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Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 82 “Bruchwiesen“
Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 82 “Bruchwiesen“
Erneuter Aufstellungsbeschluss mit angepasstem Geltungsbereich und
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. §§ 12 Abs. 4 und 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) hat in seiner Sitzung am 09.12.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 82 “Bruchwiesen“ und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 BauGB beschlossen.
In seiner Sitzung am 23.02.2026 hat der Gemeinderat einen erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst, da sich der Geltungsbereich im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss vom 09.12.2024 vergrößert hat. Hierbei handelt es sich um Teilbereiche der Durlacher Straße (Flst.-Nr. 1/3) sowie Ringstraße (13370/3), die der Sicherung der Erschließung des Plangebiets dienen.
Ebenfalls in seiner Sitzung am 23.02.2026 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 82 „Bruchwiesen“ sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Hierfür gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Zusätzlich kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 abgesehen werden.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Größe von 5.742 m² liegt innerhalb der Ortslage Weingarten und umfasst die Flurstücke Nr. 4397, 4397/1, 13390, 13391, 13398 ganz, die kommunalen Flurstücke Nr. 13392, 19222 ganz und die kommunalen Flurstücke Nr. 1/3, 13370 teilweise. Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Übersichtsplan des Geltungsbereichs.
Anlass und Ziel der Planung:
Die Planung gliedert das Plangebiet in vorhabenbezogene Teilbereiche (W1 und W2) sowie einen zusätzlich einbezogenen Teilbereich, der als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt wird. In den vorhabenbezogenen Teilbereichen ist als zulässige Nutzung ausschließlich Wohnen vorgesehen; die konkreten Vorhaben werden über den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie über vertragliche Regelungen zur Durchführung abgesichert. Im Teilbereich W1 ist die Errichtung von vier Einfamilienhäusern bzw. Tiny Houses in zweiter Reihe vorgesehen; die Erschließung erfolgt über die Ringstraße. Im Teilbereich W2 ist eine kompakte Wohnbebauung entlang der Durlacher Straße geplant, bestehend aus zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und drei Vollgeschossen; das oberste Geschoss ist auf der rückwärtigen Seite gestalterisch zurückgesetzt. Die Erschließung erfolgt über die Durlacher Straße sowie eine interne, verkehrsberuhigte Erschließungsfläche. Somit soll eine maßvolle und geordnete städtebauliche Nachverdichtung stattfinden.
Beteiligung und Beteiligungszeitraum:
Der Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung liegen in der Zeit vom
17.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026
im Rathaus Weingarten, Bauamt Marktplatz 4, 76356 Weingarten (Baden) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zudem können die Beteiligungsunterlagen und der Inhalt der Veröffentlichung im Internet unter
https://www.weingarten-baden.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bebauungsplaene-im-verfahren
sowie über das zentrale Internetportal des Landes abgerufen werden. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Einsichtnahme sowie der Online-Einsichtnahme über den Entwurf des Bebauungsplans sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während der Auslegungsfrist äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an
beteiligung(@)weingarten-baden.de
abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Weingarten (Baden), den 14.04.2026
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister
- öffentlich bekannt gemacht am 16.04.2026 -
Downloadbereich
Zur Öffentlichen Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 82 “Bruchwiesen“ - erneuter Aufstellungsbeschluss - geht es HIER (PDF-Dokument, 1,47 MB, 16.04.2026)


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