Windenergie in Weingarten (Baden)
Bürgerentscheid zum Thema "Windkraft"
| Öffentliche Bekanntmachungen |
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| Zur Öffentlichen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für den Bürgerentscheid am 08. März 2026 geht es HIER (PDF-Dokument, 1,45 MB, 05.02.2026) - veröffentlicht am 05.02.2026 - |
| Zur Öffentlichen Bekanntmachung des Bürgerentscheids geht es HIER (PDF-Dokument, 1,35 MB, 21.01.2026) - veröffentlicht am 21.01.2026 - |
Zur Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid geht es HIER (PDF-Dokument, 9,03 MB, 10.02.2026)
- ausgeteilt an alle Haushalte am Freitag, 06.02.2026 mit der Turmberg Rundschau -
Sie haben die Infobroschüre nicht erhalten? Dann kommen Sie einfach bei uns im Bürgerbüro vorbei.
FAQ Bürgerfragen und Antworten
Begehung Hinterer Heuberg am 22.02.2026 - Antworten auf offene Bürgerfragen
1. Flächen & Eingriff in Natur
Bürgerfrage: "Hat Weingarten genug Fläche für Ausgleichsfläche?"
Antwort: Ausgleichsflächen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ermittelt und festgelegt. Ob innerhalb der Gemarkung ausreichend geeignete Flächen vorhanden sind, wird durch die zuständige Naturschutzbehörde geprüft. Falls nötig, können auch externe Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.
2. Bauphase & Infrastruktur
- Bürgerfrage: "Wo befinden sich die Versorgungsleitungen?"
Antwort: Die Lage bestehender Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Telekommunikation) wird vor Baubeginn durch Leitungsauskunft und Abstimmung mit den Netzbetreibern ermittelt und im Bauablauf berücksichtigt.
- Bürgerfrage: "Über welchen Ort wird das Material transportiert (z. B. Jöhlinger Straße in Weingarten)? Müssen dafür Häuser weichen? Belastung extrem. Was ist mit der Gesundheit für Mensch, Tier, Landschaft?
Landschaft ist dann kaputt. Euer Projekt ist abgeschlossen und Euch interessiert dann die verbrannte Erde nicht! Wie viel Geld fließt, dass ihr Windkraft befürwortet? Was ist mit den geköpften Vögeln, Bienen ... "
Anwort: Die Transportstrecken werden im Vorfeld detailliert geplant. In dem Rahmen der Planung werden typischerweise Streckenstudien durchgeführt. Auch die Zuwegung ist Teil der Genehmigung. In der Regel erfolgen temporäre Anpassungen wie Halteverbote oder Rückschnitt von Vegetation. Ein Abriss von Wohnhäusern auf privatem Grund ist nicht erforderlich. Eingriffe auf privatem Grund können nicht ohne Einwilligung der entsprechenden Eigentümer:innen vorgenommen werden. Es besteht keine Duldungspflicht für private Eigentümer:innen.- Gesundheitliche Auswirkungen durch den temporären Baustellenverkehr gelten als gering und zeitlich begrenzt; Lärm- und Staubschutzmaßnahmen sind Bestandteil der Bauauflagen.
- Gesundheitliche Auswirkungen durch den temporären Baustellenverkehr gelten als gering und zeitlich begrenzt; Lärm- und Staubschutzmaßnahmen sind Bestandteil der Bauauflagen.
- Bürgerfrage: "Das Rauschen das erlaubt ist, ist so laut wie ein Kühlschrank - wer schläft gerne neben einem Kühlschrank?"
Antwort:- Der häufige Vergleich mit einem „Kühlschrank" bezieht sich auf den Schalldruckpegel von etwa 35-45 dB(A), wie er in größerer Entfernung zur Anlage - beispielsweise im Bereich der nächstgelegenen Wohnbebauung - auftreten kann. Das entspricht in etwa der Lautstärke eines leisen Gesprächs oder eben eines laufenden Kühlschranks.
- Wichtig ist dabei: Diese Werte gelten nicht direkt an der Anlage, sondern am maßgeblichen Immissionsort (z. B. am Wohnhaus). Dort müssen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) eingehalten werden. Nachts gelten dabei besonders strenge Vorgaben.
- Ob ein Geräusch als störend empfunden wird, ist individuell unterschiedlich. Modeme Windenergieanlagen werden jedoch so geplant und genehmigt, dass die zulässigen nächtlichen Immissionsrichtwerte sicher eingehalten werden. Bei Bedarf können Anlagen zudem schallreduziert betrieben werden.
3. Leistung & Energieertrag
- Bürgerfrage: "Bei 6,8 MW maximaler Leistung: An wie vielen Tagen oder Stunden wird diese Leistung eingespeist?"
Antwort: 6,8 MW entsprechen der Nennleistung Bürgerfragebei optimalen Windbedingungen. Diese wird nur bei bestimmten Windgeschwindigkeiten erreicht. In Süddeutschland liegen typische Volllaststunden je nach Standort bei etwa 2.000-3.000 Stunden pro Jahr, was ca. 20-35 % der theoretisch maximal möglichen Jahresleistung entspricht.
- Bürgerfrage: "Gibt es präzisere Angaben zur erwarteten Leistung?"
Antwort: Ja. Auf Basis von Windmessungen und Gutachten wird ein standortspezifischer prognostizierter Jahresenergieertrag (in MWh/Jahr) berechnet. Diese Ertragsprognose ist Bestandteil der Projektplanung und Finanzierung.
4. Netzanbindung
Bürgerfrage: "Wie sieht es mit der Netzanbindung aus?"
Antwort: Die Anbindung erfolgt in der Regel über ein Mittel- oder Hochspannungskabel zum nächstgelegenen geeigneten Netzverknüpfungspunkt. Die konkrete Ausgestaltung wird mit dem zuständigen Netzbetreiber abgestimmt.
5. Wirtschaftlichkeit & Förderung
Bürgerfrage: "Wie viel Subventionen entfallen auf ein Windrad?"
Antwort: Windenergieanlagen erhalten in Deutschland keine direkte Investitionssubvention, sondern eine gesetzlich geregelte Einspeisevergütung bzw. Marktprämie nach dem Erneuerbare-EnergienGesetz. Die Höhe hängt vom Ausschreibungsergebnis und Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab.
6. Rückbau & Entsorgung
- Bürgerfrage: "Ist es garantiert, dass die Anlagen zu 100 % abgebaut werden (auch im Boden)?"
Antwort: Der vollständige Rückbau ist genehmigungsrechtlich vorgeschrieben und garantiert. Betreiber müssen eine finanzielle Sicherheitsleistung hinterlegen, um den vollständigen Abbau einschließlich Fundament sicherzustellen.
- Bürgerfrage: "Wie viel Sondermüll gibt es pro Rotorblatt pro Jahr?"
Antwort:- Im regulären Betrieb entsteht pro Rotorblatt kein relevanter Sondermüll. Wartungsbedingte Abfälle (z. B. Schmierstoffe) fallen an der Gesamtanlage an.
- Beim späteren Rückbau werden Rotorblätter (bestehend aus Glasfaser oder CarbonfaserVerbundstoffen) fachgerecht verwertet oder entsorgt. Für GFK-Material gibt es etablierte Verwertungswege: Häufig wird es thermisch in Zementwerken genutzt. Dabei dienen die Harzbestandteile als Energiequelle, während die Glasfasern mineralische Zuschlagstoffe im Zement ersetzen. Zudem können aufbereitete GFK-Granulate als Füll- oder Verstärkungsmaterial in Kunststoffprodukten, Bauteilen, Sportgeräten oder Fahrzeugkomponenten eingesetzt werden. Die Rückgewinnung reiner Glasfasern ist technisch möglich, derzeit jedoch meist noch nicht wirtschaftlich.
FAQs • Fragen und Antworten
Planung
- Was sind die rechtlichen sowie planerischen Grundlagen für Windkraft in der Gemeinde Weingarten (Baden)?
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes verpflichtet jedes Bundesland, einen gewissen Anteil seiner Fläche für die Windkraft vorzuhalten, sodass insgesamt 2 % der Fläche des Bundes für die Planung von Windenergieanlagen bereitgestellt werden. Das Land Baden-Württemberg muss 1,8 % seiner Landesfläche für die Windkraftplanung bereitstellen und hat dieses Planungsziel an jede seiner 12 Planungsregionen übertragen.
Der Verband Region Karlsruhe (vormals Regionalverband Mittlerer Oberrhein) hat auf der Gemarkung Weingarten zunächst ein Vorranggebiet definiert, die im Jahr 2019 mit einigen Änderungen als Konzentrationszone in den Teilflächennutzungsplan Wind des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe aufgenommen wurde.
Im Jahr 2025 wurde eine Flächenanpassung vorgenommen, bei der die Vorrangfläche in nördliche Richtung verlagert wurde, sodass nun wesentliche Teile des Gemeindewaldes entfallen und stattdessen zusätzlich Offenlandflächen aufgenommen wurden. Als Grund wurde ein erhöhtes Konfliktpotential mit einer oder mehreren nicht näher definierten Arten angeführt. Nach Aussage des Regionalverbands hätte die Anwendung der geänderten Standards jedoch nur Auswirkungen auf die Regionalplanung, nicht jedoch auf die kommunale Bauleitplanung.
Die Konzentrationszone des Nachbarschaftsverbandes bleibt von dieser Änderung somit unberührt, sodass beide Planflächen künftig parallel Gültigkeit besitzen. Auf beiden dieser Flächen können also privilegiert Windenergieanlagen geplant werden.
https://www.region-karlsruhe.de/regionalplan/teilfortschreibungen/teilfortschreibung-windenergie
https://nachbarschaftsverband.karlsruhe.de/planwerke/teilflaechennutzungsplan-windkraft
Warum werden Windenergieanlagen in Süddeutschland errichtet?
Auf den ersten Blick erscheint der Ausbau der Windkraft in den windstärkeren nördlichen Bundesländern sinnvoller als in Baden-Württemberg. Jedoch herrschen auch im Süden der Republik in größeren Höhen ausreichend gute Windverhältnisse, um Windenergieanlagen wirtschaftlich zu betreiben, wenn die Turmhöhe und die Generatorleistung entsprechend konzipiert wird. Um bei deutschlandweit schwankenden Windverhältnissen eine regelmäßige Windstromproduktion zu erreichen, ist eine räumliche Verteilung der Erzeugungsanlagen sinnvoller als eine Konzentration in einer bestimmten Region, zumal eine Fokussierung von Windenergie an der Küste einen verstärkten Ausbau von Stromtrassen erfordern würde, der nicht im erforderlichen Tempo voranschreitet.
Ein reiner Ausbau der Photovoltaik in Süddeutschland als Ergänzung zum norddeutschen Windstrom wäre nicht zielführend, da sich diese beiden Energieformen im Jahresverlauf gut ergänzen: Während die Photovoltaik im Sommerhalbjahr (April bis September) etwa 75 % ihres Jahresertrags erbringt, liefern Windenergieanlagen im Winterhalbjahr (Oktober bis März) über 60 % ihres Stromertrags.
Auf welchen Grundstücken in Weingarten (Baden) können Windenergieanlagen errichtet werden?
Die Errichtung von Windenergieanlagen ist auf allen Grundstücken privilegiert möglich, die innerhalb des Vorranggebiets Wind des Regionalplans sowie innerhalb der Konzentrationszone des Teilflächennutzungsplans Wind liegen (siehe Karte). Die Privilegierung bedeutet, dass kein Bebauungsplan mehr erstellt werden muss, lediglich das Genehmigungsverfahren für den Bau der Anlagen am konkreten Standort ist noch erforderlich.
