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Neuigkeiten

Vorlesen

Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 03.11.2025

Erstelldatum05.11.2025

Ortsübliche Bekanntmachung

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 05.11.2025 -

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

1.1 Neubau Einfamilienhaus, Im Brügel 14

Das Bauvorhaben liegt in einem HQ100 Hochwasserrisikogebiet. Zur Umsetzung des Bauvorhabens müssen die Voraussetzungen des § 78 Abs. 5 WHG nachgewiesen werden. In der vorliegenden Bauvoranfrage sollen einige Parameter geklärt werden.

Das Bauvorhaben wurde vom Technischen Ausschuss bereits in der Sitzung am 06.10.2025 diskutiert und damals auf Antrag zur Geschäftsordnung von Heinz Hüttner von der Tagesordnung genommen. Hüttner hatte seinen Antrag damit begründet, dass das Bauvorhaben nicht nach § 34 zu beurteilen sei, sondern aus dem Bebauungsplan Bruch östlich seinerzeit herausgeschnitten worden sei. Er beantragte, den Bebauungsplan Bruch östlich entsprechend zu erweitern.

Die Bauvoranfrage wurde einstimmig erneut abgesetzt und in den nicht öffentlichen Bereich verschoben.

1.2 Neubau Gauben und Balkon, Rosenstraße 1

Geplant ist, drei Dachgauben neu zu errichten. Eine in Richtung der Rosenstraße, die beiden anderen im rückwärtigen Bereich. Die maximale Belegungsbreite, die Höhe der Gauben und die Mindestdachneigung werden eingehalten. Der geplante Balkon in untergeordnetem Maß sei städtebaulich ebenfalls vertretbar.

Die Verwaltung empfiehlt, das Einverständnis zur beantragen Befreiung zu erteilen. Die Mitglieder des Technischen Ausschusses stimmten einstimmig zu.

1.3 Neubau Wohneinheit, Einbau Dachgauben und Neubau Garage, Berliner Straße 10

Das Bauvorhaben ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Nach Abbruch der bestehenden Garage und des bestehenden Balkons ist die Errichtung eines zweistöckigen Anbaus in den Maßen 8,44 x 11,00 m geplant. Die Wandhöhe beträgt 5,80 m. Oberhalb des Obergeschosses soll eine Dachterrasse errichtet werden.

Im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses sind eine Schleppgaube und ein Quergiebel geplant. Diese bedürfen einer Befreiung, da die zukünftige Dachgaubensatzung noch nicht in Kraft getreten ist. Da die künftigen Festsetzungen eingehalten sind, wurde empfohlen, der beantragten Befreiung zuzustimmen. Das Gremium ist der Empfehlung einstimmig gefolgt.

2. Erschließung Baugebiet Kirchberg-Mittelweg

Nachdem den Mitgliedern des Technischen Ausschusses und des Gemeinderates die Entwurfsplanung bereits vorgestellt wurde, wird momentan durch das Planungsbüro die Ausführungsplanung erstellt. Für die zu erstellenden Ausschreibungsunterlagen sind noch einige Beschlüsse notwendig.

1) Ausführung Treppenanlagen:

Insgesamt müssen drei Treppenanlagen mit unterschiedlichen Längen und unterschiedlichen Stufenfolgen hergestellt werden. Die erste mit 116 Stufen und die zweite mit 100 Stufen verbinden den Eisbergweg mit dem Mittelweg, die dritte mit 42 Stufen führt zur Durlacher Straße. Der Vertreter des Planungsbüros Weber Ingenieure berichtete, die Treppen seien für Fußgänger eine wichtige Verbindung, könnten aber in Ermangelung der notwendigen Breite nicht für Kinderwagen geeignet hergestellt werden.

Als Material für die einzelnen Stufen werden sehr langlebige und nahezu unverwüstliche Granitblockstufen vorgeschlagen, wie sie auch bei der Treppe zum Turmberg verbaut sind. Die Treppenpodeste werden aus anthrazitfarbenem Betonpflaster hergestellt. Die Treppengeländer sollen mit einem einfachen Holm versehen und aus Edelstahl sein.

