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Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 04.05.2026
Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 04.05.2026
Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.
- öffentlich bekannt gemacht am 12.05.2026 -
1. Behandlung von Bauanträgen und Bauvoranfragen
siehe nachfolgende TOP's 1.1 bis 1.8
1.1 Umnutzung von Gewerbeflächen und damit verbundene Rückbauten, Rudolf-Diesel-Straße 10
Das Bauvorhaben muss den Festsetzungen des Bebauungsplans „Viehwiesen I + II und obere Kehrwiesen“ entsprechen. Es handelt sich um den Umbau einer zweistöckigen Lagerhalle für verschiedene Nutzungszwecke.
Geplant ist zunächst der Rückbau der bestehenden Brandmelde- sowie der Sprinkleranlage. Vor diesem Hintergrund ist ein geeignetes Brandschutzkonzept vor der Erteilung einer Baugenehmigung von den Fachbehörden zu prüfen.
Nach erteilter Genehmigung werden sämtliche Räumlichkeiten innerhalb des dreigeteilten Hallenkomplexes unter Verwendung von Trockenbauwänden F-90 Feuerbeständigkeit neu gegliedert. Es entstehen insgesamt sieben abgeschlossene Nutzungseinheiten unterschiedlicher Größe. Eine Einheit dient der Eigentümerin Firma Gruber zur Eigennutzung für ihren Geschäftsbetrieb Landschaftsbau, eine zweite wird eine Hausmeisterwohnung. Diese Wohnung bedarf einer Ausnahmegenehmigung. Es wurde den Mitgliedern des Technischen Ausschusses empfohlen, dieser Ausnahme aufgrund der Notwendigkeit einer Aufsichtsperson innerhalb der Firma Gruber Landschaftsbau zuzustimmen. Vier weitere Einheiten sind vermietet, die siebte Einheit, eine Padel-Sporthalle ist bereits genehmigt. Äußerlich werden zur Herstellung eines zweiten Rettungsweges in das Obergeschoss insgesamt drei Fluchttreppen errichtet. Die Stellplätze entlang der Grundstücksgrenze sind außerhalb des Baufensters zulässig. Sie sind wasserdurchlässig auszuführen. Ihre Anzahl ist zu überprüfen.
Es wird empfohlen, das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.
Hans-Martin Flinspach (WBB) stimmte nicht zu mit dem Hinweis, die bestehende Gehölzgruppe sei zugunsten von Parkflächen verschwunden, aber gerade in Zeiten des Klimawandels sei solches Vorgehen falsch. Robert Scholz (CDU) hatte Bedenken hinsichtlich der Ausnahme für die Hausmeisterwohnung. Hierzu verwies Bürgermeister Eric Bänziger auf den Bebauungsplan, in welchem eine Wohnung für diesen Zweck vorgesehen sei.
Das Gremium stimmte dem Bauvorhaben mehrheitlich zu.
1.2 Errichtung einer Dachgaube, Auf der Setz 4
Auf der südlichen Dachseite soll eine Schleppgaube mit einer Breite von rund 3 m und einer Höhe von 2 m errichtet werden. Die Festsetzungen der örtlichen Gaubensatzung sind eingehalten.
Das Bauvorhaben wurde zur Kenntnis genommen.
1.3 Neubau Doppelhaushälfte als Einfamilienhaus, Hans-Thoma-Weg 11
Das Bauvorhaben muss den Festsetzungen des Bebauungsplans „Kirchberg-Mittelweg“ entsprechen oder es muss einer Befreiung zugestimmt werden. Vorgesehen ist die Errichtung einer zweigeschossigen Doppelhaushälfte mit 11,61 Breite x 6,99 m Tiefe. Die Traufhöhe liegt bei 3,07, die Firsthöhe beträgt 6,42 m. Beide Maße übersteigen die bereits bestehende Doppelhaushälfte um 40 Zentimeter. Ein Antrag auf Befreiung liegt vor. Die geplante Dachgaube entspricht den Festsetzungen der Dachgaubensatzung. Aufgrund des zeitlich unterschiedlichen Baus und des Alters des Bebauungsplans von 1962 wurde von der Verwaltung empfohlen, der Befreiuung zuzustimmen und das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.