Hinsichtlich der Abstände zur Wohnbebauung existiert eine Empfehlung der Landesregierung, derzufolge ein Vorsorgeabstand von 700 m zu Wohngebieten eingehalten werden sollte. Im Teilflächennutzungsplan wird dieser auf 1.000 m erweitert, jedoch gegenüber dem naheliegenden Wochenendhausgebiet unterschritten. Auch der aktuelle Regionalplanentwurf sieht mit 750 m einen größeren als den vom Land empfohlenen Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung vor.
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/immissionsschutz
https://rvmo.raumordnung-online.de/file/wind/b905a82f-f23a-4810-8116-ec566fd29d73
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/windenergie
Wirtschaftlichkeit
Mit welchen Stromerträgen wird am Standort Weingarten (Baden) gerechnet? Ist der Betrieb von Windenergieanlagen in dieser Region rentabel, und welche Rolle spielen Subventionen dabei?
Gemäß der Vorplanung der EnBW kann für jede der geplanten Anlagen (Typ Nordex N163) mit einer Anlagenleistung von jeweils 6,8 MW ein Jahresertrag von 16.000 MWh angenommen werden. Auf den kombinierten Planungsflächen können maximal 7 Anlagen errichtet werden, sodass jährlich bis zu 112.000 MWh Windstrom erzeugt werden können. Zum Vergleich: Der jährliche Stromverbrauch der Gemeinde Weingarten beträgt 44.000 MWh. Die Ertragsberechnung der EnBW beruht auf den Daten des Windatlas BW sowie im Jahr 2021 durchgeführten LiDAR-Windmessungen.
Die Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen ergibt sich aus den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur, bei denen die Bieter mit den günstigsten Konditionen den Zuschlag für eine Förderung erhalten. Damit auch Bieter aus weniger windhöffigen Regionen zum Zuge kommen können, gibt es das sogenannte Referenzertragsmodell. Anhand von Korrekturfaktoren für die jeweiligen Standorte mit ihrer jeweiligen Windleistung wird die Förderung angeglichen, sodass auch in Regionen mit vergleichsweise geringer Windleistung ein wirtschaftlicher Betrieb von Windenergieanlagen möglich ist.
Der Börsenstrompreis für Windstrom schwankte im Jahr 2025 zwischen 5,5 und 8,7 Cent pro Kilowattstunde; der garantierte EEG-Vergütungssatz für Anlagen in Baden-Württemberg lag im Februar 2025 bei durchschnittlich 7 Cent pro Kilowattstunde.
https://www.enbw.com/unternehmen/themen/windkraft/windpark-weingarten/
https://www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas/karten
Nettostromerzeugung im 1. Halbjahr 2025: Solarstrom europaweit auf dem Vormarsch - Fraunhofer ISE
Mit welchen finanziellen Erträgen aus der Windkraft kann die Gemeinde Weingarten (Baden) rechnen?
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens kann mit den Interessenten eine garantierte Mindestpacht ausgehandelt werden, die unabhängig vom Stromertrag am Standort gezahlt wird. Diese stellt die Untergrenze der Pachtzahlungen dar. Es kann damit gerechnet werden, dass die ertragsabhängigen Pachtzahlungen höher ausfallen.
Innerhalb der Planungsflächen besteht für die Gemeinde Weingarten die Möglichkeit, Pachteinnahmen für zwei Standorte im Wald sowie anteilig (etwa 30 %) einen dritten im Offenland zu erzielen.
Hinzu kommt die Kommunalabgabe nach § 6 EEG, die 0,2 ct pro kWh beträgt und an die Anliegerkommunen in einem Radius von 2,5 km um die Einzelanlagen geleistet wird. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die aber fast immer angeboten wird. Da der Anteil der Gemeinde Weingarten am Radius etwa 50 % beträgt, würde die Hälfte dieser Zahlung in der Weingartener Gemeindekasse verbleiben.
Darüber hinaus haben die Betreiberunternehmen Gewerbesteuer zu zahlen. Wie auch die Kommunalabgabe fällt die Gewerbesteuer, anders als die Pachteinnahmen, für Anlagen sowohl auf kommunalem als auch privatem Grund an.
Welche Zahlungen erhält die Gemeinde, wenn die Windstromproduktion unter den Erwartungen liegt?
Unabhängig vom Windstromertrag erhält die Gemeinde die vertraglich garantierten Mindestpachtzahlungen. Auf Offenlandflächen, die der Gemeinde anteilig gehören, ist entsprechend mit anteiligen Pachteinnahmen zu rechnen.
Auch die Kommunalabgabe sowie später die Gewerbesteuer wird dann in geringerer Höhe dem kommunalen Haushalt zugutekommen.
Gibt es Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger?
Falls der Entscheid für die Verpachtung ausfällt, werden im Zuge des anschließenden Interessenbekundungsverfahrens die Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung (wie Nachrangdarlehen, Windsparbrief, Crowdinvesting, Anteil an eG) sowie die Möglichkeit eines Bürgerstrombonus in Form einer jährlichen Teilerstattung der Stromrechnung ausgehandelt.
Klimaschutz
Welche Treibhausgasemissionen erzeugt die Errichtung und der Betrieb einer Windenergieanlage?
Auf die Lebenszeit einer Windenergieanlage von 20 Jahren gerechnet beträgt der bilanzielle Ausstoß von Treibhausgasen etwa 11 g CO2-Äquivalente pro kWh. Diese Emissionen entstehen nicht im laufenden Betrieb, sondern bei der Errichtung der Anlagen und der Herstellung der notwendigen Baustoffe sowie beim Recycling der Anlage nach dem Rückbau.
Das macht die Windkraft zur emissionsärmsten Stromerzeugungsform, verglichen mit der Photovoltaik (20-40 g/kWh), Kernenergie (68 g/kWh), Erdgas (433 g/kWh) und Braunkohle (1.054 g/kWh).
Den Emissionen beim Bau der Windenergieanlage steht die Treibhausgaseinsparung während ihrer Betriebszeit gegenüber: Gemäß der Ertragsprognose der EnBW würde eine in Weingarten errichtete Anlage beim Bau 176 t CO2 verursachen, jedoch während einer 20jährigen Lebensdauer 116.160 t CO2 einsparen (Referenz: Bundesstrommix 2024). Somit wäre die Treibhausgasneutralität der Anlage bereits nach gut 7 Monaten erreicht.
https://mwu.sachsen-anhalt.de/energie/erneuerbare-energien/windenergie/faktencheck
https://www.umweltbundesamt.de/themen/co2-emissionen-pro-kilowattstunde-strom-2024
Wann hat sich eine Windenergieanlage energetisch amortisiert?
Neben Treibhausgasen muss auch die notwendige Energie für die Errichtung einer Windenergieanlage berücksichtigt werden. Verschiedenen Untersuchungen zufolge haben Windenergieanlagen die für ihre Errichtung benötigte Energie nach 5 bis 7 Monaten wieder eingespielt.
www.naturschutz-energiewende.de/fragenundantworten/148-energetische-amortisation-windenergieanlagen/
Ist die Errichtung von Windenergieanlagen in Waldgebieten fürs Klima positiv oder negativ?
Die Errichtung von Windenergieanlagen in Waldgebieten wird oft kritisiert, da die gerodeten Waldflächen dann nicht mehr für die Bindung von CO2 aus der Luft zur Verfügung stehen. Für die Errichtung einer Windenergieanlage in einem Waldgebiet wird etwa 1 ha Waldfläche gerodet, davon die Hälfte dauerhaft, während die andere Hälfte, die vorübergehend für Lager- und Aufbaufläche benötigt wird, am Standort wieder aufgeforstet wird.
Ein Hektar gesunder Wald ist in der Lage, pro Jahr etwa 10 t CO2 aus der Luft aufzunehmen und zu speichern. Da für die Errichtung einer Windenergieanlage im Wald etwa 0,5 ha dauerhaft baumfrei gehalten werden müssen, werden also an dieser Stelle ungefähr 5 t CO2 weniger durch Bäume gebunden. In der Realität muss jedoch bedacht werden, dass der durch den Klimawandel bereits geschädigte Wald diese Leistung an vielen Stellen nicht mehr erbringen kann.
Dem steht die CO2-Vermeidung durch die Windenergieanlage entgegen, die gemäß dem aktuellen Bundesstrommix bei einem Jahresertrag von 16.000 Megawattstunden bei etwa 5.808 t im Jahr liegt.
Zudem ist der dauerhaft gerodete Wald nicht verloren: An anderer Stelle muss eine Ersatzaufforstung stattfinden.
https://www.landesforsten.de/wp-content/uploads/2018/05/100x100_wald_web.pdf
https://www.region-karlsruhe.de/regionalplan/teilfortschreibungen/teilfortschreibung-windenergie
Können Windenergieanlagen im Wald gebaut werden, auch wenn im Bürgerentscheid die Verpachtung kommunaler Flächen abgelehnt wird?
Wenn die Gemeinde Weingarten (Baden) ihre Flächen nicht für die Windkraftnutzung zur Verfügung stellt, ist nur der Bau von Anlagen auf privatem Grund möglich. Die innerhalb der Planungsflächen liegenden privaten Grundstücke sind ausschließlich Offenlandgrundstücke, mit Ausnahme eines etwa 7.500 m² großen bewaldeten Privatgrundstücks im Nordwesten des Planungsgebiets.
Errichtung, Betrieb und Rückbau
Welche infrastrukturellen Maßnahmen sind für den Bau von Windenergieanlagen auf dem Heuberg notwendig?
Um am geplanten Standort in Weingarten Windenergieanlagen errichten zu können, ist zunächst ein Ausbau der Zuwegung vonnöten. Nach aktuellem Planungsstand der EnBW muss hierfür zunächst der Mauertalweg teilweise verbreitert werden, außerdem wird ein Schwenkbereich an der Einmündung des Mauertalwegs in die Durlacher Straße geschaffen. Beides ist als temporäre Veränderung geplant, die Kosten trägt der Projektierer. Auch die Kosten für die Leitungslegung und den Netzanschluss hat allein der Projektierer zu tragen.Wie wird eine Windenergieanlage errichtet? Wie lange dauert die Errichtung?
Nach Ausbau aller benötigten Zufahrtswege und Freistellung der Arbeitsfläche wird zunächst das Fundament geschaffen. Je nach Bodenbeschaffenheit wird entschieden, ob eine Flach- oder Pfahlgründung umgesetzt wird.
Im Anschluss werden die Anlagenteile geliefert und mithilfe eines Krans montiert. Der Bauzeitraum wird bevorzugt im Winterhalbjahr gewählt, um die Natur so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Die Errichtungsdauer kann variieren; bei Ortbetonbauweise kann die Errichtung des Turms mehrere Wochen dauern, werden dagegen Stahlsegmente verwendet, sind die Arbeiten innerhalb von Tagen durchführbar.
Ist der Turm fertiggestellt, wird die Gondel mithilfe eines Krans angebracht. Je nach Anlagentyp werden Maschinenhaus und Generator gemeinsam oder getrennt installiert. Schließlich wird die Nabe mit den Rotorblättern montiert.
Zum Schluss folgt der Innenausbau und die Elektroinstallation.
Die durchschnittliche Realisierungsdauer für Windenergieprojekte in Baden-Württemberg betrug im Zeitraum zwischen 2018 und 2022 etwa zwei Jahre von der Genehmigung bis zur Inbetriebnahme.
https://www.wind-energie.de/themen/anlagentechnik/montage-und-errichtung/errichtung/
https://www.prokon.energy/de-de/projektentwicklung-erneuerbare-energien/windenergieanlagen-prozess/
Wird eine Windenergieanlage nach der Betriebszeit vollständig zurückgebaut? Wer kommt für den Rückbau auf?
