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Region stimmt sich ab
Die Städte und Gemeinden in der Region Karlsruhe haben sich in einer Sitzung am 10.12.2025 gemeinsam mit dem Verband Region Karlsruhe über das weitere Vorgehen zu den Plänen für die Neu- und Ausbaustrecke (NBS/ABS) Mannheim-Karlsruhe abgestimmt.
Am 24.11.2025 hatte die DB InfraGO die Antragstrasse für die NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe südlich von Mannheim der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Region Karlsruhe soll die als R4 bezeichnete Variante entlang der Bestandsstrecke durch Waghäusel sowie südwestlich von Hambrücken entlang der ICE-Trasse bis zur Autobahn A5 bei Bruchsal verlaufen. Im weiteren Verlauf würde sie dann parallel zur Autobahn bis in den Karlsruher Güterbahnhof führen.
„Wir haben hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit der Entscheidung für die Variante R4 durch die DB InfraGO durchaus noch Fragen“, umriss Dr. Christoph Schnaudigel, Vorsitzender des Verbands Region Karlsruhe das Ergebnis des gemeinsamen Abstimmungsgesprächs.
Insbesondere bestehen Zweifel, ob das Schutzgut Mensch bei der Trassenwahl richtig bewertet sei. „Wir legen großen Wert auf eine Trassenführung, die die Belange der Anwohner bestmöglich berücksichtigt“. Es bestehe daher Einigkeit, dass die Entscheidung der DB für die Variante R4 nochmals kritisch hinterfragt werden müsse und auf Plausibilität geprüft werden solle. Auch müsse noch näher untersucht werden, welche Optimierungen bei der Variante R4 noch möglich wären, sollte die Trassenauswahl fehlerfrei erfolgt sein: „Bei der Variante R4 drängt sich uns der Eindruck auf, dass die berechtigten Belange der Anwohner zu wenig berücksichtigt wurden und es noch Optimierungspotenzial gibt“, erklärt Schnaudigel. Vereinbart wurde in dem Gespräch, dass der Verbandsversammlung des Verbands Region Karlsruhe die Beauftragung zweier Fachgutachterbüros vorgeschlagen werden soll. Im ersten Gutachten soll die Nachvollziehbarkeit der Trassenauswahl insbesondere im Hinblick auf die von der Region in der Karlsruher Erklärung hohe Gewichtung des Schutzgutes Mensch geprüft werden. Im zweiten Gutachten soll der Frage nachgegangen werden, welche Trassenoptimierungen entlang der von der Bahn ausgewählten Variante R4 rechtlich möglich sind.
„Der regionale Schulterschluss ist für uns eine Selbstverpflichtung. Wir wollen den Güterverkehr auf der Schiene, und nicht auf der Straße. Aber das muss so passieren, dass Belastungen für die Anwohner minimiert werden und ein möglichst großes Maß an Lärmschutz realisiert wird“, so Schnaudigel abschließend.
Die Verbandsversammlung wird in ihrer Sitzung am 17.12.2025 über die Vergabe der Gutachten entscheiden.

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