Das Gremium stimmte einstimmig zu.
1.4 Neubau Einfamilienhaus, Mittelweg 9
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs „Kirchberg-Mittelweg“ und ist daher nach dessen Festsetzungen zu beurteilen. Geplant ist ein dreigeschossiges Einzelhaus in den Maßen 9,12 m x 10,70 m mit zwei Vollgeschossen plus Kellergeschoss. Der Abfallbehälterstandplatz wird auf der Fläche für Garagen und Stellplätze untergebracht und eingegrünt. Ein entsprechender Antrag auf Befreiung liegt vor. Es wurde empfohlen, das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.
Das Gremium stimmte einstimmig zu.
1.5 Neubau Einfamilienhaus, Burgunderweg 25
Das Bauvorhaben muss den Festsetzungen des Bebauungsplans „Auf der Setz – 8. Änderung“ entsprechen. Geplant ist der Abbruch des bestehenden Wohnhauses, um anschließend ein Einfamilienhaus in den Maßen 12 m x 10,56 m mit zwei Vollgeschossen zu errichten. Das Gebäude besteht aus zwei Bauteilen – Wohnhaus und Garage – die durch einen unterirdischen Gang verbunden sind, der von außen nicht einsehbar ist.
Die vorgesehene Traufhöhe liegt je nach Ansicht bei 5,30 m oder 7,30 m. Die Firsthöhe beträgt 11,34 m bei 34° Dachneigung eines Satteldaches. Die beiden „Vorbauten“ sind gemäß dem Bebauungsplan mit ihren Maßen zulässig. Es wird empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.
Das Gremium stimmte einstimmig zu.
1.6 Änderung der Fassadenwerbung, Bahnhofstraße 7
Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Darüber hinaus liegt es im Bereich der örtlichen Gestaltungssatzung. Geplant ist der Ersatz eines bestehenden Fassadenbandes in gleicher Größe (4,5 m x 0,51 m). Diese Größe von 2,3 m² überschreitet die von der Gestaltung maximal zugelassene Größe von 1,5 m². Es liegt ein entsprechender Antrag auf Befreiung vor. Da es sich um einen reinen Wechsel des bereits bestehenden Schildes handelt, wird empfohlen, der Erteilung der beantragten Befreiung zuzustimmen. Der bestehende Briefkasten und die Folienstreifen am unteren Rand der Fenster werden entsprechend dem neuen Design angepasst. Hierfür gibt es keine Regelungen.
Das Gremium stimmte der Erteilung der beantragten Befreiung zu.
1.7 Umnutzung einer Ladenfläche zum Weinverkauf mit Weinprobe, Karlstraße 1
Geplant ist die reine Nutzungsänderung einer Ladenfläche, die sich außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans befindet. Die ehemaligen Räumlichkeiten eines Schreibwarengeschäftes werden neu gegliedert. Mit einer Trockenbauwand entsteht eine kleine Küche. Weitere Umbauten sind nicht vorgesehen. Neben einem Verkaufsraum entsteht Platz für zukünftige Weinproben sowie ein kleines Büro. Die notwendigen Kfz-Stellplätze sind durch die untere Baurechtsbehörde zu überprüfen. Äußerlich wird nichts verändert und die geplante neue Nutzung als Vinothek fügt sich in die bestehenden Läden entlang der Bahnhofstraße ein.
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses erteilten einstimmig das Einvernehmen zur geplanten Nutzungsänderung.