Die Anlage ist üblicherweise 20 Jahre in Betrieb, so lange werden die Vergütungssätze nach EEG garantiert. Nach Ablauf dieser Zeitspanne wird geprüft, ob ein Weiterbetrieb wirtschaftlich ist. Falls nicht, wird die Anlage rückgebaut oder durch eine neue Anlage ersetzt.
Der Anlagenbetreiber ist nach § 35 Absatz 5 Satz 2 BauGB zum vollständigen Rückbau seiner Anlage verpflichtet, sobald diese nicht mehr genutzt wird. Das schließt auch den Rückbau des Fundaments, bei einer Pfahlgründung der Fundamentplatte, mit ein. Die Baugenehmigung wird nur erteilt, wenn eine Bankbürgschaft über den Rückbau bei der Genehmigungsbehörde hinterlegt wird. Diese wird alle 5-15 Jahre neu bewertet.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/windenergieanlagen-rueckbau-recycling-repoweringWelcher Anteil einer Windenergieanlage kann nach dem Rückbau recycelt werden?
Nach aktuellem Stand können etwa 80-90 Masseprozent einer Windenergieanlage recycelt werden. Dies betrifft vor allem Fundament, Turm und metallische Anlagenteile der Gondel. Derzeit werden die Rotorblätter zumeist noch zerkleinert und in Zementwerken oder Müllverbrennungsanlagen verbrannt. Aufgrund der Entwicklung eines neuartigen Harzes werden jedoch perspektivisch auch recyclingfähige Rotorblätter zum Einsatz kommen.
https://www.dialogforum-energie-natur.de/ufaq/koennen-windraeder-nach-dem-rueckbau-recycelt-werden/
Beeinträchtigungen und Risiken
Welche optischen Beeinträchtigungen entstehen durch die Anlagen? Welche Lösungen gibt es für Diskoeffekt, Schattenwurf und Blinklichter?
Durch die Bewegung der Rotorblätter können bei ungünstigen Sonnenlichtkonditionen bewegte und periodische Schattenwurfeffekte entstehen. Im Rahmen des Genehmigungsantrages ist gutachterlich nachzuweisen, dass zum Schutz der Gesundheit die zulässige Beschattungsdauer von 30 Minuten pro Tag (bzw. maximal acht Stunden pro Jahr) nicht überschritten wird. Bei Bedarf kann zur Einhaltung dieser Grenzwerte eine Abschaltautomatik installiert werden. Somit sind bei technisch einwandfreier Funktion keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Schattenwurf zu erwarten.
Die entstehenden Reflexionen der Sonne an den Rotorblättern können außerdem den Stroboskop-Effekt („Diskoeffekt“) auslösen. Moderne WEA drehen sich jedoch mit einer Rotationsgeschwindigkeit, die weit unter der Grenze der Frequenz liegt, bei der ein potenzielles Risiko für photosensitive Anfälle besteht. Durch die Verwendung mittelreflektierender Farben und matter Glanzgrade wird der Stroboskop-Effekt zudem erheblich reduziert.
Zur Luftfahrtsicherheit ist bei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 100 m eine Hinderniskennzeichnung vorgeschrieben – nachts in Form eines roten Blinklichtes. Dafür ist eine sichtweitenregulierte sowie synchronisierte Befeuerung im Rahmen der Genehmigung vorgeschrieben, d.h. die Befeuerung wird nur aktiviert, wenn sich ein Luftfahrtzeug nähert. Zudem ist eine reduzierte Anzahl der erforderlichen Leuchtfeuer in Windparks möglich. Die Einführung adaptiver LED-Hinderniskennzeichnungen mit Sichtweitenregulierung hat die nächtliche Lichtbelastung stark reduziert. Die Kennzeichnung leuchtet nur bei Annäherung von Flugzeugen, was die allgemeine Belästigung für Anwohner auf ein Minimum senkt.
Gutachten_Windkraft_und_Erholung.pdf
Windräder blinken nur bei Bedar | Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Führen Windenergieanlagen zu einem Immobilienwertverlust?
Wie Immobilienpreise und Windräder zusammenhängen, ist mehrfach wissenschaftlich untersucht worden. Die überwiegenden wissenschaftlichen Studien zeigen, dass ein Wertverlust in unmittelbarer Nähe (d.h. bis etwa 2 km Abstand) auftreten kann, dabei aber mit ca. 1,12% moderat ausfällt und mit der Zeit verschwindet. Signifikanterer Wertverlust wurde lediglich bei geringem Abstand zur Anlage (unter 1 km) erkannt.
Etwaigen Verlusten bei Immobilienwerten stehen Einnahmen gegenüber, dank derer die jeweilige Gemeinde mit Investitionen in die örtliche Infrastruktur die Wertsteigerung fördern kann.
Welche akustischen Beeinträchtigungen entstehen durch die Anlagen? Ist der von Windkraftanlagen emittierte Infraschall gesundheitsgefährdend?
Unter Infraschall versteht man tiefe Schallwellen, die für Menschen nicht hörbar sind, da sie unterhalb der menschlichen Hörschwelle von 16 bis 20 Hertz liegen. Tieffrequente Schwingungen sind Teil unserer Umwelt. Sie stammen aus einer Vielzahl von natürlichen und technischen Quellen, beispielweise Gewitter, Wasserfälle und Meeresbrandung, Straßenverkehr, Flugzeuge, Kühlschränke und Klimaanlagen.
Durch die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zur Wohnbebauung bleibt der von den Windenergieanlagen erzeugte Infraschall deutlich unter der menschlichen Hör- und Wahrnehmungsschwelle. Mehrere Studien, unter anderem Langzeitstudien der Landesämter für Gesundheit Bayern und Baden-Württemberg, können nicht nachweisen, dass gesundheitliche Belastungen hervorgerufen werden.
Zwar kann intensiver Infraschall Schwingungen im menschlichen Organismus hervorrufen, jedoch ist die Schallintensität von Windenergieanlagen so niedrig, dass innerhalb des vorgeschriebenen Abstands zur Bebauung keinerlei Resonanzeffekte auftreten.
Der vermeintlich hohe Infraschall wurde jahrelang von Kritikern und Bürgerinitiativen als Argument gegen den Ausbau der Windenergie an Land angeführt. Dies beruhte jedoch auf einem erheblichen Rechenfehler in einer Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Darin wurde die Infraschallbelastung durch Windenergieanlagen um das rund 4.000-fache überschätzt. Die Studie wurde mittlerweile zurückgezogen.
Technische und regulatorische Maßnahmen minimieren die Lärmwirkungen durch Windenergieanlagen; gemäß Bundes-Immissionsschutzverordnung existieren klare Grenzwerte für die Lärmemissionen von Windenergieanlagen, deren Einhaltung im Genehmigungsverfahren detailliert berechnet und geprüft wird. Trotz der vergleichsweise geringen Lautstärke der Anlagen – bei einem Schalldruckpegel von 55 dB in 100 Metern Entfernung, vergleichbar mit einer normalen Unterhaltung oder der Zimmerlautstärke eines Fernsehers – können optische Eindrücke und individuelle Erwartungen die subjektive Wahrnehmung beeinflussen. In einer Entfernung von 700 Metern sinkt der Schalldruckpegel auf etwa 40 dB, was in etwa der Lautstärke von Insekten auf einer Wiese oder einem Kühlschrank aus naher Entfernung entspricht. Diese Werte entsprechen den geltenden Grenzwerten für allgemeine Wohngebiete tagsüber bzw. der nächtlichen Ruhestörungsschwelle.
Gutachten_Windkraft_und_Erholung.pdf
https://www.bayceer.uni-bayreuth.de/infraschall/
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/windenergie-falschbehauptungen-100.html
Windenergie und Schall - Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Welche Gefahr geht vom Eiswurf der Rotorblätter aus?
Grundsätzlich kann sich an den Rotorblättern einer Windenergieanlage Eis bilden, somit sind auch Eisfall und Eiswurf prinzipiell möglich. In Deutschland ist allerdings bisher noch kein Personen- oder Sachschaden durch Eiswurf einer Windenergieanlage dokumentiert.
Das Risiko durch Eisfall und Eiswurf wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens geprüft. Ist es erhöht, kann von der Behörde der Einsatz eines Eiserkennungssystems vorgeschrieben werden. Auch diese Systeme werden bei der regelmäßigen Wartung kontrolliert.
Welche Brandgefahr geht von Windenergieanlagen aus?
Ein Brand einer modernen Windenergieanlage ist sehr selten. Die führenden Hersteller von Windenergieanlagen sind verpflichtet, zu jedem Anlagentyp ein Brandschutzkonzept vorzulegen. Brandgefährliche Stoffe werden vermieden oder reduziert: So haben viele moderne Anlagen beispielsweise kein Getriebe mehr und auch die sogenannte „Brandlast“ (Öle und Schmierstoffe, Kabel) wird so weit wie möglich reduziert.
Zahlreiche Rauchmelder und Temperatursensoren überwachen die Windenergieanlagen permanent; bei Störungen schalten sie sich automatisch ab. Auch Schäden durch Blitzschlag werden dank eines integrierten Blitzschutzkonzepts (Blitzableiter) weitestgehend vermieden. Zudem werden die Anlagen regelmäßig gewartet.
Sollte es doch brennen, löscht die Feuerwehr die Brände in Turmfuß und Trafogebäude. Brennen Turm, Gondel oder Rotor, lässt die Feuerwehr diese aufgrund der Höhe kontrolliert abbrennen. In diesem Fall sichert die Feuerwehr die Brandstelle durch einen Schutzabstand von mindestens 500 Metern ab. Außerhalb dieses Abstandes ist eine Gefährdung der Bevölkerung praktisch ausgeschlossen.
https://www.dialogforum-energie-natur.de/ufaq/wie-sieht-die-brandgefahr-bei-windraedern-aus/
Natur- und Umweltschutz
Warum werden Windenergieanlagen im Wald gebaut?
Windenergieanlagen werden im Wald gebaut, weil der Flächenverbrauch dafür sehr gering ist – dauerhaft werden etwa 0,5 Hektar Wald pro Anlage gebraucht, was weniger als einem Fußballfeld entspricht. Während der Bauphase wird noch einmal die gleiche Fläche beansprucht, die jedoch wieder aufgeforstet wird. Insgesamt macht die Fläche aller Windräder im Wald in Deutschland weniger als 0,01 % der Waldfläche aus. Im Vergleich verlor Deutschland durch Braunkohleabbau diese Fläche zeitweise alle 15 bis 18 Monate. Zudem spart eine Windenergieanlage jährlich etwa das Tausendfache an CO2 ein, das die gerodete Waldfläche hätte aufnehmen können. Dadurch leistet Windenergie im Wald einen viel größeren Beitrag zum Klimaschutz, als es die belassene Waldfläche könnte.
Windkraft ist die bei weitem flächeneffizienteste Erneuerbare Energieform: Während eine durchschnittliche Windenergieanlage an Land für die Produktion einer Megawattstunde Strom im Jahr eine Fläche von 1,43 m² belegt, sind es bei der Freiflächen-Photovoltaik 22 m², bei Biomasse zur Stromerzeugung sogar über 400 m².
Wie lassen sich der Windenergieausbau und der Artenschutz vereinbaren?
Die Errichtung von Windenergieanlagen am Hinteren Heuberg kann potenziell bestimmte Vogel- und Fledermausarten stören oder gefährden, da Rotoren Kollisionsrisiken darstellen und durch Lebensraumveränderungen Auswirkungen auf die Tierwelt möglich sind. Der Artenschutz wird durch umfassende Prüfungen, wie Standortauswahl unter Vermeidung sensibler Gebiete, Mindestabstände zu Siedlungen und Schutzgebieten sowie durch technische und betriebliche Maßnahmen sichergestellt. So lassen sich Windenergieausbau und Artenschutz miteinander vereinbaren, indem vor der Genehmigung Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden, die mögliche Beeinträchtigungen minimieren. Zudem sind verpflichtende Ausgleichs- und Fördermaßnahmen für den Naturschutz vorgesehen, die helfen, Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen. Damit wird angestrebt, die notwendige Energieerzeugung mit dem Schutz gefährdeter Arten am Hinteren Heuberg in Einklang zu bringen.
