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ReadSpeaker

ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.

Verarbeitungsunternehmen

ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7, 86825 Bad Wörishofen Deutschland
Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland(@)readspeaker.com

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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

  1. Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.
  2. Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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support@readspeaker.com

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  • ReadSpeakerSettings - 3d
  • _rspkrLoadCore - session
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
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Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
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  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

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datenschutz@netze-bw.de

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Meldoo - Mängelmeldungssystem
Meldoo Mängelmeldung ist ein digitaler Meldeservice der leanact GmbH, über den Bürgerinnen und Bürger Mängel im öffentlichen Bereich – wie Straßenschäden, Verschmutzungen oder defekte Beleuchtung – direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln können. Für die Bearbeitung Ihrer Meldung werden personenbezogene Daten (z. B. Standort, Foto, Kontaktdaten) erhoben und an die zuständige Behörde weitergeleitet.
Verarbeitungsunternehmen
leanact GmbH
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Bereitstellung eines digitalen Meldeformulars zur Übermittlung von Mängelmeldungen an die jeweils zuständige Kommunalverwaltung; Auslieferung und Optimierung der Serviceinhalte; Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit; Abwehr von Cyberangriffen und Bereitstellung von Informationen für Strafverfolgungsbehörden im Anlassfall.

Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien

Webbasiertes Formular (MeldooWEB); Server-Logfiles; GPS-/Standortdaten (bei Nutzung des Meldeformulars); Dateiübertragung (Bild-Upload).

Erhobene Daten

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Personenbezogene Daten: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Meldungsdaten: Standort der Mängelmeldung, Meldungskategorie, Adresse des Meldungsstandorts, Schadensbeschreibung, beigefügte Bilddateien, gewünschter Antwortkanal sowie optionale, von der Kommune geforderte Zusatzfelder. Technische Daten (Server-Logfiles): IP-Adresse, Betriebssystem, Webbrowser, Zeitstempel, angeforderte Inhalte, Fehlerlogs, Geräte-ID.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung / Übermittlung der Mängelmeldung auf Wunsch der betroffenen Person); Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Systemsicherheit und Funktionsfähigkeit für technische Logfile-Daten).

Ort der Verarbeitung
Deutschland (leanact GmbH, Hagenmarkt 8, 38100 Braunschweig); Weiterverarbeitung durch die jeweils zuständige Kommunalverwaltung in Deutschland.
Datenempfänger

leanact GmbH (Betrieb des Dienstes); Mitarbeitende der jeweils zuständigen Kommunalverwaltung (Bearbeitung der Meldung in MeldooPLUS); ggf. Strafverfolgungsbehörden (im Fall von Cyberangriffen).

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@leanact.de

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Öffentliche Bekanntmachungen

Vorlesen

Aus dem Verwaltungsausschuss

Erstelldatum17.03.2022

Hier finden Sie die Berichte aus der vergangenen Sitzung vom 08.03.2022, geordnet nach Tagesordnungspunkten. - öffentlich bekannt gemacht am 17.03.2022 -

Hier finden Sie die Berichte aus der vergangenen Sitzung vom 08.03.2022, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 17.03.2022 -

1. Neufassung der Marktsatzung

Mit Wiedereinführung eines Wochenmarktes im November 2021 wurde eine Änderung der geltenden Marktsatzung erforderlich. Die Marktsatzung regelt das Verhalten von Käufern und Verkäufern, das Warenangebot, Verkaufstage und -zeiten. Die Standgebühren, die ein Anbieter zu entrichten hat, sind in der Marktgebührensatzung geregelt.

Diese wird derzeit von der Finanzabteilung überarbeitet. Bis zum Beschluss und Neufassung der Marktgebührensatzung werden von den Beschickern keine Gebühren erhoben. Die Neufassung der Satzung wurde mit dem Landratsamt Karlsruhe abgestimmt. Aufgrund der Vielzahl der Veränderungen tritt die bisherige Marktsatzung außer Kraft.

Der Leiter des Ordnungsamtes, Patrick Nagel, hatte den Gemeinderäten einen umfangreichen Katalog von Bestimmungen vorgelegt. Die letzte Marktsatzung stamme aus dem Jahr 2000. Der Marktbereich sei vom geschlossenen Rathausplatz zum verkehrsmäßig offenen Kirchplatz umgezogen. Das erfordere umfangreiche Anpassungen.