2) Parkraumplanung

Geplant sind 39 öffentliche Parkplätze. Zur Reduzierung der Geschwindigkeit sollen teilweise Parkplätze mit Baumstandortorten eingefasst werden, andere werden lediglich abmarkiert. Auf ausreichenden Abstand zur Wand sowie Ausweichzonen und bestehende Zufahrten seien zu beachten. Durch die Baumstandorte könnten im Gebiet als Ausgleich für die gerodeten Bäume 15 neue Bäume gepflanzt werden. Am Eisbergweg sind 9 Parkplätze und vier Bäume vorgesehen, am Petersberg 17 Parkplätze und sieben Bäume und am Mittelweg 13 Parkplätze und vier Bäume.

3) Umleitungsstrecke

Im Zuge der Bauarbeiten ist abhängig von den Bauphasen mit Behinderungen für die Anwohner zu rechnen. Vor allem für die Anlieger des Eisbergwegs muss eine funktionierende Umleitungsstrecke ausgewiesen werden. Die gesamte Strecke wird in acht Bauabschnitte eingeteilt, damit die einzelnen Bestandhäuser / Garagen anfahrbar bleiben. Eine Ampel regelt den Verkehr in der Verlängerung des Eisbergwegs. Im weiteren Verlauf soll eine Ausweichstelle geschaffen werden.

4) Kanalplanung

Durch Realisierung des Trennsystems hat das Landratsamt eine zusätzliche Reinigungseinrichtung in Form eines Wirbelabscheiders gefordert. Beide Standorte befinden sich im Bereich der Durlacher Straße.

5) Weiteres Verfahren

Nach einem positiven Beschluss über die Ausführungsplanung können die Ausschreibungsunterlagen fertig gestellt werden. Sie sollen im kommenden Frühjahr veröffentlicht werden, so dass die Vergabe der Erschließungsarbeiten nach derzeitigem Stand im Mai 2026 erfolgen kann. Ein Baubeginn wäre damit ab Juni 2026 möglich.

Bernd Wolf (WBB) wollte wissen, ob die Fußgänger und Radfahrer jederzeit in allen Bereichen nach unten gelangen könnten. Hierzu erklärte der Vertreter des Planungsbüros, der Zeitplan sehe für alle 24 Bauabschnitte vor, dass in der jeweiligen Bauphase von Leitungsverlegung, Stützwände errichten und Oberflächen herstellen in allen drei Straßen keine Fußgänger durchgehen dürften. Die oberste Asphaltdecke werde dann später auf einmal über die gesamte Straßenlänge gezogen. Es müssten dann Umwege in Kauf genommen werden. Auf Nachfrage von Fritz Küntzle (CDU) nach der Behandlung des Wassers an der B 3 berichtete der Vertreter des Planungsbüros, das dies durch die Herstellung des Trennsystems erforderlich sei. Es seien 30 – 32 Grundstücke zu entwässern, einmal jährlich sei der Schlamm mit dem Schlammabsaugerfahrzeug aus dem Schachtbauwerk auszuräumen.

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses empfehlen dem Gemeinderat folgendes zu beschließen:

1) Grundsätzliche Zustimmung zur Ausführungsplanung

2) Herstellung der Treppenanlagen in Granitblockstufen. Treppenpodeste aus Betonpflaster anthrazit, Geländer aus Edelstahl einläufig

3) Zustimmung zur Parkraumplanung

4) Kenntnisnahme der vorgestellten Umleitungsstrecke

5) Kenntnisnahme der Fortschreibung der Kanalplanung

Die Zustimmung zur Beschlussvorlage erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung von Heinz Hüttner (FDP).

3. Auftrag zur Erschließungsplanung zum Bebauungsplan Breitwiesen I

Das städtebauliche Konzept ging als Siegerentwurf aus einem Architektenwettbewerb hervor. Zur endgültigen Fertigstellung benötigt es die Zuarbeit durch ein Planungsbüro hinsichtlich der Planungen zu den geschätzten Baukosten von:

Verkehrsanlagen1.386.000 Euro
Entsorgung von Oberflächenwasser
und Ertüchtigung des
Entwässerungsgrabens   
  500.000 Euro
Freianlagen  600.000 Euro

Die Verwaltung hat sieben Planungsbüros zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Im ersten Schritt sollen nur die Leistungsphasen 1-3 (Entwurfsplanung) erfolgen. Die Angebote umfassten eine Spanne von 58 TEuro bis 96 TEuro. Das wirtschaftlichste Angebot kam von der Firma BAMI Ingenieure, Remchingen mit 58.275,94 Euro.

