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"Bau-Turbo" Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 19.01.2026 (Auszug)
TOP 4 Aktuelle Änderungen im Baurecht
Michaela Baumann, Leiterin des Fachbereichs 4, informierte die Mitglieder des Technischen Ausschusses über den sogenannten „Bauturbo“. Am 30.10.2025 trat das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in Kraft.
Frau Baumann zeigte die wichtigsten Änderungen gegenüber der bisherigen Gesetzeslage auf. Eine ausführliche Präsentation wird in Kürze auf der Homepage der Gemeinde erscheinen.
Das Wichtigste: Das Gesetz will der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt begegnen und ermöglichen, dass viel mehr der dringend benötigten Wohnungen in kürzerer Zeit gebaut werden können. Für Vorhaben im Innenbereich einer Gemeinde ist nun eine erweiterte Zustimmung die über die Erteilung des Einvernehmens hinausgeht, möglich.
Es sind erweiterte Befreiungen zugunsten des Wohnungsbaus möglich, wenn die Gemeinde zustimmt. Wenn die Gemeinde allerdings die Zustimmung ablehnt, bleibt es bei einem „Nein“. Die Zustimmung zu einem Bauvorhaben kann, anders als beim gemeindlichen Einvernehmen, nicht mehr vom Landratsamt ersetzt werden.
Insofern wird die Planungshoheit der Gemeinde durch das neue Gesetz erheblich gestärkt und die Gemeinde in die Verantwortung genommen. Hierbei sind nach wie vor Umweltauswirkungen und nachbarlichen Interessen zu berücksichtigen und zu prüfen.
Zusammengefasst bedeutet der „Bauturbo“:
Wohnungsbau im Innenbereich soll beschleunigt und in erweitertem Umfang abweichend von Regelungen eines Bebauungsplans oder dem Kriterium des „Sich-Einfügens“ möglich sein.
Die Gemeinde wird für die künftige bauliche Entwicklung der Gemeinde in die Verantwortung genommen und hat eine Steuerungsfunktion.
Die Zustimmung kann nicht ersetzt werden (im Unterschied zu Einvernehmen).
Downloadbereich
Zur Präsentation "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“) - Information zu den Änderungen im BauGB" geht es HIER (PDF-Dokument, 309,31 KB, 21.01.2026)

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