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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 67 “Gewerbegebiet Sandfeld“, 1. Änderung
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 67 “Gewerbegebiet Sandfeld“, 1. Änderung
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 20.07.2026 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 "Gewerbegebiet Sandfeld" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung beschlossen.
Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die im bestehenden Bebauungsplan ausgewiesene Gewerbefläche GE (e), die an den zukünftigen Kreisverkehrsplatz angrenzt, und die Flurstücke Nr. 14518, 14519 (Weg), 14526 (Karl-Benz-Straße), 14527, 14528 sowie 14534 (Weg), 14535 teilweise beinhaltet. Maßgebend ist der beigefügte Übersichtsplan. Eine parzellengenaue Abgrenzung des Geltungsbereichs steht jedoch noch aus.
Ziel und Zweck der Planung:
In seiner Sitzung am 07.06.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) den Bebauungsplan und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften Nr. 67 „Gewerbegebiet Sandfeld“ als Satzung beschlossen.
Derzeit finden die Erschließungsarbeiten sowie Gespräche zur Vergabe der Gewerbegrundstücke statt. Unter anderem soll auf der Fläche angrenzend zum zukünftigen Kreisverkehrsplatz, zwischen dem Bahnhof und Weingarten Waldbrücke, der Einzelhandel „Lidl“ gemeinsam mit dem Drogeriemarkt „dm“ Platz finden.
Gemäß den rechtkräftigen Festsetzungen des Bebauungsplans ist im Plangebiet kein Einzelhandel zulässig. Eine Ausnahme hiervon ist rechtlich nicht möglich. Somit bedarf es für die Ansiedlung von „Lidl“ und „dm“ im Gewerbegebiet Sandfeld einer Änderung des Bebauungsplans.
Für das geplante Vorhaben wurde von Betreiberseite ein Einzelhandelsgutachten erstellt, welches im Ergebnis die Verlagerung der bereits bestehenden Lidl-Filiale in der Rudolf-Diesel-Straße unter bestimmten Voraussetzungen als möglich einstuft.
Verfahren:
Der Bebauungsplan kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die Planung erfüllt die notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 13a BauGB. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB kann abgesehen werden; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus Weingarten, Marktplatz 4 während der Dienststunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichten und Anregungen äußern.
Weingarten (Baden), den 21.07.2026
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister
- öffentlich bekannt gemacht am 23.07.2026 -
Downloadbereich
Zur Öffentlichen Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 67 “Gewerbegebiet Sandfeld“, 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss - geht es HIER (PDF-Dokument, 1,34 MB, 23.07.2026)


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