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Windenergie und Naturschutz: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Welche Auswirkungen hat der Bau und Betrieb einer Windenergieanlage auf das Grundwasser?
Der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen haben keinen pauschalen negativen Einfluss auf die Qualität und Menge des Grundwassers. Zwar führen Windräder zu einer gewissen Bodenversiegelung, doch Experten bewerten diesen Effekt im Vergleich zu anderen Bauvorhaben als gering. Die Anlagen enthalten zwar wassergefährdende Stoffe, aber gesetzliche Mindestanforderungen und Schutzregelungen für Trinkwasserschutzgebiete minimieren das Risiko einer Grundwasserverunreinigung. In Deutschland sind bisher keine Fälle von Kontamination durch Windenergieanlagen bekannt.
Nein, Windräder sind keine besondere Gefahr für das Grundwasser | BR24
Wird durch Windenergieanlagen Mikroplastik freigesetzt?
Windenergieanlagen setzen durch den Abrieb ihrer Rotorblätter Mikroplastik frei, da diese aus Faserverbundstoffen mit Kunststoffbeschichtungen bestehen. Modellrechnungen für rund alle 31.000 Windenergieanlagen in Deutschland gehen von maximal rund 1.400 Tonnen Mikroplastik pro Jahr aus, wobei einzelne neuere Studien von niedrigeren Mengen (teilweise unter 200 Tonnen pro Jahr) ausgehen. Die freigesetzten Partikel stammen vor allem aus Erosion durch Wind und Wetter.
Verglichen mit anderen Mikroplastikquellen wie Reifenabrieb im Verkehr ist der Beitrag der Windenergieanlagen sehr gering. Zudem entstehen Staubpartikel hauptsächlich bei der Herstellung, Wartung, dem Recycling oder bei Unfällen, nicht im normalen Betrieb. Die Forschung betont weiterhin den Bedarf an Langzeitstudien zur abschließenden Bewertung der Umweltauswirkungen.
Insgesamt zeigen aktuelle Erkenntnisse, dass Windenergieanlagen eine vergleichsweise geringe Quelle von Mikroplastik sind, die durch technische Verbesserungen und Schutzmaßnahmen weiter reduziert werden kann.
Wie ist die Verwendung des Gases SF6 in Windenergieanlagen einzuordnen?
Das Umweltbundesamt (UBA) erklärt, dass SF6 in Schaltanlagen von Windenergieanlagen als Isolier- und Löschgas benutzt wird und aufgrund seines sehr hohen Treibhauspotenzials (23.500-mal schädlicher als CO2) als klimaschädlich gilt. Die EU hat daher mit der F-Gas-Verordnung ein schrittweises Verbot für den Einsatz von SF6 in neuen Schaltanlagen erlassen, das bis 2030/2032 vollständig wirksam sein soll. Das UBA betont die Wichtigkeit von Rückgewinnung, Recycling und dem Einsatz von SF6-Alternativen, um Emissionen zu reduzieren und die Klimawirkung zu minimieren.
Visualisierung des möglichen Windpark-Layouts bei Zustimmung (JA)
Visualisierung des möglichen Windpark-Layouts bei Ablehnung (NEIN)
Informationsreihe Bürgerentscheid zur Windkraft
| Thema | Downloadbereich |
|---|---|
| Thema 4: Aufruf zur Teilnahme am Bürgerentscheid | Thema 4 (PDF-Dokument, 2,03 MB, 04.03.2026) veröffentlicht am 04.03.2026 |
| Thema 3: Nachbericht zur Begehung des Hinteren Heubergs | Thema 3 (PDF-Dokument, 2,03 MB, 26.02.2026) veröffentlicht am 26.02.2026 |
| Thema 2: Einladung zur Begehung des Hinteren Heubergs | Thema 2 (PDF-Dokument, 479,73 KB, 12.02.2026) veröffentlicht am 04.02.2026 |
| Thema 1: Ablauf des Bürgerentscheids und Informationsangebot | Thema 1 (PDF-Dokument, 479,40 KB, 28.01.2026) veröffentlicht am 28.01.2026 |
Archiv: Berichte und Dokumente
Informationsreihe der FED Forum Energiedialog
Forum Energiedialog - Ein Angebot des Landes Baden-Württemberg
| Thema | Downloadbereich |
|---|---|
| Thema 13: Genehmigungsverfahren | Thema 13 (PDF-Dokument, 532,32 KB, 20.01.2026) veröffentlicht am 20.12.2023 |
| Thema 12: Rückblick auf die Veranstaltungen | Thema 12 (PDF-Dokument, 1,37 MB, 20.01.2026) veröffentlicht am 06.12.2023 |
Präsentation der EnBW bei Podiumsdiskussion am 25.10.2023 | Präsentation EnBW (PDF-Dokument, 7,88 MB, 20.01.2026) veröffentlicht am 26.10.2023 |
Vorspann der FED zu Podiumsdiskussion am 25.10.2023 | Vorspann FED (PDF-Dokument, 364,95 KB, 20.01.2026) veröffentlicht am 26.10.2023 |
Thema 11: Einladung Veranstaltungen | Thema 11 (PDF-Dokument, 7,88 MB, 20.01.2026) veröffentlicht am 28.09.2023 |
Thema 10: Ökobilanz | Thema 10 (PDF-Dokument, 542,28 KB, 20.01.2026) |
Thema 9: Fläche | Thema 9 (PDF-Dokument, 1,02 MB, 20.01.2026) veröffentlicht am 01.06.2023 |
Thema 8: Beitrag zur Energiewende in Weingarten | Thema 8 (PDF-Dokument, 536,87 KB, 20.01.2026) veröffentlicht am 27.04.2023 |
Thema 7: Natur- und Artenschutz | Thema 7 (PDF-Dokument, 643,55 KB, 12.06.2023) veröffentlicht am 23.03.2023 |
Thema 6: Finanzen und Beteiligung | Thema 6 (PDF-Dokument, 868,30 KB, 12.06.2023) veröffentlicht am 15.12.2022 |
Thema 5: Schall und Infraschall | Thema 5 (PDF-Dokument, 1,15 MB, 12.06.2023) veröffentlicht am 24.11.2022 |
Thema 4: Bericht zum Fachgespräch Windenergie | Thema 4 (PDF-Dokument, 541,50 KB, 12.06.2023) veröffentlicht am 10.11.2022 |
Thema 3: Konträre Meinungen vor Ort und übergreifende Lösungssuche | Thema 3 (PDF-Dokument, 538,13 KB, 12.06.2023) veröffentlicht am 06.10.2022 |
Thema 2: Neue gesetzliche Regelungen | Thema 2 (PDF-Dokument, 544,51 KB, 12.06.2023) veröffentlicht am 15.09.2022 |
Thema 1: Rantabilität und Windhöffigkeit | Thema 1 (PDF-Dokument, 556,36 KB, 12.06.2023) veröffentlicht am 21.07.2022 |
Auftakt: Vorstellung des Energiedialogs | Auftakt (PDF-Dokument, 534,82 KB, 12.06.2023) veröffentlicht am 07.07.2022 |
Das Thema Windkraft wird moderiert: | Bürgeranschreiben (PDF-Dokument, 2,21 MB, 12.06.2023) veröffentlicht am 07.07.2022 |
Historie
- Ende 2023
- Urspünglich geplante Inbetriebnahme der Windkraftanlage durch die EnBW.
- Urspünglich geplante Inbetriebnahme der Windkraftanlage durch die EnBW.
- Ende 2021
- Frühester Zeitpunkt für Ergebnisse der Prüfungen durch die EnBW.
- Frühester Zeitpunkt für Ergebnisse der Prüfungen durch die EnBW.
- Mitte 2020
- Windmessungen am Standort am "Hinteren Heuberg" durch die EnBW sollen beginnen (Dauer ca. 6 Monate).
- Windmessungen am Standort am "Hinteren Heuberg" durch die EnBW sollen beginnen (Dauer ca. 6 Monate).
- Herbst / Winter 2019
- Die EnBW tritt als Investor auf den Plan und beginnt, mit Grundstücksbesitzern in Kontakt zu treten.
- Die EnBW tritt als Investor auf den Plan und beginnt, mit Grundstücksbesitzern in Kontakt zu treten.
- September 2019
- Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" tritt in seiner aktuellen Fassung in Kraft.
- Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" tritt in seiner aktuellen Fassung in Kraft.
- April 2019
- Der Gemeinderat stimmt dem Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" für die Gemarkungsfläche der Gemeinde Weingarten mehrheitlich zu.
- Der Gemeinderat stimmt dem Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" für die Gemarkungsfläche der Gemeinde Weingarten mehrheitlich zu.
- Mai 2018
- Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" wird im Nachbarschaftsverband Karlsruhe erstellt.
- Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" wird im Nachbarschaftsverband Karlsruhe erstellt.
- August 2017
- Veröffentlichung im Staatsanzeiger: Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003: Fortschreibung des Kapitels 4.2.5 Erneuerbare Energien, Plansätze 4.2.5.1 "Allgemeine Grundsätze" und 4.2.5.2 "Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen" = überarbeitet im Jahr 2025: Zu den aktuellen Informationen geht es HIER
- Veröffentlichung im Staatsanzeiger: Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003: Fortschreibung des Kapitels 4.2.5 Erneuerbare Energien, Plansätze 4.2.5.1 "Allgemeine Grundsätze" und 4.2.5.2 "Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen" = überarbeitet im Jahr 2025: Zu den aktuellen Informationen geht es HIER
- April 2017
- Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats: "Die Gemeinde Weingarten ist generell bereit, Flächen für erneuerbare Energien zur Verfügung zu stellen.
- Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats: "Die Gemeinde Weingarten ist generell bereit, Flächen für erneuerbare Energien zur Verfügung zu stellen.
- 2012
- Windkraft wird Thema im Nachbarschaftsverband Karlsruhe, in dem auch die Gemeinde Weingarten (Baden) Mitglied ist.
Zur Homepage des Nachbarschaftsverbandes und zum Thema "Windkraft" geht es HIER.
- Windkraft wird Thema im Nachbarschaftsverband Karlsruhe, in dem auch die Gemeinde Weingarten (Baden) Mitglied ist.
- Juli 2011
- Bundes- und landespolitische Neu-Ausrichtung der Energiepolitik mit dem Fokus auf erneuerbare Energien
Nachfolgend finden Sie unter anderem Berichte aus dem Amtsblatt der Gemeinde Weingarten zur Ansicht und zum Download.
17.12.2025 - Beschluss der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans durch die Verbandsversammlung des Verbands Region Karlsruhe
Beschluss der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans durch die Verbandsversammlung des Verbands Region Karlsruhe (vormals Regionalverband Mittlerer Oberrhein)
- Zum Beschluss geht es HIER
Stellungnahme der Gemeinde Weingarten (Baden) zur Fortschreibung des Regionalplankapitels 4.2.4 „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 11.04.2025, in dem zur Stellungnahme zum Planungsentwurf des Verbands Region Karlsruhe aufgerufen wurde.
Die Gemeinde Weingarten (Baden) widerspricht dem in der 2. Offenlage vorgelegten Planungsentwurf aus folgenden Gründen:
Die dargestellte Planungsfläche, die sich gegenüber der Konzentrationszone im gültigen Teilflächennutzungsplan Wind des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe Richtung Norden und leicht Richtung Osten verschiebt, nähert sich auf diese Weise der Wohnbebauung in Weingarten und Walzbachtal-Jöhlingen an.
