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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

  1. Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.
  2. Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.
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Netze BW GmbH
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Meldoo Mängelmeldung ist ein digitaler Meldeservice der leanact GmbH, über den Bürgerinnen und Bürger Mängel im öffentlichen Bereich – wie Straßenschäden, Verschmutzungen oder defekte Beleuchtung – direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln können. Für die Bearbeitung Ihrer Meldung werden personenbezogene Daten (z. B. Standort, Foto, Kontaktdaten) erhoben und an die zuständige Behörde weitergeleitet.
Verarbeitungsunternehmen
leanact GmbH
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Bereitstellung eines digitalen Meldeformulars zur Übermittlung von Mängelmeldungen an die jeweils zuständige Kommunalverwaltung; Auslieferung und Optimierung der Serviceinhalte; Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit; Abwehr von Cyberangriffen und Bereitstellung von Informationen für Strafverfolgungsbehörden im Anlassfall.

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Webbasiertes Formular (MeldooWEB); Server-Logfiles; GPS-/Standortdaten (bei Nutzung des Meldeformulars); Dateiübertragung (Bild-Upload).

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Personenbezogene Daten: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Meldungsdaten: Standort der Mängelmeldung, Meldungskategorie, Adresse des Meldungsstandorts, Schadensbeschreibung, beigefügte Bilddateien, gewünschter Antwortkanal sowie optionale, von der Kommune geforderte Zusatzfelder. Technische Daten (Server-Logfiles): IP-Adresse, Betriebssystem, Webbrowser, Zeitstempel, angeforderte Inhalte, Fehlerlogs, Geräte-ID.

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leanact GmbH (Betrieb des Dienstes); Mitarbeitende der jeweils zuständigen Kommunalverwaltung (Bearbeitung der Meldung in MeldooPLUS); ggf. Strafverfolgungsbehörden (im Fall von Cyberangriffen).

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Öffentliche Bekanntmachungen

Vorlesen

Aus dem Gemeinderat

Erstelldatum24.05.2023

Hier finden Sie die Berichte aus der Sitzung vom 09.05.2023, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

Nachfolgend die Berichte aus der Sitzung vom 09.05.2023

- öffentlich bekannt gemacht am 24.05.2023 -

1. Anfragen und Anregungen der Einwohner

Ein Einwohner äußerte sich über die starke Bebauung des Trautwein-Geländes, welche Hoepfner präsentierte und bat darum, dass die Gemeinde doch ein Auge darauf haben soll. Bürgermeister Bänziger erklärte hierzu, die in öffentlicher Sitzung vorgestellte Präsentation von Dr. Hoepfner entspricht nicht den Vorstellungen des Gemeinderats. Eine maßvolle Bebauung wird angestrebt und werde im Rahmen des Bebauungsplanes festgelegt.

Ein weiterer Einwohner äußert Unverständnis darüber, dass in der Kantstraße eine verkehrsberuhigte Zone eingerichtet worden ist. Bürgermeister Bänziger erklärte, es handelt sich um eine Mischverkehrsfläche, welche als verkehrsberuhigte Zone auszuweisen war.

2. Neufassung der Vereinsförderrichtlinien

Bürgermeister Bänziger setzte den TOP ab. Dieser soll nochmals im Verwaltungsausschuss vorberaten werden. Eine Beschlussfassung erfolgt dann im Gemeinderat.

3. Einführung kommunales Energiemanagement

Am 21. Februar 2023 hat die Umwelt- und Energieagentur der Gemeinde ein Angebot für ein umfassendes Energiemanagement vorgelegt. Das Angebot enthält den Aufbau eines Energiecontrollings. Hierzu gehört eine erste Begehung sämtlicher Liegenschaften mit Aufnahme der relevanten Daten (Zähleinrichtungen, Zählerstände, technische Einrichtungen). Es folgt eine Aufstellung sinnvoller Ergänzungsmöglichkeiten für die Zähler- und Messinfrastruktur und damit einhergehend der Aufbau einer Datenbank als Instrument für die monatliche Verbrauchskontrolle. In einem zweiten Schritt wird ein kommunales Energiemanagement in den Jahren 2023 bis 2025 durchgeführt. So werden Jahr für Jahr die auffälligen Verbrauchsentwicklungen festgestellt und hinterfragt werden. Dafür entstehen als dritter Punkt allerdings Mehrkosten durch die Verwendung der kommunalen Software „communalFM“, mit der die Gemeinde Weingarten arbeitet, sowie durch den nachträglichen Aufbau einer Datenbank mit den Verbrauchsdaten der Jahre 2019 bis 2021. Der vierte Punkt ist die Erstellung von Gebäudesteckbriefen für zwölf Liegenschaften. Insgesamt betragen die Kosten inklusive Mehrwertsteuer 70.528,92 Euro bei einer Förderung von fast 90%. GR Fritscher (CDU) wollte den Beschlussvorschlag konkretisiert haben. Dass die Maßnahme die Gemeinde 2.700 Euro im Jahr kostet, ist der Vorlage nicht zu entnehmen. GR Güntner (GLW) findet erfreulich, dass die Maßnahme für so einen geringen Betrag durchgeführt werden kann, wünscht sich aber auch zeitnahe Ergebnisse. GR Görner (FDP) fragt, wie das Energiemanagement funktioniert. Werden nur die Verbräuche kontrolliert, kann das an die Hausmeister weitergegeben oder kann die Gemeinde dies selbst bedienen, um nicht dauerhaft an Beraterverträge gebunden zu sein. Herr Schmitt führte aus, dass alle Zähler erfasst und technische Mängel festgestellt werden. Alte Heizanlagen werden aufgenommen und Fehleinstellungen notiert. Teilweise kann das von Hausmeistern erledigt werden, teilweise werden Fachfirmen benötigt. Es kann aber auch ein Selbstläufer werden, wenn ausreichendes technisches Wissen vorhanden ist. GR Martin (WBB) führte aus, seine Fraktion wird das Verfahren kritisch begleiten.

