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Aus dem Gemeinderat vom 23.02.2026
Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.
- öffentlich bekannt gemacht am 26.02.2026 -
1. Anfragen und Anregungen der Einwohner
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2. Ausgleichsstock Antrag 2026
Leistungsschwache Gemeinden, die einen erheblichen Rückstand in der Ausstattung mit notwendigen kommunalen Einrichtungen aufweisen, können Fördergelder aus dem Ausgleichsstock erhalten. Es handelt sich um eine allgemeine Förderung als Investitionshilfen zur Schaffung derartiger Einrichtungen zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur, deren Finanzierung die Leistungskraft der Kommune auf Dauer übersteigen würde. Eine Investitionshilfe wird in der Regel als einmaliger Zuschuss in einem Festbetrag gewährt.
Die Gemeinde Weingarten (Baden) hat für das Haushaltsjahr 2026 beim Regierungspräsidium eine solche Investitonshhilfe für die Brandschutzsanierung und den barrierefreien Umbau der Walzbachhalle beantragt. Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf 4,046 Mio. Euro, für die eine Förderung aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 2 Mio. Euro beantragt wurde. Das entspricht einer Förderquote von 49 %.
Mit der Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird im zweiten Halbjahr gerechnet. Die für Weingarten zuständigen Bundestagsabgeordneten wurden eingeschaltet.
Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht über die Antragsstellung einer Investitionshilfe aus dem Ausgleichsstock für den Umbau der Walzbachhalle zur Kenntnis.
3. Ausschreibung Brandschutz und barrierefreier Ausbau Walzbachhalle
Aufgrund der dringend erforderlichen Brandschutzsanierung hatte die Verwaltung die Vergabe der Ingenieurleistungen über 784.000 Euro netto empfohlen. Der Gemeinderat hat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Allerdings hat die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt auf entsprechende Nachfrage von Bürgermeister Bänziger diese Vergabe bei Beträgen über dem Schwellenwert an nur einen Bieter als rechtswidrig angesehen. Bürgermeister Eric Bänziger hat daraufhin dem Beschluss widersprochen, den Widerspruch den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gebracht und vorgeschlagen, für diesen Sachverhalt die Beratung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) in Anspruch zu nehmen. Diese schlägt vor, aus Gründen der Zeiterparnis das offene Verfahren zu wählen. Da die geforderten Planungs- und Überwachungsziele konkret beschrieben und eingegrenzt sind und es sich überwiegend um technische Lösungen handelt, die weniger Kreativleistungen bei Gestaltung, Raumzuordnung etc. erfordern, könne auch die Vergabe im offenen Verfahren erfolgen. Die Eignung der Büros werde dabei anhand der dem Angebot beizufügenden Nachweise (Referenzen, Bürogröße, Fachkompetenz etc.) geprüft. Das bedeute eine deutliche Zeitersparnis.
Dieser Weg, den die GPA im Rahmen des europaweiten Vergabeverfahrens aufgezeigt hat, soll nun beschritten werden. Die Ergebnisse werden nachgereicht. An dieser Stelle monierte Matthias Görner (FDP), er erwarte verlässliche und wasserdichte Sitzungsvorlagen. Der Leiter des Fachbereichs Gebäudemanagements, Gerd Weinbrecht, wies auf den enormen Zeitdruck hin, unter dem das Ganze entstanden war . Hans-Martin Flinspach (WBB) sprang ihm bei und verwies auf die Anwesenheit des beauftragten Ingenieurs sowie des Brandschutzsachverständigen des Landratsamts im Technischen Ausschuss, die diese Vorgehensweise mitgetragen hätten.
Für die erweiterte Brandschutz-Maßnahme wird ein Ausgleichsstockantrag gestellt. Für den barrierefreien Ausbau wird im Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten eine Förderung beantragt.
Der Beschlussvorschlag lautete, die Leistungen der Objekt- und Fachplaner ab Leistungsphase 5 für den Brandschutz und die Barrierefreiheit im offenen Verfahren nach VgV auszuschreiben. Auf Nachfrage von Robert Scholz (CDU), wann die Phasen 1- 4 vergeben worden seien, erklärte Weinbrecht, 1 bis 3 seien mit der Bestandsaufnahme und bei der Umsetzung der zwingend notwendigen Ertüchtigungen der Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlage durch die beteiligten Büros bereits erbracht worden. Phase 4 sei der Bauantrag, mit welchem das Architektur Strauss beauftragt wurde.
