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Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 06.07.2026
Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 06.07.2026
Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.
- öffentlich bekannt gemacht am 15.07.2026 -
1. Bauanträge und Bauvoranfragen
siehe nachfolgende Punkte: TOP1.1 bis TOP 1.4
1.1 Neubau Wohnhaus mit Einliegerwohnung, Friedrich-Wilhelm-Straße 9
Geplant ist, nach Abbruch des bestehenden Wohnhauses in der ersten Baureihe der Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen und muss sich daher nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die bestehende Umgebungsbebauung einfügen. Das Objekt erfüllt diese Voraussetzung mit einer Traufhöhe von rund 6,51 m und einer Firsthöhe von 9,84 m. Damit wird es zwar höher als die vorherige Bebauung, aber deutlich niedriger als die Bestandsbebauung in der Umgebung. Die geplante Ausführung entspricht der Gestaltungssatzung. Darum war das Einvernehmen zu erteilen.
Das Gremium stimmte der Empfehlung der Verwaltung einstimmig zu.
1.2 Errichtung einer Dachgaube, Hans-Thoma-Weg 9
Das Baugebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kirchberg-Mittelweg und ist daher nach § 30 BaugB zu beruteilen. Der Einbau einer Dachgaube ist auf der südlichen Dachseite mit einer Breite von 4,36 m und 2 m Höhe vorgesehen. Die Vorgaben der Dachgaubensatzung sind eingehalten. Das Bauvorhaben war zur Kenntnis zu nehmen.
1.3 Nutzungsänderung von Garage zu Wohnung, Auf der Setz 9
Das Bauvorhaben muss nach § 30 BauGB beurteilt werden. Geplant ist die Nutzungsänderung der bestehenden Garage mit darunter liegendem Weinkeller zu Wohnzwecken. Zur besseren Nutzung soll der bestehende Lichtschacht geringfügig erweitert werden. Durch diese Erweiterung wird das Baufenster geringfügig überschritten. Für diese Überschreitung liegt ein Befreiungsantrag vor. Inwieweit die geplanten Räumlichkeiten den rechtlichen Vorgaben für Wohnraum entsprechen, wird durch die untere Baurechtsbehörde geprüft. Nach den Umbaumaßnahmen werden drei Stellplätze im Vorgartenbereich ausgewiesen.
Die gesamte Maßnahme ist verfahrensfrei zulässig, da es sich lediglich um eine Umnutzung zu Wohnzwecken handelt. Sollte die Baurechtsbehörde anderer Ansicht sein, hieß es seitens der Verwaltung, werde empfohlen, die Zustimmung zu der beantragten Befreiung zu erteilen.
Das konnten die Ausschussmitglieder nicht mittragen. Heinz Hüttner (FDP) meinte, das Grundstück sei übernutzt. Die Garage wurde illegal erstellt und eigne sich nicht als Wohnraum. Hans-Martin Flinspach (WBB) sah drei Stellplätze im Garten als einen massiven Eingriff in den Grünbereich, der gerade angesichts des Klimawandels immer mehr an Bedeutung gewinne. Dr. Andrea Friebel (CDU) wollte ebenfalls nicht zustimmen, da zwei von den drei Stellplätzen „gefangene“ Stellplätze seien.
Die Abstimmung erfolgte mit neun Gegenstimmen und der Zustimmung des Bürgermeisters.
1.4 Errichtung eines Stellplatzes im Vorgartenbereich, Burgstraße 86
Die Maße des geplanten Stellplatezs betragen 2,80 x 5.00 m. Der Stellplatz wird über die bestehende Zufahrt angefahren. Sollte dies nicht genügen, gibt es laut Grundbuch ein Überfahrtsrecht im vorderen Bereich der benachbarten Zufahrt. Aber gemäß des Bebauungsplans seien Stellplätze nur innerhalb des Baufensters und innerhalb der ausgewiesenen Flächen zulässig. Sollte dem Befreiungsantrag zugestimmt werden, würde ein Präzedenzfall geschaffen werden. Die bereits zahlreich vorhandenen Stellplätze in den Vorgärten in der Burgstraße wurden offensichtlich bereits vor in Kraft treten des Bebauungsplans errichtet. Heinz Hüttner (FDP) wandte ein, der Stellplatz gehöre zur Nachbar-Immobilie Nr. 84. Bernd Wolf (parteilos) fragte, ob der Nachbar dem Überfahrtsrecht zugestimmt habe, worauf die Verwaltung erklärte, das sei grundbuchrechtlich gesichert. Hüttner (FDP) sagte, er wolle einen Streitfall vermeiden.
Die Abstimmung ergab fünf Ja-Stimmen für die Befreiung bei Gegenstimme Hüttner (FDP) und Enthaltung der CDU.