Der Gemeinderat fasst den Beschluss einstimmig.

4. Batteriespeicher und Photovoltaikanlage

Der Gemeinderat befürwortete zeitgleich zur Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Wasserhochbehälter Katzenberg auch einen Batteriespeicher mit zu verbauen, um die erzeugte Strommenge, die nicht durch die Pumpen verbraucht wird, zu speichern. Der beauftragte Ingenieur hält eine Speicherkapazität von 20 Kilowattstunden für sinnvoll. Die Eigenverbrauchsquote wird auf 70 Prozent berechnet. GR Martin (WBB) wünschte sich mehr Informationen in den Vorlagen, z.B. was es kostet, wann es sich amortisiert. Solche Botschaften sind wichtige Entscheidungskriterien. GR Holzmüller (FDP) begrüßt den Einbau eines Batteriespeichers.

Der Gemeinderat fasst den Beschluss einstimmig.

5. Steuerbare Straßenbeleuchtung

Die Grüne Liste beantragte, bei Neueinrichtungen oder Überholungen der Straßenbeleuchtung eine über Bewegungsmelder gesteuerte Beleuchtung zu installieren, um den immer noch hohen Stromverbrauch weiter zu reduzieren. Die Verwaltung verweist auf eine Aussage des zuständigen Elektromeisters, nach der die Kosten für eine Umrüstung im Bestand in keinem Verhältnis zur zu erwartenden Einsparung stehen. Modernisierungen seien kaum zu erwarten, da bis auf eine Ausnahme die Beleuchtung sämtlicher Straßenzüge auf LED basiert. GR Wehowsky (SPD) empfand es als Zumutung für Anwohner, welche ein ständiges an und aus der Straßenbeleuchtung erdulden müssten und lehnte dies ab. GR Martin (WBB) regte an, die Leuchtmittel auf Insektenfreundlichkeit hin zu prüfen. Eine Abschaltung hält er nur im Außenbereich für sinnvoll. GR Güntner (GLW) meinte, auf dem Weg Richtung Kleingärten brennt die ganze Nacht das Licht. Hier könnte eine Abschaltung sinnvoll sein. Bürgermeister Bänziger erläutert, dies sei nicht so einfach, da mehrere Gebiete über einen Stromkreislauf geschaltet sind.

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

a) bei Inbetriebnahme neuer Straßenbeleuchtungsanlagen energiesparende Optionen, wie die Installation von Bewegungsmeldern, auf Umsetzbarkeit zu prüfen und bevorzugt anzuwenden.

b) den Aspekt der bauleitplanerischen Vorgaben be züglich energiesparender Beleuchtung im privaten Bereich in eine Folgesitzung zu verweisen und erneut zu beraten.

6. Antrag auf bauliche Obergrenze BP Breitwiesen Teil I

Die WBB-Fraktion für das Bebauungsplanverfahren „Breitwiesen Teil I“ den Antrag auf Definition einer baulichen Obergrenze eingebracht. Die maximale Quadratmeterzahl bebaubare Fläche des bisherigen „Trautwein-Areals“ dürfe durch die Hinzunahme weiterer Grundstücke keinesfalls größer ausfallen. Dasselbe gilt für die Anzahl der Wohneinheiten und die Anzahl der erforderlichen Stellplätze. Hintergrund ist die Erschließungssituation und die Wachstumsbegrenzung aufgrund der Kapazitäten der kommunalen Infrastruktur. Der Gemeinderat betrachtet die Fragestellungen als Teil des Planungsprozesses im Bebauungsplanverfahren.