1.8 Errichtung eines Carports für ein Wohnmobil außerhalb des Baufensters, Amselweg 11
Geplant ist die Errichtung eines Carports in den Maßen 5,50 m x 8,50 m direkt entlang des bestehenden Wohnhauses. Der Carport soll ein Satteldach mit einer Firsthöhe von 5,50 m erhalten. Das Objekt befindet sich in seiner Gesamtheit außerhalb des Baufensters, auch für Garagen und Nebenanlagen. Aus Sicht der Verwaltung ist der Carport an dieser Stelle aber städtebaulich vertretbar. Der Standort befindet sich am Ende einer Stichstraße am letzten Haus in der Reihe, daher ist mit wenig Durchgangsverkehr zu rechnen. Es wird empfohlen, der Erteilung der beantragten Befreiung zuzustimmen.
Das Gremium stimmte einstimmig zu.
2. Kirchberg-Mittelweg: Vorberatung der Stützmauern und Beschlussfassung
Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für das Baugebiet „Kirchberg-Mittelweg“ schreitet weiter voran.
Mit sämtlichen Leitungsträgern für Strom, Gas und Telekommunikation wurden bereits Gespräche geführt. Die Deutsche Telekom wird den Glasfaserausbau im Gebiet vornehmen und nimmt aktuell Kundenaquisition vor.
Für die Mitverlegung der geplanten Leitungen werden entsprechende Baukorridore vorgesehen. Die Netze BW wird das Baugebiet neu verkabeln, die Erdgas Südwest wird die bisherigen Hausanschlüsse weiter versorgen, aber keine weitere Gebietserschließung vornehmen.
Aktuell seien alle Vorarbeiten (Gutachten und Genehmigungsverfahren) erledigt, sodass die Ausschreibungsunterlagen nun fertiggestellt werden können. An der Gesamtsumme der Erschließungskosten habe sich nichts geändert. Die eingerechneten Sicherheiten für Gutachten, Kostenänderungen und besondere Leistungen seien noch nicht vollständig in Anspruch genommen.
Die Ausschreibung für das Brückenbauwerk soll vorgezogen werden, da die Ausschreibungsunterlagen hierzu nahezu fertiggestellt sind. Es ist zu erwarten dass bei einer separaten Ausschreibung ein wirtschaftlicheres Ergebnis abgegeben werde. Die Submission für das Brückenbauwerk sei für den 09.07.2026 vorgesehen, die Auftragsvergabe könne in der letzten Sitzung vor der Sommerpause erfolgen und die Bauarbeiten im Spätsommer beginnen. Die Vergabe für die eigentlichen Erschließungsmaßnahmen sei für September geplant.
Das Planungbüro Weber-Ingenieure hat für die Ertüchtigung des verlängerten Eisbergwegs die möglichen Stützkonstruktionen nochmals bewertet. Dem Gremium wurden die möglichen Varianten bereits in einer früheren Sitzung vorgestellt. Nun wurden von einem Vertreter des Büros Weber-Ingenieure die unterschiedlichen Ausführungsmöglichkeiten der Stützmauern nochmals erläutert:
- Eine sichtbare Natursteinmauer wird mit einer Hinterkonstruktion aus Massivbeton kombiniert.
- Eine rückverankerte Spritzbetonkonstruktion mit geglätteter Oberfläche.
- Eine rückverankerte Spritzbetonkonstruktion erhält eine vorgelagerte Natursteinmauer zur gestalterischen Aufwertung.
- Eine rückverankerte Spritzbetonkonstruktion wird mit einer vorgesetzten Natursteinverblendung gestalterisch aufgewertet.
Nachdem mit Anwohnern aus dem Eisbergweg Gespräche geführt wurden, habe sich die ursprünglich vorgesehene Natursteinmauer als nicht sinnvoll erwiesen, da sie durch den notwendigen Hiinterbau zu tief in die privaten Grundstücksflächen eingreifen würde. Aus diesem Grund solle stattdessen an diesen betroffenen Stellen die Ausführung einer Spritzbetonkonstruktion mit Vernagelung zur Ausführung kommen, da sie zum einen direkt an der Grundstückgrenze aufgesetzt werden kann und zudem im Vergleich zur Natursteinmauer weitaus kostengünstiger ist. Auf eine vorgesetzte Natursteinmauer aus optischen Gründen wurde verzichtet.
