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Bürgerentscheid zur Windkraft - Aufruf
Informationsreihe - Aufruf zur Teilnahme am Bürgerentscheid zur Windkraft

Wie bereits mehrfach angekündigt findet am kommenden Sonntag, dem 8. März 2026, der erste Bürgerentscheid in der Geschichte der Gemeinde Weingarten (Baden) statt. Thema ist die Frage, ob die gemeindeeigenen Flächen am Hinteren Heuberg, die vom Regionalplan sowie vom Teilflächennutzungsplan Wind als privilegierte Flächen ausgewiesen wurden, für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen verpachtet werden sollen.
Gegenstand des Bürgerentscheids ist nicht die Frage, ob generell Windenergieanlagen in Weingarten (Baden) gebaut werden sollen. Nach der vom Kommunalberatungsbüro endura kommunal erstellten Modellkarte sind auch bei Ablehnung durch die Gemeinde noch immer bis zu fünf Anlagen auf privatem Grund möglich, jedoch hängt der Bau hier von der Zustimmung der privaten Flächeneigentümer ab. Zur Frage nach deren Bereitschaft zur Verpachtung liegen der Gemeindeverwaltung derzeit keine belastbaren Informationen vor.
Im Zuge der Veröffentlichung der Informationsbroschüre der Gemeinde inklusive der Stellungnahmen von fünf Gemeinderatsfraktionen und zwei Bürgerinitiativen, der Veröffentlichung der „Häufig gestellten Fragen“ (FAQ) auf der Gemeinde-Homepage sowie der Standortbegehung am 22. Februar wurde eine Fülle an Informationen bereitgestellt, die noch durch Flyer und Informationsveranstaltungen der Bürgerinitiativen ergänzt wurden.
Allen Stimmberechtigten, die noch Informationsbedarf haben, können sich über die FAQ auf der Gemeinde-Homepage sowie den weiterführenden Links informieren. Hierbei handelt es sich um seriöse, belastbare Quellen aus Wissenschaft, Ministerien und anerkannten Verbänden. Auch die Antworten auf die noch ausstehenden Fragen im Zuge der Standortbegehung sind auf der Homepage der Gemeinde zu finden.
Damit das Ergebnis in möglichst genauem Maß den Willen der Bevölkerung widerspiegelt, ist eine hohe Wahlbeteiligung vonnöten.
Daher bitten wir Sie, sich am 8. März an der Abstimmung zum Bürgerentscheid zu beteiligen.
Ihre Gemeindeverwaltung

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