Bei Gegenstimmen der CDU-Mitglieder Scholz, Küntzle und Döbbelin stimmten die Ratsmitglieder zu.
4. Neubau Turmbergschule: Nachtrag zum Vertrag mit dem Projektsteuerer
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.12.2024 das Büro Assmann GmbH Dortmund mit der 1. Stufe der Projektsteuerung zu einem Angebotspreis von 351.050 Euro beauftragt. Diese 1. Stufe beinhaltete die Flächen- und Kostenermittlung in Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept und darauf aufbauend die Finanzierung sowie die Ermittlung der Fördermittel bis hin zum Planungswettbewerb.
Zwischenzeitlich wurden für die Förderantragstellung zwei Nachträge erforderlich und beauftragt:
NA 1: Die Finalisierung des Raum- und Funktionsprogramms, Auftragssumme: 20.230 Euro und
NA 2: Die Bewertung des Altbestands mit einer Vergleichsberechnung Neubau versus Sanierung Altstandort mit Erweiterung, Auftragssumme: 64.260 Euro. Im Ergebnis war die Ertüchtigung des Altstandortes mit Erweiterung teurer als ein Neubau.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 10.11.2025 wurden nochmals die möglichen Vergabearten (Einzelvergabe/Generalunternehmer/ Totalunternehmer) mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen detailliert vorgestellt. Ausschlaggebend waren schließlich die finanziellen Auswirkungen sowie die zeitliche Planungssicherheit. Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat, einen Totalunternehmer (TU) zu beauftragen. Das bedeutet, Planung und Bauausführung werden an ein Unternehmen vergeben. Der Projektsteuerer wurde beauftragt, eine entsprechende Vertragsanpassung auszuarbeiten, die die Ausschreibung für die Vergabe an einen Totalunternehmer vorsieht.
Durch die Änderung der Vergabeart entfällt unter anderem die bisher beauftragte Ausschreibung des Planungswettbewerbs. Außerdem können auch die Grundleistungen des bisherigen Vertrags günstiger angeboten werden, da diese vom Totalunternehmer übernommen werden. Hinzu kommt jedoch die Leistung zur Durchführung des TU-Verfahrens. Die Anpassung der angepassten Leistungen durch den Projektsteuerer wurde in Form eines Nachtrags zum Bestandsvertrag angeboten.
Das Grundhonorar reduziert sich um 322.339 Euro netto auf eine neue Auftragssumme von 625.718,54 Euro netto. Bei den besonderen Leistungen entfallen Kosten in Höhe von 57.500 Euro netto. Neu dazu kommt die Verfahrensbetreuung im TU-Verfahren mit 180.000 Euro netto sowie das Baucontrolling mit 90.000 Euro netto. Insgesamt reduziert sich die Auftragssumme Assmann von bisher 1.135.558,40 Euro auf 1.025.718,54 Euro (beides netto). Somit können insgesamt 111.103,01 Euro brutto beim Vertrag mit dem Projektsteuerer eingespart werden.
Die Einzelheiten wurden den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses anhand einer Präsentation durch einen Vertreter des Projektsteuerers vorgestellt. Einstimmig (bei einer Enthaltung) hat der Verwaltungsausschuss dem Gemeinderat die vollumfängliche Zustimmung zum Nachtragsangebot an das Büro Assmann empfohlen. Außerdem wurde empfohlen, zunächst die Durchführung des TU-Verfahrens mit einer Summe von 182.070 Euro brutto abzurufen.
Der Gemeinderat ist der Empfehlung des Verwaltungsausschusses mehrheitlich gefolgt.
5. Erlass einer Katzenschutzverordnung
Ausgangspunkt war der Antrag der Grünen Liste auf Erlass einer Katzenschutzverordnung für das Gemeindegebiet. Der Antrag war mit der großen Population freilaufender Katzen begründet und wurde dem Verwaltungsausschuss zugewiesen. Dort wurde das Ergebnis der rechtlichen Prüfung vorgestellt. Der Vortrag einer sachkundigen Bürgerin in derselben Sitzung hat dieses Gremium überzeugt, die Verwaltung mit der Vorbereitung einer solchen Verordnung zu beauftragen. In einer weiteren Vorberatung am 10. Februar wurde dieser Beschluss wiederholt.
Der Entwurf einer Katzenschutzverordnung nach dem Vorschlag der Landestierschutzbeauftragung lag dem Gemeinderat vor.
