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Meldoo Mängelmeldung ist ein digitaler Meldeservice der leanact GmbH, über den Bürgerinnen und Bürger Mängel im öffentlichen Bereich – wie Straßenschäden, Verschmutzungen oder defekte Beleuchtung – direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln können. Für die Bearbeitung Ihrer Meldung werden personenbezogene Daten (z. B. Standort, Foto, Kontaktdaten) erhoben und an die zuständige Behörde weitergeleitet.
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Neuigkeiten

Vorlesen

Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 14.09.2026

Erstelldatum23.09.2026

Ortsübliche Bekanntmachung

Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 14.09.2026

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 23.09.2026 -

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

siehe nachfolgende Punkte: TOP1.1 bis TOP 1.5

1.1 Nutzungsänderung Dachgeschoss zu Wohnraum, Errichtung Dachgaube, Bruchsaler Straße 59

Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen sowie nach der örtlichen Dachgaubensatzung. Im bestehenden Speicher entsteht nach Umbau eine komplett neue Wohneinheit, so dass sich im gesamten Gebäude insgesamt drei abgeschlossene Einheiten befinden. Stellplätze sind im rückwärtigen Bereich des Grundstücks nachgewiesen. Der geplante Quergiebel entspricht den Festsetzungen der Dachgaubensatzung.  

Das Bauvorhaben wurde zur Kenntnis genommen. 

1.2 Aufstockung eines bestehenden Anbaus, Jöhlinger Straße 62

Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der rückwärtige Anbau soll um ein weiteres Geschoss aufgstockt werden, um Wohnraum zu gewinnen. Die Dachgaube ist im geplanten Umfang zulässig. Von der Gaube aus kann eine kleine Dachterrasse auf dem aufgestockten Anbau liegend erreicht werden. Durch eine zusätzliche Treppe im vorderen Bereich entsteht keine zweite Wohneinheit. 

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses erteilten einstimmig das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

1.3. Stellplatz im Vorgartenbereich, Burgstraße 55

Das Bauvorhaben ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 11 „Großackerwiesen“ zu beurteilen. Vorgesehen ist die Pflasterung eines Teilstücks des Vorgartenbereichs zur Nutzung als Stellplatzfläche. Die Anfahrt soll größtenteils über die bestehende Zufahrt erfolgen. Ein Antrag auf Befreiung von der Festsetzung als Zier- und Rasenfläche liegt vor. Im gesamten Gemeindegebiet wurden bereits vielfach vergleichbare Befreiungen erteilt. Darum empfiehlt die Verwaltung der beantragten Befreiung zuzustimmen. 

Robert Scholz (CDU) schlug vor, einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen, da Befreiungsanträge dieser Art in Zukunft noch vielfach zu erwarten seien. Die Verwaltung könne das Material (wasserdurchlässig) vorgeben. Dazu ergänzte Bürgermeister Eric Bänziger, „wenn eine Zufahrt vorhanden ist und das Vorhaben nicht in Widerspruch zur neuen Verkehrsplanung steht“. Grundsätzlich könne das im Ältestenrat beraten werden, aber heute solle es noch eine Einzelfallentscheidung bleiben. 

Hans-Martin Flinspach (WBB) warnte vor noch mehr Versiegelung. Dr. Andrea Friebel (CDU) meinte, die Versiegelung werde aufgrund des Parkdrucks noch mehr zunehmen. Dann sollten alle gleich behandelt werden. Wolfgang Wehowsky (SPD) sprach sich gegen einen Grundsatzbeschluss für eine dauerhafte Versiegelung aus. Man solle stattdessen genau festlegen, welche Bereiche in Frage kämen. 

Die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Befreiung erfolgte einstimmig bei Enthaltung von Robert Scholz (CDU).

1.4 Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage, Königsberger Straße 8

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Schlimm-Areal“. Vorgesehen ist die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit zwei Vollgeschossen mit einer Wandhöhe von 5,08 m und einer Firsthöhe von 7,65 m. Das Dach soll als Satteldach mit einer Dachneigung von 25° ausgeführt werden. 

Gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplans müsste das oberste Geschoss immer als Staffelgeschoss ausgeführt werden. Bei diesem Baugrundstück handelt es sich jedoch um ein noch privates, leeres Grundstück, was nicht zu der vom damaligen Investor errichteten Baumasse gehört. In zweiter Reihe zum geplanten Bauvorhaben befindet sich bereits ein bestehendes Wohnhaus mit Satteldach. Somit wäre nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde die Ausführung eines Satteldachs im Rahmen einer Befreiung tragbar. Somit empfiehlt die Verwaltung, der Erteilung der beantragten Befreiung zuzustimmen und das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen. 