Dies umso mehr, als im Flächennutzungsplan eine sogenannte „Rotor-In“-Planung vorgeschrieben ist, im neuen Entwurf des Regionalplans hingegen eine „Rotor-Out“-Planung zulässig wäre, die den Bau von Windenergieanlagen auch auf der Grenze des Planungsgebiets ermöglicht. Im Vergleich zum Bau von Windenergieanlagen auf der Fläche des aktuell gültigen Flächennutzungsplans ist eine signifikant höhere Beeinträchtigung der Bürger Weingartens und Walzbachtals zu erwarten, die sich aus der Topographie des Geländes ergibt.
Das Flächenziel von 1,8 % der Regionalfläche, die laut § 3 Abs. 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz für die Windkraft ausgewiesen werden müssen, ist mit dem gültigen Flächennutzungsplan eingehalten. Die Streichung der südlichen Waldflächen zugunsten weiter nördlich gelegener Offenlandstandorte ist aus topographischer sowie naturschutzfachlicher Sicht nicht nachvollziehbar. Die Flächen verschieben sich in Richtung des Mauertals, zudem sind weder im Weingartener Gemeindewald noch in den angrenzenden Waldflächen auf der Gemarkung von Karlsruhe-Grötzingen und Pfinztal Natura2000-Gebiete vorhanden.
Um weitere Beteiligung am Planungsverfahren wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister
20.10.2025 - Beschluss des Gemeinderats über die Durchführung eines Bürgerentscheids
Beschluss des Gemeinderats über die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Verpachtung gemeindeeigener Flächen am Hinteren Heuberg
- Zum Beschluss geht es HIER
18.01.2025 - Antrag der Fraktionen der Grünen Liste, SPD und WBB
Antrag der Fraktionen der Grünen Liste, SPD und WBB (außer Gemeinderat Bernd Wolf), die Verpachtung der gemeindeeigenen Flächen auszuschreiben - der Antrag wurde in diversen Gremiensitzungen behandelt
- Zum Antrag geht es HIER (PDF-Dokument, 2,23 MB, 23.01.2026)
04.03.2024 - Vorstellung der naturschutzrechtlichen Untersuchung durch das Büro für Faunistik und Landschaftsökologie
Vorstellung der naturschutzrechtlichen Untersuchung durch das Büro für Faunistik und Landschaftsökologie - im Auftrag von Gegenwind Kraichgau e.V.
- Zur Präsentation des Naturschutzgutachten geht es HIER (PDF-Dokument, 11,9 MB, 23.01.2026)
29.01.2024 - Vorstellung der naturschutzrechtlichen Untersuchung durch Mailänder Consult
Vorstellung der naturschutzrechtlichen Untersuchung durch Mailänder Consult - im Auftrag der EnBW
- Zur Präsentation des Naturschutzgutachten geht es HIER (PDF-Dokument, 2,22 MB, 23.01.2026)
09.03.2023 - EnBW geht nächsten Schritt bei Windenergieplanungen in Weingarten
- Artikel veröffentlicht am 09.03.2023 -
Zur gemeinsamen Pressemitteilung der Gemeinden Weingarten (Baden) uund Walzbachtal geht es HIER (PDF-Dokument, 149,84 KB, 20.01.2026).
07.05.2022 - Gemeinsame Exkursion zum Windpark in Winterbach schafft Klarheit
- Artikel veröffentlicht am 09.05.2022 -
Die Gemeinden Weingarten (Baden) und Walzbachtal besuchten am Samstag, 07.05.2022 den Windpark Goldboden.
Zur Pressemitteilung geht es HIE (PDF-Dokument, 188,35 KB, 20.01.2026)R
20.07.2020 - Informationen zum Thema Windenergie in Weingarten
Die Gemeinde Weingarten ist generell bereit, Flächen für erneuerbare Energien zur Verfügung zu stellen. Dies wurde mit dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats vom April 2017 entschieden. Grundlage war die bundes- und landespolitische Neu-Ausrichtung der Energiepolitik nach dem Atomausstieg, welcher am 01. Juli 2011 beschlossen wurde. Der Ausbau regenerativer Energieträger – und dazu gehört die Windenergie - wurde durch unsere „Abwahl“ der Atomkraft zum neuen politischen Schwerpunkt, der gerade auch durch die Grüne Landespolitik in Baden-Württemberg besonders priorisiert wird.
Hinterer Heuberg als geeignete Fläche identifiziert
Nach Prüfungen von so genannten „Vorranggebieten“ durch den Nachbarschaftsverband Karlsruhe, der für uns sowie für weitere sieben Städte und Gemeinden um das Oberzentrum der Stadt Karlsruhe die Flächennutzungspläne erstellt, wurden erste Flächen in Weingarten identifiziert. In einem aufwendigen Prüfungsverfahren ergab sich die Fläche am „Hinteren Heuberg“. Schließlich wurde jedoch durch den Regionalverband Mittlerer Oberrhein anhand des Windatlasses eine größere Fläche planungsrechtlich festgelegt, die insbesondere auch die Waldfläche Richtung Westen mit einbezog. Dies ergab eine Fläche von 76,7 Hektar, die sich generell in Weingarten für den Einsatz von Windrädern eignen soll (siehe schwarz umrandeter Bereich auf der Karte).
Windkraft in Weingarten bislang nur theoretisch
Aktuell ist die Thematik "Windenergie in Weingarten" aber nur in der Theorie. Als Investor ist bereits 2019 die EnBW auf den Plan getreten. Bevor das Unternehmen in konkrete Planungen gehen kann, müssen allerdings noch einige Punkte geklärt werden. Dazu gehören Messungen der Windhöffigkeit, um überhaupt die Wirtschaftlichkeit von Windrädern am Weingartner Standort beurteilen zu können. Außerdem muss sich die EnBW alle relevanten Flächen aneignen, von denen sich ein Großteil im Besitz der Gemeinde befindet. Desweiteren stehen Umweltgutachten aus.
Weitere Informationen finden Sie in der Information des Bürgermeisters vom 20.07.2020

05.07.2020 - Infoveranstaltung zum Thema Windkraft - Bericht aus dem Amtsblatt
Weingarten (ml). In Weingarten ist Windkraft zurzeit offenbar ein großes Thema. Der Flächennutzungsplan schrieb bereits 2018 der Fläche am Hinteren Heuberg eine Windhöffigkeit zu, die mit 4,75 Meter pro Sekunde ausreichend wäre, den Bau von Windrädern zu bauen. Daraufhin trat die EnBW als Investor an die Gemeinde heran. In öffentlicher Sitzung stimmten die Mitglieder des Gemeinderates mehrheitlich für eine Verpachtung von Flächen an den Energiekonzern. Im Februar 2020 hat der Projektleiter der EnBW, Matthias Trenkel, die Konzeption im Gemeinderat vorgestellt. Es war lediglich eine Präsentation zur Kenntnisnahme, die Sachdiskussion sollte im Verwaltungsausschuss erfolgen. Bereits im Mai 2019 hatte die WBB gefordert, vor einer abschließenden Entscheidung eine Bürgerinformation durchzuführen. Dieser Antrag hatte keine Mehrheit im Gremium gefunden. Mittlerweile aber haben sich die Fraktionen unterschiedlich mit dem Thema befasst. Am 9. Juni 2020 hatte die CDU-Fraktion zum ersten Sachverständigengespräch über Windkraft mit dem Diplom-Meteorologen Siegfried Vogt eingeladen. Das Gespräch wurde coronabedingt online geführt, weitere Sachverständigengespräche sollen folgen. Am 23. Juni trafen sich die Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates zusammen mit dem FDP-Abgeordneten Christian Jung bei einem Vor-Ort-Termin am Heuberg zu einer Pro- und Kontra-Analyse betreffend den Standort, nicht die Windkraft allgemein. Die Grüne Liste hatte sich im Rat positiv für die Ausweisung von Konzentrationsflächen ausgesprochen und bot bisher keine eigene Veranstaltung an. Jetzt hatte die SPD eine wieder möglich gewordenen Freiluftinformationsveran- staltung auf den Rathausplatz abgehalten. 65 Personen aus der Bürgerschaft waren der Einladung gefolgt. Der Vorsitzende Uwe Presler stellte die einzelnen Redner vor. Gabriele Rolland, Mitglied der SPD im Landtag im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie stellte die Pläne der Landesregierung in Baden-Württemberg vor, die in der Windkraft einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes sieht und deren Anteil an der Stromerzeugung deutlich steigern will. Danach vertrat Siegfried Vogt die Gegenmeinung. Er erläuterte, was für die Stromerzeugung aus Windkraft in Weingarten zu beachten sei. Insgesamt kam er zu dem Ergebnis, dass aufgrund der zu geringen Windgeschwindigkeit und des daraus resultierenden geringen Stromertrags der Bau von Windkraftanlagen hier nicht effizient sei. Der Vertreter der EnBW, Michael Soukup, Teamleiter Projektentwicklung Wind, stellte sich den Fragen der Zuhörer nach Rechtssicherheit der Grundstückseigentümer, Begründung der enormen Größe der Windräder, Entsorgung nach Beendigung des Betriebs und mehr. Er verwies auf den Flächennutzungsplan und auf den Windatlas Baden-Württemberg und legte dar, dass sich dieses komplexe Thema noch im Stadium der Vorplanung befinde. Nach Schätzungen sei die mittlere Windgeschwindigkeit mit 6,1 Meter pro Sekunde „gar nicht so schlecht“. Der nächste Schritt sei jetzt, Windmessungen durchzuführen, Gutachten und umfängliche Genehmigungen einzuholen.
Zur Präsentation der EnBW vom 17.02.2020 im Gemeinderat geht es HIER (PDF-Dokument, 1,40 MB, 20.01.2026)
18.02.2020 - Aus dem Gemeinderat - Präsentation der EnBW
Weingarten (ml). Die Gemeinde Weingarten nähert sich der Windkraft. Nachdem im Teil-Flächennutzungsplan Windenergie für Weingarten eine Fläche von knapp 77 Hektar mit ausreichender Windhöffigkeit ausgewiesen wurde, trat mittlerweile die EnBW als Investor auf den Plan. Ihr Projektleiter, Matthias Trenkel, hat die Konzeption im Gemeinderat vorgestellt. Die Konzentrationsfläche befindet sich auf dem Hinteren Heuberg, südlich von Weingarten und östlich von Werrabronn. Laut Planskizze ist der Mindestabstand von 1000 Meter zu einer Siedlung in alle Richtungen eingehalten. Das Windpotenzial sei mit 215 Watt pro Quadratmeter auch gemäß dem neuen Windatlas ausreichend vorhanden, erklärte Trenkel. Rund die Hälfte der Fläche ist Waldbestand. Geplant ist die Errichtung von fünf Anlagen. Jede hat einen Rotor von 162 Meter Durchmesser und ein Stahlrohr von insgesamt 247 Meter Höhe. Der prognostizierte jährliche Energieertrag liege zwischen 70- und 76.000 Megawattstunden. Die Grundstücke werden gepachtet, die Pacht kommt den Grundstückseigentümern, in der Mehrzahl der Gemeinde Weingarten, zugute. Ferner stellte Trenkel noch unterschiedliche Finanzbeteiligungsbeispiele vor, wie sich die Bürger am Projekt beteiligen könnten. Dann war Gelegenheit für die Gemeinderäte, Verständnisfragen zu stellen, denn vorgesehen war lediglich Kenntnisnahme der Präsentation. Die eigentliche Diskussion wurde einstimmig in den Verwaltungsausschuss vertagt. Friederike Schmid wollte wissen, was an der Errichtung einer Anlage noch alles dranhänge. Erforderlich seien Fundamente für jedes Windrad, die aber unter der Erde liegen, erklärte Trenkel. Zur Errichtung der Masten und der Befestigung der Rotorblätter sei ein Großkran erforderlich, dessen Aufstellfläche stehen bleiben müsse, ebenso die Zufahrtswege. Zur Ableitung der Stromerzeugung werden unterirdisch Kabel verlegt. Andrea Friebel (CDU) fragte, ob im Falle, dass nur zwei Anlagen genehmigt würden, ebenfalls gebaut werde, was Trenkel für sehr wahrscheinlich hielt. Matthias Görner (WBB) betonte, seiner Fraktion sei wichtig, dass die Diskussion in öffentlicher Sitzung stattfinde und Carolin Holzmüller (FDP) fragte nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese müsse selbstverständlich abgelegt werden. Gerhard Fritscher (CDU) interessierte der Ertrag im Verhältnis zum Verbrauch. Die Stromproduktion einer einzelnen Anlage betrage rund 14.500 Megawattstunden pro Jahr, das entspreche einem Stromverbrauch von rund 3.400 durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalten.
