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Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 08.06.2026
Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 08.06.2026
Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.
- öffentlich bekannt gemacht am 12.06.2026 -
1. Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Quergiebel und Windfang, Beethovenstraße 7
Das Bauvorhaben ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 47 „Hinterdorf Teil IV/III“ zu beurteilen. Geplant ist die Errichtung eines Quergiebels auf der südlichen Dachseite. Der Giebel entspricht diesen Festsetzungen im Bereich Dachneigung, Höhe und Abstand zum Ortgang. Der geplante Windfang liegt innerhalb des Baufensters. Die Dachform Pultdach wird von der Baurechtsbehörde im Rahmen des Anbaus akzeptiert.
Das Bauvorhaben war zur Kenntnis zu nehmen.
1.2 Umbau einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete zu 14 Wohnungen, Buchenweg 42/2
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 61 „Waldbrücke Süd“. Aufgrund des frühen Planungsstandes gilt bislang noch der § 34 BauGB: Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Das bestehende Wohnhaus soll in 14 abgeschlossene Wohneinheiten umgebaut werden. Jede Wohnung erhält eine neue Nasszelle sowie einen Schlafbereich und eine Wohn-/Essküche. Alle Wohnungen werden separat brandschutzrechtlich voneinander abgetrennt. Es entsteht ein neuer Spielplatz sowie 28 Kfz-Stellplätze mit zahlreichen Fahrradabstellplätzen. An der Kubatur des Gebäudes wird nichts verändert.
Das neu renovierte Wohngebäude fügt sich in das Quartier des verlängerten Buchenwegs ein. Fritz Küntzle (CDU) wollte wissen, an wen die Wohnungen vermietet würden, was geschehe, wenn weitere Asylanten nach Weingarten kämen und was der Umbau koste. Bürgermeister Bänziger entgegnete, man befinde sich erst im Stadium der Baugenehmigung. Die 14 Wohnungen werden an den Markt gegeben. Gemeinschaftsunterkünfte seien negativ, weil eventuelle Schäden keinem Verursacher zuordenbar seien.
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses haben bei Enthaltung von Fritz Küntzle (CDU) zugestimmt. Das Vorhaben soll noch im Gemeinderat vorgestellt werden.
1.3 Nutzungsänderung von Speicher zu Wohnraum mit Dachgauben und Loggia, Goethestraße 50
Geplant ist die Errichtung von zwei Dachgauben und einer Dachterrasse. Das Bauvorhaben entspricht in Maß und Lage den Festsetzungen der neu entwickelten Dachgaubensatzung. Es entsteht kein neues Vollgeschoss im Dach. Die weiteren Änderungen (Ergänzungen der Dachflächenfenster sowie die Nutzungsänderung des Speicherraumes zu Wohnzwecken) sind verfahrensfrei.
Das Gremium hat das Bauvorhaben zur Kenntnis genommen.
1.4 Errichtung eines Stellplatzes im Vorgartenbereich, Burgstraße 86
Geplant ist die Errichtung eines Stellplatzes im Vorgartenbereich in den Maßen 2,80 m x 5,00 m. Der Stellplatz wird über die bestehende Zufahrt angefahren. Das Pflanzbeet auf dem vorgelagerten Straßengrundstück steht im Eigentum der Gemeinde und darf nicht überfahren werden. Das Bauvorhaben bedarf einer Befreiung, da gemäß Bebauungsplan Stellplätze nur innerhalb des Baufensters oder auf ausgewiesenen Flächen zulässig sind.
Das Gremium wollte nicht ohne Weiteres zustimmen. Dr. Andrea Friebel (CDU) wies darauf hin, dass die Gemeinde damit einen Präzedenzfall schaffe, dem viele weitere Antragsteller in diesem Gebiet folgen würden. Aber jedes kleine Stückchen Grün sei angesichts der Aufheizung der Städte wertvoll und ob nicht im Hof geparkt werden könne. Hans-Martin Flinspach (WBB) stimmte ihr zu, dass zunehmend Grünflächen aus dem Stadtbild verschwinden, wodurch sich die klimatische Aufheizung beschleunige. Der Präzedenzfall zeige Auswirkungen. Heinz Hüttner (FDP) erklärte, die Zufahrt zum Hof sei gar nicht möglich, ohne das Nachbargrundstück zu tangieren. Er werde das Vorhaben ablehnen. Robert Scholz (CDU) wollte wissen, wie viele vergleichbare Befreiungsanträge noch zu erwarten seien. Dazu erklärte Simon Geißler, Fachbereich 4, es sei einer der flächenmäßig größten Bebauungspläne auf der Gemarkung. Vergleichbare Anträge wären zu erwarten.
