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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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ReadSpeaker

ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.

Verarbeitungsunternehmen

ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7, 86825 Bad Wörishofen Deutschland
Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland(@)readspeaker.com

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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.
Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

  1. Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.
  2. Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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support@readspeaker.com

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  • ReadSpeakerSettings - 3d
  • _rspkrLoadCore - session
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
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  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

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Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@netze-bw.de

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Meldoo - Mängelmeldungssystem
Meldoo Mängelmeldung ist ein digitaler Meldeservice der leanact GmbH, über den Bürgerinnen und Bürger Mängel im öffentlichen Bereich – wie Straßenschäden, Verschmutzungen oder defekte Beleuchtung – direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln können. Für die Bearbeitung Ihrer Meldung werden personenbezogene Daten (z. B. Standort, Foto, Kontaktdaten) erhoben und an die zuständige Behörde weitergeleitet.
Verarbeitungsunternehmen
leanact GmbH
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Bereitstellung eines digitalen Meldeformulars zur Übermittlung von Mängelmeldungen an die jeweils zuständige Kommunalverwaltung; Auslieferung und Optimierung der Serviceinhalte; Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit; Abwehr von Cyberangriffen und Bereitstellung von Informationen für Strafverfolgungsbehörden im Anlassfall.

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Webbasiertes Formular (MeldooWEB); Server-Logfiles; GPS-/Standortdaten (bei Nutzung des Meldeformulars); Dateiübertragung (Bild-Upload).

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Personenbezogene Daten: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Meldungsdaten: Standort der Mängelmeldung, Meldungskategorie, Adresse des Meldungsstandorts, Schadensbeschreibung, beigefügte Bilddateien, gewünschter Antwortkanal sowie optionale, von der Kommune geforderte Zusatzfelder. Technische Daten (Server-Logfiles): IP-Adresse, Betriebssystem, Webbrowser, Zeitstempel, angeforderte Inhalte, Fehlerlogs, Geräte-ID.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung / Übermittlung der Mängelmeldung auf Wunsch der betroffenen Person); Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Systemsicherheit und Funktionsfähigkeit für technische Logfile-Daten).

Ort der Verarbeitung
Deutschland (leanact GmbH, Hagenmarkt 8, 38100 Braunschweig); Weiterverarbeitung durch die jeweils zuständige Kommunalverwaltung in Deutschland.
Datenempfänger

leanact GmbH (Betrieb des Dienstes); Mitarbeitende der jeweils zuständigen Kommunalverwaltung (Bearbeitung der Meldung in MeldooPLUS); ggf. Strafverfolgungsbehörden (im Fall von Cyberangriffen).

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@leanact.de

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Neuigkeiten

Vorlesen

Bericht aus dem Verwaltungsausschuss vom 20.01.2026

Erstelldatum27.01.2026

Ortsübliche Bekanntmachung

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 27.01.2026 -

1. Windkraft: Freigabe der Informationen für den Bürgerentscheid

In der Sitzung des Gemeinderates am 20.10.2025 wurde beschlossen, einen Bürgerentscheid über die Verpachtung gemeindeeigener Flächen am Hinteren Heuberg für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen durchzuführen. Ebenfalls beschlossen wurde, im Vorfeld verschiedene Informationsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt eine Informationsbroschüre, die der Vollverteilung am 5. Februar 2026 beigelegt werden soll, sowie eine Liste mit „Häufig gestellten Fragen“ (FAQ), die zum selben Zeitpunkt auf der Homepage der Gemeinde Weingarten (Baden) veröffentlicht werden soll. Den Entwurf dieser Broschüre hat der Klimaschutzbeauftrage Nicholas Schmitt dem Verwaltungsausschuss zur Vorberatung am 02.12.2025 vorgelegt. Es wurden einige inhaltliche Anpassungen vorgenommen, die der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit dienen und am 20.01.2026 erneut beraten.

Bürgermeister Eric Bänziger erklärte von vornherein, aus seiner Sicht sei der Entwurf jetzt neutral gefasst und könne so akzeptiert werden. Die Broschüre enthalte sachliche Informationen sowie die Stellungnahmen der Parteien und der Bürgerinitiativen. Gerhard Fritscher (CDU) mahnte, die Diskussion sollte nicht erneut in einer Pattsituation enden.

Der Hauptpunkt der anschließenden Diskussion war die Frage, ob in der Broschüre die von der Gemeinde durch die Verpachtung zu erzielenden Einnahmen als „eine knappe halbe Million“ benannt werden oder die Formulierung „erhebliche Einnahmen“ gewählt werden sollte. Darüber wurde abgestimmt und die Mehrheit sprach sich für „erhebliche Einnahmen“ aus.

Damit war der Entwurf in dieser Fassung genehmigt.