Hans-Martin Flinspach (WBB) meinte, Spritzbetonwände könnten begrünt werden.
Anschließend stellte der Vertreter der Weber-Ingenieure weitere Maßnahmenn im Rahmen der Erschließung vor: Auf der Umleitungsstrecke sei eine Ausweichbucht anzulegen. Eine Aufstellfläche für einen großen Baukran sei herzustellen. Aufgrund der Auffüllmasse in diesem Bereich (Eisbergweg nach Hausnummer. 14) sei dort eine Leitplanke anzubringen. Für die Fußgängerführung sei eine Art aufgeständerter „Bühnenbau“ vorzunehmen. Flache Bereiche würden eingeschottert. Die Träger für die Brücke werden als ganze Teile eingehoben. Ein Kran, ausgelegt auf 100 Tonnen Tragkraft, stehe in einer Tasche am Steinbruch.
Am Ende stimmten die Mitglieder des Technischen Ausschusses einstimmig für eine Ausführung als rückverankerte Spritzbetonkonstruktion ohne vorgesetzte Natursteinverblendung an den vorgestellten Bereichen.
3. Kirchberg-Mittelweg: Vergabe der Ing.-Leistungen für die Prüfstatik und für die geotechnische Baubegleitung
Für manche Bauwerke im Rahmen dieser Erschließung (Brücke und Stützmauern) sind statische Nachweise als Bestandteil der technischen und sicherheitsrelevanten Projektbegleitung zu erbringen. Der Vertreter des Projektsteuerungsbüros trug vor.
Die Leistungen der Prüfstatik umfassen die unabhängige Prüfung der statischen und konstruktiven Unterlagen der zu errichtenden Bauwerke. Es geht darum, Qualität und Sicherheit der Tragwerksplanung durch eine unabhängige fachliche Prüfung sicherzustellen. Planungsfehler, rechnerische Unstimmigkeiten und konstruktive Mängel sollen dadurch frühzeitig erkannt werden. Für die Erstellung der Prüfstatik wurde ein Angebot von Herrn Dr.-Ing. Christian Münch, Karlsruhe mit einer Angebotssumme von 53.944,59 Euro eingeholt.
Eine geotechnische Baubegleitung (Fremdüberwachung) ist zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Bodenbezogenen Bauausführung erforderlich. Die baubegleitende baugrundtechnische Überwachung und Beratung dient dazu, die Übereinstimmung der tatsächlichen Baugrundverhältnisse mit den Annahmen aus den vorliegenden Gutachten und Planungen zu kontrollieren und die Bauausführung fachtechnisch zu begleiten. Ziel ist es, geotechnische Risiken während der Bauausführung frühzeitig zu erkennen, Fehlentscheidungen zu vermeiden und die Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit der Bauwerke sicherzustellen.
Die Leistungen sind erforderlich, da Baugrund und Bodenverhältnisse trotz Voruntersuchungen erst während der Bauausführung abschließend bewertet werden können. Nur so sind Schäden zu vermeiden und Risiken rechtzeitig zu erkennen. Drei Büros haben Angebote zur Fremdüberwachung abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot kommt von der IBO PartG mbB aus Ettlingen für eine Bruttosumme von 51.893,69 Euro.
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses stimmten der Vergabe an die genannten Büros zu.
Außerdem ist für das Vorhaben eine bodenkundliche Baubegleitung notwendig. Diese kümmert sich um die fachgerechte Behandlung der belebten Bodenschichten während der Bauphase. Diese Leistung wurde bereits im Vorfeld mit einer Auftragssumme von 35.140,70 Euro brutto an die Mailänder Consult GmbH vergeben.