Der Tagesordnungspunkt wurde zur weiteren Klärung auf die nächste Sitzung des Gremiums verschoben.
1.5 Errichtung EFH + Carport, Hans-Thoma-Weg 1
Das Bauvorhaben ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Geplant ist die Errichtung eines Wohnhauses in den Maßen 10,50 m x 8,70 m. Das Haus besitzt drei Geschosse, zwei davon als Vollgeschosse. Die straßenseitige Firsthöhe beträgt 8,39 m, die Dachneigung des Pultdaches beträgt 5°. Vorgelagert entsteht ein Carport mit zwei Kfz-Stellplätzen.
Das Wohngebäude fügt sich in die bestehende Umgebungsbebauung ein und liegt im Höhenverlauf der benachbarten Gebäude. Die Sichtbarkeit der Geschosse wird durch Erhalt des bestehenden Hangs im vorderen Bereich mit Ausnahme der Zufahrt auf zwei begrenzt. Die Erschließung erfolgt durch die bestehende Straße. Die bestehende Böschung vor dem Baugrundstück gehört zum Straßenflurstück des Hans-Thoma-Weges. Die Sicherung des Hangs und die Schaffung der geplanten Zufahrt wird mit der Bauherrschaft entsprechend vereinbart.
Das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben wurde einstimmig erteilt.
2. Sanierung der Seitenstraßen zur Jöhlinger Straße
Die Seitenstraßen zur Jöhlinger Straße zählen zum ältesten Ortsteil und sind aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur insgesamt zu erneuern. Es erfolgt eine Kofinanzierung der Straßenflächen über das Landessanierungsprogramm.
Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:
- Umgestaltung der Verkehrsflächen
- Erneuerung der Wasserleitung
- Erneuerung der Wasser-Hausanschlüsse
- Umstellung der Abwasserbeseitigung auf das Trennsystem
- Verlegung von Leerrohrinfrastruktur für Breitbandausbau
- Erneuerung der Verkabelung der Straßenbeleuchtung
Die notwendigen Planungsleistungen wurden bereits im vergangenen Jahr an das Büro Modus Consult vergeben. Nach den Erfahrungen mit der bereits fertiggestellten Mühlstraße fasste der Gemeinderat den Beschluss, die weiteren Seitenstraßen mit einem durchgängigen Pflasterbelag zu versehen. Die Entwurfsplanung wurde mittlerweile fertiggestellt und wurde zur Sitzung durch die Planerin vorgestellt. Nach Freigabe durch den Gemeinderat kann Ende des Jahres die Ausschreibung erfolgen, so dass im kommenden Frühjahr mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden kann.
Die bereits fertiggestellte Mühlstraße wurde zum Anlass genommen, die Planung des Straßenbelags nochmals zur überdenken, nachdem sich gezeigt hatte, dass die dortigen Pflasterrandstreifen neben der Asphaltdecke von den Fußgängern als Gehweg angesehen wurde, was zu Missverständnissen geführt hat. Der Gemeinderat hat daraufhin in seiner Sitzung am 24.02.2025 beschlossen, in allen weiteren Seitenstraßen einen durchgängigen Pflasterbelag zu verbauen.
Parken wird aufgrund der schmalen Straßenquerschnitte lediglich in zwei Fällen in markierten Bereichen möglich sein, erklärte die Planerin. Eine Besonderheit ist in der Schafstraße. Hier besteht ein Gewohnheitsrecht, dass der öffentliche Weg über eine private Grundstücksfläche zum und über den Bach geführt wird. Der private Bereich wird durch ein andersfarbiges Pflaster hervorgehoben und erkennbar sein.
Für Planungsleistungen wurden 185.000 Euro budgetiert. Zur Auftragsvergabe wurden 2,1 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen eingestellt, anteilig in Kernhaushalt, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Aus dem Landessanierungsprogramm sind Fördermittel von 318.000 Euro ausschließlich für die Erneuerung der Straßenflächen vorgesehen.
