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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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ReadSpeaker

ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.

Verarbeitungsunternehmen

ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7, 86825 Bad Wörishofen Deutschland
Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland(@)readspeaker.com

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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.
Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

  1. Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.
  2. Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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support@readspeaker.com

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  • ReadSpeakerSettings - 3d
  • _rspkrLoadCore - session
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
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  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

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Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Meldoo - Mängelmeldungssystem
Meldoo Mängelmeldung ist ein digitaler Meldeservice der leanact GmbH, über den Bürgerinnen und Bürger Mängel im öffentlichen Bereich – wie Straßenschäden, Verschmutzungen oder defekte Beleuchtung – direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln können. Für die Bearbeitung Ihrer Meldung werden personenbezogene Daten (z. B. Standort, Foto, Kontaktdaten) erhoben und an die zuständige Behörde weitergeleitet.
Verarbeitungsunternehmen
leanact GmbH
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Bereitstellung eines digitalen Meldeformulars zur Übermittlung von Mängelmeldungen an die jeweils zuständige Kommunalverwaltung; Auslieferung und Optimierung der Serviceinhalte; Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit; Abwehr von Cyberangriffen und Bereitstellung von Informationen für Strafverfolgungsbehörden im Anlassfall.

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Genutzte Technologien

Webbasiertes Formular (MeldooWEB); Server-Logfiles; GPS-/Standortdaten (bei Nutzung des Meldeformulars); Dateiübertragung (Bild-Upload).

Erhobene Daten

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Personenbezogene Daten: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Meldungsdaten: Standort der Mängelmeldung, Meldungskategorie, Adresse des Meldungsstandorts, Schadensbeschreibung, beigefügte Bilddateien, gewünschter Antwortkanal sowie optionale, von der Kommune geforderte Zusatzfelder. Technische Daten (Server-Logfiles): IP-Adresse, Betriebssystem, Webbrowser, Zeitstempel, angeforderte Inhalte, Fehlerlogs, Geräte-ID.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung / Übermittlung der Mängelmeldung auf Wunsch der betroffenen Person); Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Systemsicherheit und Funktionsfähigkeit für technische Logfile-Daten).

Ort der Verarbeitung
Deutschland (leanact GmbH, Hagenmarkt 8, 38100 Braunschweig); Weiterverarbeitung durch die jeweils zuständige Kommunalverwaltung in Deutschland.
Datenempfänger

leanact GmbH (Betrieb des Dienstes); Mitarbeitende der jeweils zuständigen Kommunalverwaltung (Bearbeitung der Meldung in MeldooPLUS); ggf. Strafverfolgungsbehörden (im Fall von Cyberangriffen).

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@leanact.de

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Neuigkeiten

Vorlesen

Offener Brief an Herrn Regierungspräsidenten Föhr

Erstelldatum27.07.2026

Zur Vollsperrung der B 3 zwischen Weingarten (Baden) und Karlsruhe-Grötzingen mit einer Dauer von 8 Wochen

Offener Brief an Herrn Regierungspräsidenten Föhr

Zur Vollsperrung der B 3 zwischen Weingarten (Baden) und Karlsruhe-Grötzingen mit einer Dauer von 8 Wochen
- Brief per Post sowie vorab per E-Mail am Freitag, 24.07.2026 - 

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Föhr,

die sehr kurzfristig angekündigte Vollsperrung der Bundesstraße 3 zwischen Weingarten (Baden) und Karlsruhe-Grötzingen hat bei der Gemeinde und unserer Bevölkerung zu erheblichem Unverständnis geführt.

Zunächst möchte ich ausdrücklich betonen, dass der Schutz von Natur und Artenvielfalt ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen ist. Die Errichtung von Amphibientunneln leistet einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz. Unsere Kritik richtet sich daher nicht gegen das Ziel der Maßnahme, sondern gegen die Art und Weise ihrer Vorbereitung, Kommunikation und Umsetzung.

Bereits vor zwei Jahren sollte die Maßnahme angegangen werden. Damals wurde die Ausschreibung aufgehoben und es kam nicht zur Umsetzung. Als nun erneut das Thema an uns herangetragen wurde, war dies mit der Hoffnung verbunden, dass in den beiden vergangenen Jahren eine bessere Verkehrslösung gefunden wurde. Das ist leider nicht der Fall und wir haben auch den Eindruck, dass nicht an der Lösung des Problems mit der Vollsperrung gearbeitet wurde.

