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Bericht aus dem Gemeinderat vom 19.05.2026
Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.
- öffentlich bekannt gemacht am 27.05.2026 -
1. Zukunftskommune: Konzeptvorstellung
In Baden-Württemberg haben die Anforderungen an die Kommunen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Nicht nur neue gesetzliche Vorgaben sind einzuhalten, sondern darüber hinaus bestehen Erwartungen aus Selbstverpflichtungen, politische Zielsetzungen und Voraussetzungen für Fördergelder. Gleichzeitig stehen die Kommunen vor strukturellen Herausforderungen. Mit wenig Personal und wenig Geld sollen sie Klimaschutz und Klimaanpassung nebenbei leisten.
Zur Unterstützung bei der Bewältigung dieser Aufgaben hat die Umwelt- und Energieagentur Landkreis Karlsruhe zusammen mit der Energieagentur Oberschwaben ein Qualitätsmanagementsystem für kommunale Klimaschutzprozesse entwickelt. Dieses Werkzeug nennt sich „Zukunftskommune“. Alle 30 Mitgliedskommunen des „Kommunalen Klimaschutzvereins im Landkreis Karlsruhe e.V.“, darunter auch die Gemeinde Weingarten (Baden), haben diese Entwicklung begrüßt.
Im einzelnen bedeutet das für die Rathäuser: Fachübergreifend sollen die Klimaschutzthemen in der Hand des verwaltungsinternen Energieteams gebündelt werden. Gesetzliche Verpflichtungen, Selbstverpflichtungen und Förderlogiken sollen eingeordnet werden zur Unterstützung der Verwaltung. Daraus sollen wirksame Maßnahmen abgeleitet und ihre Auswirkungen auf die CO2-Bilanz berechnet werden. Dieses Handeln geht in eine nachvollziehbare Dokumentation ein und die Ergebnisse werden in den regionalen Kontext eingeordnet. Eine Checkliste dient zur Übersicht, wo was zu tun ist.
Die Gemeinde Weingarten (Baden) nimmt seit 2022 am European Energy Award teil. Daher kann der Klimaschutzprozess an bereits bestehende Strukturen angeschlossen werden. Das verwaltungsinterne Energieteam bleibt bestehen und koordiniert die Entwicklung neuer Maßnahmen und deren Umsetzung. Die Umwelt- und Energieagentur übernimmt dabei die Steuerung des Prozesses sowie die fachliche Beratung. Die bisher erhobenen Daten werden in die Werkzeuge der Zukunftskommune übertragen.
Der Gemeinderat nahm den Sachvortrag zur Etablierung des Instruments „Zukunftskommune“ zur Kenntnis.
2. Zukunftskommune: Beschluss des Arbeitsprogramms
Das Arbeitsprogramm sieht eine Übertragung der noch offenen Maßnahmen aus den bisherigen Programmen in die Zukunftskommune vor sowie neue Ansätze zu generieren, die die Schwerpunkte des Klimaschutzprozesses in Weingarten für die kommenden Jahre darstellen. 18 Maßnahmen wurden definiert, die die Verwaltung sukzessive umsetzen soll. Dazu gehören die Klärung zur Errichtung von Windkraftanlagen, ein Wärmeversorgungskonzept für den Neubau Turmbergschule und angrenzende Straßenzüge, Prüfung möglicher Nutzungskonzepte des thermisch nutzbaren Restpotentials nach Umbau der Kläranlage und anderes. Die Konkretisierung der Klimaschutzziele für Weingarten ist bereits im Arbeitsprogramm 2023 enthalten.
Der Gemeinderat beschloss das vorgelegte Arbeitsprogramm als Leitlinie für die kommunale Klimaschutzarbeit einstimmig bei Enthaltung von Fritz Küntzle (CDU).
3. Ausbau Erneuerbarer Energien
Eine bedeutende Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Erstellung einer Photovoltaikausbaustrategie für die kommunalen Liegenschaften. Diese Zielsetzung wird in das Maßnahmenprogramm der Zukunftskommune übertragen. Für diesen Sommer ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf der Gemeinschaftsunterkunft Jöhlinger Straße geplant. Ein weiterer Standort könnte das Dach der Friedhofskapelle sein. Diese Anlage würde sich aufgrund des hohen Stromverbrauchs für die Kühlung schnell amortisieren. In den Jahren 2027 bis 2029 wären die den Festplatz umgebenden Gebäude mit Photovoltaik zu belegen. Diese sollten mit ausreichend dimensionierten Speichern verbunden werden, um einen möglichst hohen Autarkiegrad und damit massive Kosteneinsparungen zu erreichen. Eine genaue Planung der Finanzmittel ist erforderlich, zumal die Belegung des Schulneubaus selbst noch nicht eingerechnet ist. Wird ein kommunaler Strombilanzkreis eingeführt, so verkürzt sich die durchschnittliche Amortisationszeit auf 6 Jahre.
Der Gemeinderat nahm den Vortrag zur Kenntnis.
