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ReadSpeaker

ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.

Verarbeitungsunternehmen

ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7, 86825 Bad Wörishofen Deutschland
Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland(@)readspeaker.com

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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

  1. Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.
  2. Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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support@readspeaker.com

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
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Netze BW GmbH
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Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
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  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

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datenschutz@netze-bw.de

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Meldoo - Mängelmeldungssystem
Meldoo Mängelmeldung ist ein digitaler Meldeservice der leanact GmbH, über den Bürgerinnen und Bürger Mängel im öffentlichen Bereich – wie Straßenschäden, Verschmutzungen oder defekte Beleuchtung – direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln können. Für die Bearbeitung Ihrer Meldung werden personenbezogene Daten (z. B. Standort, Foto, Kontaktdaten) erhoben und an die zuständige Behörde weitergeleitet.
Verarbeitungsunternehmen
leanact GmbH
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Bereitstellung eines digitalen Meldeformulars zur Übermittlung von Mängelmeldungen an die jeweils zuständige Kommunalverwaltung; Auslieferung und Optimierung der Serviceinhalte; Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit; Abwehr von Cyberangriffen und Bereitstellung von Informationen für Strafverfolgungsbehörden im Anlassfall.

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Webbasiertes Formular (MeldooWEB); Server-Logfiles; GPS-/Standortdaten (bei Nutzung des Meldeformulars); Dateiübertragung (Bild-Upload).

Erhobene Daten

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Personenbezogene Daten: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Meldungsdaten: Standort der Mängelmeldung, Meldungskategorie, Adresse des Meldungsstandorts, Schadensbeschreibung, beigefügte Bilddateien, gewünschter Antwortkanal sowie optionale, von der Kommune geforderte Zusatzfelder. Technische Daten (Server-Logfiles): IP-Adresse, Betriebssystem, Webbrowser, Zeitstempel, angeforderte Inhalte, Fehlerlogs, Geräte-ID.

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Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung / Übermittlung der Mängelmeldung auf Wunsch der betroffenen Person); Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Systemsicherheit und Funktionsfähigkeit für technische Logfile-Daten).

Ort der Verarbeitung
Deutschland (leanact GmbH, Hagenmarkt 8, 38100 Braunschweig); Weiterverarbeitung durch die jeweils zuständige Kommunalverwaltung in Deutschland.
Datenempfänger

leanact GmbH (Betrieb des Dienstes); Mitarbeitende der jeweils zuständigen Kommunalverwaltung (Bearbeitung der Meldung in MeldooPLUS); ggf. Strafverfolgungsbehörden (im Fall von Cyberangriffen).

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@leanact.de

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Öffentliche Bekanntmachungen

Vorlesen

Aus dem Gemeinderat

Erstelldatum31.03.2022

Hier finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung vom 28.03.2022 nach Tagesordnungspunkt.

Hier finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung vom 28.03.2022 nach Tagesordnungspunkt.

- öffentlich bekannt gemacht am 31.03.2022 -

Die Kläranlage muss ertüchtigt werden

Gemeinsamer Beschluss der Gemeinderäte von Weingarten und Walzbachtal

Die Kläranlage des Abwasserzweckverbands „Am Walzbach“ soll mit der Umstellung auf eine getrennt anaerobe Stabilisierung des Klärschlamms ertüchtigt werden. Die beiden Gemeinderäte der Verbandsgemeinden Weingarten und Walzbachtal haben in gemeinsamer Sitzung diesem Beschlussvorschlag jeweils einstimmig zugestimmt sowie den hierfür erforderlichen Investitionskosten von 16,85 Millionen Euro Stand 2020. Weingartens Bürgermeister Eric Bänziger berichtete, die Kläranlage arbeite noch zuverlässig. Bei der jüngsten Überprüfung seien alle Grenzwerte eingehalten, aber sie sei seit 50 Jahren in Betrieb und die Reinigungsleistung sei für die Einwohnerwerte nicht mehr ausreichend. Die Belastung der Kläranlage liegt aktuell bei 35.800 Einwohnerwert und damit deutlich oberhalb der Ausbaugröße von 29.200 Einwohnerwert.

Aber 2026 laufen die Wasserrechte zum Betrieb der Kläranlage aus und seien neu zu beantragen. Mit diesem Antrag sei auch ein Nachweis über die weitere Leistungsfähigkeit der Kläranlage verbunden, was eine Ertüchtigung nach dem aktuellen Stand der Technik erforderlich mache. Das Zukunftskonzept, das seit 2020 erarbeitet und in den Verbandsgremien mehrfach abgestimmt wurde, sei eine Studie, die nach einer Bewertung des Ist-Zustands aufzeigen solle, wo Handlungsbedarf bestehe und ein zukunftsweisendes und förderfähiges Konzept darstelle.

