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Ladeinfrastruktur für Mehrparteienhäuser
Ladeinfrastruktur für Mehrparteienhäuser

Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums
Ein Engpass beim Umstieg auf Elektromobilität ist nach wie vor der Zugang zur Ladeinfrastruktur. Dies gilt besonders für Mehrfamilienhäuser, die im Vergleich zu Einfamilienhäusern unterdurchschnittlich mit Ladesäulen ausgestattet sind.
Auf diesen Missstand reagiert das Bundesverkehrsministerium nun mit einem Förderprogramm für Ladeinfrastruktur, das gezielt Mehrparteienhäuser in den Fokus nimmt. Ein Fördervolumen von insgesamt 500 Millionen Euro soll aufgewendet werden, um die Installation von Ladestationen an Häusern mit mehreren Wohneinheiten zu unterstützen, wobei auch der Netzanschluss sowie notwendige Baumaßnahmen förderfähig sind.
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, gewerbliche oder private Vermieter sowie Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.
Der Förderbetrag pro Stellplatz beträgt maximal 1.300 Euro ohne Wallbox, maximal 1.500 Euro mit Wallbox und maximal 2.000 Euro mit Ladepunkt für bidirektionales Laden (BiDi*). Fördervoraussetzung ist die Installation von mindestens sechs Ladepunkten sowie das Vorverkabeln von mindestens 20 % der Stellplätze eines Mehrparteienhauses.
Anträge können seit dem 15. April 2026 gestellt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Link https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/
*Bidirektionales Laden (BiDi) ermöglicht es Elektroautos, Energie nicht nur aufzunehmen, sondern auch wieder abzugeben. Das Fahrzeug fungiert dabei als mobiler Stromspeicher, der Haushaltsgeräte betreiben, Ihr Haus versorgen oder das öffentliche Stromnetz stabilisieren kann.

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