Die Zustimmung des Gremiums erfolgte einstimmig.

1.5 Brandschutz und Barrierefreiheit Walzbachhalle

Geplant ist die rein innere brandschutztechnische Sanierung sämtlicher Räumlichkeiten. Im Foyer des Walzbachbades wird ein barrierefreier Aufzug installiert. Im Bereich der barrierefreien Umkleiden werden Anpassungen vorgenommen. Einige Bereiche werden brandschutztechnisch voneinander abgetrennt und die Wände feuerbeständig umgebaut und angepasst, sowie Brandschottungen durchgeführt. 

An der Kubatur des Gebäudes wird nichts geändert. Die Vorgaben des Bebauungsplans werden eingehalten. 

Das Bauvorhaben bzw. die Umbauarbeiten wurden zur Kenntnis genommen. 

2. Nutzungskonzeption Festplatz

Nach einer differenzierten Beratung mehrerer Varianten im Gemeinderat am 27.04.2026 wurde die Verwaltung beauftragt, die sogenannte Variante 4 mit einer Straßenführung über den Festplatz weiterzuentwickeln. Diese wurde dann inklusive einer Kostenschätzung am 18.05.2026 dem Gemeinderat vorgestellt. In dieser Sitzung wurde durch das Gremium diese angepasste Planung abgelehnt und ein Antrag zur Prüfung einer Straßenführung über den Festplatz gestellt. Ob auch eine Umfahrung des Festplatzgeländes möglich sei, müsse das Planungsbüro nach eigener Aussage ebenfalls prüfen.

Am Montag hat nun der Vertreter des Planungsbüros dem Technischen Ausschuss zwei Varianten einer Umfahrung des Festplatzes mit daraus resultierenden Konsequenzen vorgelegt. Ziel sei es, grundsätzlich ein zusammenhängendes Feuerwehrgelände zu bilden. Der Abschnitt der Ringstraße zwischen der Kanalstraße und der Mozartstraße entspräche somit nicht mehr der Funktion als Durchgangsstraße. Um einen Begegnungsverkehr zwischen Sattelzug und Bus zu ermöglichen, müssten Schleppkurven an der Kanalstraße ausgeweitet und die Mozartstraße auf 6,50 m verbreitert werden. Mit dieser Umfahrung falle aber die Dörnigstraße als potentielle Erweiterungsfläche für die Schule weg. Außerdem bedeute die Umfahrung des Festplatzes eine Funktionserhöhung der Mozartstraße, was auch mehr Verkehr nach sich ziehe. Die Kosten für ein Provisorium schätzte der Vertreter des Planungsbüros auf ca. 25.000 Euro, die Kosten für eine spätere neue Straße über den Festplatz liegen bei rund 180.000 Euro. 

Fritz Küntzle (CDU) sagte unumwunden, er könne heute keine Entscheidung treffen, was er als Empfehlung für den Gemeinderat für richtig halte. Er würde die Ringstraße lassen wie sie ist. Das Thema solle in einer Sondersitzung bearbeitet und für die Feuerwehr eine andere Lösung gefunden werden. Bürgermeister Eric Bänziger entgegnete, dass heute die Fakten vorgelegt werden sollten zu allen Varianten. Das sei jetzt geschehen. 

Bernd Wolf (parteilos) warf dem Planer vor, die Variante 7c (Provisorium über den Festplatz) habe er nicht auftragsgemäß ausgearbeitet. Petra Frankrone (GLW) meinte ebenfalls, die Umfahrung bringe der Schule deutlich mehr Verkehrsbelastung. Wolfgang Wehowsky (SPD) meinte, eine Umfahrung bedeute eine große Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner der Mozartstraße. Lkws tangieren dann den Schülerbereich. Eine solche Entscheidung könne er nicht akzeptieren. Der Planer meinte, die Ringstraße trage wesentlich mehr Pkw- als Lkw-Verkehr. Das Provisorium verschaffe Zeit für die Schulplanung. Denn der Eingang der Schule habe wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung des Platzes. 

Auch Dr. Andrea Friebel (CDU) plädierte dafür, noch einmal „einen Schritt zurückzutreten“. Das sei „nichts Halbes und nichts Ganzes“. Sie sei dafür, die Ringstraße offen zu lassen, denn weder eine Umfahrung noch eine Querung des Festplatzes seien optimal. 

