Öffentliche Bekanntmachungen
Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik
Erstelldatum10.03.2022
Hier finden Sie die Berichte aus der vergangenen Sitzung vom 07.03.2022, geordnet nach Tagesordnungspunkten. - öffentlich bekannt gemacht am 10.03.2022 -
Hier finden Sie die Berichte aus der vergangenen Sitzung vom 07.03.2022, geordnet nach Tagesordnungspunkten.
- öffentlich bekannt gemacht am 10.03.2022 -
Bürgermeister Eric Bänziger führte in den jeweiligen Sachverhalt ein und Ortsbaumeister Oliver Leucht trug sämtliche Bauanträge im Detail vor.
1.1. Umnutzung eines Garagendaches zur Dachterrasse, Meisenweg 1
Der Bauherr plant auf dem bestehenden Garagendach eine teilweise überdachte Dachterrasse mit Erschließung über eine Treppe vom bestehenden Balkon. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Waldbrücke Nord“, der ein Baufenster mit Baulinie und Baugrenze festsetzt. Die bestehende Garage überschreitet beides geringfügig, genießt aber Bestandsschutz. Nach Aussage des Planers befindet sich die neue Dachterrasse vollständig innerhalb des Baufensters. Die notwendigen Abstandsflächen der Garage sind eingehalten. Die geplante Überdachung ist in ihrer Grundfläche unter 30 m² und damit verfahrensfrei.
Somit konnten die Mitglieder des AUT das Einvernehmen erteilen und stimmten einstimmig zu.
1.2 Umbau eines Wohnhauses zu einem Mehrfamilienhaus, Kirchbergstr. 31
Das Bauvorhaben beinhaltet die Neugliederung der Räumlichkeiten, den Anbau eines Windfangs im Vorgarten sowie eines Abstellraums für Fahrräder im Vorgartenbereich. Des Weiteren sind ein Anbau im 1. UG an der östlichen Fassade und der Abbruch der bestehenden Garage mit Neuerrichtung eines Carports geplant. Im rückwärtigen Bereich des bestehenden Hauses entsteht eine neue Glasüberdachung. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Kirchbergstraße und muss dessen Festsetzungen entsprechen. Das Bauvorhaben wurde bereits am 13.09.2021 als Bauvoranfrage behandelt.
Mittlerweile liegt der rechtskräftige Bauvorbescheid des Landratsamtes Karlsruhe vom 03.01.2022 vor. Die Behörde entschied in allen Punkten zugunsten des Antragstellers. Insbesondere der geplante Windfang im Vorgartenbereich verletze aus Sicht der Baurechtsbehörde nicht die Festsetzungen des Bebauungsplans. Auch der geplante Anbau befinde sich innerhalb des Baufensters und die Dachform des Hauptgebäudes sei beliebig zu wählen.
Aufgrund des Bauvorbescheids empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen und die Mitglieder des AUT stimmten einstimmig zu.
1.3 Scheunenausbau und Wohnhausmodernisierung, Jöhlinger Str. 32
Der Bauherr plant eine innere Umstrukturierung und Modernisierung des Vorderhauses sowie den Ausbau der bestehenden Scheune zum Wohnhaus mit einer Wohneinheit und Balkon. Zur Belichtung und Belüftung des Dachraumes sind acht Dachflächenfenster vorgesehen. Innere Umbaumaßnahmen sind grundsätzlich verfahrensfrei und darum zulässig. Das Bauvorhaben liegt außerhalb eines Bebauungsplans und muss sich darum nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügen. Für die neue Wohneinheit sind gemäß Stellplatzsatzung auf dem Grundstück zwei Stellplätze nachzuweisen. Der geplante Balkon an der südlichen Fassade der umgebauten Scheune ist von der Grundstücksgrenze abgerückt und weist daher genügend Abstandsfläche auf. Die Kubatur der Scheune ändert sich durch den geplanten Ausbau nur minimal und fügt sich in die Umgebung ein.
Den Festsetzungen der Gestaltungssatzung widersprechen allerdings die acht geplanten Dachflächenfenster, die teilweise übereinander liegen. Die Gestaltungssatzung lässt jedoch nur vier Dachflächenfenster zu, die nicht übereinander liegen. Dafür wurde ein entsprechender Befreiungsantrag gestellt.
Unter Berücksichtigung, dass bisher bereits zwei ähnlich gelagerte Befreiungen für sieben Dachfenster und die übereinanderliegende Anordnung erteilt wurden, hat das Gremium das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben erteilt.
Die Zustimmung war einstimmig.