Die jetzige Arbeitsweise der Kläranlage beruht auf einer Reinigung des Abwassers durch Bakterien in einem Belebungsbecken unter aeroben Bedingungen in Kombination mit einem Nachklärbecken. Die anfallende Schlammmenge wird mit energetischem Aufwand getrocknet. Der Betriebsleiter der Kläranlage, Harald Schumacher, erläuterte dann viele Details, die immer wieder Defekte aufwiesen und Investitionen erforderten. Die Kosten hierfür lägen, nach Prioritäten geordnet für sofort fällige, für mittelfristige und für langfristige Reparaturen, bei insgesamt brutto ohne Nebenkosten bei 4,346 Millionen Euro. Daraufhin erläuterte die Mitarbeiterin des betreuenden Ingenieurbüros, Julia Hiller, das Zukunftskonzept, das bis 2035 eine gesicherte Abwasserversorgung ermöglichen werde. Mitberücksichtigt werden sollen weitergehende Anforderungen wie die Spurenstoffelimination – insbesondere von Medikamentenrückständen – sowie die Phosphorrückgewinnung, die ab 2029 zur Pflicht werde.

Unter Beachtung dieser Voraussetzungen stellte sie zwei Varianten für Abwasserreinigung und Schlammstabilisierung vor: die erste zeigte eine Beibehaltung der bisherigen Arbeitsweise, nämlich die Abwasserreinigung in Belebungsbecken und Nachklärbecken und die aerobe Schlammstabilisierung. Die zweite Option sei der Abbau organischer Stoffe in einem Faulbehälter unter anaeroben Bedingungen. In diesem Faulturm entwickelten sich Methangase, die zur Stromerzeugung herangezogen werden können. Für beide Varianten seien Um- und Neubauten erforderlich. Eine Bewertung der unterschiedlichen Betriebsweisen zeige jedoch, so die Expertin, Vorteile bei der anaeroben Methode. Die Vorteile seien die Phosphorelimination, die Energieeffizienz und die Förderfähigkeit durch Mittel vom Land.

Die Kostenschätzung Stand 2020 ergab bei der Beibehaltung der aeroben Stabilisierung einen Invest von 12,85 Millionen, für die anaerobe Methode einen Invest von 16,85 Millionen Euro. Den Investitionen stellte Hiller die Einsparungen gegenüber: Die Faulung bringe Einsparungen bei der Menge des zu entwässernden Schlamms, bei der anschließenden Entsorgung und beim externen Stromverbrauch. Diese Einsparungen belaufen sich auf rund 205.731 Euro pro Jahr, denen Mehraufwendungen gegenüber Methode eins in Höhe von 73.307 Euro pro Jahr gegenüber stehen. Alles in allem verbleiben 132.434 Euro an Einsparungen pro Jahr. Somit sei aus ökologischer und ökonomischer Sicht eine Umstellung auf eine getrennt anaerobe Schlammbehandlung im Faulbehälter eine geeignete Möglichkeit, die Kläranlage Weingarten zu ertüchtigen.

Der zeitliche Ablauf sieht vor, dass ein gewässerökologisches Gutachten einzuholen ist sowie eine Machbarkeitsstudie der Spurenstoffelimination, um Fördergelder zu erhalten. Erst dann können bis Oktober die Planungsleistungen vergeben werden. Bis September 2024 sollen die Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen sein, sowie die geotechnische Hauptuntersuchung und die Artenschutzprüfung und bis 1. Oktober 2024 der Förderantrag gestellt sein. Im Jahr 2025 soll die Ausführungsplanung erstellt werden und im Dezember 2025 die Vergabe erfolgen, damit ab 2026 gebaut werden kann. Da die Studie den Mitgliedern beider Gremien bereits bekannt war, war die inhaltliche Diskussion abgeschlossen. Nach einer kurzen Beratungspause kam es zur Abstimmung:  Die Gemeinderäte der beiden Gemeinden beschlossen getrennt voneinander jeweils einstimmig,  die eigenen Vertreter beim Abwasserzweckverband zu beauftragen, die Zustimmung zur Ertüchtigung der Kläranlage mit der Umstellung auf die getrennt anaerobe Stabilisierung des Klärschlamms sowie die hierfür erforderlichen Investitionskosten von 16,85 Millionen Euro Stand 2020 zu erteilen.  Die Finanzverwaltung wird beauftragt, die Fördermöglichkeiten bestmöglich auszuloten und im Gemeinderat entsprechend Bericht zu erstatten.  Der gefasste Beschluss ist für die Vertreter in der Verbandsversammlung bindend.