18.02.2020 - Aus dem Gemeinderat - Landschaftsplan und Flächennutzungsplan
Landschaftsplan und Flächennutzungsplan
Der Gemeinderat hat die erneute beschränkte öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans 2030 einstimmig beschlossen. Der Entwurf wurde bereits im Ausschuss für Umwelt und Technik ausführlich vorberaten. Die Fortschreibung, die bereits 2012 begonnen wurde, betraf vor allem die Bereiche Wohnen und Gewerbe. In 2019 beschloss der Nachbarschaftsverband die erste öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden. Die eingegangenen Stellungnahmen machen eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich, betreffen jedoch nur die Gemeinden Karlsbad, Karlsruhe, Rheinstetten, Ettlingen und Waldbronn. Außerdem wurden in den zweiten Entwurf die inzwischen rechtskräftigen Konzentrationszonen Windenergie aufgenommen. Im Vergleich zur Offenlage von 2019 ergaben sich für Weingarten keine Neuerungen.
Der Landschaftsplan 2030 fand jedoch, wie bereits in der Beratung im AUT, keine einstimmige Zustimmung. Der Landschaftsplan, erläuterte der Leiter des Ortsbauamtes, Oliver Leucht, werde alle 20 Jahre fortgeschrieben, er sei der ökologische Beitrag des Flächennutzungsplans. Das Handlungsprogramm umfasse drei Karten. Die Karte „Freiraumstruktur und Landschaftserleben“ behandle die Sicherung der Kraichgau-Hangkante. Die Karte „Naturhaushalt“ befasse sich mit dem Erhalt der kaltluftproduzierenden Flächen. Die Karte „Natur- und Landschaftsschutz“ befasse sich mit Ausweisungen von Landschaftsteilen zu Schonwald und Biotopen. An dieser Stelle wandte Klaus Holzmüller (FDP) ein, er werde dem Landschaftsplan nicht zustimmen aufgrund des darin enthaltenen Vorschlags, das Weingartner Wiesental zum Naturschutzgebiet auszuweisen. Das habe eine massive Beeinträchtigung seiner Arbeit zur Folge. Hans-Martin Flinspach (WBB) wandte ein, wo sich streng geschützte Arten aufhalten, müsse man mit Beschränkungen rechnen, aber Befreiungen seien auch im NSG möglich. Soweit, dass keine Landwirtschaft mehr betrieben werden könne, werde es nicht kommen. Andrea Friebel erklärte, die CDU werde zustimmen, aber es sei ihr Wille, dass es keinen Entzug von Ackerflächen gebe. Die Abstimmung ergab Einstimmigkeit bei zwei Gegenstimmen der FDP.
03.02.2020 - Aus dem Gemeinderat - Weingarten nähert sich der Windkraft
Die Gemeinde Weingarten nähert sich der Windkraft
Im Jahr 2013 erhielt Weingarten die Information, dass seine windhöffigen Flächen mit 76,7 Hektar die größten im Nachbarschaftsverband Karlsruhe seien.
Die Vorgeschichte
Bereits im Jahr 2012 hatte der Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) eine Studie beauftragt, die eine erste Suchraumkulisse für potenzielle Windnutzungsgebiete darstellte. Den ersten Entwurf hat das Regierungspräsidium abgelehnt mit der Begründung, der Entwurf gebe der Windenergie „nicht genug substanziellen Raum“. Daraufhin wurde die Flächenkulisse erweitert und auch Gebiete mit einer (geringeren) Windhöffigkeit bereits ab 4,50 Meter pro Sekunde einbezogen. In diese Flächenkulisse fallen auch Flächen auf der Gemarkung Weingarten. Der grundsätzlichen Ausweisung von Flächen für Windenergienutzung hatte der Gemeinderat bereits in der Vergangenheit zugestimmt. Der aktuelle Entwurf des Teilflächennutzungsplans Stand März 2019 beinhaltet eine Fläche auf vier Gemeinden – Rheinstetten, Ettlingen, Karlsbad und Weingarten - mit insgesamt 208 Hektar, wovon 76,7 Hektar auf die Gemarkung Weingarten entfallen. Dabei handelt es sich um eine Mischfläche als Kompromiss zwischen dem Vorschlag des Regionalverbands und dem Vorschlag des Nachbarschaftsverbands.
In einer weiteren Behandlung im Gemeinderat stimmten die Räte diesem Kompromiss nur noch mehrheitlich zu, mit der Begründung, Weingarten sei durch die große Fläche verhältnismäßig benachteiligt.
Der Teil-FNP erlangt Rechtskraft
In der Verbandsversammlung des NVK am 3. Juni 2019 wurde der Teil-Flächennutzungsplan Wind mehrheitlich beschlossen. Am 2. August 2019 wurde der sachliche Teil vom Regierungspräsidium genehmigt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 14. September 2019 erlangte er Wirksamkeit.
Der erste Investor tritt auf
Nun tritt mit der Energie Baden-Württemberg (EnBW) ein Investor auf den Plan. Laut Auskunft sollen auf dieser Fläche am Hinteren Heuberg bis zu sechs Windräder errichtet werden. Im Dezember 2019 ging die von der EnBW beauftragte Firma Sopra Stevia auf Akquise und wandte sich an Grundstückseigentümer im betreffenden Gebiet Hinterer Heuberg, allerdings ohne vorher das Gespräch mit dem Bürgermeister gesucht zu haben. Denn ein auf November / Anfang Dezember vereinbarter Gesprächstermin zwischen Eric Bänziger und den Firmenvertretern konnte nicht eingehalten werden, ein neuer Termin wurde auf den 19. Dezember vereinbart. Am 10. Dezember erfuhr Bänziger, die Firmenvertreter seien bereits eifrig unterwegs. Aber ohne die Gemeinde geht es nicht, denn die größten und meisten Grundstücke an den windhöffigsten Standorten – vorwiegend im Wald – sind im Besitz der Gemeinde. Am 22. Januar kam schließlich ein Gespräch zustande. „Die EnBW will sich Flächen sichern, um die Planungshoheit zu erhalten“, erklärte der Bürgermeister. Die Investoren stünden in den Startlöchern, um Flächenoptionen zu sichern. Auf konzeptionellen Flächen sollen Investitionspläne erstellt werden. Wirtschaftlichkeit werde dabei unterstellt. Auch eine Finanzierung über eine Beteiligung an einer Bürgergenossenschaft Windkraft wäre für die EnBW vorstellbar.
Voraussichtlich im März wird die EnBW das Konzept in öffentlicher Sitzung im Gemeinderat vorstellen und ihr Interesse bekunden, diese Fläche entwickeln zu wollen.
30.04.2019 - Aus dem Gemeinderat - Teil-Flächennutzungsplan Windenergie
Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“
Bereits im Jahr 2012 beauftragte der Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) eine Studie, die eine erste Suchraumkulisse für potenzielle Windnutzungsgebiete darstellte. Das Regierungspräsidium hat den ersten Entwurf abgelehnt mit der Begründung, der Entwurf gebe der Windenergie „nicht substanziellen Raum“. Daraufhin wurden die Flächenkulisse erweitert und auch Gebiete mit einer Windhöffigkeit bereits ab 4,50 Meter pro Sekunde einbezogen. Darin war für Weingarten ein Vorranggebiet auf dem Hinteren Heuberg vorgesehen. Gegen diesen Entwurf legten Weingarten Widerspruch ein mit der Begründung, der Entwurf unterschreite den Vorsorgeabstand von 1.000 Metern zu einem Wochenendhausgebiet und die Distanz zur Hangkante sei zu gering. Der daraufhin modifizierte und dem Gemeinderat jetzt vorgelegte Entwurf beinhaltet eine Fläche auf vier Gemeinden – Rheinstetten, Ettlingen, Karlsbad und Weingarten - mit insgesamt 208 Hektar, wovon knapp 77 Hektar auf die Gemarkung Weingarten entfallen. Ortsbaumeister Oliver Leucht verwies auf einen zurückliegenden Beschluss des Gemeinderates, in dem dieser der grundsätzlichen Ausweisung von Flächen für Windenergienutzung zugestimmt hatte. Aber das Gremium sah sich jetzt mit veränderten Voraussetzungen konfrontiert. Die jetzt vorgeschlagene Konzentrationsfläche berücksichtige zwar den Vorsorgeabstand zum Wohngebiet und zur Hangkante, aber Weingarten trage von vier Gemeinden die Hauptlast. Bürgermeister Eric Bänziger wies deutlich darauf hin, dass es sinnvoll sei, Konzentrationsflächen auszuweisen, damit nur dort gebaut werden dürfe. Außerdem handele es sich bei den vorgeschlagenen Flächen überwiegend um Gemeindeeigentum, so dass die Gemeinde bestimmen könne, wo Windkraft entstehe. Denn wenn schon gebaut werden solle, dann sollten keine einzelnen Räder errichtet werden, sondern nur ein Verbund. Er bat den Gemeinderat, in der Abstimmung den damaligen Beschluss zu bestätigen. Seiner persönlichen Meinung nach werde sowieso nicht gebaut. „Ein Windrad kostet hier so viel wie auf der Schwäbischen Alb“, sagte er. „Aber die Windhöffigkeit und damit der Ertrag ist nicht zu vergleichen. Also ist ein Standort hier für einen Investor eher unwirtschaftlich“, sagte Bänziger.
Timo Martin forderte, vor der Offenlage eine Informationsveranstaltung für Bürger durchzuführen. Außerdem sehe er eine Ungleichbehandlung Weingartens, das die größte Fläche bereithalten solle. Wolfgang Wehowksy (SPD) signalisierte Zustimmung zur Offenlage. Nicolas Zippelius (CDU) vermisste in der Synopse gegenüber dem FNP 2010 die Prüfungsergebnisse der Flugsicherheit, stimmte aber ebenfalls zu. Andrea Friebel (CDU) meinte, man könne nicht gegen Atomstrom und gegen Kohle sein und dann auch gegen Windenergie. Darum werde sie den Beschluss mittragen, ebenso Roland Felleisen und Fritz Küntzle. Karlernst Hamsen erklärte, die Grüne Liste stimme vollumfänglich zu. Auch die FDP zeigte sich einverstanden. Matthias Görner meinte, aufgrund des Vorsorgeabstands wurde die Fläche so verändert, dass der Bittberg und der angrenzende Höhenrücken betroffen sei. Er werde sich enthalten. Gerhard Fritscher (CDU) schloss sich der Argumentation an, dass Weingartens Flächenanteil innerhalb des NVK zu hoch sei und lehnte ab. Somit wurde der Antrag bei Enthaltung der WBB mehrheitlich angenommen. Der Antrag auf Durchführung einer Informationsveranstaltung wurde mehrheitlich abgelehnt.
