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Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 87
Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 87 “Östlich der Bachbühne“
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 und 13a Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 87 „Östlich der Bachbühne“ und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 BuGB beschlossen.
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Hierfür gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Zusätzlich kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 abgesehen werden.
In seiner Sitzung am 24.11.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 87 “Östlich der Bachbühne“ sowie die örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
In seiner Sitzung am 23.02.2026 hat der Gemeinderat zudem den erneuten Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Erfolgte Änderungen:
Neben redaktionellen Anpassungen sowie Klarstellungen gab es folgende wesentliche Änderungen:
- Die Lichtfarbe für insektenfreundliche Beleuchtung wurde in Kapitel 1.8.4. auf max. 2.700 Kelvin herabgesetzt.
- Angaben zur vorhandenen Kanalisation wurden in Kapitel 5.3.4. ergänzt.
- Die Festsetzung zu Muldenversickerung über die belebte Bodenzone auf privaten Grünflächen wurde in die örtlichen Bauvorschriften unter Kapitel 2.4. aufgenommen.
- Das flexible Bedarfsangebot „MyShuttle“ (Hardt-Ost) wurde im Kapitel 4.2. ergänzt.
- Der Erhalt der Nachbarwand/-mauer an der südlichen Grundstücksgrenze wurde im Vorhaben- und Erschließungsplan mittels Planeinschrieb im Lageplan festgesetzt.
- Die Art der baulichen Nutzung wurde zu „Wohnen“ geändert (Kapitel 1.2.1. und 5.5.1.).
- Auf die Festsetzung einer GRZ wurde verzichtet (Kapitel 1.2.2. und 5.5.2.).
- Es wurde ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf Flurstück 536 eingetragen und in den textlichen Festsetzungen ergänzt (Kapitel 1.7. und 5.5.7.).
- Die Festsetzungen zur Lage von Wärmetauschern sind entfallen (zuvor Kapitel 1.5. & 5.5.5.).
- Die Festsetzungen zu Werbeanlagen sind entfallen (zuvor Kapitel 2.3. & 6.5.).
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde auf die Flächen mit Vorhabenbezug reduziert (Ausklammern der Bestandsbebauung mit Ihren Nebenflächen). Sämtliche Angaben zu den bestehenden Gebäuden auf den Grundstücken sind sowohl im zeichnerischen als auch im textlichen Teil entfallen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich zwischen der Kirchstraße sowie der Keltergasse und besteht aus den Flurstücken Nr. 534 und 536 teilweise sowie 516 (Straße) teilweise. Der Bestand wurde aufgrund des nicht vorhandenen Vorhabenbezugs aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Insgesamt beläuft sich die Fläche des Plangebiets auf 1.190,50 m². Maßgebend ist der nachstehende Lageplan. Die genaue zeichnerische Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist ebenso im Übersichtsplan Geltungsbereich (B.5 Planteil mit Geltungsbereich) dargestellt.
Anlass und Ziele der Planung:
Auf den Grundstücken in der Kirchstraße 5 und 9 im Ortskern von Weingarten (Baden) soll in zweiter Reihe der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses und damit eine städtebauliche Nachverdichtung im Bestand entstehen. Der baufällige Scheunenkomplex, der sich dort derzeit befindet, soll hierzu im Vorfeld zurückgebaut werden. Sowohl die Größe und Form als auch Positionierung des neuen Gebäudes im rückwärtigen Bereich des Grundstücks wurden so gewählt, dass der ökologische Fußabdruck der bisherigen und neuen Baukörper ähnlich ausfällt.
Beteiligung und Beteiligungszeitraum:
Der Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung liegen in der Zeit vom
27.02.2026 bis einschließlich 27.03.2026
im Rathaus Weingarten, Bauamt Marktplatz 4, 76356 Weingarten (Baden) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zudem können die Beteiligungsunterlagen und der Inhalt der Veröffentlichung im Internet unter
https://www.weingarten-baden.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bebauungsplaene-im-verfahren
eingesehen werden. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Einsichtnahme sowie der Online-Einsichtnahme über den Entwurf des Bebauungsplans sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an
beteiligung(@)weingarten-baden.de
abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Weingarten (Baden), den 24.02.2026
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister
- öffentlich bekannt gemacht am 26.02.2026 -
Downloadbereich
Zur Öffentlichen Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 87 “Östlich der Bachbühne“ - erneute Offenlage - geht es HIER (PDF-Dokument, 1,32 MB, 26.02.2026)


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