2. Vereinsförderung: Antrag des DRK vom 11.12.2025

Das Deutsche Rote Kreuz möchte vier weitere digitale Handfunkgeräte nebst Zubehör anschaffen. Die Transformation in den Digitalfunkbereich ist mit enormen Anschaffungskosten für die ehrenamtlich betriebenen Ortsvereine verbunden. Pro Fahrzeug müssen neben dem fest verbauten digitalen Funkgerät mindestens zwei mobile Handfunkgeräte vorgehalten werden. Das Deutsche Rote Kreuz bittet daher um Bezuschussung der Anschaffung vier weiterer digitaler Handfunkgeräte nebst Zubehör.

Das Gremium folgte dem Antrag und beschloss einstimmig einen Zuschuss in Höhe von 2.900 Euro.

3. Antrag der Grünen Liste auf Erlass einer Katzenschutzverordnung

Ziel des Antrags ist die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen. Begründet wurde er mit dem Hinweis auf rund zwei Millionen verwilderter Katzen in Deutschland. Viele von ihnen seien krank, unterernährt und erhalten keine medizinische Versorgung. Das Problem werde durch unkontrollierte Vermehrung verschärft.

Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und die Sachlage bewertet. Der Leiter des Ordnungsamts, Jens Grimmer, trug vor: Zu einer lokalen Problemlage lägen keine gesicherten Daten vor. Die im Antrag genannten Fälle stellten wenige Einzelfallmeldungen dar. Tierschutzrechtlich relevante Einzelfälle könnten auf der Grundlage bestehender gesetzlicher Regelungen bearbeitet werden, ohne dass es eines zusätzlichen ordnungsrechtlichen Rahmens bedürfe. Die Musterverordnung der Landesbeauftragten für Tierschutz sei eine Orientierungshilfe ohne Bindungswirkung. 

Zusammenfassend: Der Erlass einer Katzenschutzverordnung würde zusätzliche Pflichten für Katzenhalter begründen, Kontroll- und Vollzugsaufwand für die Verwaltung verursachen und potenziell in grundrechtlich geschützte Positionen eingreifen. Die örtliche Situation rechtfertige eine derartige Verordnung nicht. Die Verwaltung empfehle, den Antrag abzulehnen und stattdessen das seit Jahren in Weingarten tätige private Ehrenamt zu fördern und anlassbezogen zu unterstützen.

Daraufhin kam die ehrenamtlich engagierte Tierschützerin Angela Steinert-Daul zu Wort. Seit rund 50 Jahren nimmt sie wild laufende Katzen in ihr Haus auf, pflegt sie und bezahlt erhebliche Summen an Tierarztkosten für Heilung und Kastration aus eigener Tasche. Sie arbeitet mit der Initiative „Streunerkatzen“ aus Bruchsal und anderen Einrichtungen zusammen. Punkt für Punkt widersprach sie den Ausführungen Grimmers und legte dar, dass eine Katzenschutzverordnung für Weingarten dringend notwendig sei.

Ein Hotspot sei der Sallenbusch. Die angeblich nicht vorliegende Problemlage sei dort erheblich. Einerseits kämen Grundstücksbesitzer auf sie zu und berichteten von streunenden Katzen, andererseits seien Besitzer von freilaufenden Katzen von der Sinnhaftigkeit einer Kastration nur zu überzeugen, wenn diese kostenlos angeboten werde. Das bleibe an ihr hängen und das könne sie im erforderlichen Umfang nicht leisten.

Eine Katzenschutzverordnung beinhalte eine Kennzeichnungs-, Registrier- und Kastrationspflicht für freilaufende Katzen. Die Verordnung ermöglicht die Kastration von Fundtieren nach 48 Stunden, wenn die Halter nicht ausfindig gemacht werden können. Für die Gemeinde bestünde keine Kontrollpflicht. Fundtiere werden ins Tierheim gebracht. Aber die Tierheime arbeiten an der Belastungsgrenze und es sei schwierig, noch freie Plätze zu finden. Der Erlass einer Katzenschutzverordnung sei auf keinen Fall rechtswidrig. Tierschutz sei Aufgabe der Gemeinde und könne nicht an das Ehrenamt abgegeben werden. Eine Katzenschutzverordnung brächte für alle Seiten Vorteile und gebe Rechtssicherheit.

Unter verschiedenen Aspekten stimmten die Mitglieder des Verwaltungsausschusses zu, dass die Sache sinnvoll sei und Weingarten eine Katzenschutzverordnung brauche. Bürgermeister Eric Bänziger schlug vor, die Verwaltung werde einen entsprechenden Entwurf formulieren und dem Verwaltungsausschuss zur Beratung und Empfehlung für den Gemeinderat vorlegen. Diesem Vorschlag stimmte das Gremium einstimmig zu.