mängelmeldungssystem
Meldoo Mängelmeldung ist ein digitaler Meldeservice der leanact GmbH, über den Bürgerinnen und Bürger Mängel im öffentlichen Bereich – wie Straßenschäden, Verschmutzungen oder defekte Beleuchtung – direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln können. Für die Bearbeitung Ihrer Meldung werden personenbezogene Daten (z. B. Standort, Foto, Kontaktdaten) erhoben und an die zuständige Behörde weitergeleitet.
Verarbeitungsunternehmen
leanact GmbH
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Bereitstellung eines digitalen Meldeformulars zur Übermittlung von Mängelmeldungen an die jeweils zuständige Kommunalverwaltung; Auslieferung und Optimierung der Serviceinhalte; Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit; Abwehr von Cyberangriffen und Bereitstellung von Informationen für Strafverfolgungsbehörden im Anlassfall.

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Genutzte Technologien

Webbasiertes Formular (MeldooWEB); Server-Logfiles; GPS-/Standortdaten (bei Nutzung des Meldeformulars); Dateiübertragung (Bild-Upload).

Erhobene Daten

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Personenbezogene Daten: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Meldungsdaten: Standort der Mängelmeldung, Meldungskategorie, Adresse des Meldungsstandorts, Schadensbeschreibung, beigefügte Bilddateien, gewünschter Antwortkanal sowie optionale, von der Kommune geforderte Zusatzfelder. Technische Daten (Server-Logfiles): IP-Adresse, Betriebssystem, Webbrowser, Zeitstempel, angeforderte Inhalte, Fehlerlogs, Geräte-ID.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung / Übermittlung der Mängelmeldung auf Wunsch der betroffenen Person); Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Systemsicherheit und Funktionsfähigkeit für technische Logfile-Daten).

Ort der Verarbeitung
Deutschland (leanact GmbH, Hagenmarkt 8, 38100 Braunschweig); Weiterverarbeitung durch die jeweils zuständige Kommunalverwaltung in Deutschland.
Datenempfänger

leanact GmbH (Betrieb des Dienstes); Mitarbeitende der jeweils zuständigen Kommunalverwaltung (Bearbeitung der Meldung in MeldooPLUS); ggf. Strafverfolgungsbehörden (im Fall von Cyberangriffen).

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@leanact.de

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Öffentliche Bekanntmachungen

Vorlesen

Aus dem Gemeinderat

Erstelldatum31.05.2023

Hier finden Sie die Berichte aus der Sitzung vom 23.05.2023, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

Nachfolgend die Berichte aus der Sitzung vom 22.05.2023

- öffentlich bekannt gemacht am 31.05.2023 -

1. Parkraumkonzept Waldbrücke

Zentrales Element für Ordnung im ruhenden Verkehr als Baustein des Mobilitätskonzepts ist einerseits ein durchgängiger Gehweg von mindestens 1,50 m und andererseits das Markieren aller Stellplätze im öffentlichen Straßenraum. Für das Quartier „Hinterdorf“ wurde dieser Beschluss bereits gefasst, nun stehen die Vorberatungen zum Entwurf des Parkraumkonzepts „Waldbrücke“ an, um daraufhin in die Öffentlichkeitsbeteiligung einzusteigen. Bereits im Oktober 2020 fand eine erste Quartiersbegehung unter großer Beteiligung der Anwohner statt. Die dort vorgebrachten Anregungen und Anliegen wurden in die jetzt vorliegenden Entwürfe eingearbeitet. Die Planungen orientieren sich an der Straßenverkehrsordnung, die eine Mindestfahrbahnbreite von 3,15 und eine Gehwegbreite von 1,50 Meter vorsieht. Für einige Straßen wurden Alternativlösungen ausgearbeitet, die den Gehweg einseitig, wo er nicht gebraucht wird, als Parkfläche nutzen. Hier würden einige Parkplätze zum Bestand dazu kommen, aber in fast allen Straßenzügen fallen Stellplätze weg.

In der Sitzung des Gemeinderates hat Ann-Kathrin Meilicke von Modus Consult die daraus entstandene Konzeption Waldbrücke vorgestellt. Nach der Beratung im Gemeinderat folgt noch im Sommer 2023 ein Bürgerdialog vor Ort. Dazu sollen vier Markierungsbeispiele aufgebracht werden. Danach wird der Entwurf mit den Anregungen der Bürger fortgeschrieben. Im Herbst folgt die Beschlussfassung durch den Gemeinderat und dann die Markierungsarbeiten durch den Bauhof. Auf die Frage von Friederike Schmid (SPD), warum die Planung weniger Stellplätze ausweise als zulässig seien, antwortete Meilicke, weil nicht nur die Straßenverkehrsordnung, sondern auch erforderliche Ausweichstellen berücksichtigt werden müssten.

