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Bebauungsplan Nr. 84 und örtliche Bauvorschriften „Feuerwehr Fahrzeughalle Festplatz“
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 84 und örtliche
Bauvorschriften „Feuerwehr Fahrzeughalle Festplatz“
Förmliche erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) hat am 21.09.2026 den Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 84 „Feuerwehr Fahrzeughalle Festplatz“ sowie die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan befindet sich innerhalb der Ortslage von Weingarten und soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Nach § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB gelten hierfür die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Ab-satz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, da es sich um eine Planung mit einer zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 BauNVO von weniger als 20.000 m² im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB handelt.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von 4.806 m² umfasst das bestehende Feuerwehrareal sowie einen Teil des im unbebauten Innenbereich am westlichen Ortsrand von Weingarten (Baden) liegenden Grundstücks des Festplatzes, zwischen dem bestehenden Feuerwehrareal und dem Bauhof. Sowie einen Teil der Ringstraße. Ganz oder teilweise betroffen sind die Flurstücke Nr. 13473/6, 13474/4, 13474/5, 13474/6 sowie 302. Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan.
Anlass und Ziele der Planung
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses und des Gemeinderats haben sich mehrfach mit den Optionen zur Ergänzung einer Feuerwehrfahrzeughalle in direkter Nachbarschaft zu dem bestehenden Feuerwehrgebäude an der Ringstraße beschäftigt.
Mit dem Bebauungsplan soll das Planrecht für die Feuerwehrfahrzeughalle zusammen mit dem Bestandsgebäude gesichert werden.
Verfahrensstand
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) hat am 23.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84 beschlossen. Der Entwurf wurde in der Zeit vom 28.11.2025 bis 02.01.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgte die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB. Im Ergebnis der Beteiligung sowie der weiteren Konkretisierung des Betriebskonzeptes der Freiwilligen Feuerwehr wurde das Planungskonzept überarbeitet. Der Geltungsbereich wurde auf die für den Feuerwehrstandort erforderlichen Flächen reduziert; die Gemeinschaftsstellplatzanlage, die öffentliche Grünfläche sind nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplanes zum Stand der 2. öffentlichen Auslegung.
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans „ Feuerwehr Fahrzeughalle Festplatz“ sowie die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan mit städtebaulichem Entwurf und Begründung können in der Zeit vom
Freitag, den 25.09.2026 bis einschließlich Montag, den 26.10.2026
auf der Homepage der Gemeinde
https://www.weingarten-baden.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bebauungsplaene-im-verfahren
bzw. über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) abgerufen werden. Zudem liegen die Unterlagen im Rathaus Weingarten, Bauamt Marktplatz 4, 76356 Weingarten (Baden) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Einsichtnahme sowie der Online-Einsichtnahme über den Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während der Veröffentlichungsfrist im Internet zur Planung äußern. Während der Veröffentlichungsfrist im Internet können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an
beiteiligung(@)weingarten-baden.de
abgegeben werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Anregungen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weingarten (Baden), den 22.09.2026
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister
- öffentlich bekannt gemacht am 24.09.2026 -
Downloadbereich
Zur Öffentlichen Bekanntmachung "Bebauungsplan Nr. 84 und örtliche Bauvorschriften „Feuerwehr Fahrzeughalle Festplatz“ - erneute Offenlage vom 24.09.2026 geht es HIER (PDF-Dokument, 1,45 MB, 24.09.2026)


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