Robert Scholz (CDU) wollte vor der Abstimmung wissen, was die Ausarbeitung der Ausführungsplanung durch das Büro Modus Consult kosten würde. Ob das nicht die Verwaltung übernehmen könne, da sich gegenüber der Entwurfsplanung nichts geändert habe. Die Erklärung lautete, es entstünden keine weiteren Kosten, denn die Ausführungsplanung sei lediglich ein weiterer Schritt in dem bereits komplett beauftragten Leistungsverzeichnis. Um das Verfahren im Gemeinderat insgesamt abzukürzen, schlug Bürgermeister Bänziger vor, den Beschlussvorschlag zu ergänzen. Er lautet nun:
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses empfehlen dem Gemeinderat
1. die vorgestellte Entwurfsplanung zu beschließen,
2. das Büro Modus Consult mit der Ausarbeitung der Ausführungsplanung zu beauftragen und
3. die Verwaltung zu beauftragen, die Ausschreibung vorzunehmen.
Diesem Beschlussvorschlag stimmte das Gremium einstimmig zu. Er wird für die Gemeinderatssitzung am 29.06.2026 auf die Tagesordnung gesetzt.
3. Friedhof: Neubau eines Geräteschuppens
Seit März 2022 besteht eine Planung für eine Erweiterung des bestehenden Lagerschuppens für die Gerätschaften der Friedhofsgärtner. Die Planung wurde von der Baurechtsbehörde bereits genehmigt. Der Anbau wurde aber nicht hergestellt, weil er sich mit der Anschaffung eines neuen Friedhofsbaggers als zu klein dimensioniert erwies. Außerdem war die Zufahrt durch den im Zufahrtsbereich stehenden Baum unpraktikabel.
Daraufhin wurde in Abstimmung mit der Leiterin der Friedhofsgärtner eine Planung erarbeitet, bei der alle Geräte in einem Schuppen untergebracht werden können. Für die beiden Anhänger soll eine Überdachung zwischen Bestandsschuppen und Neubau erstellt werden. Der mit dem Bau des Schuppens beauftragte Architekt stellte dem Technischen Ausschuss am 16.12.2024 eine Ausführung in Holzständerbauweise mit einer Natursteinmauer und einem flachgeneigtem Pultdach für rund 95.000 Euro vor. Das Gremium forderte eine Deckelung auf 90.000 Euro, was vom Architekten zugesagt wurde. Nach erfolgter Ausschreibung wurde klar, dass diese Summe bei weitem nicht ausreichen würde. Somit wurde das Projekt in verschiedener Hinsicht abgespeckt: Elektroarbeiten und Außenanlagen wurden als Eigenleistung angesetzt. Auf die Überdachung für die Anhänger wurde verzichtet. Nach erneuter Submission hätte der Schuppen inklusive allem für 88.000 Euro realisiert werden können. Dieses Vorgehen wurde vom Ausschuss am 03.11.2025 bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Die Verwaltung sah sich daraufhin nach alternativen Möglichkeiten um - Bau einer Fertigteilgarage oder eines Holzschuppens -, konnte aber kein Angebot in den passenden Maßen finden. Das Hauptproblem war die erforderliche Durchfahrtshöhe von 2,60 m.
Nun wurden die örtlichen Holzbauunternehmen zur Abgabe eines Angebots für den Bau des Geräteschuppens in Holzbauweise angefragt. Der wirtschaftlichste Bieter war das Unternehmen Schulz Holzbau GmbH & Co. KG aus Weingarten mit einem Angebot von 58.764,80 Euro. Zusammen mit den Nebenkosten wie Planerhonorar, Vermessung, Baugenehmigung und Elektroarbeiten ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 67.386 Euro.
Bei Enthaltung von Robert Scholz (CDU) erfolgte einstimmig der Beschluss, den Auftrag für die Holz- und Rohbauarbeiten zum Bau eines Geräteschuppens in Holzbauweise an die Firma Schulz Holzbau GmbH & Co. KG mit einer Auftragssume von 58.764,80 Euro zu vergeben.
4. Prioritätenliste Bauleitplanung
Der Fachbereich 4 hat die Prioritätenliste Bauleitplanung für das 1. Halbjahr 2026 fortgeschrieben. Frau Miriam Senger trug den Sachstand der einzelnen Bebauungspläne sowie Satzungen - Verfahrensstände und vorgesehene Zeithorizonte inklusive den durchgeführten und geplanten Öffentlichkeitsbeteiligungen - vor.