Der Gemeinderat stimmte diesem Entwurf einstimmig zu.
6. Bebauungsplan Nr. 87 „Östlich der Bachbühne“
Der Bebauungsplan sieht den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf den Grundstücken 5 und 9 in der Kirchstraße vor. Die Fläche beläuft sich auf 1.190,50 m². Im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich in Richtung der Bachbühne für die öffentliche Erschließung ergänzt, jedoch um das Bestandsgebäude und den dazugehörigen rückwärtigen Hof reduziert. So entsteht eine klare Abgrenzung zwischen Vorhaben und Bestandsbebauung und die Erschließung des rückwärtigen Bereichs (für den Fall einer möglichen Grundstücksteilung) ist gesichert.
Das Wohnhaus soll sieben Zwei-, Drei-, Vier oder Fünfzimmerwohnungen als Mietwohnungen beherbergen, in den Freianlagen sollen 11 Stellplätze realisiert werden und die Gestaltung des Gebäudes orientiert sich an der Umgebung und dem Ortsbild.
Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite wurden bei der Planung berücksichtigt. Nachfolgende Anpassungen wurden vorgenommen: Die Nutzungsart wurde vom „urbanen Gebiet (MU)“ in „Wohnen“ geändert. Angaben zur vorhandenen Kanalisation wurden ergänzt, die Lichtfarbe auf eine insektenfreundliche Beleuchtung reduziert, der Hinweis auf „MyShuttle“ hinzugefügt sowie der Erhalt einer Nachbarwand/Mauer in den Vorhaben- und Erschließungsplänen vermerkt.
Darüber hinaus soll das Bestandsgebäude aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen werden. Dementsprechend soll der Aufstellungsbeschluss formal neu gefasst werden.
Der Gemeinderat nahm die Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss der vorgeschlagenen Behandlung zu folgen.
Ein erneuter Aufstellungsbeschluss wurde gemeinsam mit der erneuten Offenlage einstimmig mit der Enthaltung von Axel Goerke (SPD) gefasst.
7. Bebauungsplan Nr. 81 "Wohnquartier Buchenweg"
Am Buchenweg ist die Entstehung eines Wohnquartiers mit 16 Doppelhaushälften und einem Mehrfamilienhaus vorgesehen, welches größtenteils geförderten Wohnraum beinhalten und in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen werden soll. Im Geltungsbereich mit 4.956 m² bereits eingerechnet ist die Ergänzung um ein weiteres Straßenstück, um den Anschluss der Erschließungsstraße an den Lärchenweg planungsrechtlich zu sichern. Aufgrund dieser Erweiterung muss eine erneute Offenlage der Planunterlagen vorgenommen werden.
Das Bauvorhaben wurde mehrfach im Technischen Ausschuss vorberaten. Aus der ersten Offenlage ergaben sich zahlreiche Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange. Die Naturschutzverbände wiesen auf die fortschreitende Versiegelung hin, begrüßten aber, dass es sich bei dem Baugebiet um eine ungenutzte Innenfläche handelt. Ein von privater Seite vorgebrachter Einwand galt der Höhe der angrenzenden Häuser, die den Faktor „Einfügen in die Umgebungsbebauung“ in keinster Weise beachten. Außerdem wurde auf die Problematik einer temporären Erhöhung des Grundwasserspiegels durch die gewollte Versickerung hingewiesen. Beide Einwände wurden zur Kenntnis genommen und von Seiten der Verwaltung in der Abwägung berücksichtigt. Weitere Stellungnahmen mit Anregungen wurden übernommen.
Der Gemeinderat beschloss nach Abwägung aller Stellungnahmen einstimmig einen erneuten Aufstellungsbeschluss zum neuen Geltungsbereich und eine erneute Offenlage.
8. Bebauungsplan Nr. 82 „Bruchwiesen“
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 82 „Bruchwiesen“ möchte die Gemeinde Weingarten eine städtebauliche Neubebauung mit einer Nachverdichtung durch einen Vorhabenträger ermöglichen. Gemeinsam für dieses Vorhaben sowie einen einbezogenen Bereich soll nun die Planungsgrundlage geschaffen werden. Hierbei sollen besonders die städtebaulichen Grundsätze und Ziele der Gemeinde berücksichtigt sowie geförderter Wohnraum geschaffen werden.