4. Forstbetrieb: Forsteinrichtungserneuerung
Alle zehn Jahre wird die Forsteinrichtung als langfristiges Planungsinstrument für den Erhalt und die Bewirtschaftung des Waldes erneuert. Sie ist ein richtungsweisender Meilenstein auf dem Weg in die Zukunft.
Der Weingartener Wald hat sich in den letzten elf Jahren seit der letzten Forsteinrichtung teilweise dramatisch verändert. Die Wirtschaftlichkeit des Waldes wandelt sich allmählich zugunsten der Ökologie. Die Waldbetriebsfläche insgesamt beträgt 968 Hektar. Prägend sind ein Rückgang des Zuwachses, des Holzvorrates (9 Prozent weniger als 2025), eine Änderung der Baumarten und eine verstärkte Monetarisierung von Naturschutzleistungen, um die Abhängigkeit vom schwankenden Holzmarkt zu reduzieren.
Über 60 Prozent der gesamten Holznutzung waren Zwangsnutzungen abgestorbener oder geschädigter Bäume beispielswiese aufgrund von Trockenstress oder aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht. Nun wird die Forsteinrichtung bis 2035 fortgeschrieben. Die Revierleiterin der Gemeinde, Elena Motschilnig, berichtete dem Gemeinderat über Vorhaben und Schwerpunkte. Der Hiebsatz wird um ein Drittel unter der Planung von 2015 liegen und nur noch rund vier Erntefestmeter pro Jahr und Hektar betragen. 46 Prozent davon kommen aus Pflegeeingriffen in Durchforstungsbeständen, 54 Prozent des Einschlages sind in der Ernte von hiebreifem Holz in älteren Beständen geplant. Vor allem Altbäume, die eine geringere Vitalität zeigen, sollen gruppenweise geerntet werden, wodurch rund 22 Hektar Fläche verjüngt werden. Schwerpunktmäßig dort, wo bereits Naturverjüngung vorhanden ist. Einige Lücken sollen mit weiteren klimastabilen Mischbaumarten bepflanzt werden. Weitere 27,4 Hektar Waldfläche sollen planmäßig verjüngt werden. Auf 124,4 Hektar besteht bereits Jungbestand, der weiterentwickelt werden soll zum Erhalt der Stabilität und Vitalität der Bestände. Die Durchforstung findet zwei mal im Jahrzehnt statt und orientiert sich an Z-Bäumen (Zukunftsbäumen).
Beim Aufbau von Verjüngungsvorräten erhält ein möglichst großes Baumartenspektrum zur Risikominimierung eine zunehmende Bedeutung. Zur Unterstützung der Ökologie berichtete Elena Motschilnig von der Etablierung eines Alt- und Totholzkonzeptes. Dazu wurden Bestände erfasst und ausgewiesen, die sich potentiell als Waldrefugien eignen würden. Habitatbäume sollen erhalten bleiben und Totholz auf der Fläche soll liegen bleiben. Die Wirtschaftlichkeit des Waldes sei weiterhin nicht gegeben. Das Defizit betrug in den Jahren 2015 bis 2024 durchschnittlich -148.000 Euro pro Jahr. Nur Ökopunkte bringen noch Erfolg. In 2025 konnte ein Plus von 40.000 Euro erzielt werden. Walderhaltung, Erholungsfunktion und Ökologie seien die wichtigsten Faktoren. In Weingarten stehen 503 Hektar unter dem strengen FFH-Naturschutzstatus. Die Planung 2026 bis 2035 sichere den Wald als „Generationenvertrag“, erklärt die Revierleiterin durch Resilienz und strategische Diversifizierung. Der Hiebsatz sinkt, standortgeeignete Gastbaumarten werden integriert. Investitonen in Bewässerungsbrunnen sichern den Kulturerfolg. Die ökologische Wertschöpfung steigt zugunsten des Artenschutzes und der weiteren Generierung von Ökopunkten. Ein moderates Defizit sei als notwendige Klimainvestition zu akzeptieren.
Der Gemeinderat stimmte der Forsteinrichtungserneuerung einstimmig zu.
5. Vergabe einer E-Learning-Plattform
Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt. Bürgermeister Eric Bänziger erklärte, die Verwaltung habe Hinweise auf andere günstigere Möglichkeiten erhalten, welche geprüft werden sollen.
6. Einführung von Familiensaisonkarten im Walzbachbad
Der Gemeinderat folgte einstimmig der Empfehlung des Verwaltungsausschusses, zusätzlich Familiensaisonkarten für die Freibadsaison 2026 einzuführen.
Kämmerer Michael V. Schneider berichtete, angesichts der Tatsache, dass die Saison bereits begonnen habe, seien die Karten bereits gedruckt und schon im Verkauf.
Es gibt zwei Ausführungen:
- 1 Erwachsener und eigene Kinder für 100 Euro und
- 2 Erwachsene und eigene Kinder für 160 Euro.
Damit liegt Weingarten im Vergleich zu anderen Schwimmbädern preislich in beiden Fällen unter dem Durchschnitt.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu.

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