In die Priorität 1 fallen folgende allgemeine und vorhabenbezogene Bebauungspläne:
- Breitwiesen Teil I: Zuletzt erfolgt ist die frühzeitige Beteiligung, als nächstes folgt der Beschluss über die städtebauliche Konzeption im 3. Quartal 2026.
- Gewerbegebiet Höhefeldstraße: Geplant ist der Beschluss über die Offenlage des Satzungsentwurfs im 3. Quartal 2026.
- Wohnquartier Buchenweg: Nach der erneuten Offenlage wird der Satzungsbeschluss zusammen mit dem Beschluss über den Durchführungsvertrag im 3. Quartal 2026 anvisiert.
- Gesundheitszentrum an der Bahnhofstraße: Der Aufstellungsbeschluss des vorhabensbezogenen Bebauungsplans soll im 3. Quartal 2026 erfolgen.
- Bogenschießhalle: Auch hier soll der Aufstellungsbeschluss des vorhabensbezogenen Bebauungsplans im 3. Quartal 2026 gefasst werden.
- Fahrzeughalle Feuerwehr Festplatz: Nach einer geänderten Rahmenplanung des gesamten Festplatzes soll das Verfahren im 3. Quartal 2026 fortgeführt werden.
- Gewerbegebiet Sandfeld: Der Aufstellungsbeschluss bzgl. des Änderungsbedarfs in der Art und im Maß der baulichen Nutzung soll im 3. Quartal 2026 erfolgen.
- Bruchwiesen: Der Satzungsbeschluss sowie Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan soll ebenfalls im 3. Quartal 2026 gefasst werden.
- Östlich der Bachbühne: Diesen vorhabensbezogenen Bebauungsplan gilt es ebenfalls im 3. Quartal 2026 gemeinsam mit dem Durchführungsvertrag zu beschließen.
In den Kategorien II und III sind Bebauungspläne enthalten, die erst Ende 2026 oder in 2027 behandelt werden. Hierunter fallen die Bebauungspläne Waldbrücke Süd, Bruch Östlich 2B (1. Änderung), Hinterdorf Teil III / IV (1. Änderung), An der Ringstraße im Bereich Walzbachhalle, Durlacher Straße / Kirchstraße sowie die Zufahrtssatzung.
Heinz Hüttner (FDP) regte an, die Bebauungspläne Waldbrücke Süd und Durlacher Straße / Kirchstraße aus der Prioritätenliste herauszunehmen und stattdessen grundsätzlich den § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben im Innenbereich) anzuwenden. Dazu entgegnete Bürgermeister Bänziger, dass das Baugesetzbuch ursprünglich den § 34 lediglich zur Überbrückung vorgesehen habe, bis ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliege. Darüber hinaus lasse der § 34 BauGB viel mehr Bebauung zu, die aus städteplanerischer Sicht nicht immer ein Einfügen in die Umgebung gewährleistet. Michaela Baumann, Leiterin Fachbereich 4 ergänzte, dass der Aufstellungsbeschluss von Bebauungsplänen nach 5 Jahren seine Gültigkeit verliere und ohnehin neu gefasst werden müsse.
Bürgermeister Bänziger fügte abschließend hinzu, dass im nächsten Halbjahr weniger Bebauungspläne der ersten Priorität zugeordnet werden sollen und die Prioritäten daher neu zu prüfen sind. Auf Wunsch des Technischen Ausschusses sollte daher keine Beschlussfassung stattfinden.
Der Technische Ausschuss hat die Prioritätenliste Bauleitplanung für das 1. Halbjahr 2026 mit Stand Mai 2026 zur Kenntnis genommen.
5. Informationen der Verwaltung
Michaela Baumann, Leiterin Fachbereich 4, trug vor:
Die Veröffentlichung für die europaweite Ausschreibung des Brückenbauwerks für das Baugebiet Kirchberg-Mittelweg sei seit heute online abrufbar. Die Submission finde am 09.07.2026 statt, eine Vergabe der Bauarbeiten sei für die Gemeinderatssitzung im Juli geplant.
Für die Vergabe der Planungsleistung zur Sanierung der Carix-Anlage / Umstellung auf Umkehrosmose sei die Interessensbekundung erfolgt. Am 09.07.2026 werden die Bietergespräche geführt. Für September sei dann die Vergabe der Planungsleistung im Gemeinderat vorgesehen.

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