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Meldoo Mängelmeldung ist ein digitaler Meldeservice der leanact GmbH, über den Bürgerinnen und Bürger Mängel im öffentlichen Bereich – wie Straßenschäden, Verschmutzungen oder defekte Beleuchtung – direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln können. Für die Bearbeitung Ihrer Meldung werden personenbezogene Daten (z. B. Standort, Foto, Kontaktdaten) erhoben und an die zuständige Behörde weitergeleitet.
Verarbeitungsunternehmen
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Bereitstellung eines digitalen Meldeformulars zur Übermittlung von Mängelmeldungen an die jeweils zuständige Kommunalverwaltung; Auslieferung und Optimierung der Serviceinhalte; Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit; Abwehr von Cyberangriffen und Bereitstellung von Informationen für Strafverfolgungsbehörden im Anlassfall.

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Webbasiertes Formular (MeldooWEB); Server-Logfiles; GPS-/Standortdaten (bei Nutzung des Meldeformulars); Dateiübertragung (Bild-Upload).

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Personenbezogene Daten: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Meldungsdaten: Standort der Mängelmeldung, Meldungskategorie, Adresse des Meldungsstandorts, Schadensbeschreibung, beigefügte Bilddateien, gewünschter Antwortkanal sowie optionale, von der Kommune geforderte Zusatzfelder. Technische Daten (Server-Logfiles): IP-Adresse, Betriebssystem, Webbrowser, Zeitstempel, angeforderte Inhalte, Fehlerlogs, Geräte-ID.

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leanact GmbH (Betrieb des Dienstes); Mitarbeitende der jeweils zuständigen Kommunalverwaltung (Bearbeitung der Meldung in MeldooPLUS); ggf. Strafverfolgungsbehörden (im Fall von Cyberangriffen).

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@leanact.de

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Neuigkeiten

Vorlesen

Bericht aus dem Gemeinderat vom 27.01.2026

Erstelldatum04.02.2026

Ortsübliche Bekanntmachung

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 04.02.2026 -

1. Erschließung Baugebiet Kirchberg-Mittelweg – Sachstand

In der Sitzung am 24. November 2025 wurde bereits die Ausführungsplanung mit der Ausführung der Treppenanlage, der Parkraumplanung, der geplanten Umleitungsstrecke sowie die zu erwartenden Baukosten vorgestellt und beschlossen.

Der Projektsteuerer von den FC Ingenieuren gab noch einmal einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand der Erschließungsarbeiten: Vom 19. Januar bis Ende Februar 2026 dauern die Fällarbeiten für die Baufeldfreimachung. Diese müssen bis Ende Februar aus naturschutzrechtlichen Gründen abgeschlossen sein, wobei der Zeitplan zum aktuellen Stand eingehalten werden kann.

Darüber hinaus wurde der verlängerte Eisbergweg als Umleitungsstrecke thematisiert. Dieser müsse ertüchtigt werden. Der Bewuchs werde unter naturschutzrechtlicher Aufsicht zurückgeschnitten und die Wegkanten freigelegt, die alte Asphaltdecke abgefräst und der Untergrund mit einer Schottertragschicht ausgeglichen. Der neue Asphalt werde ab Ende März 2026 aufgetragen. Die Kosten für die Umleitungsstrecke für den verlängerten Eisbergweg waren einkalkuliert.

Bei den Gesamtkosten haben sich keine Änderungen ergeben, es verbleibe bei den insgesamt 16,020 Millionen Euro.

Das Abwassersystem müsse teilweise in ein Trennsystem überführt werden. Nicht schädliches, jedoch verunreinigtes Oberflächenwasser solle nicht in die Kläranlage gelangen. 

Für die im April 2026 vorgesehene Ausschreibung war noch ein Beschluss über die Farbgebung des Brückengeländers erforderlich. Mehrere Farbvarianten wurden vorgestellt. Mehrheitlich entschieden sich die Gemeinderatsmitglieder für ein neutrales Betongrau.

