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ReadSpeaker

ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.

Verarbeitungsunternehmen

ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7, 86825 Bad Wörishofen Deutschland
Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland(@)readspeaker.com

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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

  1. Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.
  2. Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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support@readspeaker.com

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
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Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

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Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@netze-bw.de

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Meldoo - Mängelmeldungssystem
Meldoo Mängelmeldung ist ein digitaler Meldeservice der leanact GmbH, über den Bürgerinnen und Bürger Mängel im öffentlichen Bereich – wie Straßenschäden, Verschmutzungen oder defekte Beleuchtung – direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln können. Für die Bearbeitung Ihrer Meldung werden personenbezogene Daten (z. B. Standort, Foto, Kontaktdaten) erhoben und an die zuständige Behörde weitergeleitet.
Verarbeitungsunternehmen
leanact GmbH
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Bereitstellung eines digitalen Meldeformulars zur Übermittlung von Mängelmeldungen an die jeweils zuständige Kommunalverwaltung; Auslieferung und Optimierung der Serviceinhalte; Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit; Abwehr von Cyberangriffen und Bereitstellung von Informationen für Strafverfolgungsbehörden im Anlassfall.

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Genutzte Technologien

Webbasiertes Formular (MeldooWEB); Server-Logfiles; GPS-/Standortdaten (bei Nutzung des Meldeformulars); Dateiübertragung (Bild-Upload).

Erhobene Daten

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Personenbezogene Daten: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Meldungsdaten: Standort der Mängelmeldung, Meldungskategorie, Adresse des Meldungsstandorts, Schadensbeschreibung, beigefügte Bilddateien, gewünschter Antwortkanal sowie optionale, von der Kommune geforderte Zusatzfelder. Technische Daten (Server-Logfiles): IP-Adresse, Betriebssystem, Webbrowser, Zeitstempel, angeforderte Inhalte, Fehlerlogs, Geräte-ID.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung / Übermittlung der Mängelmeldung auf Wunsch der betroffenen Person); Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Systemsicherheit und Funktionsfähigkeit für technische Logfile-Daten).

Ort der Verarbeitung
Deutschland (leanact GmbH, Hagenmarkt 8, 38100 Braunschweig); Weiterverarbeitung durch die jeweils zuständige Kommunalverwaltung in Deutschland.
Datenempfänger

leanact GmbH (Betrieb des Dienstes); Mitarbeitende der jeweils zuständigen Kommunalverwaltung (Bearbeitung der Meldung in MeldooPLUS); ggf. Strafverfolgungsbehörden (im Fall von Cyberangriffen).

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@leanact.de

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Neuigkeiten

Vorlesen

Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung für das Bahnprojekt Mannheim–Karlsruhe

Erstelldatum20.05.2026

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung für das Bahnprojekt Neubau-/Ausbaustrecke (NBS/ABS) Mannheim–Karlsruhe

Das Regierungspräsidium Karlsruhe gibt Folgendes bekannt:

1.   Die DB InfraGO AG hat die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung für folgendes Vorhaben beantragt:

Neubau-/Ausbaustrecke (NBS/ABS) Mannheim–Karlsruhe.

Das Projekt ist im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege als Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs aufgeführt (Abschnitt 2, Unterabschnitt 1, lfd. Nr. 6 der Anlage zu § 1 Abs. 1 Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG); aktuell Projektbündel 6) und liegt damit gemäß § 1 Abs. 3 S. 1 BSWAG im überragenden öffentlichen Interesse.

Das Gesamtprojekt umfasst grundsätzlich auch den Raum Mannheim. Für den Bereich Mannheim hat das Regierungspräsidium Karlsruhe nach entsprechender Anzeige der DB InfraGO AG mit Bescheid vom 18.12.2025 von der Einleitung einer Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Abs. 4 S. 4 Raumordnungsgesetz abgesehen, da nicht erwartet wird, dass das Vorhaben zu raumbedeutsamen Konflikten mit den Erfordernissen der Raumordnung oder mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Raum Mannheim führen wird. Die beantragte Raumverträglichkeitsprüfung bezieht sich somit auf den Streckenabschnitt von Mannheim-Friedrichsfeld bis Karlsruhe Güterbahnhof mit einer Länge von 69,5 km. Darin enthalten sind ca. 11,4 km Tunnelstrecken, 97 % der oberirdischen Streckenanteile verlaufen in Bündelung mit bestehenden Strecken der Deutschen Bahn und der Autobahn A5. Der genaue Streckenverlauf kann den Verfahrensunterlagen entnommen werden.

2.   Die Raumverträglichkeitsprüfung wird auf der Grundlage von § 15 Raumordnungsgesetz i. V. m. § 1 Nr. 9 Raumordnungsverordnung und § 18 Landesplanungsgesetz durchgeführt. Für das Verfahren ist das Regierungspräsidium Karlsruhe als höhere Raumordnungsbehörde zuständig. Dieses prüft die raumbedeutsamen Auswirkungen der beantragten Vorzugstrasse (Antragstrasse R4) unter überörtlichen Gesichtspunkten sowie überschlägig die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 UVPG.