Robert Scholz (CDU) fand, ein Beschluss sei „völlig unausgegoren“. Er stellte auch die für die Schule vorgesehenen 10.300 m² als ausreichend in Frage. Die Lehrerparkplätze seien an der Walzbachhalle vorgesehen. Er sehe noch viele offene Fragen und wolle heute keine Empfehlung aussprechen, sondern bat den Bürgermeister, das Thema bei der Einwohnerversammlung zur Sprache zu bringen. Hans-Martin Flinspach (WBB) sprach sich klar für eine Verlegung der Ringstraße und die Benutzung der provisorischen Straße aus. Das schaffe eine klare Trennung von Feuerwehr und Schule. 

Bürgermeister Bänziger blieb bei dem Standpunkt, es gebe keinen anderen Platz für das Feuerwehrhaus, der nicht wesentlich mehr Kosten für die Gemeinde beudeuten würde. Das Provisorium werde kommen, der Gemeinderat habe am 18.05.2026 mit 10:9 Stimmen beschlossen, eine provisorische Straßenführung einzurichten. 

Somit bleibt der Beschluss über das Provisorium bestehen und die geänderten Varianten der Straßenführung um den Festplatz bekommen der Gemeinderat am 21.09.2026 lediglich zur Kenntnis. 

Sechs Mitglieder (WBB, Grüne, SPD und Bernd Wolf) stimmten der Absetzung zu, dagegen waren die FDP, Robert Scholz und Dr. Andrea Friebel (beide CDU). 

3. Bebauungsplan „Feuerwehr Fahrzeughalle Festplatz“

Der Bebauungsplan soll das Planungsrecht für die Feuerwehrfahrzeughalle schaffen und zusammen mit dem Bestandsgebäude sichern. Der Platz zwischen den beiden Gebäuden wird als „Gemeinbedarf“ für Aufstell-, Rangier-, Übungsfläche und Nachbereitung benötigt. Zusätzlich wird über den Bebauungsplan die Einziehung der Ringstraße behandelt. Der Abschnitt der Ringstraße zwischen der Kanalstraße und der Mozartstraße entspricht somit nicht mehr der Funktion einer Durchgangsstraße. Das Plangebiet weist eine Größe von 4.806 m² auf und liegt zwischen dem bestehenden Feuerwehrareal und dem gemeindlichen Bauhof. Um eine geschlossene Betriebseinheit Feuerwehr zu schaffen, soll das Baufenster für die zu errichtende Halle in Richtung des Bestandsgebäudes verschoben werden und die Straßenbreite der Ringstraße auf 6,50 m reduziert werden. Für diese Vorhaben bedarf es einer erneuten Offenlage des Bebauungsplans. 

Bei drei Gegenstimmen der CDU wurde die Offenlage mehrheitlich beschlossen. 

4. Neubau einer Feuerwehr-Fahrzeughalle

Das Bauvorhaben muss sich für die Genehmigungsfähigkeit nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die bestehende Umgebungsbebauung einfügen. Geplant ist die Errichtung einer Fahrzeughalle für Feuerwehrfahrzeuge in den Maßen 23,3 m x 34,6 m und einer Gesamthöhe von 6,30 m. Der vordere Bereich über den Rolltoren wird überdacht. Das sehr flachgeneigte Satteldach mit einer Neigung von 3° wird neben notwendigen Technikanlagen und Belüftungen komplett mit PV-Modulen eingedeckt. Im Inneren der Halle sind neben sechs Stellplätzen für Feuerwehrfahrzeuge Lager- und Technikräume sowie eine Nasszelle geplant. 

Bei einer Gegenstimme von Dr. Andrea Friebel (CDU) stimmten die Mitglieder des Technischen Ausschusses zu. 

6. Saunaofen / Automatische Bedampfungsanlage für das Walzbachbad

In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 6. Juli 2026 wurde der Neuerwerb eines elektrisch betriebenen Saunaofens für das Walzbachbad in Höhe von 10.043,80 Euro beschlossen. Der Kämmerer legte eine Amortisationsrechnung im Beschluss dar.

Alternativ könnte einmal täglich ein Aufguss vom Personal im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vorgenommen werden. Auf diese Weise werde das Personalbudget entlastet und gleichzeitig bleibe die Attraktivität des Angebots für die Saunagäste durch ein gezieltes Service-Highlight erhalten. 

Für die Bedampfungsanlage stimmten Bernd Wolf (parteilos), Wolfgang Wehowsky (SPD), Heinz Hüttner und Elina Holzmüller (beide FDP). Die anderen waren dagegen, somit war der Beschlussvorschlag mehrheitlich abgelehnt.

6. Informationen des Bürgermeisters

Bürgermeister Eric Bänziger informierte das Gremium, dass er mit dem Regierungspräsidenten persönlich über die Sperrung der B 3 gesprochen und von diesem die Zusage erhalten habe, er „werde alles dafür tun, damit die Sperrung bis zum 28. September 2026 wieder aufgehoben werden könne“.