2. Vergabe der Straßenbeleuchtung für Kirchberg-Mittelweg
Im Rahmen der Erschließung des Baugebiets Kirchberg-Mittelweg ist auch die Errichtung neuer Straßenleuchten im Gebiet erforderlich. Vom Projektsteuerer wurde daher Kontakt zur Netze BW aufgenommen und diese zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Das Angebot ging am 09.06.2026 ein und wurde durch den Projektsteuerer fachtechnisch und rechnerisch geprüft. Der Angebotspreis beläuft sich insgesamt auf 111.405,68 € und beinhaltet Planung (lichttechnische Berechnung), Lieferung und Installation von 55 Leuchten mit Mast sowie einer Fortschaltstelle. Da der Gemeinderat in der Vergangenheit gefordert hatte, mehrere Angebote einzuholen, berichtete der Projektsteuerer, er habe mehrere Firmen angeschrieben. Einige lehnten ab, weil sie nur für Privataufträge arbeiteten und nicht im öffentlichen Raum. Andere lehnten ab, weil sie nicht im Gebiet von Netze BW tätig sein wollten. Somit war die Einholung von Vergleichsangeboten nicht möglich. Die Verwaltung empfahl die Zustimmung zur Auftragsvergabe an die Netze BW.
Bürgermeister Bänziger zeigte sich überrascht über die hohe Anzahl von Lichtmasten. Als dann der Einwand von Lichtverschmutzung kam, erklärte der Projektsteuerer, es handele sich um einen vergleichbaren Lampentyp wie im Gewerbegebiet Sandfeld. Diese sogenannten „Kofferleuchten“ in LED strahlen mehr nach unten als seitlich ab.
Die Ausgabe gilt als investive Auszahlung und ist mit 100.000 Euro im Haushalt eingeplant. 180.000 Euro sind als Verpflichtungsermächtigungen angesetzt. Die Gegenfinanzierung ist in den Erschließungsbeiträgen enthalten.
Das Gremium stimmte einstimmig zu.
3. Vergabe der Straßenbauarbeiten im verlängerten Eisbergweg
Im Rahmen der Erschließung des Baugebiets Kirchberg-Mittelweg wird der Eisbergweg neu und erstmalig ausgebaut. Während der Straßenbauarbeiten ist mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Anwohner zu rechnen. Um eine geeignete Umleitungsstrecke zur Verfügung stellen zu können und auch die Erreichbarkeit des Eisbergwegs mit Rettungsfahrzeugen zu gewährleisten, ist die Ertüchtigung des verlängerten Eisbergwegs im Bestand auf einer Länge von rund 225 m und einer Breite von 3,15 m vorgesehen. Dabei werden die Böschungskanten abgeschält, die Wegränder gefräst und das Ganze von 2,85 m auf 3,15 m verbreitert. Der Ausbauzustand bleibe auch bestehen, wenn die Funktion als Ausweich- und Umleitungsstrecke nicht mehr benötigt werde.
Aufgrund der geschätzten Baukosten von rund 65.000 Euro wurden drei Baufirmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Projektsteuerer hat alle Angebote geprüft und bewertet. Der Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot geht an die Firma DBS Schmitt GmbH in Waghäusel mit einer Summe von 54.387,86 Euro. Diese hat auch bereits die Baustraße im Baugebiet hergestellt.
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses stimmten einstimmig zu.
4. Neuer Saunaofen im Walzbachbad
Die Saunaanlage im Außenbereich wurde im Jahr 1992 als Blockhaus errichtet. Die damalige Steuerungstechnik sowie die Gasbrenner wurden von einer Fachfirma aus den Niederlanden installiert. Dieses Unternehmen ist seit 2006 insolvent und Ersatzteile sind praktisch nicht mehr zu beschaffen. Da der Ofen nicht mehr die notwendige Leistung erbringt, die für den Betrieb erforderliche Maximaltemperatur von 100 Grad zu erreichen, fanden zwei Begehungen durch den Gemeinderat Bernd Wolf (parteilos) und den Installateur Martin Bogner statt. Beide kamen zu dem Schluss, dass ein Neuerwerb des Saunaofens (elektrisch ausgeführt) unumgänglich sei, um den Saunabetrieb für die anstehende Wintersaison aufrechtzuerhalten.
Mit der anstehenden Ersatzbeschaffung soll nach Ansicht der Verwaltung auch eine technologische Modernisierung einhergehen. Die Bedampfung soll von der bisherigen manuellen Bedienung durch das Badepersonal auf eine automatische Bedampfung umgestellt werden. Diese wäre um ein Vielfaches effizienter und günstiger als der manuelle Betrieb. Dieses Thema hatte der Kämmerer Michael V. Schneider vorbereitet. Da Herr Schneider aber nicht anwesend war, schlug der Bürgermeister vor, diesen Teil auf die nächste Sitzung zu verschieben.
Damit waren die Ratsmitglieder einverstanden. Ohnehin schien ihnen eine vollautomatische Bedampfung ohne Anwesenheit von Personal nicht ganz geheuer.
Die Abstimmung ergab somit lediglich eine einstimmige Zustimmung zur Beschaffung eines neuen Ofens für eine Summe von 10.043,80 Euro.
5. Informationen aus den Fachbereichen
Michaela Baumann, Leiterin des Fachbereichs 4, trug vor: Am Rathausgebäude seien an verschiedenen Stellen Schäden am Sandstein entdeckt worden. Darum werde ab dem 13.07. für einige Tage eine Hebebühne eingesetzt, so dass das Rathaus in dieser Zeit nicht über den Haupteingang, sondern nur über den Rathausplatz erreichbar sein werde. Die Gesamtzeit der Ausbesserungsarbeiten dauert vom 13.07. bis 07.08.2026. Die Gesamtkosten - Gerüstbau, Steinmetz und Maler – belaufen sich auf rund 10.000 Euro.

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