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Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der gemeindeeigenen Parkplätze im „Erholungs- und Freizeitgebiet Breitheide“
Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der gemeindeeigenen Parkplätze im „Erholungs- und Freizeitgebiet Breitheide“
Änderung durch Beschluss des Gemeinderates am 27. April 2026 mit Wirkung vom 28. April 2026
1. Die Parkflächen sind durch die entsprechenden Kennzeichen der Straßenverkehrsordnung ausgewiesen.
2. Der Parkplatz ist nur für Motorräder, Motorroller, Mopeds, Personenkraftwagen und Kleinomnibusse zugelassen. Das Abstellen von Wohnwagen ist untersagt.
3. Die Benutzung des Parkplatzes ist grundsätzlich Entgeltpflichtig. Die Parkentgelterhebung erfolgt rund um die Uhr vom 01.05 – 30.09 des jeweiligen Jahres durch ein Kennzeichenerkennungssystem. Kurzzeitparker unter 30 Minuten müssen kein Entgelt entrichten (Freiparkdauer).
4. Mit der Einfahrt in die Entgeltpflichtige Parkfläche kommt ein Mietvertrag über einen PKW-Abstellplatz zustande. Dieser beginnt mit der Kennzeichenerfassung an der Einfahrt und endet mit der Kennzeichenerfassung an der Ausfahrt.
5. Die Gemeinde verpflichtet sich, dem Mieter für die vereinbarte Zeit einen Parkplatz zu überlassen. Bei Überfüllung des Parkplatzes hat der Mieter kein Anspruch auf einen freien Parkplatz.
6. Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Gemeinde übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art am Fahrzeug oder Gepäck des Mieters. Der Mieter erkennt diesen Haftungsausschluss ausdrücklich an. Durch die Fahrzeugeinstellung kommt weder ein Bewachungs- noch ein Verwahrungsvertrag zustande.
7. Auf den Parkplätzen sind Wagenwaschen, Ölwechsel und sonstige Handlungen, die eine Verunreinigung verursachen können, verboten.
8. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen des Aufsichtspersonals sowie gegen diese Bedingungen haben die Verweisung vom Parkplatz zur Folge.
9. Das Parkentgelt beträgt je Abstellplatz:
| Einzeleintritt | Saisonkarte | |||
|---|---|---|---|---|
| Benutzer | Tag | ab 17 Uhr | Orstansässige | Auswärtige |
| PKW | 10,00 Euro | 5,00 Euro | 40,00 Euro | 80,00 Euro |
| Motorrad | 5,00 Euro | 2,50 Euro | 20,00 Euro | 40,00 Euro |
10. Im Übrigen finden die Allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere die §§ 535 bis 580 a Anwendung.
- öffentlich bekannt gemacht am 29.04.2026 -
Downloadbereich
Zu den allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der gemeindeeigenen Parkplätze im „Erholungs- und Freizeitgebiet Breitheide“ geht es HIER (PDF-Dokument, 1,43 MB, 29.04.2026)

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