1.4 Neubau eines Wohnhauses in zweiter Reihe, Bahnhofstr. 35
Der Bauantrag wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 14.05.2018 beraten und das Einvernehmen erteilt. Eine Baugenehmigung durch das Landratsamt vom 11.07.2018 liegt ebenfalls vor. Durch den Ablauf der 3-Jahres-Frist ist die Genehmigung jedoch erloschen und muss neu beantragt werden.
Da sich der Sachverhalt nicht geändert hat, war das Einvernehmen erneut zu erteilen.
Die Mitglieder des AUT stimmten einstimmig zu.
1.5 Errichtung einer Gartenhütte mit unterirdischer Regenwasserzisterne, Katzenbergweg 3
Die geplante Gartenhütte soll als Rundholzblockhütte in den Maßen 5 x 4 m und einer Firsthöhe von 3,42 m ausgeführt werden. Das Vorhaben fügt sich aus Sicht der Verwaltung in die nähere Umgebungsbebauung ein. Die geplante Regenwasserzisterne ist nicht zu beanstanden.
Das Einvernehmen war somit zu erteilen und die Mitglieder des AUT stimmten einstimmig zu.
1.6 Einbau von Dachgauben am bestehenden Wohngebäude, Neue Bahnhofstr. 23
Das Bauvorhaben fügt sich nach Maß und Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. Innerhalb des bestehenden Wohnhauses sollen die Räumlichkeiten im Dachgeschoss neu gegliedert und durch zwei Dachgauben ergänzt werden. Diese neu geplanten Gauben orientieren sich in Höhe und Neigung an bereits bestehenden Gauben auf der westlichen Gebäudeseite.
Darum war der Bauantrag genehmigungsfähig und der AUT hat das Einvernehmen einstimmig erteilt.
1.7 Neubau eines Vereinszentrums mit Außensportanlagen
Bei diesem Bauantrag handelt es sich um einen Nachtrag zum bereits genehmigten und mittlerweile abgeschlossenen Bauvorhaben des TSV. Es geht um die von der Genehmigungsplanung abweichende Bauausführung des Zwischengeschosses, um die Errichtung einer zweiten Außentreppe, die Errichtung einer Überdachung des Müllplatzes sowie den Neubau einer Werbestele am Haupteingang. Die Außenmaße des Gebäudes bleiben durch die Ergänzung mit einer Zwischendecke im Innenbereich gegenüber der Genehmigungsplanung unverändert. Die Zwischendecke schafft die zusätzlich benötigte Fläche für die technische Gebäudeausrüstung.
Bei allen weiteren beantragten Änderungen sind die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten. Darum empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen.
Die Mitglieder des AUT stimmten einstimmig zu.
1.8 Neubau einer Außensportanlage mit Nebengebäude, Kanalstraße
Der Bauherr plant die Errichtung von Außensportanlagen sowie den Neubau eines Nebengebäudes zur Unterbringung von Sportgeräten. Geplant ist ein Sportfeld mit 200 m Rundlaufbahn, Sprintbahnen, Weitsprung-, Kugelstoßen- und Basketballfeld. Am südwestlichen Rand wird ein Erdwall mit Sitzmöglichkeiten für Zuschauer errichtet. Die erforderlichen Stellplätze sind im Bereich der angrenzenden Grundstücke nachgewiesen. Das Gelände wird teilweise mit Hecken und Zaun eingefriedet. Vier Leuchtmasten direkt am Spielfeldrand sollen die Sportanlage beleuchten. Der Bebauungsplan „Sport- und Kulturzentrum Walzbachhalle“ wurde mit der 2. Änderung angepasst.
Die gesamte geplante bauliche Anlage befindet sich innerhalb der im Bebauungsplan ausgewiesenen Fläche für Schul- und Vereinssport. Alle Festsetzungen dieses Bebauungsplans sind eingehalten.
Somit war das Einvernehmen zu erteilen und die Mitglieder des AUT stimmten einstimmig zu.
3. Informationen der Verwaltung
Herr Leucht informiert das Gremium darüber, dass die Ausschreibung für den Kindergarten in Modulbauweise und für das Außensportgelände begonnen hat.
Betreffend die Parkscheune an der Jöhlinger Straße berichtete Herr Leucht, die 27 Stellplätze blieben zwar alle erhalten, mussten aber anders angeordnet werden. Grund hierfür war der Erhalt einer notwendigen Mauerscheibe an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Diese Mauer stellt die Stützwand eines Schuppens dar und hat Bestandsschutz.
Auf Nachfrage von Marielle Reuter (WBB) erklärte er, der Zaun zwischen der öffentlichen Zufahrt und dem Privatgrundstück sei notwendig, um die Nutzer der Parkscheune am Betreten des Privatgrundstücks zu hindern.
Möglicherweise soll eine Begehung vor Ort stattfinden.
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