2. Änderung der Richtlinien für die Veröffentlichungen im Amtsblatt

Frau Melanie Windbiel, Leiterin des Fachbereichs 1, fasste die besprochenen Änderungen aus dem Verwaltungsausschuss vom 20.01.2026 nochmals kurz zusammen – hier insbesondere der Punkt 6 der Richtlinie. Unter anderem wurde die Regelung, dass politische Parteien die Möglichkeit haben wöchentlich über ihre Arbeit zu berichten weiter geöffnet und zum anderen wurde einheitlich die Textlänge (max. 3.000 Zeichen) sowie ein Foto festgelegt. Lorenz Spohrer (WBB) wies darauf hin, dass – sollte es eines Tages rechtsextremistische Parteien geben – es sehr schwer werde, diese Regelung bei den politischen Parteien wieder zurückzunehmen. Die Zustimmung zur Neufassung erfolgte mehrheitlich bei Gegenstimmen von Lorenz Spohrer (WBB) und Timo Martin (WBB).

3. Grundsatzbeschluss zur Nachbesetzung freiwerdender Stellen

Die Leiterin des Fachbereichs 1, Melanie Windbiel trug vor:

Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2026 hat der Gemeinderat undifferenziert beschlossen, freiwerdende Stellen ausschließlich durch Einzelfallentscheidung des Gemeinderates nachzubesetzen, um auf diese Weise Personalkosten einsparen zu können. In den Bereichen Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulkindbetreuung sowie Reinigung sei jedoch eine kontinuierliche und verlässliche Personalbesetzung zwingend erforderlich, um den laufenden Betrieb, gesetzliche Vorgaben sowie vereinbarte Betreuungs- und Öffnungszeiten sicherzustellen. Insbesondere im Reinigungsbereich sei aufgrund gesetzlicher Hygieneanforderungen eine zeitnahe Nachbesetzung erforderlich.

Aktuell sei die Leitungsstelle der Kindertagesstätte Blauland vakant. Aufgrund weiterer personeller Ausfälle könne der gesetzlich vorgeschriebene Betreuungsschlüssel derzeit nicht eingehalten werden. Das habe bereits zu einer Reduzierung der Bereuungszeiten in diesem Monat geführt.

Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Verwaltung und zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen sei ein Grundsatzbeschluss zur Nachbesetzung freiwerdender Stellen erforderlich. Der Beschluss diene der Planungssicherheit und reduziere den Verwaltungsaufwand durch Einzelentscheidungen.

Timo Martin (WBB) meinte, an Pflichtaufgaben sei nicht zu rütteln. Der Gemeinderat müsse den Grundsatzbeschluss ändern.

Die Beschlussvorlage lautete, der Gemeinderat stimmt dem Grundsatzbeschluss zu, dass eine Nachbesetzung durch die Verwaltung in den Bereichen Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulkindbetreuung sowie Reinigung weiterhin möglich ist. Darüber hinaus gilt dies für die Besetzung von Auszubildenden, FSJ, Praktikantenstellen und dergleichen.

Die Zustimmung war einstimmig.

4. Carix-Anlage

Die Carix-Anlage, die der Gemeinde Weingarten zur Wasseraufbereitung dient, ist in die Jahre gekommen, zudem reicht ihre Produktionskapazität nicht mehr aus. Derzeit beträgt die Aufbereitungskapazität 2.000 m³/Tag. Das bisherige Wasserwerk läuft an verbrauchsstarken Tagen bis zu 24 Stunden am Tag. Dadurch gibt es kaum Handlungsspielraum für Wartung und Betrieb. Zudem sind keine Reserven vorhanden für einen zukünftig steigenden Wasserbedarf durch Neubaugebiete oder Klimawandel. Die zusätzlich benötigte Aufbereitungskapazität liegt je nach Szenario zwischen 500 m³/Tag bis 1.850 m³/Tag.

Die Anlage muss demnach saniert und erweitert oder gegen eine andere Aufbereitungstechnik ersetzt werden. Zur Nitratentfernung stehen die Verfahren Carix (Ionentauscher) oder Umkehrosmose/LPRO (Membranverfahren) zur Auswahl.