Das Gremium fasst den Beschluss einstimmig.

7. FDP-Antrag betrifft verdichtetes Bauen

Die FDP-Fraktion beantragt, der Gemeinderat möge für in Bearbeitung befindliche und zukünftige Bebauungspläne in Abhängigkeit von der Zahl der Vollgeschosse und Höhenlage über die Landesbauordnung hinausgehende Abstandsregeln formulieren und beschließen.

Im Klartext richtet sich der Antrag gegen den Geschosswohnungsbau. Immer höher werdende Gebäude greifen nach Ansicht der FDP in die Wohn- und Lebenssituation der Anwohner und Grundstücksnachbarn ein. Die Nachbargrundstücke werden eventuell verschattet oder die Bewohner der oberen Stockwerke erhalten unerwünschte Einblicke in die Nachbargrundstücke. So etwas möchte die FDP vermeiden. Darum wünscht sie in den Planungen bereits zusätzliche Abstandsregeln festzuschreiben.

Die Verwaltung argumentiert dagegen, dass bei jedem Bebauungsplanverfahren das Maß der baulichen Nutzung individuell und auf das Quartier bezogen ermittelt und definiert wird. Insbesondere das Integrierte Städtebauliche Konzept sowie der Grundsatzbeschluss zur Regelung der maximalen Anzahl der Vollgeschosse in Bezug auf die Breite des öffentlichen Straßenraums bilden die Grundlage für die Regelungen des jeweiligen Quartiers.

Der Antrag enthalte keine konkreten Vorgaben, welche verabschiedet werden können. Es sei vielmehr lediglich ein Appell. Das im Antrag benannte Ziel wird bereits bei der Bearbeitung der Bebauungspläne individuell berücksichtigt. Der Gemeinderat verweist den Antrag der FDP-Fraktion einstimmig bei sieben Enthaltungen in den Ausschuss für Umwelt und Technik.

8. Antrag auf Bestattung unter Reben SPD-Fraktion

Die SPD hat einen Antrag eingebracht, die Friedhofssatzung zu erweitern, dass auch die Möglichkeit einer Beisetzung unter Reben als weitere Bestattungsform angeboten werden könne. Sie begründet ihren Antrag damit, dass der Friedhof als letzte Ruhestätte auch ein Abbild der Kultur der jeweiligen Heimatgemeinde sein sollte. Für Weingarten sei es darum naheliegend, auch eine Urnenbeisetzung unter Reben zu ermöglichen. Die Antragstellerin bezieht sich auf zwei Beispiele von Friedhöfen in Landau-Nussdorf und in Koblenz. Dort handele es sich um Urnen-Plätze, welche durch Reben eingesäumt seien bzw. um einen herkömmlichen Weinberg, in dessen Rebenreihen die Urnen eingelassen werden. Die SPD ist der Meinung, dass auf dem Weingartener Friedhofsareal ausreichend Fläche zur Verfügung stehe, eine Anpflanzung von Rebstöcken, die keine Früchte tragen, vorzunehmen und darunter Naturgrabstätten anzulegen. Die Verwaltung verweist darauf, dass die Idee, Reben als Kulturgut und Zeichen der Heimatverbundenheit in die Bestattungsformen mit einzubinden, bereits vor vielen Jahren auf dem Weingartener Friedhof umgesetzt wurde. Das Kolumbarium sei in Form eines Mäanders errichtet und ganz bewusst mit wildem Wein überrankt worden. Die Pflege der Reben in den genannten Beispielen Landau und Koblenz werde von der Kommune übernommen, wobei die Kosten hierfür – wie beim gärtnergepflegten Grabfeld – von den Angehörigen zu tragen seien.

Da es aber über diese Beispiele hinaus noch weitere Varianten von Rebanlagen auf kommunalen Friedhöfen gibt, soll die Verwaltung beauftragt werden, die Varianten aufzuzeigen und dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. GR Reichert (WBB) äußert, diesem Thema grundsätzlich positiv gegenüber zu stehen, allerdings möchte er keine Satzungsänderung. GR Görner (FDP) lehnt dies ab mit der Begründung, dass für ihn Reben auf den Weinberg gehören und nicht auf einen Friedhof. GR Kreuzinger (CDU) sprach sich ebenfalls zustimmend für die Bestattungsform aus. Bürgermeister Bänziger schlug vor, dass auch ein gärtnergepflegtes Grabfeld umgestaltet werden könnte. Bei den Nein-Stimmen der FDP-Fraktion stimmte der Gemeinderat mehrheitlich für die Bestattungsmöglichkeit unter Reben zu.