Kleinräumige und fachtechnische Detailfragen sowie private Rechte wie Enteignungs- oder Entschädigungsansprüche sind dagegen nicht Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung. Diese greift nachfolgenden Planfeststellungsverfahren nicht vor und ersetzt weder öffentlich-rechtliche Gestattungen noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen. Auch die Festsetzung konkreter Schallschutzmaßnahmen ist erst im Rahmen der Feintrassierung in nachfolgenden Zulassungsverfahren möglich.

Die Raumverträglichkeitsprüfung wird mit einer gutachterlichen Stellungnahme der Raumordnungsbehörde abgeschlossen, die in den folgenden Zulassungsverfahren als Erfordernis der Raumordnung zu berücksichtigen ist. Das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung wird zur Information der Öffentlichkeit für die Dauer von mindestens einem Monat auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe veröffentlicht werden. Der Zeitraum dieser Veröffentlichung wird mindestens eine Woche vorher in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekannt gemacht werden. Das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung kann nur im Rahmen einer Klage gegen den nachfolgenden Planfeststellungsbeschluss oder die Plangenehmigung gerichtlich überprüft werden.

3.   Die Verfahrensunterlagen werden im Zeitraum

vom 01.06.2026 bis einschließlich 19.07.2026 (Veröffentlichungsfrist)

auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter dem Link https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt2/ref21/rov-zav/ veröffentlicht. Dort wird außerdem ein Formular für Stellungnahmen der Öffentlichkeit bereitgestellt (https://rpk.baden-wuerttemberg.de/abt2/referat-21-raumordnung-baurecht-denkmalschutz/rov-zav/formular/, s. u. Ziffer 4). Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Verfahrensunterlagen im o. g. Zeitraum während der Dienststunden im Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat 21, Markgrafenstr. 46, Karlsruhe, Zimmer 204) sowie beim Verband Region Rhein-Neckar, (M 1, 4-5, Mannheim, EG/Empfangsbereich) in Papierform zur Einsicht aus. Für den Fall der Einsichtnahme in die beim Regierungspräsidium Karlsruhe ausgelegten Unterlagen bitten wir um Terminabstimmung unter Telefonnummer: Tel. 0721 926-7490 oder Abteilung2(@)rpk.bwl.de. Die Einsichtnahme beim Verband Region Rhein-Neckar ist ohne Terminvereinbarung montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13 Uhr möglich.

Bei den Verfahrensunterlagen handelt es sich im Wesentlichen um einen Haupttext mit zwei Anlagen. Im Haupttext wird die Antragsvariante erläutert und begründet sowie in Bezug auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit bewertet (Auswirkungsprognose). In der Anlage I werden die gestufte Vorgehensweise zur Linienfindung und die Auswahl der ernsthaft in Betracht kommenden Trassenalternativen unter Berücksichtigung möglicher raumordnerischer Konflikte und Umweltbeeinträchtigungen beschrieben (Raumwiderstandsanalyse). In der Anlage II werden die ernsthaft in Betracht kommenden Varianten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die raumordnerischen Belange und Umweltbelange verglichen und schließlich auch im Hinblick auf Verkehr, Wirtschaft und Technik bewertet (Variantenvergleich). Ergänzt werden diese Unterlagen durch diverse Karten und Anlagen.

4.   Stellungnahmen zu dem Vorhaben können

bis einschließlich 31.07.2026 (Stellungnahmefrist)

abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen sich nur auf die für die Raumverträglichkeitsprüfung relevanten Inhalte beziehen (s. o. Ziffer 2); andere Inhalte können nicht berücksichtigt werden.

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen vorrangig über das auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe bereitgestellte Formular (https://rpk.baden-wuerttemberg.de/abt2/referat-21-raumordnung-baurecht-denkmalschutz/rov-zav/formular/, s. o. Ziffer 3) oder elektronisch in Textform (stellungnahmen.nbs-abs(@)rpk.bwl.de) abgegeben werden; dabei bitten wir um Angabe des vollen Namens und der Anschrift. Andernfalls sind die Stellungnahmen gegenüber dem Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat 21, Markgrafenstr. 46, Karlsruhe) zur Niederschrift vorzubringen; in diesem Fall bitten wir um Terminabstimmung (Telefonnummer: Tel. 0721 926-7490 oder Abteilung2(@)rpk.bwl.de).

      Zusätzlich weisen wir auf Folgendes hin:

  • Eine individuelle Beantwortung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit ist im Rahmen einer Raumverträglichkeitsprüfung nicht vorgesehen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird die Stellungnahmen jedoch in ihrer raumordnerischen Beurteilung verwerten, soweit überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgetragen werden. In nachfolgenden Verwaltungsverfahren werden sie nur verwertet, wenn sie dort erneut vorgebracht werden.
  • In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/_DocumentLibraries/DSE/21-07.pdf abgerufen werden. Auf Wunsch werden diese Informationen vom Regierungspräsidium Karlsruhe in Papierform versandt.

Karlsruhe, 12.05.2026

Regierungspräsidium Karlsruhe

- öffentlich bekannt gemacht am 20.05.2026 -

Downloadbereich

Zur Öffentlichen Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung für das Bahnprojekt Neubau-/Ausbaustrecke (NBS/ABABS) Mannheim–Karlsruhe geht es HIER (PDF-Dokument, 1,19 MB, 20.05.2026)