Neuigkeiten
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Öffentliche Bekanntmachung
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
1. Steuerfestsetzung
Der Gemeinderat hat durch Hebesatzsatzung vom 09.12.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer festgesetzt auf:
- 450 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- 195 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).
Die Hebesätze für das Kalenderjahr 2026 sind gegenüber dem Kalendervorjahr 2025 unverändert.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 51 Abs. 3 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in derselben Höhe wie für das Kalenderjahr 2025 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für das Jahr 2026 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch bei der Gemeinde Weingarten (Baden), Marktplatz 2, 76356 Weingarten (Baden) erhoben werden.
4. Hinweise
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO). Dies bedeutet, dass angeforderte Beträge auch bei Einlegung eines Widerspruchs fristgerecht zu entrichten sind. Bei verspäteter Zahlung treten Säumnis- und Vollstreckungsfolgen ein.
Weingarten (Baden), den 07.01.2026
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister
- öffentlich bekannt gemacht am 07.01.2026 -
Downloadbereich
Die Öffentliche Bekanntmachung zur "Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026" finden Sie HIER

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