4. Antrag der Grünen Liste und SPD
Auf Antrag der Fraktion Grüne Liste Weingarten sowie der SPD Fraktion hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, im Bereich der Waldbrücke die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen zu prüfen sowie Möglichkeiten für die Verkehrsberuhigung zu erarbeiten.
Zunächst wurde die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs durch die Straßenverkehrsbehörde und die Poizeibehörde geprüft und aus rechtlichen Gründen abgelehnt, da zunächst ein Umbau der Straßen erforderlich sei. Vergangenen Herbst stellte das Büro Modus Consult Möglichkeiten der Möblierung im Straßenraum vor, um die geforderte Aufenthaltsqualität eines verkehrsberuhigten Bereichs zu schaffen. Diese wurden vom Technischen Ausschuss verworfen und um pragmatischere Lösungen gebeten. Daraufhin erfolgte eine gemeinsame Besprechung von Verwaltung und der Gemeinderätin Friederike Schmid (SPD). Diese führte zu folgendem Ergebnis:
Da im Buchenweg kein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden kann, können nur geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen durchgeführt werden: Zum einen durch eine kostenintensive Aufpflasterung in den Kreuzungsbereichen (ca. 120.000,00 Euro) oder zum anderen durch sogenannte Berliner Kissen (ca. 7.500,00 Euro).
Im Birkenweg soll aufgrund des Spielplatzes am Ulmenplatz der moderate Umbau der Straße und anschließend eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich erfolgen. Das erfordert eine entsprechende Beschilderung sowie Baken und Markierung bei Kosten von rund 5.000,00 Euro.
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses stimmten der Umsetzung der vorgestellten geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen im Bereich des Buchenwegs und des Birkenwegs als Empfehlung an den Gemeinderat zu.
5. Vorstellung des Bauturbos
Die Leiterin des Fachbereichs 4, Michaela Baumann, hat das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in der Sitzung am 19.01.2026 bereits vorgestellt. Mit diesem Gesetz wird das Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften zugunsten des Wohnungsbaus ermöglicht. Die befristeten Sonderregelungen sollen dafür sorgen, dass künftig Wohnbauvorhaben schneller geplant, genehmigt und gebaut werden.
In der Sitzung hob Frau Baumann die wichtigsten Ziele hervor. Diese sind: Klare Zielbilder und transparente Verfahren. Es sollen keine Einzelfallentscheidungen getroffen werden, sondern ortsspezifische Standards entwickelt werden. Leitlinien sollen definiert werden, um klare Entscheidungen zu treffen und Transparenz zu gewährleisten. Das Grundprinzip sei die Beschleunigung von Bauvorhaben ohne Schwächung der kommunalen Planungshoheit. Die vorgestellten Änderungen im Baugesetzbuch sind am 30.10.2025 in Kraft getreten und bis zum 31.12.2030 befristet.
6. Parkraumkonzept Ortsmitte – Vergabe Markierungsarbeiten
Die Umsetzung der Plankonzeptionen für die Parkraumordnung des Quartiers „Ortsmitte“ wurden am 24.11.2025 im Gemeinderat beschlossen. Jetzt sollen sie stattfinden. Dazu sind Markierungen und Beschilderungen der erfassten Verkehrsflächen notwendig. Die Baumaßnahme findet in bis zu vier Abschnitten statt. Neun Firmen wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Submission fand am 24.04.2026 statt. Das wirtschaftlichste Angebot kam von der Heinrich Schmid GmbH aus Ilsfeld bei Heilbronn mit Gesamtkosten von 28.356,34 Euro.
Das Gremium stimmte der Vergabe einstimmig zu.
7. Wasserversorgung Weingarten – Rahmenvertrag zum Bereitschaftseinsatz
Die Firma Weickum GmbH war in der Vergangenheit stets bereit, bei Wasserrohrbrüchen außerhalb der regulären Arbeitszeit einzuspringen und bestmögliche Abhilfe zu schaffen.