Die Verwaltung empfiehlt, die Planungsleistungen für die Erschließungsplanung bis Leistungsphase 3 an das Büro BAMI Ingenieure mit dieser Auftragssumme zu vergeben.

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses sind der Empfehlung einstimmig gefolgt.

4. Bebauungsplan „Östlich der Bachbühne“

Auf den Grundstücken in der Kirchstraße 5 und 9 soll in zweiter Reihe der Neubau eines Mehrfamilienhauses und damit eine städtebauliche Nachverdichtung im Bestand entstehen. Die alten Schuppen, die sich dort befinden, sollen hierzu im Vorfeld zurückgebaut werden. Der Vertreter des beauftragten Architekturbüros Johnny Karlsruhe und seine Mitarbeiterin haben den Entwurf vorgestellt.

Der Technische Ausschuss hat einen rechteckigen Baukörper bewilligt, der sich in seinen Abmessungen und Proportionen und mit dem Giebeldach, das sich in Dachneigung und Höhe an der Nachbarbebauung orientiert, gut in die Umgebung des historischen Ortszentrums einfügt.

Auf eine vollflächige Unterkellerung sowie eine Tiefgarage wird verzichtet. Die notwendigen Stellplätze werden stattdessen in den Freianlagen angelegt. Hierzu wies Bürgermeister Bänziger darauf hin, dass bei Rückbau der Schuppen darauf zu achten sei, dass die nachbarschützende Mauer zu den Nachbargrundstücken erhalten bleibe. Das solle in die Ausführungspläne eingetragen werden.

Für sieben Zwei-, Drei-, Vier- oder Fünfzimmerwohnungen als Mietwohnungen sollen 11 Kfz-Stellplätze realisiert werden. Alle Wohnungen erhalten eine Terrasse oder einen Balkon. Die notwendigen Fahrradabstellplätze für die Bewohner werden in einem Nebengebäude in den Freiflächen hergestellt. Die bestehenden großstämmigen Bäume bleiben größtenteils erhalten. Für einen notwendigerweise gefällten Baum wird es eine Ersatzpflanzung geben.

Der Fachbeitrag Artenschutz habe eine Potenzialabsicherung wegen möglicher Vorkommen von Fledermäusen und Brutvögeln gefordert. Dazu werden vor dem Rückbau der Gebäude Kontrollen vorgenommen.

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage zu beauftragen. Das Gremium stimmte einstimmig zu.

5. Bebauungsplan „Wohnquartier Buchenweg“

Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans möchte die Gemeinde auf den Flurstücken im Ortsteil Waldbrücke eine städtebauliche Neuordnung mit einer Nachverdichtung ermöglichen. Für das Plangebiet liegt ein konkretes Vorhaben der Firma Weisenburger Projekt GmbH mit 16 Doppelhaushälften vor. Ergänzt werden diese Doppelhäuser durch ein Mehrfamilienhaus am Buchenweg, welches größtenteils geförderten Wohnraum beinhalten soll. Die Vertreterin des Planungsbüros Modus Consult berichtete:

Das geplante Wohnquartier füge sich in die Umgebung ein. Die Häuser mit zwei Vollgeschossen und 15° Dachneigung seien nicht höher als der Bestand.

Eine gemeinsame Erschließungsstraße soll dem neuen Wohnquartier und dem angrenzenden zukünftigen Baugebiet Waldbrücke Süd dienen. Der Lärchenweg soll als Einbahnstraße ausgewiesen werden. Stichwege mit Wendeplatz führen ins Wohnquartier. Variante 1 zeige 9 Stellplätze als Rasengittersteine. Die Einmündung in den Buchenweg werde als verkehrsberuhigt gestaltet. Variante 2 zeige 8 Stellplätze.