Die Planung gliedert das Plangebiet in die vorhabenbezogenen Teilbereiche "W1" und "W2" sowie den zusätzlich einbezogenen Teilbereich mit der Nutzungsart "Allgemeines Wohngebiet (WA)". In den vorhabenbezogenen Teilbereichen ist als zulässige Nutzung ausschließlich Wohnen vorgesehen, wobei die konkreten Vorhaben über den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie über vertragliche Regelungen zur Durchführung gesichert werden. Im Teilbereich "W1" ist die Errichtung von vier Tiny Häusern in zweiter Reihe vorgesehen; die Erschließung erfolgt über die Ringstraße. Im Teilbereich "W2" sind zwei Mehrfamilienhäuser entlang der Durlacher Straße geplant. Die Erschließung erfolgt über die Durlacher Straße. Im Bereich des "Allgemeinen Wohngebiets" sind drei Baufenster vorgesehen.
Der Gemeinderat stimmte der Offenlage dieses Bebauungsplanentwurfs einstimmig zu.
9. Sachstand Flurbereinigung Petersberg
Im Jahr 2024 wurde die Wertermittlung abgeschlossen. Alle Eigentümer hatten die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Feststellung einzulegen. In persönlichen Einzelgesprächen bis etwa Mitte 2025 konnte jeder Eigentümer seine Wünsche hinsichtlich der Flurbereinigung äußern. Für den Wege- und Gewässerplan wurden in den Vorstandssitzungen Wegebau-, landschaftspflegerische und Klimamaßnahmen besprochen und festgelegt. Derzeit wird die Ökopunktebilanz für den aktuellen Entwurf berechnet. Bei einem ökologischen Mehrwert von 100 % besteht die Möglichkeit, dass der derzeitige Fördersatz des Landes von 65 % auf 80 % erhöht wird. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und die Gemeinde sind bestrebt dies zu erreichen. Ein Großteil der Maßnahmen ist auf gemeindeeigenen Grundstücken geplant.
Der endgültige Wege- und Gewässerplan muss auch durch den Gemeinderat beschlossen werden.
Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wird von ca. Feb. 2026 bis ca. Okt. 2026 durchgeführt.
Im März 2026 ist eine Begehung des FNO-Gebiets mit dem TG Vorstand und Vertretern der Gemeinde Weingarten vorgesehen, bei dem die geplanten Maßnahmen erläutert werden. Wege sollen modernisiert werden, um dauerhafte Befahrbarkeit zu gewährleisten, auch sollen diverse Ausweichbuchten und ein Wendeplatz angelegt werden. Auf einzelnen Grundstücken sind landschaftspflegerische Maßnahmen, wie z.B. Entbuschung, Pflegeschnitte, Baumpflanzungen, Wildbienenanstiche und Pflanzungen von Feldgehölzen vorgesehen. Alle Maßnahmen spielen sich verhältnismäßig kleinräumig ab.
Der Gemeinderat nahm den Sachstand der Flurbereinigung zustimmend zur Kenntnis.
10. Annahme von Geld- und Sachspenden
Im Zeitraum vom 05.09.2025 - 31.12.2025 gingen Sachspenden in Höhe von insgesamt 200,00 Euro und Geldspenden in Höhe von insgesamt 8.092,70 Euro bei der Gemeinde ein:
Der Verein Dies & Das spendete 700 Euro an den Hort der Turmbergschule und 500 Euro an die Jugendfeuerwehr. Die Firma Holzbau Häcker GmbH spendete 6.500 Euro für die Errichtung des Sternchengrabfeldes auf dem Weingartner Friedhof. Die Physiopraxis Sabine Freitag-Weise spendete eine Edelstahl-Honigschleuder für die Schul-Imkerei und der Ortsseniorat spendete 323 Euro aus den Reisevorträgen und 69,70 Euro aus dem Spielenachmittag.
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden einstimmig zu.
11. Information aus den Fachbereichen
Auf einen zurückliegenden Antrag der FDP soll in jeder Sitzung des Gemeinderates der aktuelle Kassenstand mitgeteilt werden. Kämmerer Michael V. Schneider berichtete:
- Kernhaushalt: - 3,2 Mio. Euro (Zinssatz 3,944 %),
- Wasserversorgung: 581.000 Euro
- Abwasserbeseitigung: 1,5 Mio Euro.
Da es eine sogenannte Einheitskasse ist, wird nur der Saldo verzinst, der bei – 1,1 Mio. Euro lag.

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