Die BIT-Ingenieure haben im August 2022 ein Strukturgutachten erstellt und drei mögliche Sanierungsmaßnahmen untersucht.

1. Die Sanierung und Erweiterung der Carix-Anlage

2.Die Sanierung der Carix-Anlage und Anlagenerweiterung um eine Umkehrosmose-Anlage (LPRO)

3. Rückbau der Carix-Anlage und Neubau einer Umkehrosmose-Anlage in gewünschter Kapazität

Für alle drei Optionen wurden im Jahr 2022 die Herstellungskosten im Rahmen einer Kostenannahme ermittelt. Die Verwaltung hatte eine Plausibilisierung der Ergebnisse aus dem Jahr 2022 in Auftrag gegeben. Zugleich wurden die Verbrauchszahlen und die Kostenannahme aktualisiert sowie Prognosen zu den Betriebskosten der verschiedenen Varianten erstellt.

Für beide Varianten wurde anschließend eine dynamische Kostenvergleichsrechnung durchgeführt. Hierfür werden die Investitionskosten und Betriebskosten für 50 Jahre ermittelt. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass beide Varianten wirtschaftlich gleich zu bewerten sind. Daher war eine Entscheidung über das weitere Verfahren aus technischen Gründen zu treffen.

Hauptargumente für die LPRO sind der geringere apparative Aufwand, die höhere Nitratelimination, Eliminationsleistung auch für organische Schadstoffe und ein größerer Wettbewerb zwischen den Anbietern. Daher wird von der Verwaltung vorgeschlagen, zur dauerhaften Sicherung der Wasserversorgung der Gemeinde Weingarten (Baden) die Sanierung der Wasseraufbereitung durch die Umstellung auf das Umkehrosmoseverfahren zu beschließen.

Nachdem auch die Gemeinde Walzbachtal momentan die Sicherung der Wasserversorgung prüft, wurde vor etwa 4 Monaten eine Anfrage an die Gemeinde Walzbachtal hinsichtlich einer eventuellen künftigen Zusammenarbeit gestellt. Eine verbindliche Antwort steht bis heute aus, berichtete Bürgermeister Bänziger. Darum sollte das Thema nun von Weingarten allein weiterverfolgt werden.

Gemeinderat Bernd Wolf (fraktionslos) stand der Sache misstrauisch gegenüber. Beim Vortrag im Technischen Ausschuss habe gehört, dass das Umkehrosmoseverfahren noch nicht alle Genehmigungen und Zulassungen erhalten habe. Dazu gab der Wassermeister, Herr Becker, Auskunft. Die Hersteller hätten Stand jetzt 90 Anlagen am Netz. Die Problematik mit Membranen, welche einer laufenden Forschung unterliegen, ergebe sich aus belastetem (Roh-) Wasser. Das Weingartener Wasser sei jedoch nicht belastet. Die Stoffe, um die es gehe – wie PFAS - seien im Weingartener Wasser nicht enthalten.

Umkehrosmose sei die Zukunft. Auch wenn das Verfahren jetzt noch nicht zugelassen sei, setzen bereits große Kommunen darauf. Weingarten sei zudem kein Testpilot, auch namhafte Betriebe, insbesondere Bruchsal, arbeiten damit, führte Bürgermeister Bänziger aus.

Matthias Görner (FDP) erachtete die Argumente als schlüssig und sah es nur kritisch, ob die 90 bestehenden Anlagen ausreichend seien, was durch den Wassermeister bestätigt wurde mit dem Zusatz, dass weitere Anlagen im Bau seien. Hans-Martin Flinspach (WBB) sah einen Vorteil darin, dass es für dieses Verfahren mehrere Anbieter gebe, für das Carix-Verfahren dagegen nur einen. Dr. Andrea Friebel (CDU) meinte, der Technische Ausschuss habe sich einstimmig dafür entschieden. Man solle auf die Ingenieure vertrauen, dass die Membrane tauglich seien. Heinz Hüttner (FDP) bekräftige, es sei die Anlage der Zukunft. Er sehe keine Gefahr der Verkeimung. Der Härtegrad könne selbst gesteuert werden. Die Einrichtung müsse selbstverständlich unter Kontrolle bleiben, aber er werde zustimmen. Becker versprach, er bleibe dran.