Für die Zukunft ist dies nicht mehr ohne einen entsprechenden Rahmenvertrag und Vergütung der Bereitschaftsleistungen möglich. Daher wurde der Gemeinde ein entsprechendes Angebot für eine Bereitschaft 24/7 unterbreitet.
Der Rahmenvertrag beinhaltet die Bereitstellung der erforderlichen Arbeitskräfte sowie von Geräten und Arbeitsmaterialen. Es besteht die Verpflichtung, spätestens 3 Stunden nach der erfolgten Alarmierung durch die Gemeinde auf der Baustelle zu sein. Diese Leistung kann nicht durch eine Bereitschaft des Bauhofes erbracht werden. Dort ist nur jeweils ein Mitarbeiter in Bereitschaft, es werden allerdings bei einer solchen Situation drei Bauarbeiter benötigt. Die Firma Weikum ist auf den Bereich Straßentiefbau spezialisiert und kann über ihre Mitarbeiter die Bereitschaft sicherstellen.
Der monatliche Aufwand beliefe sich auf ca. 2.850,00 Euro bzw. 34.200,00 Euro pro Jahr. Das entspricht einer Erhöhung des Wasserpreises um 7,5 Cent/m³.
Die Verbrauchsgebühr nach dem gemessenen Verbrauch beträgt bisher 2,82 Euro/m³ + 7% Mehrwertsteuer.
Der Technische Ausschuss hat die Verwaltung einstimmig mit dem Abschluss des Rahmenvertrages an die Firma Weikum beauftragt.
8. Photovoltaik-Anlage auf der Gemeinschaftsunterkunft Jöhlinger Straße
Im Zuge der Photovoltaik-Ausbaustrategie der Gemeinde sollen die Dachflächen der Gemeinschaftsunterkunft Jöhlinger Straße 112/1 und 112/2 belegt werden. Ein Batteriespeicher mit einer Kapazität von etwa 30 kWh sowie das bereits vorhandene Blockheizkraftwerk könnten gemeinsam den Stromautarkiegrad der gesamten Anlage auf bis zu 85 % steigern. Der derzeitige Netzstrombezug von etwa 30.000 kWh im Jahr könnte auf etwa 10.000 kWh gesenkt werden.
Durch die großflächige Vollbelegung ist mit einem Stromüberschuss von etwa 67.500 kWh pro Jahr zu rechnen. Dieser wird zunächst gegen eine Einspeisevergütung ins öffentliche Netz eingespeist. Rechnet man die Netzstromeinsparung und die Vergütung für die Einspeisung des überschüssigen Stroms zusammen, ergebe sich jährlich ein finanzieller Vorteil in Höhe von 11.500,00 Euro für die Liegenschaft. Geht man von Investitionskosten in Höhe von etwa 100.000,00 Euro aus, ergibt sich daraus eine Amortisationszeit von knapp neun Jahren.
Geplant ist jedoch ein Strombilanzkreis, der es möglich machen soll, den überschüssigen Strom über das öffentliche Netz in andere Liegenschaften zu leiten. Dann könnten Großverbraucher wie Rathaus, Turmbergschule, Walzbachhalle-bad oder Wasserwerk zu Zeiten hoher PV-Produktion vom Netzstrombezug entlastet werden. Damit ergäbe sich ein finanzieller Vorteil von rund 20.000,00 Euro/Jahr. Somit hätte sich die Anlage in etwa fünf Jahren amortisiert.
Das wirtschaftlichste von drei Angeboten kam von der Weingartener Firma Mantel & Groppe Elektrotechnik GmbH. Es beinhaltet einen Messwandlerschrank, der aufgrund der Größe der Anlage sowie des bereits vorhandenen Blockheizkraftwerks notwendig ist. Insgesamt beläuft sich das Angebot auf 96.389,63 Euro.
Das Gremium hat der Vergabe an die Firma Mantel & Groppe einstimmig zugestimmt.

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