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig bei Enthaltung von Friederike Schmid (SPD), den Entwurf zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage zu beauftragen.

6. Bebauungsplan „Erweiterung Feuerwehr“

Eine Gesamtüberplanung des Festplatzes sieht aus zwingenden Gründen den Neubau einer Feuerwehrfahrzeughalle vor. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss wurde am 23.09.2025 gefasst. Obwohl die Planungen für das kommende Schulgelände sowie die wiederherzustellenden Stellplätze der Ringerhalle noch nicht abgeschlossen sind, kann auf Basis der städtebaulichen Machbarkeitsstudie festgestellt werden, dass die Planungen für die Feuerwehr den weiteren Planungsoptionen für den Festplatz nicht entgegenstehen.

Der Geltungsbereich für diesen Bebauungsplan umfasst 8.063 m². Die Abgrenzung des Plangebiets reichen vom Feuerwehrhaus-Bestand über die Ringstraße und die Parkplätze der Mineralix-Arena und von der Kanalstraße bis zur Mozartstraße. Der Knotenpunkt Ringstraße/Kanalstraße wird mit einer halbseitigen Schranke versehen, ebenso die Einmündung Ringstraße/Mozartstraße. Beide Schranken schließen bei Bedarf gleichzeitig, sodass im Fall eines Einsatzes der Durchgangsverkehr gesperrt ist und die Feuerwehr ungehindert ausrücken kann.

Die Tiefe des neu zu errichtendem Gebäude beträgt 20 Meter sowie die Aufstellfläche mit Ladefläche plus Container.

Der Technische Ausschuss hat den Entwurf zur Kenntnis genommen und wird dem Gemeinderat empfehlen, die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage zu beauftragen. Die Zustimmung erfolgte einstimmig.

7. Friedhof Weingarten „Neubau Geräteschuppen“

Nach mehrfachen Beratungen über die Ausführung des Neubaus lag dem Technischen Ausschuss eine Variante mit Eigenleistungen mit Aufwendungen von insgesamt 81.869 Euro vor. Diese Variante sah die Errichtung eines Gebäudes mit zwei gemauerten Außenwänden vor, die zu einem späteren Zeitpunkt verklinkert werden könnten sowie einer Holzkonstruktion, die Erweiterungen oder Anpassungen zu jeder Zeit ermöglichen würden.

Aber es kam keine Einigung zustande. Die Diskussion zwischen gestalterischen Maßnahmen und möglichst billiger Bauweise aus Zwang zum Sparen konnte nicht gelöst werden. Am Ende stand eine Abstimmung fünf zu fünf, es gab keinen weitergehenden Vorschlag.

8. Walzbachhalle – Brandschutz

Die notwendigen Maßnahmen für ein – vom Landratsamt inzwischen genehmigtes – Brandschutzkonzept haben sich im Laufe der Umsetzung als umfangreicher und komplexer dargestellt als erwartet. Es wurde notwendig, ein qualifiziertes Architekturbüro und einen Fachplaner für Gebäudetechnik hinzuzuziehen. Aufgrund einer fehlenden detaillierten Darstellung des Brandschutzkonzeptes sowie der Kosten wollte das Gremium nicht zustimmen.

Bürgermeister Eric Bänziger schlug vor, den Brandschutzsachverständigen des Landratsamts einzuladen, damit er die Fakten darlege. Dem Vorschlag wurde gefolgt und der Tagesordnungspunkt abgesetzt und verschoben.

9. Haushaltsplanung 2026 und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Der Technische Ausschuss empfahl dem Gemeinderat den Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne der beiden Eigenbetriebe des Jahres 2026 zu beschließen.

Der Leiter des Fachbereichs 6, Michael V. Schneider trug in aller Kürze die überarbeitete Investitionsliste des Kernhaushalts und der Eigenbetriebe vor. Sie werden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 10. November 2025 erneut diskutiert und verabschiedet.

Bei Enthaltung von Fritz Küntzle (CDU) stimmte das Gremium der Empfehlung einstimmig zu.