04.04.2017 - Aus dem Gemeinderat
Weingarten (ml). Der von der Landesregierung gewünschte Ausbau der regenerativen Energieträger wirkt sich auch auf die Gemarkung Weingarten aus. Ortsbaumeister Oliver Leucht trug dem Gemeinderat den aktuellen Sachstand vor. Gesucht werden geeignete Flächen für die Aufstellung eines Windrades. Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) hat die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Windenergie mit entsprechenden Konzentrationsflächen beschlossen. Dem Regierungspräsidium als zuständige obere Baurechtsbehörde waren diese Flächen zu wenig, darum erhielt die vom NVK beantragte Kulisse keine Genehmigung. Da aber das Landesplanungsgesetz vorsieht, dass – sollte ein Flächennutzungsplan nicht zustande kommen – „ein ungesteuerter Ausbau von Windkraftanlagen durch Investoren möglich sei“, galt es, genau das zu verhindern. Darum hat der NVK die Prüfkulisse noch einmal überarbeitet, auch unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten, und aufgrund von Gesprächen mit dem Regionalverband seine Vorschläge für mögliche Flächen an denjenigen des Regionalverbands orientiert, um eine genehmigungsfähige Planung zu erhalten. Es ist weiterhin eine Fläche im Bereich Kirchberg ausgewiesen. Die Gemeinde Weingarten sei zwar generell bereit, Flächen für Windenergie zur Verfügung zu stellen, erklärte Leucht, aber der jetzige Vorschlag, der dem Vorranggebiet des Regionalverbandes entspreche, unterschreite den festgelegten Abstand von 1000 Meter zu Wohnflächen. Betroffen wäre das Wohngebiet Effenstiel, das zwar ein Wochenendgebiet, aber dennoch als Wohngebiet zu werten sei. Daher wollte der Gemeinderat die vorgesehene Konzentrationsfläche auf die vom NVK ursprünglich vorgeschlagene Fläche begrenzen. Bürgermeister Eric Bänziger sagte, Nachteile, die sich aus der Uneinigkeit dieser beiden Verbände ergäben, könnten nicht Weingarten zur Last gelegt werden. Das artenschutzrechtliche Gutachten habe für diese verbleibende Fläche zwar „ein hohes Konfliktpotenzial“ ermittelt, aber es gebe ausreichende Möglichkeiten für „Vermeidungsmaßnahmen“, was bedeutet – wie Naturschutzexperte Hans-Martin Flinspach (WBB) erklärte –, dass die Rotorblätter eines Windrades in der Dämmerungszeit abgeschaltet würden, um Vögel und nachtaktive Fledermäuse nicht zu gefährden. Damit verringere sich die Wirtschaftlichkeit deutlich, fasste Bänziger zusammen. Darum schlage er vor, der durch den Abstand von 1000 Meter zum Wohngebiet verkleinerten Fläche, die dem Vorranggebiet des Regionalverbands entspreche, zuzustimmen. Ein Investor werde sich nicht finden, ergänzte Monika Lauber (Grüne). Das Gremium folgte dem Beschlussvorschlag mehrheitlich.
05.06.2016 - Vortrag beim Ortsseniorenrat über Energie der Zukunft
"Wir brauchen noch Kohle, Erdöl, Erdgas!"
Vortrag von Heinz-Jürgen Klatt über die Energie der Zukunft
Im Rahmen seines breit gestreuten Bildungs- und Informationsangebots, im Bemühen stets aktuelle Themen von allgemeinem Interesse zu finden und in der Bereitschaft, selbst Zeit zu investieren, hatte der Ortsseniorenrat Bürgerinnen und Bürger zu einem Vortrag über Gegenwart und Zukunft unseres Energieverbrauchs. Referent war Mitglied Heinz-Jürgen Klatt, pensionierter Bergingenieur und Mitglied des Ortsseniorenrates Weingarten. Seinen Vortrag unter dem Titel „Brauchen wir noch Kohle, Erdöl, Erdgas?“ überschrieb er als „Versuch einer Analyse des Energiebedarfs Deutschlands“ In einem eineinhalbstündigen, aus seriösen Quellen gut fundierten Referat zeigte er die Entwicklung des Energieverbrauchs in Menge und Art auf und Ansätze zur Deckung des Energiebedarfs in Zukunft. Ein Drittel des Energieverbrauchs gehe auf Kosten des Verkehrs, dicht gefolgt von Industrie, dann folgen Haushalte. Gewerbe und Handel liegen nur bei 15 Prozent. Der Bedarf insgesamt wird zu 34 Prozent von Öl gedeckt, zu 25 Prozent von Kohle, 21 Prozent aus Gas und 13 Prozent aus Erneuerbaren Energien. Bis auf Braunkohle sei Deutschland bei herkömmlichen Energieträgern sehr stark importabhängig. Öl, das nicht nur für Benzin und Heizöl, sondern auch in der Kunststoffindustrie unverzichtbar sei, stamme zu 98 Prozent aus Importen. Bei der Energieerzeugung aus heimischen Rohstoffen spiele Braunkohle eine große Rolle, gefolgt von Erneuerbaren Energien, die besonders auf dem Stromsektor bereits 30 Prozent der vorhandenen Menge erzeugten. Vor allem Strom aus Photovoltaik und Windkraft seien auf dem Vormarsch. Das noch ungelöste Problem sei nach wie vor die Problematik seien Speichermöglichkeiten und Trassen, denn der größte Teil der Windräder stehe in Norddeutschland. Der weltweite Verbrauch an Energie werde sich nach einer Statistik des Bundesamtes für Geowissenschaft und Rohstoffe im Vergleich zum Stand 1980 bis zum Jahr 2040 verdreifachen. Es seien zwar noch Potenziale vorhanden, aber die wirtschaftlich abbaubaren und zugänglichen Reserven seien überschaubar. Schwer zugängliche Ressourcen dagegen seien noch in mehr als zehnfacher Menge vorhanden. Der Abbau in Deutschland werde erschwert durch geringe Vorkommen, die geologisch schwierig zu erschließen und mit hohen behördlichen Auflagen belegt seien. Die weltweit abbaubaren Vorräte an Erdöl reichen nach Schätzung des Bundesamtes noch bis rund 2045, Braunkohle dagegen noch mindestens 200 Jahre länger. Für den geplanten Ausstieg aus der Kernenergie in 2022 werde vermutlich Erdgas der gängige Ersatz werden, der auch ein wichtiger chemischer Grundstoff sei. Kohle sei unverzichtbar für die Stahlindustrie, sei aber nicht kurzfristig zugänglich und erfahre durch ihren hohen Flächenverbrauch wenig Akzeptanz. Deutschland brauche in erster Linie Strom, denn ein kompletter Stromausfall über mehrere Tage bewirke ein Katastrophenszenario, es brauche Unabhängigkeit bei politisch bedingten Krisenzeiten und Versorgungssicherheit zu bezahlbaren Preisen. Aus Ausblick nannte der Referent eine langsame Anpassung an alternative Energietechnologien, wie es das Forschungsprojekt „Kopernikus“ beinhalte.
03.12.2013 - Stellungnahme Deutsche Flugsicherung
Doch kein Windrad in Weingarten?
Die Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung gegen den Ausbau von Windkraftanlagen betrifft auch die Gemeinde Weingarten. Die Flugsicherung argumentiert damit, die Funkfeuer, die für eine sichere und lärmoptimierte Navigation der Flugzeuge erforderlich seien, würden durch drehende Rotorblätter empfindlich gestört. Rund um diese Funkanlagen müsse ein Radius von 15 Kilometer frei gehalten werden. Bürgermeister Eric Bänziger informierte den Gemeinderat, dass das ausgewiesene Gebiet auf dem Höheforst ebenfalls in diesen Radius falle (ein Funkfeuer der Flugsicherung Karlsruhe befindet sich bei Pfinztal-Wöschbach) und damit eine Ablehnung der Errichtung von Windrädern auf Weingartener Gemarkung sehr wahrscheinlich werde. Verschärfend käme noch dazu, dass ein Vorkommen des Roten Milan gesichtet worden sei und damit die Richtlinien des Artenschutzes zum Tragen kämen.
14.06.2013 - Bericht über Fahrt des Gemeinderats nach Schopfloch zur Besichtigung einer Windkraftanlage
Informationsfahrt zu Windkraftanlage
Am 7. Juni machten sich der Gemeinderat, Bürgermeister Eric Bänziger, seine Assistentin Claudia Geißler-Spohrer und die Amtsleiter Oliver Russel und Oliver Leucht auf den Weg nach Schopfloch. Ziel der Fahrt war die Besichtigung Deutschlands höchster Windkraftanlage auf dem Festland. Die Fahrt erfolgte auf Einladung von EnBW Regional AG, Gastgeber waren Peter Sallinger und sein Team. Referentin war Frau Band.
Zum Hintergrund: Es ist politischer Wille der grünen Landesregierung, bis zum Jahr 2020 rund 3000 Megawatt an erneuerbare Energien erzeugen zu können. Um das zu erreichen, ist jede Kommune gefordert, sich mit Windkraft auseinanderzusetzen. Weingarten hat in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe ein Gebiet auf dem Höheforst als Vorranggebiet für einen möglichen Standort eintragen lassen. Um sich nun mit der Sache selbst besser befassen zu können, haben die Gemeinderäte den Besuch in Schopfloch als eine Art „Fortbildung“ wahrgenommen.
Diese Windkraftanlage, berichtete Frau Band, wird von der EnBW Erneuerbare Energien GmBh betrieben, habe eine Leistung von 2 Megawatt und kann damit den Strombedarf von 1.800 Haushalten decken. Damit soll sie den CO2-Ausstoß um jährlich 3.200 Tonnen vermindern. Die Gesamthöhe des Schopflocher Windrads bis Nabenhöhe beträgt 138 Meter, zur Spitze der Rotorblätter 180 Meter. Obwohl der Grundsatz gilt, je größer die Höhe, desto besser die Windausbeute, sind onshore-Windräder lange nicht so effektiv wie offshore-Anlagen. Die Anlage „Baltic 1“ beispielsweise hat eine Leistung von rund 48 Megawatt, was rund 14 000 Haushalten entspräche und die geplante Anlage „Baltic 2“ sogar 300 Megawatt. Um diese Projekte stemmen zu können, sucht die EnBW kommunale Partner zur finanziellen Beteiligung. An „Baltic 1“ sind 19 Stadtwerke und Kommunen mit insgesamt 49 % Eigentumsanteil beteiligt. Ziel der EnBW ist, weitere Partner für diese Investitionen zu gewinnen.
Für Windräder auf onshore-Standorten gelte ebenfalls eine Kosten-/Nutzen-Analyse zu ziehen. Der Erlös errechnet sich aus der Stromerzeugung, der Marktvergütung und gegebenenfalls der Gewerbesteuer. Die Kosten setzen sich aus Kapitaldienst, Betriebs- und Unterhaltskosten sowie Pachten zusammen. Der Ertrag ist abhängig von der Windgeschwindigkeit. Die einzelnen Schritte eines Windkraftprojekts sind: Windmessung und Windprognose, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Flächenidentifikation und –sicherung, Ausführungsplanung mit Ausschreibung. Die Kosten für ein Windrad betragen nach Auskunft der Referentin rund 3,5 Mio Euro. Die Rendite liege bei 3,5 bis 4 Prozent. Weitere und noch nicht restlos geklärte Themen seien auch Speichermedien und damit die Versorgungssicherheit.
Zum Abschluss erfolgte ein Besuch der Anlage selbst. Zur Überraschung der Gemeinderäte war am Fuß des Turms nichts zu hören, praktisch kein Betriebsgeräusch.
