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Ablauf des Bürgerentscheids und Informationsangebot

Am 20. Oktober 2025 entschied der Gemeinderat, die Frage nach der Verpachtung kommunaler Flächen für die Windenergie in die Hände der Bürgerschaft zu legen.
Um personelle und finanzielle Mittel zu bündeln, wurde das Datum für den Bürgerentscheid auf den 8. März 2026, den Tag der Landtags- und Bürgermeisterwahl, festgelegt.
Wie auch die anderen beiden Wahlen ist die Abstimmung über die Windkraft als Urnen- und Briefwahl möglich. Briefwahlunterlagen können beim Bürgerbüro angefordert werden, alle Details hierzu finden Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Die baden-württembergische Gemeindeordnung (GemO) schreibt vor, dass für ein gültiges Ergebnis mindestens 20% der Wahlberechtigten für „Ja“ oder „Nein“ stimmen müssen. Kommt keine 20%-ige Mehrheit für eine der beiden Seiten zustande, so gilt der Bürgerentscheid als ungültig; die Fragestellung wird dann vom Gemeinderat entschieden.
Zur Vorbereitung des Bürgerentscheids wird in der Gemeindeverwaltung derzeit für die Turmberg Rundschau eine Informationsbroschüre als Beilage erstellt, die in einer Vollverteilung am 6. Februar 2026 an alle Haushalte in Weingarten (Baden) ausgegeben wird. Eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Windkraft wird am gleichen Tag auf der Homepage der Gemeinde unter www.weingarten-baden.de/klima-natur-umwelt/windenergie-in-weingarten-baden erscheinen.
Die Informationsbroschüre enthält neben einem von der Verwaltung erarbeiteten Informationstext die Stellungnahmen aller fünf Gemeinderatsfraktionen sowie der Bürgerinitiativen „Pro-Windkraft Weingarten“ und „Gegenwind Kraichgau e.V.“.
Außerdem sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, an einer Begehung der betroffenen Flächen am Hinteren Heuberg am 22. Februar 2026 teilzunehmen.
Die Uhrzeit sowie der Startpunkt der Begehung werden rechtzeitig bekanntgegeben.

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