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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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ReadSpeaker

ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.

Verarbeitungsunternehmen

ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7, 86825 Bad Wörishofen Deutschland
Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland(@)readspeaker.com

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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.
Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

  1. Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.
  2. Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.
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support@readspeaker.com

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Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Neuigkeiten

Vorlesen

Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 11.02.2026

Erstelldatum18.02.2026

Ortsübliche Bekanntmachung

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 18.02.2026 -

1. Erschließung Baugebiet Kirchberg-Mittelweg – Nachträge

Im Zuge der Erschließungsplanung für das Baugebiet Kirchberg-Mittelweg wurden weitere Planungsleistungen, die über die in den Grundleistungen nach HOAI abgedeckten Leistungen hinausgehen, durch das Planungsbüro Weber Ingenieure erforderlich. Vom Planungsbüro Weber Ingenieure wurden mittlerweile sämtliche anstehenden Nachtragsangebote vorgelegt, welche vom Projektsteuerer formal, fachtechnisch und rechnerisch geprüft und freigegeben wurden

Nachtrag (NT) Nr. 1 über die Untersuchung des bestehenden Kanalnetzes auf Asbestbelastung wurde bereits im April 2024 beauftragt, da das Ergebnis für die weiteren Planungsschritte notwendig war. An sieben Stellen wurden Proben aus dem Bestandskanal entnommen. Der Verdacht hat sich bestätigt. Die Kosten für Untersuchung und Bewertung betrugen insgesamt 3.681,69 Euro.

Die weiteren Nachträge wurden mit einer Gesamtsumme von 110.573,55 Euro vorgelegt. In mehreren Aufklärungsgesprächen und mit Korrekturen des Umfangs konnte die zu beauftragende Summe nach Prüfung und Freigabe durch den Projektsteuerer auf eine Höhe von 82.236,40 Euro reduziert werden.

Die „Besonderen Leistungen“ im Einzelnen sind:

NT 2 Erstellung von Bauphasenplänen

Diese Pläne seien durch die besondere Verkehrslinienführung durch das Baugebiet mit drei Straßen notwendig geworden. Für jeden Zeitpunkt der Baustelle sei eine sichere Verkehrsführung mit Sperrungen und Umleitungen nötig.

NT 3 Erstellen von Umleitungs- und Beschilderungsplänen

NT 4 Mitwirkung bei der Erstellung von Nutzungsvereinbarungen

NT 5 Mitwirkung bei der Abstimmung mit Grundstückseigentümern

NT 6 Mitiwirkung bei der Beantragung verkehrsrechtlicher Anordnungen

NT 7 Planung eines erweiterten Trennsystems

NT 8 Auswertung der durchgeführten TV-Befahrung Kanal

NT 9 Statik für Grabenverbau über Normverbau hinaus

NT 10 Ausarbeitung einer Einfeldbrücke mit Reduktion Spannweite

NT 11 Planung Regenwasserableitung westlich des B3

NT 12 Erstellen LV Struktur zur kostenstellenden Abrechnung der Maßnahme

NT 13 Objektübergreifende integrierte Bauablaufplanung. Das bedeute, dass die Beziehung aller Objekte zueinander und ihre Abhängigkeiten einkalkuliert werden müssen.

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses konnten diese Nachtragsforderungen nicht unwidersprochen hinnehmen.

Hans-Martin Flinspach (WBB) meinte zu NT 12 eine Struktur der Leistungsverzeichnisse müsse in den Grundleistungsplänen enthalten sein. Das gehöre dazu. Kanalplanung in NT 8 falle unter die Eigenkontrollverordnung. Es müsse darauf geachtet werden, dass die jetzt anfallenden Kosten dann zu einem späteren Zeitpunkt eingespart werden könnten.

Heinz Hüttner (FDP) monierte, Absperrungen und Umleitungen seien seiner Auffassung nach Aufgabe des Ordnungsamtes. Außerdem hätten die vorgestellten Nachträge bereits in der Ausschreibung für die Ingenieurleistungen berücksichtigt werden müssen, hier sei das Leistungsverzeichnis (LV) nicht ausreichend ausgearbeitet gewesen, zudem sei der Firma Weber Ingenieure das Baugebiet von Anfang an wohl bekannt gewesen. Der Projektsteuerer entgegnete, dass sich Weber Ingenieure im Rahmen der Ausschreibung nach VgV auf die Grundleistungen beschränkte, wie dies andere Anbieter ohne Kenntnis getan haben, um ein vergleichbares Angebot abgeben zu können. So werde dies üblicherweise praktiziert. Bürgermeister Bänziger meinte hierzu, Nachträge gehören bei solch großen Projekten zu einem Bauvorhaben dazu und erinnerte an die Nachträge beim Lärmschutzwall. Um diese Unsicherheit beim Neubau der Turmbergschule zu vermeiden, habe man sich zuletzt bewusst für einen Totalunternehmer entschieden, wo der Endpreis bei Vergabe feststeht.

Robert Scholz (CDU) berichtete von Beschwerden über Lärm. Er bitte zukünftig um Informationen und Veröffentlichungen, wann wieder mit größerem Lärmaufkommen zu rechnen sei.

Für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen werden noch zwei weitere Nachträge notwendig werden. Der erste betrifft die Zuarbeit der Weber Ingenieure zur Erstellung eines BBQ-Konzepts. Das BetonBauQualitäts-Konzept kommt vor allem bei komplexen Projekten zum Einsatz und strukturiert die Kommunikation und Qualitätssicherung im Betonbau. Ein Koordinator regelt den Informationsaustausch zwischen Planung, Betonherstellung und Bauausführung in einem Betonfachgespräch. Auch hier monierte Heinz Hüttner (FDP) die neue DIN 1045-1000, welche er erst prüfen müsse.

Zum anderen wird noch eine Baugrunduntersuchung im Bereich der B3 zur Planung der Entwässerungsleitung notwendig, welche in offener Bauweise erfolgen wird.

Die Beschlussfassung über die Nachträge wurde vertagt. Vor einer weiteren Beschlussfassung soll ein Gespräch mit Vertretern des Technischen Ausschusses, des Projektsteuerers, des Planungsbüros und der Verwaltung stattfinden.

Das Gremium stimmte der Vertagung bei einer Enthaltung zu.

2. Informationen aus den Fachbereichen

Das Regierungspräsidium hat eine Kostenübernahme für den geplanten Kreisverkehr „Sandfeld“ zugesagt. Es wurde noch eine angepasste Planung sowie die dazu gehörende Kostenschätzung nachgeliefert, berichtete die Leiterin des Ortsbauamts. Die Kostentragungsvereinbarung sei momentan in Bearbeitung.

Der Bauwagen für den Naturkindergarten soll Ende Februar geliefert werden, sofern die Witterung dies zulässe.

Die Vereine werden informiert, dass die Richtlinien für Veröffentlichungen in der Turmberg-Rundschau keine verdeckten Anzeigen, wie beispielsweise Stellenausschreibungen im Vereinsteil, zulassen.