Mehrheitlich mit der Gegenstimme von Bernd Wolf (fraktionslos) beschloss das Gremium den Rückbau der Carix-Anlage und den Neubau einer Umkehrosmose-Anlage. Die Verwaltung wurde mit der Ausschreibung der Planungsleistungen beauftragt.

5. Antrag der FDP: regelmäßige Information über den Stand der Kassenkredite

Die FDP-Fraktion hat den Antrag gestellt, die Verwaltung möge zukünftig das Gremium und die Öffentlichkeit in jeder Sitzung über den Stand der Kassenkredite informieren.

Fraktionssprecher Matthias Görner (FDP) trug vor: Der Antrag entspringe der Sorge der Fraktion um die Liquidität des Haushalts. Der Kassenkreditrahmen im Kernhaushalt sei von 6 auf 7 Millionen Euro erhöht worden. Die Erlöse aus Grundstücksveräußerungen halten mit den Ausgaben nicht Schritt. Der Leiter des Fachbereichs Finanzen nannte den aktuellen Stand: Kernhaushalt -1,3 Millionen Euro, Wasserversorgung +810.000 Euro, Abwasserbeseitigung -664.000 Euro. In der Abwasserbeseitigung wird aktuell ein Kredit über 2,5 Millionen Euro für 30 Jahre aufgenommen. Für das Baugebiet Kirchberg-Mittelweg sind noch nicht alle Vorauszahlungen eingegangen und im Kernhaushalt berücksichtigt.

Wolfgang Wehowsky (SPD) fand das „einen interessanten Vorschlag“. Hans-Martin Flinspach (WBB) meinte, man könne die Kassenkreditinformationen eventuell vierteljährlich geben. Monatlich mache der Verwaltung viel Aufwand. Daraufhin fragte Gerhard Fritscher (CDU) den Kämmerer nach seinem tatsächlichen Zeitaufwand. „Etwa eine halbe Stunde“ prognostizierte dieser. Der Kassenbestand werde in jedem Tagesabschluss dargestellt, so der Kämmerer.

Bei der Abstimmung entsprechend der Beschlussvorlage „in jeder Sitzung des Gemeinderates“ stimmten die Mitglieder der SPD, Petra Frankrone und Dr. Nico Brandt (beide GLW) dagegen, Hans-Martin Flinspach (WBB) enthielt sich, der Rest war dafür. Somit ist der FDP-Antrag mehrheitlich angenommen.

6. Information des Bürgermeisters

Der Gemeinde ist es gelungen, das letzte Gartengrundstück am Friedhof, links von der Kapelle, zu erwerben. Damit ist das komplette Friedhofsareal im Besitz der Gemeinde.

Gemeinderat Gerhard Fritscher (CDU) hatte an das Bauamt eine Anfrage bezüglich der Bodenversiegelung gerichtet. Erstens: Schottergärten. Davon gebe es in Weingarten relativ wenig wie bereits 2024 detailliert dem Gemeinderat vorgetragen. Zweitens: Die Errichtung eines privaten Stellplatzes sei fast immer verfahrensfrei. Die Art und Weise des Parkplatzausbaus sei in den Bebauungsplänen geregelt und fordere in der Regel Rasengittersteine oder andere wasserdurchlässige Oberflächen. Offensichtliche Verstöße werden durch das Kreisbauamt geahndet. Drittens: Soweit der Umbau von Vorgärten zu Parkplätzen genehmigungsbedürftig sei wird der Antrag geprüft. Wenn er nicht genehmigungsfähig sei, werde der Antrag an das Kreisbauamt weitergeleitet.