Hauptamtsleiter Oliver Russel wies darauf hin, dass der jetzt gefasste Beschluss richtungsweisend, aber noch nicht abschließend und endgültig sei. Bürgermeister Eric Bänziger (parteilos) sorgte sich, wie die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig mit einbezogen werden können und zur Teilnahme an den nun anstehenden Veranstaltungen zu bewegen seien. In der Einwohnerversammlung am 29. Juni soll das Thema ebenfalls auf die Tagesordnung kommen

2. Beitritt zum Klimaschutzpakt Baden-Württemberg

Der Klimaschutzpakt zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Gemeindetag, dem Städtetag sowie dem Landkreistag wurde 2015 zum ersten Mal geschlossen und wird in den Jahren 2023 und 2024 zum vierten Mal aufgelegt. Darin ist festgehalten, dass die kommunalen Akteure sich zum gesetzlich festgehaltenen Ziel der Treibhausneutralität bis 2040 bekennen. Insbesondere wird die Vorbildfunktion hervorgehoben, die öffentlichen Institutionen beim Klimaschutz zukommt. Darum sollten Verwaltungen auf kommunaler Ebene eine Steigerung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude, verstärkte Inanspruchnahme erneuerbarer Energie und klimafreundlicher Verkehrsmittel vorantreiben. Mit der vierten Auflage ist die Abgabe einer Erklärung für die Inanspruchnahme der Landesförderprogramme „Klimaschutz Plus“ sowie „Klimopass“ verpflichtend. Da die Gemeinde Weingarten bereits umfangreiche Maßnahmen angestoßen hat, entstehen ihr durch die Abgabe der unterstützenden Erklärung keinerlei weitere Verpflichtungen und es werden keine finanziellen Aufwendungen fällig. Der Beitritt zum Klimaschutzpakt setzt ein deutliches Zeichen gegenüber der eigenen Bevölkerung sowie gegenüber anderen Kommunen im Land. Außerdem eröffnet er den Zutritt zu weiteren Förderprogrammen und finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Dass dieser Zutritt zu Förderprogrammen nur über eine Verpflichtung zur Abgabe einer Unterstützungserklärung möglich sein soll, gefiel den Ratsmitgliedern eigentlich nicht. Die WBB sprach von einer mittelbaren Steuerung der Kommunen durch Zuschüsse. Wer der Anweisung nicht folge, bekomme kein Geld. Das entspreche nicht dem Selbstbestimmungsrecht der Kommunen. Hans-Martin Flinspach (WBB) sagte dagegen, mit Fördergeldern habe man schon viel Gutes getan. Er werde zustimmen. Die FDP-Fraktion signalisierte Ablehnung gegen diesen Zwang von oben herab. Wolfgang Wehowsky (SPD) mahnte, realistisch zu sein und versprach Zustimmung, ebenso Werner Burst (SPD). Ebenfalls zugestimmt haben die CDU und die Grüne Liste. Damit war der Beitritt zum Klimapakt beschlossen.

3. Einwohnerversammlung am 29. Juni 19 Uhr Walzbachhalle

Nach der Gemeindeordnung sollen wichtige Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck beraumt der Gemeinderat einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung an. Der Bürgermeister oder ein von ihm bestimmter Vertreter führt den Vorsitz. Die Themen der Präsentationen sind in drei Blöcke geteilt, so dass Raum bleibt, Fragen zu stellen und Antworten zu geben. Der Gemeinderat beschloss die Einberufung einer Einwohnerversammlung am 29. Juni ab 19 Uhr in der Walzbachhalle mit folgender Tagesordnung: Neben dem Sachstand des Schienengüterverkehrs, dem konkreten Vorgehen beim Mobilitätskonzept, dem Thema Windkraft und eines Klimaschutzkonzeptes für Weingarten steht die bauliche Gemeindeentwicklung im Vordergrund. Berichtet wird über das Straßensanierungskonzept, die Straßenerneuerungen und den Radwegeausbau und den Hochwasserschutz. Im dritten Block werden die Zuhörer über die Bedarfsentwicklung und Investitionen in die Kinderbetreuung informiert. Abwägungen über eine Erweiterung der Turmbergschule oder einen Neubau werden getroffen. Die Grundsteuerreform 2025 wird erläutert und der neueste Sachstand der Unterbringung von Flüchtlingsfamilien in Weingarten. Die ursprünglich vorgesehenen Themenvorschläge Breitband und Finanzen wurden gestrichen, um die Tagesordnung nicht zu umfangreich werden zu lassen.

4. Mobilität für Senioren

Die Grüne Liste beantragt die Möglichkeit der Einrichtung einer Buslinie zu prüfen, die die Bahnhofstraße anfahren soll sowie eine Haltestelle am Nahkauf einzurichten. Zudem soll die Verkehrstaktung auf den bestehenden Buslinien 121 und 122 am Wochenende erhöht und verbessert werden. Darüber hinaus sollen die großen Gewerbebetriebe in der Max-Becker-Straße befragt werden, ob Bedarf eines Zubringerbusses von und zur Haltestelle Bahnhof gesehen wird. Außerdem schlägt die Fraktion vor, mit Vertretern des Ortsseniorenrates, des Gemeinderates und der Verwaltung einen Runden Tisch einzurichten, um abzustimmen, wie Weingarten für mobilitätseingeschränkte Personen besser nutzbar gestaltet werden kann. Die Abstimmung ergab eine Zustimmung, den ersten Teil des Antrags zu prüfen. Ein separater Runder Tisch wurde hingegen nicht für nötig befunden. Vielmehr soll die Thematik im Rahmen der turnusmäßigen Sitzungen des Ortsseniorenrates besprochen werden, zu welchen die Mitglieder des Gemeinderates ja ohnehin eingeladen sind. Dieser Beschluss fand einstimmige Zustimmung.