26.10.2012 - Aus dem Gemeinderat
Im Gewann Pfadberg/Höheforst könnte ein Standort für ein Windrad sein
Die Gemeinde Weingarten ist unter Zugzwang. Der Landtag hat ein Gesetz beschlossen, den Ausbau der Nutzung von Windenergie zu fördern. Die Regionalplanung soll in Zukunft nur noch Vorranggebiete für künftige Standorte von Windkraftanlagen ausweisen können, aber keine Ausschlussgebiete mehr. In einer Untersuchung durch den Nachbarschaftsverband Karlsruhe wurden auch auf Weingartner Gemarkung Suchräume untersucht und mögliche Standorte ausgemacht. Die Gemeinde soll dem Nachbarschaftsverband gegenüber bis zum 3. Dezember Stellung nehmen. „Die Landesregierung setzt uns die Pistole auf die Brust“ erklärte Bürgermeister Eric Bänziger. Weise die Gemeinde keinen Standort aus, so gelte das als „Verhinderung“ und ermögliche nach Ablauf dieser Frist, privaten Investoren nach Gutdünken Bauanträge zu stellen. Darum schlage die Verwaltung vor, dem Suchraum 34 im Gewann „Pfadberg/Höheforst“ zuzustimmen. Übereinstimmend sah das Gremium die Notwendigkeit, einen Standort zu benennen, ein und befürwortete grundsätzlich Windenergie. Sie bezweifelten zwar die Wirtschaftlichkeit gerade dieses Standorts, andererseits schien er ihnen gegenüber exponierteren Standorten – beispielsweise entlang der Hangkante Kirchberg und Katzenberg – noch der akzeptabelste. Zahlreiche Meinungsäußerungen und Statements zeigten, dass zu diesem Thema noch großer Diskussionsbedarf bestand. Auch Bürgermeister Bänziger sah wenig Wirtschaftlichkeit, meinte aber, die positive Angabe eines Standorts sei die einzige Möglichkeit der Gemeinde, noch Einfluss zu nehmen. Mit 14 Zustimmungen, zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen wurde der Vorschlag angenommen.
Timo Martin (WBB) enthielt sich der Stimme, weil er meinte, die Wirtschaftlichkeit eines Windrads stünde in keinem Verhältnis zur Landschaftsbelastung. Bettina Lichter (WBB) dagegen meinte, wer gegen Atomkraft sei, der müsse Windkraft dulden. Wolfgang Wehowsky (SPD) erklärte, die SPD werde zustimmen, um zu vermeiden, dass andere Weingartener Gebiete belastet würden. Monika Lauber (Grüne) signalisierte Zustimmung, damit die Gemeinde weiterhin mitbestimmen könne. Erich Völker (CDU) sah hier „das kleinste Übel“. Klaus Holzmüller lehnte den Standort darum ab, weil er den Suchraum „sehr eingeengt“ fand. Es gebe möglicherweise bessere Standorte. Fritz Küntzle (CDU) mahnte, Weingarten müsse dem Problem Windenergie gegenüber offener sein. Optische Gründe seien keine Argumente. Gerald Lopp lehnte den Verwaltungsvorschlag ab, da er keine Entscheidung unter Zeitdruck treffen wollte. Er sah noch erheblichen Diskussionsbedarf.
25.10.2011 - Aus dem Gemeinderat
Das Energie- und Klimaschutzkonzept „zeozweifrei“ und seine konkreten Auswirkungen auf Weingarten
Der Gemeinderat hat sich in jüngster Sitzung mit dem Konzept „zeozweifrei“ der Umwelt- und Energieagentur des Kreises Karlsruhe befasst. Deren Geschäftsführerin, Dipl.ing. Birgit Schwegle hat das Konzept und seine konkreten Auswirkungen auf die Gemeinde Weingarten vorgestellt. Das Gremium hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen und wird innerhalb der einzelnen Fraktionen darüber beraten.
Ausgangspunkt war ein ermittelter Gesamtbedarf an Energie in Weingarten von 288.870 Megawattstunden pro Jahr (MWh/a) . Das mögliche Einsparpotenzial betrage 155.584 MWh/a, also 52 %. Verbleibt ein Restbedarf von 134.286 MWh/a. Eine vollständige Ausnutzung der erneuerbaren Energien brächte 142.194 MWh/a. Macht einen Überschuss von 7.908 MWh/a. Welche alternativen Energien könnten das sein? Mit Abstand vorne liege Geothermie, erklärte die Referentin. Am Gesamtpotenzial erneuerbare Energie hat Geothermie einen Anteil von 50 %, Biomasse 12 %, Solar 11 %, Wasserkraft 8 % und Windkraft 4 %.
Der aktuelle Bedarf an Wärme der öffentlichen Gebäude beträgt zur Zeit 543 MWh/Jahr. 27 % ließen sich einsparen, der Restbedarf beträgt 73 %. Bei Strom beträgt der Bedarf 263 MWh/Jahr. Hier liegt das Einsparpotenzial bei 40 %, der Restbedarf bei 60 %.
Welche Potenziale an erneuerbaren Energien sind in Weingarten vorhanden und wie werden sie genutzt ? An Solarenergie sei ein technisches Potenzial von 21.983 MWh/a vorhanden, davon werden lediglich 1.130 MWh/a realisiert, aus Wasserkraft nichts. Weiter wies Birgit Schwegle auf Möglichkeiten der Wärmegewinnung aus Abwasser hin und auf das Potenzial an Biomasse. Dazu gehören holzige und krautige Masse. Die Nutzung von Holz liegt bei 1.318 MWh, von Kraut bei Null.
Der Gemeinderat war sich einig, dass die Erkenntnisse aus dem Konzept „zeozweifrei“ in die weiteren Beratungen hinsichtlich des Klimaschutzes und der Energiegewinnung einfließen sollen.
05.05.2003 - Aus dem Gemeinderat
Weingarten (ml). Auf Weingartener Gemarkung wird keine Windkraftanlage errichtet werden. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein hatte das Kapitel „Erneuerbare Energien“ aus der Fortschreibung des Regionalplans herausgenommen und separat behandelt. Dabei war der Entwurf vom Dezember 2000, zu dem der Gemeinderat im September 2001 Stellung genommen hatte, und in dem damals bereits Weingarten als „Ausschlussgebiet“ eingezeichnet war, nochmals überarbeitet und neu gefasst worden. Von dieser Neufassung nahm der Gemeinderat am Montagabend Kenntnis. Wie der erste Entwurf beinhaltet auch die Neufassung „Vorranggebiete für raumbedeutsame Windenergieanlagen“. Andererseits sind die Ausschlussgebiete nicht mehr besonders gekennzeichnet, sondern ergeben sich als logische Folgerung daraus. Der alte Entwurf hatte neun Vorranggebiete ausgewiesen, im neuen sind es 19. Doch ist die Gemeinde Weingarten nach wie vor nicht davon betroffen. Außerdem, war in der Sitzung zu erfahren, hätte das Verwaltungsgericht eine Klage auf den Bau von zwei Windfarmen in Walzbachtal und Weingarten wegen „Verunstaltung des Landschaftsbildes“ rechtskräftig abgewiesen.
Die Fraktionen der CDU, der WBB und der Freien Wähler stimmten dem Entwurf des Regionalverbands zu, die Fraktionen der SPD, der FDP und der Grünen dagegen nicht. Claus Günther (SPD) nannte die Planung eine „konzertierte Aktion“, mit der – konträr zur Bundesgesetzgebung – Windenergie verhindert werden solle. Werner Russel (FDP) hätte in einer Windkraftanlage ein „Zeichen für Moderne und Umweltbewusstsein“ gesehen. Außerdem sei es eine Notwendigkeit, alternative Energien zu fördern. Die Grünen, die „Wind besser als Atom“ fanden, wie Monika Lauber sagte, hätten gern ein Windkraftanlage als Zeichen von „Innovation und Umdenken“ gehabt. Der Entwurf des Regionalverbands fand mehrheitliche Zustimmung.
17.09.2001 - Aus dem Gemeinderat
Weingarten (ml). In den nächsten zehn Jahren wird es auf Weingartener Gemarkung keine Windkraftanlage geben. Diesen Zeitraum umfasst nämlich die Fortschreibung des Regionalplans, in die der am Montagabend gefasste Gemeinderatsbeschluss eingehen wird. Die anwesenden 16 Räte waren damit mit einer Mehrheit von neun Ja- zu sieben Nein-Stimmen bei einer Enthaltung der Vorlage der Verwaltung gefolgt.
Das Thema war bereits in Sitzungen zuvor diskutiert worden und der Technische Ausschuss hatte den Bau von Windkraftanlagen befürwortet, wenn alle anderen Voraussetzungen – vor allem die Windausbeute und der Landschaftsschutz – stimmig seien. Aufgrund der in einer Vielzahl von Gemeinden laufenden Bauanträge hatte der Regionalverband einen Positiv- und Negativkatalog erarbeitet, um den Gemeinden Hilfestellung zu geben, wo der Bau solcher Anlagen sinnvoll sei und wo nicht, berichtete Bürgermeister Klaus-Dieter Scholz. Diesem zufolge empfehle der Regionalverband für Weingarten keine Windkraftanlagen. Zwar könne die mittlere jährliche Windgeschwindigkeit als ausreichend angesehen werden, jedoch würden die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes überwiegen.
Christine Geiger (Grüne) verwies auf eine Karte des Regionalverbands, nach der auf Weingartener Gemarkung vier Windfelder mit einer gemessenen Stärke von 4,2 bis 4,9 Meter/Sekunde als möglich ausgewiesen worden seien, die bei einer Überarbeitung der Zusammenstellung wieder herausgefallen seien. Sie stellte nun den Antrag, der Gemeinderat möge in seiner Stellungnahme an den Regionalverband die Ausweisung eines Vorranggebiets beispielsweise im Bereich des Gewanns „Im Bild“ wünschen. Zur Begründung trug sie vor, dass acht Anlagen ausreichen würden, die ganze Gemeinde mit Strom zu versorgen. Der Entlastungseffekt von fossilen Brennstoffen wäre ungleich größer als er mit Sonnenenergie oder Einsparmaßnahmen erreicht werden könne. Demgegenüber seien Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu akzeptieren. Claus Günther (SPD) zeigte sich „überrascht, dass vier Gebiete einmal als möglich angesehen wurden“, und bat um eine „Denkpause“, um nicht „für alle Zukunft den Stab über die Windenergie zu brechen“. Diese konnte ihm Scholz mit dem Hinweis auf die ablaufende Frist am 12. Oktober nicht gewähren. Auch Klaus Holzmüller (FDP) wollte wenigstens „die Möglichkeit offen lassen, auf gewissen Standorten Windkraftanlagen zu ermöglichen“. Hans Münz (FWV) widersprach, der Standort Weingarten sei „ungeeignet“, Windkraft sei erst ab einer Geschwindigkeit von fünf Meter pro Sekunde rentabel. Er riet, abzuwarten, bis Anlagen auf dem Markt seien, die auch mit geringeren Geschwindigkeiten rentabel arbeiteten. Auch Bettina Lichter (WBB) fand eine solche Anlage „momentan nicht sinnvoll“. Herbert Wieczorek (SPD) sah die Kriterien in den Positiv- und Negativflächen unterschiedlich gehandhabt und „nicht nachvollziehbar“. Es sei ein „Leben auf Kosten der nächsten Generation“. Hans-Dietrich Reichert (CDU) meinte, die Entscheidung sein „nicht rational“, sondern eine „Gefühlsentscheidung“. Entscheidungen über Energieeinrichtungen gehörten außerdem auf Bundesebene, nicht auf Regionalebene.







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