Dabei hätte unsere Liegenschaftsverwaltung sicherlich Hilfe leisten können; eine entsprechende Anfrage kam nicht. Zwischenzeitlich haben wir erfahren, dass der Eigentümer vom Hofgut Werrabronn den Vertretern des RP seine Flächen entlang der B3 angeboten hatte, um eine Vollsperrung zu umgehen. Das RP habe das Angebot damals im Gespräch jedoch abgelehnt.

Besonders kritisch ist zudem der gewählte Zeitpunkt der Maßnahme. Die Vollsperrung beginnt unmittelbar mit dem Start der Sommerferien und damit zeitgleich mit dem Hauptreiseverkehr. Bereits ohne eine zusätzliche Belastung rollen jeden Tag etwa 13.000 Fahrzeuge über die Bundesstraße durch Weingarten. Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass es in den Ferien auf der Autobahn regelmäßig zu Unfällen und erheblichen Staus kommt. Die Bundesstraße dient als U 41 in diesen Fällen als offizielle Bedarfsumleitungsstrecke und führt unmittelbar durch unsere Gemeinde.

Erschwerend kommt hier noch hinzu, dass quasi zeitgleich zum Start der Vollsperrung B3 auch die Auffahrt der Anschlussstelle Karlsruhe Nord in Fahrtrichtung Süden voll gesperrt wird. Hierüber wird jedoch ein wesentlicher Teil Ihrer ausgeschilderten Umleitungsstrecke der Baumaßnahme geführt.

Besondere Sorge bereitet der Gemeinde die Erreichbarkeit des Hofguts Werrabronn. Durch die Vollsperrung wird das Anwesen vom Ort aus nur noch mit erheblichen Umwegen erreichbar sein. Dies betrifft aber nicht nur die tägliche Erreichbarkeit der dort lebenden und arbeitenden Menschen sowie der Kunden des landwirtschaftlichen Betriebs mit Verkauf am Hof, sondern insbesondere auch die Gefahrenabwehr.

Im Brand- oder Rettungsfall verschlechtern sich die Anfahrtszeiten der Einsatzkräfte erheblich. Aufgrund des äußerst kurzfristigen zeitlichen Vorlaufs ist eine angemessene Vorbereitung jedoch kaum noch möglich.

Erst nachdem die Gemeinde den zuständigen Projektverantwortlichen des Regierungspräsidiums unmittelbar kontaktiert hatte, konnten belastbare Informationen zum tatsächlichen Beginn der Baumaßnahme eingeholt werden. Theorie und Praxis fielen hier nicht unwesentlich auseinander.

Zu diesem Zeitpunkt waren entlang der Bundesstraße jedoch bereits Verkehrszeichen und Umleitungsbeschilderungen aufgestellt worden. Damit wurden für die Öffentlichkeit sichtbare Tatsachen geschaffen, obwohl weder der Gemeinde noch der Bevölkerung verlässliche und abgestimmte Informationen über den Beginn und den Ablauf der Maßnahme vorlagen. Dies führte verständlicherweise zu zahlreichen Nachfragen und erheblicher Verunsicherung.

Die Gemeindeverwaltung sah sich deshalb veranlasst, die Öffentlichkeit ihrerseits zunächst in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 20.07.2026 über den aktuellen hier bekannten Sachstand zu informieren. Das Gremium äußerte

geschlossen sein Unverständnis zu der Vorgehensweise. Dass die erste umfassende Information der Bürgerschaft nicht durch die verantwortliche Straßenbaubehörde, sondern durch die Gemeinde erfolgen musste, verdeutlicht die Defizite im Informationsfluss.

Die zugesagte offizielle Pressemitteilung des Regierungspräsidiums wurde nun am 23.07.2026 veröffentlicht. Eine frühzeitige, transparente und abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit hat aus Sicht der Gemeinde daher faktisch nicht stattgefunden. Stattdessen kursierten unterschiedliche und teilweise widersprüchliche Informationen, die weder den Bürgerinnen und Bürgern noch den Gewerbetreibenden eine verlässliche Planung ermöglichten.

Mit unserer Einschätzung stehen wir im Übrigen nicht allein. Auch andere von der Maßnahme betroffene Kommunen haben gegenüber dem Regierungspräsidium die sehr kurzfristige Information und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Vorbereitung thematisiert.

Wir appellieren daher an das Regierungspräsidium und Sie als unseren Regierungspräsidenten, kurzfristig alle Möglichkeiten einer nur einseitigen Sperrung in Erwägung zu ziehen und die Informationspolitik zu verbessern.

Wir stehen dafür bereit.

Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

gez. Eric Bänziger
Bürgermeister