Sein Entwurf löste bei den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses Diskussionsbedarf aus. Nicolas Zippelius (CDU) fragte nach einer Priorität für lokale und regionale Anbieter. Erzeuger sollten Vorrecht vor Händlern haben. Ob die Standplätze dauerhaft vergeben seien oder zeitlich befristet. Ob die Marktaufsicht Störer von Ruhe und Ordnung verweisen könnte. Ob politische Wahlwerbung durch Begegnungsgespräche zugelassen sei. Philipp Reichert (WBB) monierte die Verkehrsregelung. Der Schülerverkehr um 7.30 Uhr kollidiere mit den Aufbauzeiten der Marktbeschicker. Hier sei eine praktikable Lösung gefragt. Außerdem fragte er nach der Vertragsdauer, denn einige Marktbeschicken kämen nur sporadisch. Hierzu sagte Nagel, es gebe keine monatliche Regelung, weil Abwechslung gewünscht sei. Man könne Teilerlaubnis anbieten. Grundsätzlich hat nach der Gewerbeordnung Jedermann Zugang zum Markt. Carolin Holzmüller (FDP) monierte, die Rettungswege seien nicht freigehalten. Hierzu verwies Nagel auf eine Befahrung des Marktes im Dezember mit dem Gerätewagen der Feuerwehr, die kein Problem dargestellt haben. Petra Frankrone (Grüne), Initiatorin des Marktes, fragte, ob auch Textilien oder Lederwaren mit aufgenommen werden könnten. Beispielsweise Socken aus regionaler Wolle. Das könne er sich vorstellen, sagte Nagel. Nicht einverstanden war er dagegen mit der Frage nach einem Espressomobil, Eiswagen oder Bratwurstständen. Dadurch verliere der Wochenmarkt seinen Charakter. Ein Markt solle unverarbeitete Lebensmittel anbieten. Nach der Gewerbeordnung seien auch nur rohe Naturerzeugnisse zulässig. Ansonsten bedarf es einer Gestattung zum Ausschank von Getränken und Speisen. Kostproben sind aber erlaubt. Das konnte Jörg Kreuzinger (CDU) nicht nachvollziehen. Er verwies auf den Markt in Bruchsal, der einen kommunikativen Charakter habe. Er würde einen Markt als Treff mit der Möglichkeit, Kaffee zu trinken und eine Wurst zu essen, gut finden. Wolfgang Wehowsky (SPD) fand den Satzungsvorschlag zu sehr einschränkend. Das mache den Weingartner Markt nicht konkurrenzfähig zu anderen Märkten. Er enthalte zu viele Verbote. Als Beispiel nannte er, dass frische Pilze nicht erlaubt seien. Oder warum regionale Erzeuger nicht kleine Speisenangebote verkaufen dürften, z. B. einen Fischweck. Dazu, meinte Carolin Holzmüller, biete der Markt zu wenig Verkehrsfläche. Außerdem verwies sie auf die örtliche Gastronomie. Patrick Nagel verwies auf die ordnungsrechtliche Seite. Jede Regel, die aufgestellt werde, müsse auch kontrolliert werden. Pilze könnten darum nicht zugelassen werden, weil diese Regel noch aus einer Zeit stamme, da Pilze nicht gezüchtet sondern gesammelt wurden. Das bedeute, sie müssten vor dem Verkauf kontrolliert werden, ob kein giftiger darunter sei. Dann besser gar nicht erst zulassen. Schließlich beantragte Matthias Görner (FDP), es solle abgestimmt werden über vier Punkte: die Zulassung von Wahlwerbung, die Zulassung von Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr und von Pilzen mit einem Herkunftsnachweis aus einer Zucht sowie über die Priorisierung von Regionalität. Sitzungsleiter Gerhard Fritscher (CDU) rief zur Abstimmung über diese vier Punkte auf. Heute sei nur eine Vorberatung. Nagel solle die Satzung noch einmal überarbeiten, dann werde der Gemeinderat darüber entscheiden.

Die Abstimmung ergab folgendes Bild: Politische Stände wurden einstimmig abgelehnt, die Erlaubnis, etwas zum Verzehr anzubieten bekam eine Ja-Stimme, die Zulassung von Pilzen aus Zucht wurde mehrheitlich befürwortet und die Priorisierung von regionalen Erzeugern/Händlern einstimmig befürwortet.

Insgesamt wird die Satzung noch einmal überarbeitet und danach dem Gemeinderat vorgelegt.

2. Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans

Der Feuerwehrbedarfsplan stellt in transparenter Weise dar, welche Leistungsfähigkeit der Feuerwehr für die örtlichen Verhältnisse notwendig ist und wie diese in den folgenden Jahren gewährleistet werden kann. Die Aufstellung und regelmäßige Fortschreibung solcher Bedarfspläne ist Aufgabe der Kommune und soll unter Beteiligung der Feuerwehr erfolgen. Der FW-Bedarfsplan definiert sowohl das Schutzziel als auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der Ausrüstung der Wehr.

Patrick Nagel, Ordnungsamtsleiter, trug im Verwaltungsausschuss vor:
In Weingarten hat sich städtebaulich in den letzten Jahren sehr viel verändert und wird sich noch verändern, was in diesem Plan berücksichtigt werden muss. Beispielweise die Anzahl der Vollgeschosse in Gebäuden, besondere Industriebetriebe, neuralgische Einrichtungen der öffentlichen Hand sowie spezielle Bauwerke und Betriebe (z. B. Ölförderung, möglicherweise veränderter Standort der Schule, neue Kindertageseinrichtungen und mehr). Für diese Anforderungen einen Bedarfsplan zu erstellen wird zusätzlich erschwert durch immer komplexer werdende Vorschriften und technische Neuerungen. Darum hat die Verwaltung gemeinsam mit der Feuerwehr entschieden, ein externes Büro für die Fortschreibung zu beauftragen. Dazu hat die Verwaltung mehrere Angebote eingeholt und diese ausgewertet. Als der geeignetste, erfahrenste und wirtschaftlichste Bieter habe sich die Firma Lülf erwiesen. Ihr Angebot beträgt 14.779,80 €.

Zur Bedarfsplanung wird eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern der Feuerwehr, eingerichtet. Diese Gruppe hat in regelmäßigen Abstimmungstreffen, jeweils unter fachlicher Moderation und Beratung der Firma, die elementaren Fragestellungen im Rahmen der Bedarfsplanung zu behandeln. Abschließend erklärte Nagel, die Firma werde die Gemeinde und die Feuerwehr beraten, was erforderlich sei und was auf dem Markt angeboten werde. Sie sage nicht, was Weingarten zu kaufen habe.

Der Verwaltungsausschuss stimmte der Beauftragung der Firma Lülf einstimmig zu.